Institut für Medizinrecht
  Prof. Dr. iur. Christian Katzenmeier
  Medizinrecht,  Bürgerliches Recht  und  Zivilprozessrecht

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Institut für Medizinrecht


 

Medizinrechtliche Themen sind von immer größerer gesellschaftlicher Bedeutung. Die wissenschaftliche Durchdringung der vielfältigen Fragestellungen ist eine der großen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Fragen etwa der Humangenetik, der Reproduktionsmedizin, der Krankenversicherung, der Verteilungsgerechtigkeit im Gesundheitssystem, der Sicherung von Patientenrechten, der Arzthaftung, des Arzneimittelrechts, des Lebensschutzes oder der Sterbebegleitung besitzen hohe gesellschaftliche Aktualität und politische Brisanz.

Die Universität zu Köln nimmt die Herausforderung an und gründete ein Institut für Medizinrecht an einem der attraktivsten und bedeutsamsten Wissenschaftsstandorte der Republik. Die neue Einrichtung an der forschungsstarken Rechtswissenschaftlichen Fakultät kooperiert mit der Medizin, den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, der Philosophie und den Humanwissenschaften. Das Institut erfährt breiten Zuspruch und Unterstützung auch außerhalb der Universität, so durch die im Großraum Köln ansässige, hoch qualifizierte und spezialisierte Anwaltschaft, die Versicherungswirtschaft, durch Kammern und Verbände.

Das Institut bietet ein Forum für die wissenschaftliche Forschung und Lehre auf den Gebieten des deutschen, europäischen und internationalen Medizinrechts, Gesundheitsrechts und der Bioethik. Ziel der Institutsarbeit ist die integrative und interdisziplinäre Erforschung und Vermittlung medizinrechtlicher Problemfelder, vornehmlich durch

  • Vorbereitung und Begleitung von Gesetzesvorhaben und sonstigen nationalen und internationalen Regelungsvorhaben,

  • wissenschaftliche Politik- und Verbändeberatung zu allgemeinen Fragen des Medizin- und Gesundheitsrechts,

  • Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses unter Vermittlung der integrativen Sichtweise und Vorbereitung auf die Praxisberufe im Medizin- und Gesundheitswesen,

  • fachliche Zusammenarbeit mit Institutionen des Medizin- und Gesundheitswesens und der biomedizinischen Forschung im In- und Ausland,

  • Transformation wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis.

Zur Unterstützung der Institutsarbeit wurde der Kölner Verein zur Förderung der medizinrechtlichen Forschung e.V. gegründet.

 





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