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Uni Köln

DIE GESCHICHTE DES INSTITUTS

1975 bis heute: Das Institut unter der Leitung von Professor Karl-Heinz Böckstiegel


Nachdem die ursprüngliche Forschungsstelle für Luftrecht zu Beginn des Jahres 1955 in "Institut für Luftrecht" und gegen Ende des Jahres 1959 in "Institut für Luftrecht und Weltraumrechtsfragen" umbenannt worden war, hatte sie denselben organisatorischen Status wie die anderen Institute der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln erlangt. Um eine qualifizierte Nachfolge von Honorarprofessor Alex Meyer als Direktor des Instituts zu ermöglichen, entschlossen sich Universität und Wissenschaftsministerium, diese Funktion stellenrechtlich in eine ordentliche Professur miteinzubeziehen. Dies geschah in Verbindung mit dem 1975 neu eingerichteten Lehrstuhl für Internationales Wirtschaftsrecht. Das Luft- und Weltraumrecht ebenso wie das internationale Wirtschaftsrecht entziehen sich der gängigen Aufteilung der Rechtsgebiete insofern, als sie zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Materien sowie nationales Recht und Völkerrecht umfassen. Im übrigen haben sowohl der Luftverkehr als auch die Raumfahrt viele Bezüge zum internationalen Wirtschaftsrecht. Am 14. Mai 1975 wurde Professor Dr. Karl-Heinz Böckstiegel vom Wirtschaftsminister des Landes Nordrhein-Westfalen Johannes Rau zum fünften Direktor des Instituts für Luft- und Weltraumrecht sowie zum Inhaber des neugeschaffenen Lehrstuhls für Internationales Wirtschaftsrecht ernannt.
Nach der Neueinrichtung des Lehrstuhls für Internationales Wirtschaftsrecht und seiner Zuordnung zum Institut für Luft- und Weltraumrecht unter einer Ordinarienstelle zog ein wissenschaftlicher Mitarbeiter für das Internationale Wirtschaftsrecht in die Räume des bisherigen Instituts für Luftrecht und Weltraumrechtsfragen in der Gyrhofstraße ein. Die für den Lehrstuhl anfallenden Verwaltungs- und Schreibarbeiten wurden von der Sekretärin des Instituts mitübernommen. Im Arbeitsraum des Instituts wurde auch eine wirtschaftsrechtliche Bibliothek eingerichtet.
Waren diese Verhältnisse anfänglich für die Mitarbeiter von Institut und Lehrstuhl noch vertretbar, so entstand mit der Zeit doch eine unerträgliche räumliche Enge. Dieser Gesichtspunkt sowie die Sparpolitik der Universität, welche die Ausgaben für zu Universitätszwecken angemietete Räume zu reduzieren suchte, führten schließlich im Herbst 1979 zu einem Umzug von Institut und Lehrstuhl. Im Hauptgebäude der Universität am Albertus-Magnus-Platz war die Verlegung des Musikwissenschaftlichen Instituts geplant, und es ergab sich auf diese Weise die Möglichkeit für die Unterbringung des (leider weit weniger schöngeistigen) Instituts und Lehrstuhls. Dieser Umzug hatte, abgesehen von der Tatsache, daß das Institut nunmehr sehr zentral untergebracht war, auch den großen Vorteil, daß jetzt ein größerer Arbeits- und Sitzungsraum zur Verfügung stand. Bei Seminarveranstaltungen können nun bis zu 35 Zuhörer Platz finden. Wegen dieses besseren Raumangebots wurde auch bereits mehrfach die alljährliche gemeinsame Sitzung der Ausschüsse für Luft- und Weltraumrecht der Deutschen Gesellschaft für Luft- und Raumfahrt (DGLR) und der Deutschen Vereinigung für Internationales Recht (DVIR) im Institut abgehalten.

Bild 10: Veranstaltungsraum des Instituts für Luft- und Weltraumrecht mit der luft- und weltraumrechtlichen Bibliothek im Hauptgebäude der Universität Köln

Im Jahre 1987 wurde am Institut der Forschungsschwerpunkt Weltraumrecht erheblich erweitert. Die Räume des Instituts reichten jedoch dafür nicht aus. Es wurde daher entschieden, das Institut wegen seiner zentralen Lage im Hauptgebäude der Universität (Albertus-Magnus-Platz) zu belassen und eine Zweigstelle zwar noch innerhalb des Universitätsgeländes, aber außerhalb der juristischen Fakultät, in der Luxemburger Straße 116 einzurichten. Auf diese Weise wurde den Mitarbeitern vor allem für die Vorbereitung von Publikationen hinreichend Raum und Ruhe gewährleistet - dafür ist die Zweigstelle allerdings auch ein vielbestauntes, da völlig fachfremdes Element im Gebäude der Physikalischen Chemie. In der Zweigstelle befindet sich unter anderem die Redaktion der "Zeitschrift für Luft- und Weltraumrecht". Hier wird auch die Loseblattsammlung des Instituts "Space Law: Basic Legal Documents" gefertigt. In diesem Zusammenhang ist es von großem Vorteil, daß der Carl Heymanns Verlag, bei dem ein großer Teil der institutseigenen Publikationen herausgegeben wird, in ummittelbarer Nähe ist.

