Vor der Arbeit im Labor muss man generell informiert werden, wo sich wichtige Anlagen und Hilfsmittel für den Notfall befinden. Dazu gehören unter anderem Notausgänge und allgemeine Fluchtwege, Feuerlöscheinrichtungen wie z.B. Feuerlöscher, Löschdecken und Notduschen. Desweiteren sollte man über Erste-Hilfe-Schränke, Augenspülungen und Sanitätsräume informiert werden.
Einige Dinge müssen in chemischen Laboratorien grundsätzlich beachtet werden. Es muss immer eine Schutzbrille mit Seitenschutz getragen werden und Arbeiten, die die Hände gefährden, erfordern chemikalienbeständige Schutzhandschuhe. Desweiteren ist stets geeignete Arbeitskleidung zu tragen. Für den normalen Laborbetrieb ist dies ein ausreichend langer Laborkittel mit langen Ärmeln aus nicht schmelzenden Materialien. Auch ist das Essen, Trinken und Rauchen am Arbeitsplatz streng untersagt und nach Beendigung der Laborarbeit sind die Hände stets gründlich mit Wasser zu waschen. In den Zeiten des Rauchverbotes in öffentlichen Gebäuden, wurden zu diesem Zweck extra Raucherbereiche eingerichtet.
Rechtsgrundlage: Das Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen ( Chemikaliengesetz ) soll den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe schützen. Die auf dem Chemikaliengesetz beruhende Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen ( Gefahrstoffverordnung ) regelt den Umgang mit Gefahrstoffen. Im Labor müssen bei der Lagerung und dem Transport der Chemikalien sowie bei der Entnahme und beim Umfüllen spezielle Vorschriften beachtet werden, die man zu Beginn der Ausbildung vermittelt bekommt um das Gesundheitsrisiko zu minimieren. Einige Vorsichtsmaßregeln müssen beim Arbeiten im Labor immer beachtet werden:
Chemikalien dürfen nicht mit der Haut in Berührung kommen.
Mit gefährlichen Substanzen darf nur in kleinen Mengen gearbeitet werden.
Beim Erhitzen von Flüssigkeiten im Reagenzglas muss dieses ständig geschüttelt werden, um Siedeverzüge zu vermeiden.
Arbeiten, bei denen Gase, Dämpfe oder Schwebstoffe in gefährlicher Konzentration auftreten können, dürfen nur in Abzügen ausgeführt werden.
Die Abzugsscheiben sollten möglichst immer geschlossen bleiben.
Verspritzte oder verschüttete Chemikalien müssen sofort in geeigneter Weise entsorgt werden.
Für alle Chemikalien gibt es sogenannte R- und S-Sätze. Diese erklären kurz und prägnant die Gefahren, Risiken und die Handhabung der einzelnen Chemikalien. Bevor man mit einer unbekannten Chemikalie arbeitet, muss man sich unbedingt über diese Sätze informieren.
Apparaturen in chemischen Laboratorien bestehen überwiegend aus Glas. Bei allen Vorteilen die dieses Material für das chemische Arbeiten bietet, birgt es durch seine mechanische Verletzlichkeit auch Gefahren. Es ist daher wichtig, den sicheren Umgang mit Laborglasgeräten zu beherrschen. Desweiteren lernt man den zweckmäßigen, standfesten und bruchsicheren Aufbau von Apparaturen und deren Handhabung, z.B. die Risiken und Möglichkeiten beim Heizen bzw. Kühlen der Apparatur. Auch die zu treffenden Sicherheitsmaßnahmen bei Arbeiten unter verminderten oder erhöhten Druck müssen beachtet werden.
Beim Reinigen von Glasgeräten besteht die Gefahr der Kontamination mit mehr oder weniger unbekannten Substanzen. Deshalb sind auch beim Reinigen der Laborgeräte Schutzhandschuhe und Schutzbrille unbedingt erforderlich. Die Chemikalien müssen speziell entsorgt werden. Säuren und Laugen müssen gesammelt und anschließend neutralisiert werden, Schwermetalle ( Quecksilber, Blei, Cadmium ) müssen ebenfalls gesammelt und von einer Spezialfirma entsorgt werden. Dasselbe gilt für organische Lösemittel wie z.B. Ether, Ethanol oder Aceton.
In der alltäglichen Labortätigkeit begegnen einem Laboranten häufig brennbare oder explosionsgefährliche Chemikalien, so dass man im Umgang mit diesen geschult sein muss. So sollte man wissen, wie man mit brennbaren und selbstentzündlichen Flüssigkeiten arbeitet und wie deren Gefahrenklassen definiert sind. Ebenfalls sollte man sich mit explosionsgefährlichen Gemischen auskennen, und sich deren Handhabung bewusst sein. Aufgrund dieser Gefahren ist ein zentraler Punkt die Brandbekämpfung und der richtige Umgang mit Brandschutzvorrichtungen. Deshalb besucht man als Auszubildender an der Universität zu Köln zu Beginn der Ausbildung einen Brandschutzlehrgang.
Im Rahmen der Ausbildung an der Universität Köln kommt man nur wenig mit Strahlung in Kontakt. Der Umgang mit radioaktiven Stoffen findet so gut wie nicht statt. Eine größere Rolle spielt die Röntgenstrahlung, da der Lehrstuhl 1 des Anorganischen Institutes mit Hilfe dieser Strahlung Kristallstrukturen untersucht. Sollte man in diesem Arbeitsbereich tätig werden, wird man in den Gefahren der Röntgenstrahlung besonders unterwiesen und erhält eine Röntgenkontrollplakette.