GruPrax e.V.

Verein zur Förderung der Wissenschaft
und Praxis im Gewerblichen Rechtsschutz
und Urheberrecht

 

  • Vortragsveranstaltung am 08. November 2011
    Am 8. November 2011 kamen zum fünfzehnten Mal die Mitglieder des Förderkreises, von Frau Prof. Dr. Steinbeck betreute Doktoranden und Studierende des Schwerpunktbereichs "Geistiges Eigentum und Wettbewerb" zur Vortragsveranstaltung des GruPrax e.V. im Neuen Senatssaal der Universität zu Köln zusammen. Frau Referendarin Johanna Haesemann stellte zunächst die Thesen ihrer Doktorarbeit zur Auslegung des Zitatrechts gemäß § 51 UrhG. Anhand der Google-Bildersuche zeigte sie, dass in der modernen Informationsgesellschaft ? kollektivistischen Begründungsansätzen des Urheberrechts folgend ? unter Beachtung verfassungsrechtlicher Wertungen auch isolierte Verweise unter § 51 S. 1 UrhG fallen können. Im Rahmen dessen setzte sich Frau Haesemann insbesondere kritisch mit der Thumbnails-Entscheidung des BGH und den traditionellen Auffassungen zum Zitatrecht auseinander. Im Anschluss vermittelte Frau Richterin am Bundespatentgericht Regina Kortge einen Überblick zur aktuellen Rechtsprechung des Bundespatentgerichts zu den absoluten Schutzhindernissen des § 8 MarkenG und löste damit die ein oder andere kontroverse Diskussion aus. Wie üblich wurde im Anschluss an die Vorträge die Möglichkeit zum Austausch mit den Referenten bei Kölsch und einem kleinen Buffet in der Bibliothek des Instituts gegeben.
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  • Vortragsveranstaltung am 07. Juni 2011
    Am 07. Juni 2011 begrüßte Frau Prof. Dr. Steinbeck die Vereinsmitglieder, Doktoranden und Schwerpunktbereichsstudenten zur nunmehr vierzehnten Veranstaltung des GruPrax e.V. im Neuen Senatssaal der Universität zu Köln. Zunächst stellte Frau Therese Margareta Kaulen das Thema ihrer Dissertation vor und veranschaulichte den Zuhörern die schwierige rechtliche Abgrenzung zwischen Lebensmitteln und Arzneimitteln. Dabei äußerte sie sich insbesondere kritisch zu den Versuchen in der Vergangenheit, eine klare Abgrenzung anhand bestimmter einzelner Kriterien vorzunehmen. Vielmehr sprach Frau Kaulen sich dafür aus, eine Gesamtbetrachtung im Einzelfall vorzunehmen und das in Frage stehende Produkt anhand verschiedener Indizien entweder den Lebensmitteln oder den Arzneimitteln zuzuordnen. Im Anschluss hielt Frau Prof. Dr. Annette Kur vom Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht ihren Vortrag zum Thema "Konsolidierung der Rechtspraxis oder Ausdehnung des Markenschutzes? Die Beurteilung von Adwords in der Rechtsprechung, mit Hinweisen zur EU-Markenstudie". Im Rahmen dessen setzte sie sich kritisch mit der jüngsten Rechtsprechung des EuGH zum Markenrecht und insbesondere der sog. "Funktionslehre" auseinander. Für die Zuhörer von besonderem Interesse waren ihre Ausführungen zu den Konsequenzen, die das MPI aus dieser Rechtsprechung für die von der EU-Kommission in Auftrag gegebene Markenstudie gezogen hat. Die bevorstehende Evolution der Markenrechtsrichtlinie und der Gemeinschaftsmarkenverordnung sowie andere durch die Vorträge aufgeworfene Fragen wurden anschließend beim traditionellen Buffet in der Bibliothek des Instituts angeregt diskutiert.
