- Vortragsveranstaltung am 08. November 2011
Am 8. November 2011 kamen zum fünfzehnten Mal die Mitglieder des Förderkreises, von Frau Prof. Dr. Steinbeck betreute Doktoranden und Studierende des Schwerpunktbereichs "Geistiges Eigentum und Wettbewerb" zur Vortragsveranstaltung des GruPrax e.V. im Neuen Senatssaal der Universität zu Köln zusammen. Frau Referendarin Johanna Haesemann stellte zunächst die Thesen ihrer Doktorarbeit zur Auslegung des Zitatrechts gemäß § 51 UrhG. Anhand der Google-Bildersuche zeigte sie, dass in der modernen Informationsgesellschaft ? kollektivistischen Begründungsansätzen des Urheberrechts folgend ? unter Beachtung verfassungsrechtlicher Wertungen auch isolierte Verweise unter § 51 S. 1 UrhG fallen können. Im Rahmen dessen setzte sich Frau Haesemann insbesondere kritisch mit der Thumbnails-Entscheidung des BGH und den traditionellen Auffassungen zum Zitatrecht auseinander. Im Anschluss vermittelte Frau Richterin am Bundespatentgericht Regina Kortge einen Überblick zur aktuellen Rechtsprechung des Bundespatentgerichts zu den absoluten Schutzhindernissen des § 8 MarkenG und löste damit die ein oder andere kontroverse Diskussion aus. Wie üblich wurde im Anschluss an die Vorträge die Möglichkeit zum Austausch mit den Referenten bei Kölsch und einem kleinen Buffet in der Bibliothek des Instituts gegeben.
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- Vortragsveranstaltung am 07. Juni 2011
Am 07. Juni 2011 begrüßte Frau Prof. Dr. Steinbeck die Vereinsmitglieder, Doktoranden und Schwerpunktbereichsstudenten zur nunmehr vierzehnten Veranstaltung des GruPrax e.V. im Neuen Senatssaal der Universität zu Köln. Zunächst stellte Frau Therese Margareta Kaulen das Thema ihrer Dissertation vor und veranschaulichte den Zuhörern die schwierige rechtliche Abgrenzung zwischen Lebensmitteln und Arzneimitteln. Dabei äußerte sie sich insbesondere kritisch zu den Versuchen in der Vergangenheit, eine klare Abgrenzung anhand bestimmter einzelner Kriterien vorzunehmen. Vielmehr sprach Frau Kaulen sich dafür aus, eine Gesamtbetrachtung im Einzelfall vorzunehmen und das in Frage stehende Produkt anhand verschiedener Indizien entweder den Lebensmitteln oder den Arzneimitteln zuzuordnen. Im Anschluss hielt Frau Prof. Dr. Annette Kur vom Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht ihren Vortrag zum Thema "Konsolidierung der Rechtspraxis oder Ausdehnung des Markenschutzes? Die Beurteilung von Adwords in der Rechtsprechung, mit Hinweisen zur EU-Markenstudie". Im Rahmen dessen setzte sie sich kritisch mit der jüngsten Rechtsprechung des EuGH zum Markenrecht und insbesondere der sog. "Funktionslehre" auseinander. Für die Zuhörer von besonderem Interesse waren ihre Ausführungen zu den Konsequenzen, die das MPI aus dieser Rechtsprechung für die von der EU-Kommission in Auftrag gegebene Markenstudie gezogen hat. Die bevorstehende Evolution der Markenrechtsrichtlinie und der Gemeinschaftsmarkenverordnung sowie andere durch die Vorträge aufgeworfene Fragen wurden anschließend beim traditionellen Buffet in der Bibliothek des Instituts angeregt diskutiert.
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- Vortragsveranstaltung am 09. November 2010
Die dreizehnte Vortragsveranstaltung begann mit einer mit einer kurzen Begrüßung der Vereinsmitglieder, Doktoranden und Studenten
durch Frau Prof. Dr. Steinbeck.
