| Aufbaustudium mit Schwerpunkt im internationalen oder europäischen Privatrecht Das Institut erreichen immer wieder Anfragen nach Aufbaustudiengängen im Bereich des internationalen oder europäischen Privatrechts an der Universität zu Köln. Hier bieten sich zwei Postgraduierten Studiengänge an. 1. Magisterstudium Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln bietet für Studenten, die an einer ausländischen Universität ein Jurastudium abgeschlossen haben, die Möglichkeit, an einem Magister-Legum-Studiengang teilzunehmen. Ziel dieses Aufbaustudienganges ist die Erlangung des akademischen Grades "Magister Legum (LL.M.)". Das Magisterstudium verlangt ein mindestens zweisemestriges Studium. Auf dem Lehrplan stehen Grundlagenfächer aus dem Bereich des deutschen Staats-, Zivil- und/oder Strafrechts. Darüber soll sich der Magisterstudent in bestimmten Wahlfächern vertiefte Kenntnisse aneignen. Zu diesen Wahlfächern zählen auch die Gebiete des Internationalen Privatrechts und des Europarechts. Die stets als Abschlussarbeit zu verfassende Magisterarbeit kann ein Thema des internationalen oder europäischen Rechts oder ein rechtsvergleichendes Thema behandeln. 2. Wirtschaftsjurist Der Aufbaustudiengang "Wirtschaftsjurist" richtet sich an Juristen, die bereits einen akademischen Abschluss (in Deutschland oder dem Ausland) erlangt haben. Informationen zu diesem Weiterbildungsstudiengang finden sich gleichfalls auf der Homepage der Rechtswissenschaftlichen Fakultät unter dem Punkt "Besondere juristische Studiengänge". Im Rahmen dieses Studiengangs können allerdings lediglich internationalprivatrechtliche Vorlesungen und Seminare besucht werden. |
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