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  • Vortragsveranstaltung am 09. November 2010
    Die dreizehnte Vortragsveranstaltung begann mit einer mit einer kurzen Begrüßung der Vereinsmitglieder, Doktoranden und Studenten durch Frau Prof. Dr. Steinbeck. Hiernach stellte Herr Dr. Mathias Rausch in einem Vortrag seine Dissertationsschrift "Stärkung des Informationsanspruchs durch das arca-nigra-Verfahren" vor. Im Mittelpunkt seine Überlegungen stand die Frage, wie der Schuldner eines Auskunftsanspruchs zu einer richtigen Inforamtionsgabe angehalten werden kann. Kernpunkt war die Lösung über ein "in-camera" ablaufendes Kontrollverfahren. Über die hierzu vertretenen Thesen wurde anschließend angeregt diskutiert und zudem Anmerkungen aus der Praxis ausgetauscht. Nach dem letztjährigen Preisträger Herrn Dr. Nikolas Gregor bekam Herr Dr. Rausch den diesjährigen Dissertationspreis des GruPrax e.V. Den zweiten Vortrag hielt Herr Richter am BGH Prof. Dr. Wolfgang Büscher. Er sprach über den "Schutz des Gemeinschaftsgeschmacksmusters am Beispiel der Entscheidung 'Verlängerte Limousinen' des Bundesgerichtshofs". Es wurde deutlich, welche Probleme der Schutz unionsweiter Schutzrechte mit sich bringt und dass eine behutsame Weiterentwicklung der Rechtsprechung auch hier nur durch eine hinreichende Anzahl an Rechtsstreitigkeiten möglich ist. Der Inhalt beider Vorträge wurde von den Gästen anschließend bei Kölsch und einem kleinen Buffet in der Bibliothek des Instituts diskutiert.
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  • Vortragsveranstaltung am 22. April 2010
    Zum zwölften Mal lud Frau Prof. Steinbeck die Vereinsmitglieder, ihre Doktoranden und ihre Schwerpunktbereichsstudenten gestern zur Vortragsveranstaltung des GruPrax e.V ein. Nachdem sie ihre Gäste kurz begrüßt hatte, übergab sie das Wort an ihre Doktorandin Frau Frauke Asendorf, die einen Vortrag über "Die Mehrheit von Verletzten im gewerblichen Rechtsschutz" hielt. Im Mittelpunkt ihrer Überlegungen stand die Frage, wie der Schaden zu berechnen ist, wenn neben dem Inhaber eines Schutzrechts auch der Inhaber einer ausschließlichen Lizenz an dem Schutzrecht den Verletzer in Anspruch nehmen möchte. Über die hierzu vertretenen Thesen von Frau Asendorf wurde anschließend angeregt diskutiert. Den zweiten Vortrag hielt Herr Richter am KG Berlin Dr. Gangolf Hess. Sein Thema betitelte er mit "Zugänge, Schubladen, Kräutertees und Vollmachten - Zur höchstrichterlichen Beurteilung defizitärer Abmahnungen". Gespickt mit einigen Anekdoten aus seinem Berufsleben erläuterte er anschaulich, welche Rechtsfolgen fehlerhafte Abmahnungen im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht nach der Rechtsprechung der verschiedenen Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofes haben können. Mangels offen gebliebener Fragen beim Publikum beendete Herr Dr. Hess seinen Vortrag damit, seinerseits die Zuschauer nach ihren Meinungen zu einem aktuellen Problem zu befragen. Über beide Vorträge, aber auch über andere berufliche sowie über private Dinge, konnten sich die Gäste anschließend bei Kölsch und einem kleinen Buffet in der Bibliothek des Instituts austauschen.