Hiernach stellte Herr Dr. Mathias Rausch in einem Vortrag seine Dissertationsschrift "Stärkung des Informationsanspruchs durch das arca-nigra-Verfahren" vor. Im Mittelpunkt seine Überlegungen stand die Frage, wie der Schuldner eines Auskunftsanspruchs zu einer richtigen Inforamtionsgabe angehalten werden kann. Kernpunkt war die Lösung über ein "in-camera" ablaufendes Kontrollverfahren. Über die hierzu vertretenen Thesen wurde anschließend angeregt diskutiert und zudem Anmerkungen aus der Praxis ausgetauscht.
Nach dem letztjährigen Preisträger Herrn Dr. Nikolas Gregor bekam Herr Dr. Rausch den diesjährigen Dissertationspreis des GruPrax e.V.
Den zweiten Vortrag hielt Herr Richter am BGH Prof. Dr. Wolfgang Büscher. Er sprach über den "Schutz des Gemeinschaftsgeschmacksmusters am Beispiel der Entscheidung 'Verlängerte Limousinen' des Bundesgerichtshofs". Es wurde deutlich, welche Probleme der Schutz unionsweiter Schutzrechte mit sich bringt und dass eine behutsame Weiterentwicklung der Rechtsprechung auch hier nur durch eine hinreichende Anzahl an Rechtsstreitigkeiten möglich ist. Der Inhalt beider Vorträge wurde von den Gästen anschließend bei Kölsch und einem kleinen Buffet in der Bibliothek des Instituts diskutiert.
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- Vortragsveranstaltung am 22. April 2010
Zum zwölften Mal lud Frau Prof. Steinbeck die Vereinsmitglieder, ihre Doktoranden und ihre Schwerpunktbereichsstudenten gestern zur Vortragsveranstaltung des GruPrax e.V ein. Nachdem sie ihre Gäste kurz begrüßt hatte, übergab sie das Wort an ihre Doktorandin Frau Frauke Asendorf, die einen Vortrag über "Die Mehrheit von Verletzten im gewerblichen Rechtsschutz" hielt. Im Mittelpunkt ihrer Überlegungen stand die Frage, wie der Schaden zu berechnen ist, wenn neben dem Inhaber eines Schutzrechts auch der Inhaber einer ausschließlichen Lizenz an dem Schutzrecht den Verletzer in Anspruch nehmen möchte. Über die hierzu vertretenen Thesen von Frau Asendorf wurde anschließend angeregt diskutiert. Den zweiten Vortrag hielt Herr Richter am KG Berlin Dr. Gangolf Hess. Sein Thema betitelte er mit "Zugänge, Schubladen, Kräutertees und Vollmachten - Zur höchstrichterlichen Beurteilung defizitärer Abmahnungen". Gespickt mit einigen Anekdoten aus seinem Berufsleben erläuterte er anschaulich, welche Rechtsfolgen fehlerhafte Abmahnungen im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht nach der Rechtsprechung der verschiedenen Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofes haben können. Mangels offen gebliebener Fragen beim Publikum beendete Herr Dr. Hess seinen Vortrag damit, seinerseits die Zuschauer nach ihren Meinungen zu einem aktuellen Problem zu befragen. Über beide Vorträge, aber auch über andere berufliche sowie über private Dinge, konnten sich die Gäste anschließend bei Kölsch und einem kleinen Buffet in der Bibliothek des Instituts austauschen.