Bild 11: In der Zweigstelle des Instituts, Luxemburger Straße 116

Prof. Böckstiegel hatte sich bis zur Übernahme der Institutsleitung im Jahre 1975 vorwiegend als Experte des internationalen Wirtschaftsrechts einen Namen gemacht. Stationen der juristischen Ausbildung von Professor Böckstiegel (Jahrgang 1936) waren die Universitäten Heidelberg, Hamburg, Bonn, Köln sowie Boston, Genf, Den Haag und Paris. Danach war er zunächst Partner einer wirtschaftsberatenden Anwaltspraxis in Düsseldorf. Nach seiner Habilitation mit einer Schrift über das Thema "Der Staat als Vertragspartner ausländischer Privatunternehmen" im Jahre 1971 bei Professor Ignaz Seidl-Hohenveldern gehörte er dem Institut für Völkerrecht und Ausländisches Öffentliches Recht in Köln als Wissenschaftlicher Rat und Professor an. In dieser Zeit lehnte er mehrere auswärtige Rufe ab. Durch seine Schiedsgerichtspraxis - sei es als Berater von Parteien, als Schiedsrichter oder als Vorsitzender von Schiedsgerichten in internationalen und nationalen Schiedsverfahren - hatte er sich internationale Reputation erworben. Diese Schiedsgerichtstätigkeit setzte Professor Böckstiegel auch in seiner Amtszeit als Direktor des Instituts für Luft- und Weltraumrecht fort. Im Herbst 1984 wurde er zum Präsidenten des Iran-United States Claims Tribunal in Den Haag ernannt, welches 1981 im Zusammenhang mit der Beendigung der Geiselaffäre zwischen den USA und dem Iran eingesetzt wurde. Der Schiedsgerichtshof klärt Streitigkeiten der beiden Länder und ihrer Staatsangehörigen aus Verträgen und Verstaatlichungen sowie bezüglich des Vermögens des früheren Schah. 1993 wurde Professor Böckstiegel zum Präsidenten des London Court of International Arbitration gewählt. Eine Besonderheit dieser Ernennung war es, daß sie eine vorherige Änderung der Satzung des Gerichtshofes erforderlich gemacht hatte, da dieses Amt bis dahin nur von englischen Experten bekleidet werden konnte. 1994 wurde Professor Böckstiegel zudem vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zum Commissioner und Panel Chairman bei der UN Compensation Commission in Genf gewählt, die über Entschädigungsansprüche aus dem Golfkrieg gegen den Irak zu befinden hat.
Vorlesungsreihen im Internationalen Wirtschaftsrecht wie auch im Luft- und Weltraumrecht haben ihn bislang auch nach Argentinien, Brasilien, Frankreich, Japan, Kanada, Korea, in den Libanon, die Niederlande, die Schweiz und die USA geführt. Die erste umfangreiche Veröffentlichung Professor Böckstiegels in der Zeit seiner Tätigkeit als Direktor des Instituts für Luft- und Weltraumrecht war Ende 1975 die Herausgabe einer "Festschrift zu Ehren von Alex Meyer anläßlich seines Ausscheidens als Direktor des von ihm gegründeten Instituts für Luftrecht und Weltraumrechtsfragen der Universität zu Köln", gemeinsam mit Dr. Manfred Bodenschatz und Professor Dr. Peter Weides. Das fast 500 Seiten starke Werk enthält Beiträge zum Luft- und Weltraumrecht sowie eine Zusammenstellung der über 200 Publikationen von Professor Meyer.
Anläßlich der Übergabe der Festschrift lieferte der Gelehrte einen weiteren Beweis seiner Rüstigkeit. Als Professor Böckstiegel Alex Meyer vorschlagen wollte, selbst mit einer kleinen Gruppe nach Zürich zu kommen, um dort Alex Meyer die Festschrift in feierlicher Form zu überreichen, fragte Alex Meyer - damals 96jährig - überrascht: "Warum machen Sie um mich einen solchen Aufwand? Der Flug nach Köln dauert doch nur eine Stunde!" So kam er selbst nach Köln zu der zu seinen Ehren veranstalteten Abschiedsfeier. Als Professor Böckstiegel ihn anschließend zum Abendessen nach Hause einlud, legte er besonderen Wert darauf, in dessen Sportwagen mitgenommen zu werden. Auf der Autobahn bat er dann Professor Böckstiegel, immer schneller zu fahren, und meinte schließlich zufrieden: "Das ist ja fast so schön wie Fliegen!"