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  • Vortragsveranstaltung am 23. Juni 2009
    Am 23.06.2009 konnte Frau Prof. Dr. Steinbeck die zahlreich erschienenen Mitglieder des GruPrax e.V. sowie Studenten und Doktoranden zum elften Mal begrüßen. Zunächst stellte Frau Rechtsanwältin Bernadette Schneider ihr Dissertationsthema "Die Markenparodie in Deutschland" vor. Dabei ging sie insbesondere auf die Fragen ein, unter welchen Voraussetzungen die Markenparodie eine Markenverletzung darstellt und in welchen Konstellationen eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung gegeben sein könnte. Ihren Vortrag veranschaulichte Frau Schneider durch zahlreiche Fälle aus der Rechtsprechung und hatte in der anschließenden Diskussion Gelegenheit, ihre Meinung gegenüber den Zuhörern zu verteidigen. Den anschließenden Vortrag hielt Herr Vorsitzender Richter des 3. Zivilsenates am OLG Hamburg Axel Gärtner. Sein Thema kündigte er mit "Von Markenparfumverkäufen, Anschriftenlisten und Dentalästhetika - Des Anwalts Frust, des Richters Lust? Das Erlebnis 'Streitgegenstandslehre' im Alltag des Wettbewerbsprozesses" an. Mit anschaulichen Beispielen aus der Rechtsprechung verdeutlichte Herr Gärtner die Problem, die die richtige Antragstellung sowie die Bestimmung des Steitgegenstandes und des Umfanges von Unterlassungstitlen mit sich bringen. Nach den Vorträgen bestand - wie gewohnt - die Möglichkeit zu persönlichen und fachlichen Gesprächen bei Kölsch und kleinem Buffet.
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  • Vortragsveranstaltung am 27. Januar 2009
    Am 27.01.2009 fand die mittlerweile zehnte Veranstaltung des Vereins zur Förderung der Wissenschaft und Praxis im Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht statt. Herr Martin Drews stellte zunächst einige Thesen seiner Dissertation zum Thema "Die Erheblichkeitsschwelle des § 3 UWG" vor. Im Anschluss musste sich Herr Drews wie üblich den kritischen Fragen der Praktiker stellen. Sodann referierte Frau Richterin am Bundespatentgericht Elisabeth Fink über die Rechtsprechung des Bundespatentgerichts aus dem Jahre 2008. Der Vortrag offenbarte die mitunter sehr unterschiedlichen Linien der Senate und entfachte im Folgenden eine rege Diskussion. Diese wurde anschließend wie immer bei Kölsch und kleinem Buffet vertieft.
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  • Vortragsveranstaltung am 08. Juli 2008
    Am 08. Juli lud Frau Prof. Dr. Steinbeck zur zweiten Veranstaltung des GruPrax e.V. im Jahre 2008 ein. Obwohl man auf Grund der Sommerferien einige Mitglieder im Auditorium vermisste, war es auch diesmal wieder eine rundum gelungene Veranstaltung. Der offizielle Teil wurde nach den Begrüßungsworten von Frau Prof. Dr. Steinbeck durch Herrn Daniel Blankenburg eingeleitet. Er stellte einige Thesen aus seiner Dissertation zum Thema „Die markenmäßige Benutzung im Rahmen der Markennennung“ vor, wobei insbesondere seine These, dass das Merkmal der „markenmäßigen Benutzung“ nur noch für § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG notwendig sei, für reichlich Diskussionsstoff sorgte. Hauptredner an diesem Abend war dieses Mal Herr Vorsitzender Richter am BGH a.D. Prof. Dr. Eike Ullmann, der Ende 2006 als Vorsitzender des I. Zivilsenats des BGH ausgeschieden ist. Thema seines Vortrags, der auch demnächst in einer Festschrift erscheinen wird, war „Die bösgläubige Markenanmeldung und die Marke des Agenten – überschneidende Kreise“. Nachdem die Zuhörer auch zu diesem Thema Ihre Ansichten ausgetauscht hatten, ging es wie gewohnt zum gemütlicheren Teil des Abends über.