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- Vortragsveranstaltung am 23. Juni 2009
Am 23.06.2009 konnte Frau Prof. Dr. Steinbeck die zahlreich erschienenen Mitglieder des GruPrax e.V. sowie Studenten und Doktoranden zum elften Mal begrüßen. Zunächst stellte Frau Rechtsanwältin Bernadette Schneider ihr Dissertationsthema "Die Markenparodie in Deutschland" vor. Dabei ging sie insbesondere auf die Fragen ein, unter welchen Voraussetzungen die Markenparodie eine Markenverletzung darstellt und in welchen Konstellationen eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung gegeben sein könnte. Ihren Vortrag veranschaulichte Frau Schneider durch zahlreiche Fälle aus der Rechtsprechung und hatte in der anschließenden Diskussion Gelegenheit, ihre Meinung gegenüber den Zuhörern zu verteidigen. Den anschließenden Vortrag hielt Herr Vorsitzender Richter des 3. Zivilsenates am OLG Hamburg Axel Gärtner. Sein Thema kündigte er mit "Von Markenparfumverkäufen, Anschriftenlisten und Dentalästhetika - Des Anwalts Frust, des Richters Lust? Das Erlebnis 'Streitgegenstandslehre' im Alltag des Wettbewerbsprozesses" an. Mit anschaulichen Beispielen aus der Rechtsprechung verdeutlichte Herr Gärtner die Problem, die die richtige Antragstellung sowie die Bestimmung des Steitgegenstandes und des Umfanges von Unterlassungstitlen mit sich bringen. Nach den Vorträgen bestand - wie gewohnt - die Möglichkeit zu persönlichen und fachlichen Gesprächen bei Kölsch und kleinem Buffet.
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- Vortragsveranstaltung am
27. Januar 2009
Am 27.01.2009 fand die mittlerweile zehnte Veranstaltung des Vereins zur Förderung der Wissenschaft und Praxis im Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht statt. Herr Martin Drews stellte zunächst einige Thesen seiner Dissertation zum Thema "Die Erheblichkeitsschwelle des § 3 UWG" vor. Im Anschluss musste sich Herr Drews wie üblich den kritischen Fragen der Praktiker stellen.
Sodann referierte Frau Richterin am Bundespatentgericht Elisabeth Fink über die Rechtsprechung des Bundespatentgerichts aus dem Jahre 2008. Der Vortrag offenbarte die mitunter sehr unterschiedlichen Linien der Senate und entfachte im Folgenden eine rege Diskussion. Diese wurde anschließend wie immer bei Kölsch und kleinem Buffet vertieft.
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- Vortragsveranstaltung am
08. Juli 2008
Am 08. Juli lud Frau Prof. Dr. Steinbeck zur zweiten Veranstaltung des
GruPrax e.V. im Jahre 2008 ein. Obwohl man auf Grund der Sommerferien einige
Mitglieder im Auditorium vermisste, war es auch diesmal wieder eine
rundum gelungene Veranstaltung.
Der offizielle Teil wurde nach den Begrüßungsworten von Frau
Prof. Dr. Steinbeck durch Herrn Daniel Blankenburg eingeleitet. Er
stellte einige Thesen aus seiner Dissertation zum Thema „Die
markenmäßige Benutzung im Rahmen der Markennennung“
vor, wobei insbesondere seine These, dass das Merkmal der
„markenmäßigen Benutzung“ nur noch für
§ 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG notwendig sei, für reichlich
Diskussionsstoff sorgte.
Hauptredner an diesem Abend war dieses Mal Herr Vorsitzender Richter am BGH a.D. Prof. Dr. Eike Ullmann,
der Ende 2006 als Vorsitzender des I. Zivilsenats des BGH ausgeschieden
ist. Thema seines Vortrags, der auch demnächst in einer
Festschrift erscheinen wird, war „Die bösgläubige
Markenanmeldung und die Marke des Agenten – überschneidende
Kreise“.
Nachdem die Zuhörer auch zu diesem Thema Ihre Ansichten
ausgetauscht hatten, ging es wie gewohnt zum gemütlicheren Teil
des Abends über.
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- Vortragsveranstaltung am
22. Januar 2008
Wie gewohnt an einem Dienstag, fand am 22.01.2008 die bislang best
besuchte Veranstaltung des GruPrax e.V./Förderkreises statt.
Unter
den ca. 60 Teilnehmern befand sich neben den Mitgliedern des Vereins
auch wieder der juristische Nachwuchs, in Gestalt von Doktoranden und
Schwerpunktbereichs-Studenten, die von Frau. Prof. Dr. Steinbeck
betreut werden.
Nach der Begrüßung durch Frau Prof. Dr. Steinbeck
stellte
zunächst Frau
Heike Freund
einige Thesen ihrer Dissertation - „Rechtsnachfolge in
Unterlassungspflichten“ - vor und hatte in der
anschließenden Diskussion die Gelegenheit ihre Meinung
gegenüber Praktikern zu verteidigen.
