Klingmüller-Stiftung

Der am 10.5.2006 verstorbene Kölner
Universitätsprofessor Dr. Ernst Klingmüller hat letztwillig die
Klingmüller-Stiftung errichtet. Der Zweck der Stiftung ist
aufgrund ihrer Satzung die Förderung der Forschung auf
dem Gebiet des Rechts in den islamischen Staaten.
Gefördert werden können Dissertationen oder
Magisterarbeiten über klassisches islamisches Recht, das
Recht der orientalischen Staaten (basierend auf welcher
Quelle auch immer), Rechtsfragen in den Staaten, in
denen aufgrund interpersonaler Rechtsspaltung für
Muslime islamisch geprägtes Recht gilt sowie
Entwicklungen im Hinblick auf die Rechtsstellung von
Muslimen in der westlichen Welt.

Der Stiftungszweck soll verwirklicht werden z.B. durch
Druckkostenzuschüsse, durch die Bezuschussung von
Forschungsreisen oder die Gewährung von zeitlich
begrenzten monatlichen Stipendien für einen Zeitraum von
maximal zwei Jahren.

Kontakt: Professor Dr. Hilmar Krüger, Institut für
internationales und ausländisches Privatrecht der
Universität zu Köln, 50923 Köln; Tel. 0221/470 2660, Fax
0221/470 5129, E-Mail  hilmar.krueger@uni-koeln.de.





Stand: Sonntag, 16. März 2008
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