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  • Vortragsveranstaltung am 22. Januar 2008
    Wie gewohnt an einem Dienstag, fand am 22.01.2008 die bislang best besuchte Veranstaltung des GruPrax e.V./Förderkreises statt. Unter den ca. 60 Teilnehmern befand sich neben den Mitgliedern des Vereins auch wieder der juristische Nachwuchs, in Gestalt von Doktoranden und Schwerpunktbereichs-Studenten, die von Frau. Prof. Dr. Steinbeck betreut werden. Nach der Begrüßung durch Frau Prof. Dr. Steinbeck stellte zunächst Frau Heike Freund einige Thesen ihrer Dissertation - „Rechtsnachfolge in Unterlassungspflichten“ - vor und hatte in der anschließenden Diskussion die Gelegenheit ihre Meinung gegenüber Praktikern zu verteidigen. Im Anschluss daran referierten Herr Richter am BGH Alfred Bergmann und Herr Vorsitzender Richter am LG Köln Dieter Kehl über die aktuelle Entwicklung des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes. Dabei tauschten die beiden Richter ihre beruflich gewohnten Rollen, indem Herr Richter Bergmann als Revisionsrichter dem Publikum als Erstes seine Erkenntnisse mitteilen durfte und diesmal Herr Richter Kehl als Tatrichter „das letzte Wort hatte.“ Auch hier ergab sich im Anschluss eine mitreißende Diskussion, die nach dem Umzug vom Neuen Senatssaal in die Räumlichkeiten des Instituts für Gewerblichen Rechtsschutz, wie gewohnt bei Kölsch und Häppchen fortgesetzt werden konnte. Zu später Stunde ergriffen dann auch einige Studenten und Doktoranden die Chance Herrn Richter Bergmann über die Tätigkeit als Richter beim BGH auszufragen.
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  • Vortragsveranstaltung am 26. Juni 2007
    Am Dienstag, den 26.06.07 fand um 18.00 Uhr s.t für die Mitglieder des Förderkreises und für die von Frau Prof. Dr. Steinbeck betreuten Doktoranden sowie die Studierenden des Schwerpunktbereiches "Geistiges Eigentum" eine Vortragsveranstaltung im Neuen Senatssaal statt. Herr Daniel Halbsguth stellte zunächst einige Thesen aus seiner Dissertation vor, in der er sich mit der "Territorialität im Verletzungsverfahren aus der Gemeinschaftsmarke – Die Grenzen der Einheitlichkeit" beschäftigt. Der Vorschlag, den Unterlassungsanspruch nicht nur einheitlich, sondern nach Sprachgrenzen geteilt zu gewähren, stieß auf weitgehende Zustimmung. Im Anschluss referierte Herr Jürgen Dembowski, Vorsitzender Richter im 6. Zivilsenat am OLG Frankfurt, über die "Divergierende OLG-Rechtsprechung zu § 4 Nr. 4 und § 4 Nr. 11 UWG". Was ist eine Verkaufsförderungsmaßnahmen iS.v. § 4 Nr. 4 UWG, ist es ausreichend, wenn weitere Informationen ausschließlich im Internet abrufbar sind, und die überaus relevante Frage, ob die Wettbewerbskammern und -senate demnächst AGB-Kontrollen durchzuführen haben wurden diskutiert. Der anschließende Empfang mit "Kölsch und Bier" (so ein Versprecher) gab allen Beteiligten wie immer die Gelegenheit zu persönlichen und fachlichen Gespräche.
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  • Studienfahrt zum BGH am 08. Februar 2007
    Auch dieses Jahr sind wir wieder mit einer Gruppe von Studenten nach Karlsruhe gefahren. Am Mittwoch angekommen haben wir zunächst das Gelände des Bundesgerichtshofs besichtigt. Anschließend hat uns eine wissenschaftliche Mitarbeiterin sehr anschaulich die Fälle vom nächsten Tag erläutert. Auch Herr Prof. Dr. Bornkamm hat sich Zeit für uns genommen und uns erklärt, wie sich der Weg zum BGH-Anwalt oder zum BGH-Richter gestaltet.
    Schön, dass so mancher Student nach einer solchen Fahrt endlich seinen Berufswunsch konkretisieren kann: BGH-Richter...