Im Anschluss daran referierten Herr
Richter am BGH Alfred Bergmann und Herr Vorsitzender Richter am LG
Köln Dieter Kehl
über die aktuelle Entwicklung des ergänzenden
wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes.
Dabei tauschten die beiden Richter ihre beruflich gewohnten Rollen,
indem Herr Richter Bergmann als Revisionsrichter dem Publikum als
Erstes seine Erkenntnisse mitteilen durfte und diesmal Herr Richter
Kehl als Tatrichter „das letzte Wort hatte.“
Auch hier ergab sich im Anschluss eine mitreißende
Diskussion,
die nach dem Umzug vom Neuen Senatssaal in die Räumlichkeiten
des
Instituts für Gewerblichen Rechtsschutz, wie gewohnt bei
Kölsch und Häppchen fortgesetzt werden konnte.
Zu später Stunde ergriffen dann auch einige Studenten und
Doktoranden die Chance Herrn Richter Bergmann über die
Tätigkeit als Richter beim BGH auszufragen.
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- Vortragsveranstaltung am
26. Juni 2007
Am
Dienstag, den 26.06.07 fand um 18.00
Uhr s.t für die
Mitglieder des Förderkreises und für die von Frau
Prof. Dr. Steinbeck betreuten Doktoranden sowie die Studierenden des
Schwerpunktbereiches "Geistiges Eigentum" eine Vortragsveranstaltung im
Neuen Senatssaal statt. Herr
Daniel Halbsguth stellte zunächst
einige Thesen aus seiner Dissertation vor, in der er sich mit der
"Territorialität im Verletzungsverfahren aus der
Gemeinschaftsmarke – Die Grenzen der Einheitlichkeit"
beschäftigt. Der Vorschlag, den Unterlassungsanspruch nicht
nur einheitlich, sondern nach Sprachgrenzen geteilt zu
gewähren, stieß auf weitgehende Zustimmung. Im
Anschluss referierte Herr
Jürgen Dembowski, Vorsitzender
Richter im 6. Zivilsenat am OLG Frankfurt, über
die
"Divergierende OLG-Rechtsprechung zu § 4 Nr. 4 und §
4 Nr. 11 UWG". Was ist eine
Verkaufsförderungsmaßnahmen iS.v. § 4 Nr. 4
UWG, ist es ausreichend, wenn weitere Informationen
ausschließlich im Internet abrufbar sind, und die
überaus relevante Frage, ob die Wettbewerbskammern und -senate
demnächst AGB-Kontrollen durchzuführen haben wurden
diskutiert. Der anschließende Empfang mit "Kölsch
und Bier" (so ein Versprecher) gab allen Beteiligten wie immer die
Gelegenheit zu persönlichen und fachlichen Gespräche.
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- Studienfahrt zum BGH am
08. Februar 2007
Auch
dieses Jahr sind wir wieder mit
einer Gruppe von Studenten nach
Karlsruhe gefahren. Am Mittwoch angekommen haben wir zunächst
das
Gelände des Bundesgerichtshofs besichtigt.
Anschließend hat
uns eine wissenschaftliche Mitarbeiterin sehr anschaulich die
Fälle vom nächsten Tag erläutert. Auch Herr Prof. Dr. Bornkamm
hat sich Zeit für uns genommen und uns erklärt, wie
sich der Weg zum BGH-Anwalt oder zum BGH-Richter gestaltet. Schön, dass so mancher Student nach einer solchen Fahrt
endlich seinen Berufswunsch konkretisieren kann: BGH-Richter...
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- Vortragsveranstaltung am
01. Februar 2007
Am 1. Februar fand das erste
Förderkreistreffen im Jahr 2007
statt, zu dem sich wieder Mitglieder, interessierte
Gäste aus der Praxis und Studenten aus dem
Schwerpunktbereich "Geistiges Eigentum und Wettbewerb" zusammenfanden.
