LL.M. Köln

LL.M.:

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln bietet für Studenten, die an einer ausländischen Universität ein Jurastudium abgeschlossen haben, die Möglichkeit, an einem Magister-Legum-Studiengang teilzunehmen. Ziel dieses Aufbaustudienganges ist die Erlangung des akademischen Grades "Magister Legum (LL.M.)". Das Magisterstudium verlangt ein mindestens zweisemestriges Studium. Auf dem Lehrplan stehen Grundlagenfächer aus dem Bereich des deutschen Staats-, Zivil- und/oder Strafrechts. Darüber soll sich der Magisterstudent in bestimmten Wahlfächern vertiefte Kenntnisse aneignen. Zu diesen Wahlfächern zählen auch die Gebiete des Internationalen Privatrechts und des Europarechts. Die stets als Abschlussarbeit zu verfassende Magisterarbeit kann ein Thema des internationalen oder europäischen Rechts oder ein rechtsvergleichendes Thema behandeln.

Weiterführende Informationen finden sich auf der Homepage der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln unter http://www.uni-koeln.de/jur-fak/Dekanat_de/index.htm. Unter dem Link "Studium" werden Sie zu einer Übersicht geführt, auf der unter dem Punkt "Besondere juristische Studiengänge" auch auf den Magister-Legum-Studiengang eingegangen wird.

Ansprechpartner für ausländische Graduierte, die an dem Kölner Magisterstudiengang der Rechtswissenschaftlichen Fakultät bereits teilnehmen, ist das Zentrum für Internationale Beziehungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln (Wiss.Mitarbeiter Jan Kruse).
Die Homepage des Zentrums erreichen Sie unter:
http://www.uni-koeln.de/jur-fak/zib/index.shtml.



Stand: Mittwoch, 23. Februar 2005
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