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  • Vortragsveranstaltung am 01. Februar 2007
    Am 1. Februar fand das erste Förderkreistreffen im Jahr 2007 statt, zu dem sich wieder Mitglieder, interessierte Gäste aus der Praxis und Studenten aus dem Schwerpunktbereich "Geistiges Eigentum und Wettbewerb" zusammenfanden. Die Vorträge hielten Frau Rechtsreferendarin Sandra Gottzmann und Herr Richter am BGH a.D. Prof. Dr. Otto Teplitzky, diesmal wieder im Neuen Senatssaal der Universität, der der Veranstaltung den passenden Rahmen gab. Zunächst stellte Frau Gottzmann einige Thesen aus ihrer Dissertation zum Thema "Sukzessionsschutz im Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht" vor, wobei sie schwerpunktmäßig den sachlichen Anwendungsbereich von § 30 Abs. 5 MarkenG behandelte. Im Anschluss fand eine kurze, aber angeregte Diskussion statt. Sodann referierte Herr Prof. Dr. Teplitzky über "Aktuelle Probleme des Wettbewerbsverfahrensrechts". Der informative Vortrag ging auf ausgewählte Problemfelder näher ein, wie die Bestimmtheit des Unterlassungsklageantrags, die Bestimmung des Streitgegenstands der Unterlassungsklage oder das Feststellungsinteresse. Dabei setzte sich Herr Prof. Dr. Teplitzky kritisch mit einigen Urteilen zu den genannten Fragen auseinander und sparte nicht mit insbesondere für Praktiker hilfreichen Hinweisen. Nach dem Vortrag nahmen viele der anwesenden Zuhörer die Gelegenheit wahr, um interessierte Fragen zu stellen.Im Anschluss an den wissenschaftlichen Teil des Abends fanden sich die Teilnehmer, wie gewohnt, zu einem lockeren Gedankenaustausch bei Kölsch und Häppchen in den Räumen des Instituts zusammen.
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  • Vortragsveranstaltung am 06. Juli 2006
    Bereits zum zweiten Mal in diesem Semester kamen die Mitglieder des Förderkreises am 06. Juli 2006 zu einer Vortragsveranstaltung zusammen. Die Veranstaltung stand dieses Mal ganz im Zeichen des Domain-Rechts. Zunächst gab Herr Rechtsreferendar David Kipping, LL.M. einen Überblick über seine Promotion zum "Recht der .eu-Domains", bei dem er insbesondere den Tatbestand der spekulativen und missbräuchlichen Registrierung nach Art. 21 der EG-Verordnung 874/2004 erläuterte. Der zweite Vortrag folgte dann aus höchstrichterlicher Sicht, denn hierfür konnte Herr Richter am BGH Prof. Dr. Joachim Bornkamm gewonnen werden. Er referierte über die neue höchstrichterliche Rechtsprechung zum Domain-Recht. Dabei analysierte er sowohl die aktuellen als auch einige klassische Entscheidungen, so dass die Zuhörer einen Überblick über die gesamte Entwicklung dieses noch jungen Rechtsgebietes bekamen. Im Anschluss an die Vorträge, die erstmalig im Neuen Senatssaal gehalten wurden, gab es im Institut für Gewerblichen Rechtsschutz bei einem kölschen Buffet und den dazu passenden Getränken wiederum Gelegenheit, über die Vorträge und andere Dinge zu diskutieren.
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  • Vortragsveranstaltung am 26. April 2006
    Am 26. April 2006 trafen sich erneut die Mitglieder des Förderkreises sowie von Frau Prof. Dr. Steinbeck betreute Studentinnen und Studenten des Schwerpunktbereichs zu einer Vortragsveranstaltung. Es handelte sich um eine Sonderveranstaltung, bei der es um das Thema der Rechtsdemoskopie ging. Demoskopische Untersuchungen haben insbesondere für das markenrechtliche Eintragungs- und Verletzungsverfahren große Relevanz. Wann liegt beispielsweise eine Verkehrsdurchsetzung vor, wann eine Verwechslungsgefahr? Die vortragende Frau Rechtsanwältin Dr. Almuth Pflüger (Leiterin der TNS Infratest Rechtsforschung) erläuterte insbesondere, wie diesbezügliche demoskopische Erhebungen durchgeführt werden und was das Deutsche Patent- und Markenamt diesbezüglich verlangt. Anschließend gab es wie immer bei Brezeln und Kölsch noch Gelegenheit, über den Vortrag und andere Themen zu diskutieren.