Die Vorträge hielten Frau Rechtsreferendarin Sandra
Gottzmann und Herr
Richter am BGH a.D. Prof. Dr. Otto Teplitzky,
diesmal wieder im Neuen Senatssaal der Universität,
der der Veranstaltung den passenden
Rahmen gab. Zunächst stellte Frau Gottzmann
einige Thesen aus ihrer Dissertation zum Thema "Sukzessionsschutz im
Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht" vor, wobei sie
schwerpunktmäßig den sachlichen Anwendungsbereich
von § 30 Abs. 5 MarkenG behandelte. Im Anschluss fand eine
kurze, aber angeregte Diskussion statt. Sodann
referierte Herr Prof. Dr. Teplitzky über "Aktuelle
Probleme des Wettbewerbsverfahrensrechts". Der informative
Vortrag ging auf ausgewählte Problemfelder
näher ein, wie die Bestimmtheit des Unterlassungsklageantrags,
die Bestimmung des Streitgegenstands der Unterlassungsklage oder das
Feststellungsinteresse. Dabei setzte sich Herr Prof. Dr.
Teplitzky kritisch mit einigen Urteilen zu den
genannten Fragen auseinander und sparte nicht mit insbesondere
für Praktiker hilfreichen Hinweisen. Nach dem Vortrag nahmen
viele der anwesenden Zuhörer die Gelegenheit wahr, um
interessierte Fragen zu stellen.Im Anschluss an den
wissenschaftlichen Teil des Abends fanden sich die Teilnehmer,
wie gewohnt, zu einem lockeren Gedankenaustausch bei
Kölsch und Häppchen in den Räumen des
Instituts zusammen.
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- Vortragsveranstaltung am
06. Juli 2006
Bereits
zum zweiten Mal in diesem Semester kamen die Mitglieder des
Förderkreises am 06. Juli 2006 zu einer Vortragsveranstaltung
zusammen. Die Veranstaltung stand dieses Mal ganz im Zeichen des
Domain-Rechts. Zunächst gab Herr Rechtsreferendar David
Kipping,
LL.M. einen Überblick über seine
Promotion zum "Recht
der
.eu-Domains", bei dem er insbesondere den Tatbestand der spekulativen
und missbräuchlichen Registrierung nach Art. 21 der
EG-Verordnung
874/2004 erläuterte. Der zweite Vortrag folgte dann aus
höchstrichterlicher Sicht, denn hierfür konnte Herr
Richter am BGH Prof. Dr. Joachim Bornkamm
gewonnen werden.
Er referierte über die neue höchstrichterliche
Rechtsprechung
zum Domain-Recht. Dabei analysierte er sowohl die aktuellen als auch
einige klassische Entscheidungen, so dass die Zuhörer einen
Überblick über die gesamte Entwicklung dieses noch
jungen
Rechtsgebietes bekamen. Im Anschluss an die Vorträge, die
erstmalig im Neuen Senatssaal gehalten wurden, gab es im Institut
für Gewerblichen Rechtsschutz bei einem kölschen
Buffet und
den dazu passenden Getränken wiederum Gelegenheit,
über die
Vorträge und andere Dinge zu diskutieren.
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- Vortragsveranstaltung am
26. April 2006
Am
26. April 2006 trafen sich erneut die Mitglieder des
Förderkreises sowie von Frau Prof. Dr. Steinbeck betreute
Studentinnen und Studenten des Schwerpunktbereichs zu einer
Vortragsveranstaltung. Es handelte sich um eine Sonderveranstaltung,
bei der es um das Thema der Rechtsdemoskopie ging. Demoskopische
Untersuchungen haben insbesondere für das markenrechtliche
Eintragungs- und Verletzungsverfahren große Relevanz. Wann
liegt beispielsweise eine Verkehrsdurchsetzung vor, wann eine
Verwechslungsgefahr? Die vortragende Frau Rechtsanwältin Dr.
Almuth Pflüger (Leiterin der TNS Infratest
Rechtsforschung)
erläuterte insbesondere, wie diesbezügliche
demoskopische Erhebungen durchgeführt werden und was das
Deutsche Patent- und Markenamt diesbezüglich verlangt.
