Aufbaustudium
mit Schwerpunkt im internationalen oder europäischen Privatrecht


Das Institut erreichen immer wieder Anfragen nach Aufbaustudiengängen im Bereich des internationalen oder europäischen Privatrechts an der Universität zu Köln. Hier bieten sich zwei Postgraduierten Studiengänge an.

1. Magisterstudium

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln bietet für Studenten, die an einer ausländischen Universität ein Jurastudium abgeschlossen haben, die Möglichkeit, an einem Magister-Legum-Studiengang teilzunehmen. Ziel dieses Aufbaustudienganges ist die Erlangung des akademischen Grades "Magister Legum (LL.M.)". Das Magisterstudium verlangt ein mindestens zweisemestriges Studium. Auf dem Lehrplan stehen Grundlagenfächer aus dem Bereich des deutschen Staats-, Zivil- und/oder Strafrechts. Darüber soll sich der Magisterstudent in bestimmten Wahlfächern vertiefte Kenntnisse aneignen. Zu diesen Wahlfächern zählen auch die Gebiete des Internationalen Privatrechts und des Europarechts. Die stets als Abschlussarbeit zu verfassende Magisterarbeit kann ein Thema des internationalen oder europäischen Rechts oder ein rechtsvergleichendes Thema behandeln.

Weiterführende Informationen finden sich auf der Homepage der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln unter http://www.uni-koeln.de/jur-fak/www/studium/studiengaenge/ aufrufen. Unter dem Link "Studium" werden Sie zu einer Übersicht geführt, auf der unter dem Punkt "Besondere juristische Studiengänge" auch auf den Magister-Legum-Studiengang eingegangen wird.

Ansprechpartner für auslandische Graduierte, die an dem Kölner Magisterstudiengang der Rechtswissenschaftlichen Fakultät bereits teilnehmen, ist das Zentrum für Internationale Beziehungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln (Wiss. Mitarbeiter Jan Kruse). Die Homepage des Zentrums erreichen Sie unter:
http://www.uni-koeln.de/jur-fak/zib/index.shtml


2. Wirtschaftsjurist

Der Aufbaustudiengang "Wirtschaftsjurist" richtet sich an Juristen, die bereits einen akademischen Abschluss (in Deutschland oder dem Ausland) erlangt haben. Informationen zu diesem Weiterbildungsstudiengang finden sich gleichfalls auf der Homepage der Rechtswissenschaftlichen Fakultät unter dem Punkt "Besondere juristische Studiengänge". Im Rahmen dieses Studiengangs können allerdings lediglich internationalprivatrechtliche Vorlesungen und Seminare besucht werden.




Stand: Mittwoch, 23. Februar 2005
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