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Institut für Medizinrecht
Medizinrechtliche Themen sind von immer größerer gesellschaftlicher Bedeutung. Die wissenschaftliche Durchdringung der vielfältigen Fragestellungen ist eine der großen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Fragen etwa der Humangenetik, der Reproduktionsmedizin, der Krankenversicherung, der Verteilungsgerechtigkeit im Gesundheitssystem, der Sicherung von Patientenrechten, der Arzthaftung, des Arzneimittelrechts, des Lebensschutzes oder der Sterbebegleitung besitzen hohe gesellschaftliche Aktualität und politische Brisanz. Die Universität zu Köln nimmt die Herausforderung an und gründete ein Institut für Medizinrecht an einem der attraktivsten und bedeutsamsten Wissenschaftsstandorte der Republik. Die neue Einrichtung an der forschungsstarken Rechtswissenschaftlichen Fakultät kooperiert mit der Medizin, den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, der Philosophie und den Humanwissenschaften. Das Institut erfährt breiten Zuspruch und Unterstützung auch außerhalb der Universität, so durch die im Großraum Köln ansässige, hoch qualifizierte und spezialisierte Anwaltschaft, die Versicherungswirtschaft, durch Kammern und Verbände. Das Institut bietet ein Forum für die wissenschaftliche Forschung und Lehre auf den Gebieten des deutschen, europäischen und internationalen Medizinrechts, Gesundheitsrechts und der Bioethik. Ziel der Institutsarbeit ist die integrative und interdisziplinäre Erforschung und Vermittlung medizinrechtlicher Problemfelder, vornehmlich durch
Zur Unterstützung der Institutsarbeit
wurde der Kölner Verein zur Förderung der medizinrechtlichen Forschung e.V. gegründet.
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