  • Studienfahrt zum BGH am 09. Februar 2006
    Am 09. Februar 2006 nutzte eine Gruppe von Schwerpunktbereichsstudenten wieder die von Frau Prof. Dr. Steinbeck angebotene Möglichkeit, Verhandlungen beim BGH mitzuerleben. Es standen ein markenrechtlicher sowie zwei lauterkeitsrechtliche Fälle auf der Tagesordnung. Die Gruppe war bereits am Vortag angereist und konnte sich bei einer Führung über das Gelände und durch die zentralen Gebäude über die Arbeits- und Verhandlungsabläufe am BGH informieren.
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  • Förderkreistreffen am 19. Januar 2006
    Zum nunmehr dritten Mal kamen am 19. Januar 2006 die Mitglieder des Förderkreises und einige Studenten des Schwerpunktbereichs im Institut für Gewerblichen Rechtsschutz zusammen. Wiederum hatten zwei Doktoranden die Gelegenheit, die Thesen ihrer Dissertationen dem fachkundigen Publikum vorzustellen und zur Diskussion zu stellen. Frau Referendarin und Mitarbeiterin des Instituts Marie-Christine Teworte sprach dabei über die lauterkeitsrechtliche Bewertung von Verkaufsförderungsmaßnahmen. Frau Referendarin Sibille Steingass nahm Stellung zu der lauterkeitsrechtlichen Zulässigkeit von Kundenbindungssystemen. Die beiden Doktorandinnen hielten einen gemeinsamen Vortrag, in dem sie sich im Rahmen ihrer Themen insbesondere mit den Transparenzanforderungen im neuen UWG befasst haben. Dabei haben sie die Frage aufgeworfen, ob § 4 Nr. 4 die Gefahr einer Überregulierung von Informationspflichten bei Verkaufsförderungsmaßnahmen und Kundenbindungssystemen birgt.
    Anschließend referierte Herr Vorsitzender Richter am OLG Köln Dr. Emil Schwippert über den Umgang mit dem neuen UWG. Er setzte sich dabei insbesondere kritisch mit der Anwendung des neuen § 4 Nr.1 UWG durch den BGH auseinander und ging im Anschluss daran auf die Normierung des Rechtsbruchtatbestandes in § 4 Nr. 11 UWG ein.
    Nach den Vorträgen gab es wie bei den vergangenen Treffen Gelegenheit, bei Kölsch und Brezeln noch weiter zu über das Gehörte und andere Themen zu diskutieren.
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  • Förderkreistreffen am 6. Juli 2005
    Am 6. Juli 2005 kamen die Mitglieder des Förderkreises zum zweiten Mal zu einer Vortragsveranstaltung in der Bibliothek des Instituts für Gewerblichen Rechtsschutz zusammen. Wie bereits beim ersten Mal haben zwei Doktoranden die Thesen ihrer Dissertationen vorgestellt. Den Anfang machte Frau Referendarin Nina Kaulmann, die sehr anschaulich und mit vielen Beispielen aus der Praxis über den Schutz von Werbeslogans referierte. Anschließend beschäftigte sich Herr Referendar Sten Frenzel mit dem Vorsprung durch Rechtsbruch unter besonderer Berücksichtigung des anwaltlichen Berufsrechts.
    Den abschließenden Vortrag hielt Herr Rechtsanwalt Professor Dr. Christian Rohnke zu dem Thema „Die neuere Rechtsprechung des EuGH zum Markenrecht – kritische Anmerkungen aus der Sicht der Praxis“.
    Wie bereits beim ersten Treffen wurde im Anschluss an den Vortragsteil die Möglichkeit zum Austausch mit den Referenten in angenehmer Atmosphäre bei Kölsch und Brezeln gegeben.

