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Promotion
AnnahmevoraussetzungenVor einer Promotionsanfrage lesen Sie bitte die folgenden Hinweise sowie die Promotionsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Im Einklang mit den Bestimmungen der Promotionsordnung ist Voraussetzung für die Annahme als Doktorand ein Staatsexamen mindestens mit der Note „vollbefriedigend”. Zusätzlich muss seit dem 01.12.2010 ein mit mindestens „vollbefriedigend” bewertetes Referat in einem Seminar der Fakultät gehalten werden. Sie sollten sich vor Ihrer Promotionsanfrage Gedanken über mögliche Themenvorschläge gemacht haben und diese im Bewerbungsschreiben kurz skizzieren. Wertvolle Informationen zu häufig gestellten Fragen finden Sie auf der Internetseite von Herrn Prof. Dr. Weigend. BewerbungIhre Bewerbung richten Sie bitte schriftlich an die Adresse des Instituts. Die Bewerbung sollte neben den üblichen persönlichen Daten insbesondere Angaben über den bisherigen Verlauf Ihrer Ausbildung (Abitur, Studienleistungen, Examensnoten [Einzelnoten im Zivilrecht und SPB]) sowie über Ihre berufliche Perspektive enthalten. Bitte fügen Sie Ihre Zeugnisse in einfacher Kopie bei. PublikationDie „Kölner Schriften zum Medizinrecht” sind ein Forum für exzellente Dissertationen.
Postanschrift: Institut für Medizinrecht Bitte beachten Sie: Die Promotionsordnung ist im Format PDF hinterlegt. Um dieses zu öffnen benötigen Sie das Programm Adobe Reader.
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