Anschließend gab es wie immer bei Brezeln und Kölsch
noch Gelegenheit, über den Vortrag und andere Themen zu
diskutieren.
- Studienfahrt zum BGH am
09. Februar 2006
Am
09. Februar 2006 nutzte eine Gruppe von Schwerpunktbereichsstudenten
wieder
die von Frau Prof. Dr. Steinbeck angebotene Möglichkeit,
Verhandlungen beim BGH mitzuerleben. Es standen ein markenrechtlicher
sowie zwei lauterkeitsrechtliche Fälle auf der Tagesordnung.
Die Gruppe war bereits am Vortag angereist und konnte sich bei einer
Führung über das Gelände und durch die
zentralen Gebäude über die Arbeits- und
Verhandlungsabläufe am BGH informieren.
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- Förderkreistreffen
am 19. Januar 2006
Zum
nunmehr dritten Mal kamen am 19. Januar 2006 die Mitglieder des
Förderkreises und einige Studenten des Schwerpunktbereichs im
Institut für Gewerblichen Rechtsschutz zusammen. Wiederum
hatten
zwei Doktoranden die Gelegenheit, die Thesen ihrer Dissertationen dem
fachkundigen Publikum vorzustellen und zur Diskussion zu stellen. Frau
Referendarin und Mitarbeiterin des Instituts Marie-Christine Teworte
sprach dabei über die lauterkeitsrechtliche Bewertung von
Verkaufsförderungsmaßnahmen. Frau Referendarin
Sibille
Steingass nahm Stellung zu der lauterkeitsrechtlichen
Zulässigkeit
von Kundenbindungssystemen. Die beiden Doktorandinnen hielten einen
gemeinsamen Vortrag, in dem sie sich im Rahmen ihrer Themen
insbesondere mit den Transparenzanforderungen im neuen UWG befasst
haben. Dabei haben sie die Frage aufgeworfen, ob § 4 Nr. 4 die
Gefahr einer Überregulierung von Informationspflichten bei
Verkaufsförderungsmaßnahmen und
Kundenbindungssystemen birgt. Anschließend referierte Herr Vorsitzender Richter am OLG
Köln Dr. Emil Schwippert über den Umgang
mit dem neuen UWG.
Er
setzte sich dabei insbesondere kritisch mit der Anwendung des neuen
§ 4 Nr.1 UWG durch den BGH auseinander und ging im Anschluss
daran
auf die Normierung des Rechtsbruchtatbestandes in § 4 Nr. 11
UWG
ein. Nach den Vorträgen gab es wie bei den vergangenen Treffen
Gelegenheit, bei Kölsch und Brezeln noch weiter zu
über das
Gehörte und andere Themen zu diskutieren.
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- Förderkreistreffen
am 6. Juli 2005
Am 6. Juli 2005 kamen die Mitglieder des Förderkreises zum
zweiten Mal zu einer Vortragsveranstaltung in der Bibliothek des
Instituts für Gewerblichen Rechtsschutz zusammen. Wie bereits
beim ersten Mal haben zwei Doktoranden die Thesen ihrer Dissertationen
vorgestellt. Den Anfang machte Frau
Referendarin Nina Kaulmann, die
sehr anschaulich und mit vielen Beispielen aus der Praxis über
den Schutz von Werbeslogans referierte. Anschließend
beschäftigte sich Herr
Referendar
Sten Frenzel mit dem
Vorsprung durch Rechtsbruch unter besonderer Berücksichtigung
des anwaltlichen Berufsrechts. Den abschließenden Vortrag hielt Herr Rechtsanwalt Professor
Dr. Christian Rohnke zu dem Thema „Die neuere
Rechtsprechung
des EuGH zum Markenrecht – kritische Anmerkungen aus der
Sicht der Praxis“. Wie bereits beim ersten Treffen wurde im Anschluss an den Vortragsteil
die Möglichkeit zum Austausch mit den Referenten in angenehmer
Atmosphäre bei Kölsch und Brezeln gegeben. - Fahrt zum
Bundesgerichtshof am 01. und 02. Juni 2005
Einen ersten Einblick in die Praxis des Gewerblichen
Rechtsschutzes
konnten Studenten des Schwerpunktbereichs Nr. 3 bekommen bei einer
zweitägigen Studienfahrt zum Bundesgerichtshof nach Karlsruhe
mit Frau Prof. Dr. Steinbeck. Nach zweistündiger Zugfahrt bezogen wir zunächst
unsere Zimmer in der Jugendherberge in Karlsruhe. Im Anschluss daran
empfing uns der Vorsitzende Richter des I. Zivilsenats beim BGH, Herr
Prof. Dr. Ullmann. Er führte uns über
das
Gelände des Bundesgerichtshofs, zeigte uns den Sitzungssaal
des I. Zivilsenats und sein (sehr schönes) Büro.