  • Fahrt zum Bundesgerichtshof am 01. und 02. Juni 2005
     Einen ersten Einblick in die Praxis des Gewerblichen Rechtsschutzes konnten Studenten des Schwerpunktbereichs Nr. 3 bekommen bei einer zweitägigen Studienfahrt zum Bundesgerichtshof nach Karlsruhe mit Frau Prof. Dr. Steinbeck.
    Nach zweistündiger Zugfahrt bezogen wir zunächst unsere Zimmer in der Jugendherberge in Karlsruhe. Im Anschluss daran empfing uns der Vorsitzende Richter des I. Zivilsenats beim BGH, Herr Prof. Dr. Ullmann. Er führte uns über das Gelände des Bundesgerichtshofs, zeigte uns den Sitzungssaal des I. Zivilsenats und sein (sehr schönes) Büro. Außerdem besichtigten wird das neu gebaute Bibliotheksgebäude.
    Beim anschließenden Abendessen leisteten uns zunächst Herr Prof. Dr. Ullmann und anschließend Herr Vors. Richter am BGH a.D. Prof. Dr. Erdmann, der Vorgänger von Herrn Prof. Dr. Ullmann, Gesellschaft. Herr Prof. Dr. Erdmann berichtete interessante Geschichten aus seiner über 22-jährigen Tätigkeit als Mitglied des I. Zivilsenats.
    Nachdem wir dann auch das Karlsruher Nachtleben kennen gelernt hatten, fanden wir uns am nächsten Morgen mit kleinen Augen um 8.00 Uhr wieder beim BGH ein, um an einer Verhandlung des I. Zivilsenats teilzunehmen. Dort führte uns ein Wissenschaftlicher Mitarbeiter umfassend in die zur Verhandlung stehenden Fälle ein. Um 9.00 Uhr verkündete der BGH zunächst einen Beschluss zur Vorlage einer markenrechtlichen Fragestellung an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. Anschließend wurden nacheinander vier Fälle aus dem Gebiet des Wettbewerbsrechts verhandelt. Nachdem der Vorsitzende in den Sach- und Streitstand eingeführt hatte und die Revisionsanträge verlesen worden waren, plädierten die BGH-Anwälte ausführlich unter den kritischen Augen der fünf Senatsmitglieder. Nachdem die Verhandlung beendet worden war, zog sich das Gericht zur Beratung zurück, die bis in den Abend dauerte.
    Nach einem Mittagessen in der Kantine des BGH ging’s für uns wieder zurück nach Köln. Da wir natürlich auf die Entscheidung des Gerichts gespannt waren, hat uns der Wissenschaftliche Mitarbeiter des BGH anschließend per E-Mail über den Urteilstenor informiert. Bis wir die kompletten Urteile auf der Internetseite des BGH einsehen können, müssen wir uns allerdings wohl noch fünf Monate gedulden – so lange haben die BGH-Richter Zeit, um ihre ausführliche Urteilsbegründung zu verfassen.

  • 27. Januar 2005
    Das erste Treffen des Förderkreises fand am 27. Januar ab 18.00 Uhr in den Räumen des Instituts für Gewerblichen Rechtsschutz statt.
    Zunächst haben zwei Doktoranden die Thesen ihrer inzwischen abgeschlossenen Dissertationen vorgestellt. Herr Rechtsanwalt Maximilian Dorndorf referierte über die Anwendbarkeit des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes neben dem Markenrecht. Im Anschluss daran beschäftigte sich Herr Referendar Marc Oberhardt mit Eintragungsfähigkeit und Schutzumfang einer Dienstleistungsmarke für den Einzelhandel. Abschließend hielt Herr Vorsitzender Richter am BGH a.D. Professor Dr. Willi Erdmann einen Vortrag zu dem Thema „Neuere Entwicklungen bei der Schutzrechtsverwarnung“. Im Anschluss an den wissenschaftlichen Teil bestand die Möglichkeit eines weiteren Gedankenaustauschs bei einem Glas Kölsch.


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GruPrax e.V.
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