Außerdem besichtigten wird das neu gebaute
Bibliotheksgebäude. Beim anschließenden Abendessen leisteten uns
zunächst Herr Prof. Dr. Ullmann und anschließend Herr Vors. Richter am BGH a.D.
Prof. Dr. Erdmann, der
Vorgänger von Herrn Prof. Dr. Ullmann, Gesellschaft. Herr
Prof. Dr. Erdmann berichtete interessante Geschichten aus seiner
über 22-jährigen Tätigkeit als Mitglied des
I. Zivilsenats. Nachdem wir dann auch das Karlsruher Nachtleben kennen gelernt hatten,
fanden wir uns am nächsten Morgen mit kleinen Augen um 8.00
Uhr wieder beim BGH ein, um an einer Verhandlung des I. Zivilsenats
teilzunehmen. Dort führte uns ein Wissenschaftlicher
Mitarbeiter umfassend in die zur Verhandlung stehenden Fälle
ein. Um 9.00 Uhr verkündete der BGH zunächst einen
Beschluss zur Vorlage einer markenrechtlichen Fragestellung an den
Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften.
Anschließend wurden nacheinander vier Fälle aus dem
Gebiet des Wettbewerbsrechts verhandelt. Nachdem der Vorsitzende in den
Sach- und Streitstand eingeführt hatte und die
Revisionsanträge verlesen worden waren, plädierten
die BGH-Anwälte ausführlich unter den kritischen
Augen der fünf Senatsmitglieder. Nachdem die Verhandlung
beendet worden war, zog sich das Gericht zur Beratung zurück,
die bis in den Abend dauerte. Nach einem Mittagessen in der Kantine des BGH ging’s
für uns wieder zurück nach Köln. Da wir
natürlich auf die Entscheidung des Gerichts gespannt waren,
hat uns der Wissenschaftliche Mitarbeiter des BGH
anschließend per E-Mail über den Urteilstenor
informiert. Bis wir die kompletten Urteile auf der Internetseite des
BGH einsehen können, müssen wir uns allerdings wohl
noch fünf Monate gedulden – so lange haben die
BGH-Richter Zeit, um ihre ausführliche
Urteilsbegründung zu verfassen. - 27. Januar 2005
Das erste Treffen des Förderkreises fand am 27. Januar ab
18.00 Uhr in den Räumen des Instituts für
Gewerblichen Rechtsschutz statt. Zunächst haben zwei Doktoranden die Thesen ihrer inzwischen
abgeschlossenen Dissertationen vorgestellt. Herr Rechtsanwalt
Maximilian Dorndorf referierte über die
Anwendbarkeit des
ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes neben dem
Markenrecht. Im Anschluss daran beschäftigte sich Herr
Referendar Marc Oberhardt mit
Eintragungsfähigkeit und
Schutzumfang einer Dienstleistungsmarke für den Einzelhandel.
Abschließend hielt Herr
Vorsitzender Richter am BGH a.D.
Professor Dr. Willi Erdmann einen Vortrag zu dem Thema
„Neuere Entwicklungen bei der
Schutzrechtsverwarnung“. Im Anschluss an den
wissenschaftlichen Teil bestand die Möglichkeit eines
weiteren Gedankenaustauschs bei einem Glas Kölsch.
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