Bild 12: Prof. Meyer bei der Übergabe der Festschrift anläßlich seines Ausscheidens als Direktor aus dem Institut für Luft- und Weltraumrechtsfragen

Mittlerweile hatte das Weltraumrecht neben dem Luftrecht auch bei der Kölner Universitätsverwaltung und der Leitung der juristischen Fakultät seine Anerkennung als eigenständige Disziplin gefunden, so daß die Institutsbezeichnung auf Vorschlag von Professor Böckstiegel ein drittes Mal geändert wurde. Sie lautet seitdem "Institut für Luft- und Weltraumrecht". Entsprechend dieser Änderung wurde auch die vom Institut herausgegebene Zeitschrift ab 1975 in "Zeitschrift für Luft- und Weltraumrecht" (ZLW) umbenannt. Sie ist eine Vierteljahreszeitschrift und erscheint in ununterbrochener Reihenfolge seit mittlerweile mehr als 40 Jahren im Carl Heymanns Verlag (Köln, Berlin, Bonn, München). Sie ist die einzige ihrer Art im deutschsprachigen Raum und eine von insgesamt dreien in Europa. Erster Schriftleiter der Zeitschrift war Rechtsanwalt Hubert Wessels, der als erfahrener Luftverkehrsrechtler 20 Jahre lang für die Zeitschrift verantwortlich war. Er legte gemeinsam mit Prof. Meyer im Spätjahr 1974 sein Amt nieder. Damit wurde die Redaktion vorübergehend von der kommissarischen Institutsleitung durch Prof. Dr. Peter Weides übernommen und lag ab Juli 1975 in den Händen des international anerkannten Luft- und Weltraumrechtsexperten Rechtsanwalt Dr. Edmund Faller, LL.M. Um nicht nur fachlich, sondern auch sprachlich einen weiteren internationalen Leserkreis anzusprechen, wurde die Zeitschrift ab 1976 dreisprachig und bekam zusätzlich zu ihrem deutschen Titel die Untertitel "German Journal of Air and Space Law" und "Revue Allemande de Droit Aérien et Spatial". Fortan wurden alle englisch- und französischsprachigen Artikel, Gerichtsentscheidungen sowie Dokumente, Tagungsberichte und Buchbesprechungen mit deutschsprachigen Texten gleichbehandelt.
Zum Aufgabenbereich der Redaktionsleitung der ZLW gehört u.a. neben der weltweiten Zusammenarbeit mit Fachleuten aus Praxis und Wissenschaft, der Teilnahme an Fachkonferenzen sowie dem Kontakt zu Behörden und Institutionen des In- und Auslandes auch die Auswertung der internationalen Rechtsprechung und des Schrifttums im Hinblick auf das gesamte Fachgebiet.
Im Zweiten Halbjahr des Jahres 1978 übernahm Dr. Faller die Funktion des Conseiller Juridique Principal bei der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) in Montreal. Seine Nachfolgerin als Redaktionsleiterin der ZLW wurde Rechtsanwältin Dr. Marietta Benkö, die auch in ihrer anwaltlichen und wissenschaftlichen Tätigkeit auf Luftverkehrs- und Weltraumrecht spezialisiert ist. Sie ist Lehrbeauftragte für Weltraumrecht an der Fachhochschule Aachen (Fachbereich Flugzeugbau, Triebwerkhau und Raumfahrttechnik). Sie ist zudem seit 1980 Beraterin der Deutschen Delegation im United Nations' Committee for the Peaceful Uses of Outer Space (UNCOPUOS) in Wien und publiziert regelmäßig u.a. auch über dieses Thema mit internationalen interdisziplinären Autorenteams.
Nachdem sich Professor Meyer zeit seines Lebens ausschließlich dem Luft- und Weltraumrecht gewidmet hatte, erweckte die organisatorische Entscheidung der Kölner Universitätsleitung, die Disziplin Luft- und Weltraumrecht und Internationales Wirtschaftsrecht in Personalunion leiten zu lassen, unter den deutschen Luft- und Weltraumrechtlern den Eindruck, ihr rechtliches Spezialgebiet habe an wissenschaftlichem Stellenwert verloren. Dahin gehende Überlegungen erwiesen sich jedoch sehr schnell als unbegründet. Professor Böckstiegel führte die bewährten Traditionen aus der Zeit seines Vorgängers nicht nur fort, sondern gab der Institutsarbeit auch neue und wertvolle Impulse.
Zu den von Professor Böckstiegel eingeführten Neuerungen gehört z.B. die Planung, Durchführung, wissenschaftliche Leitung und anschließende Auswertung von internationalen Kolloquien zu aktuellen Problemen des Luft- und Weltraumrechts.
Erstmals wurde eine derartige Veranstaltung vom 31. März bis 2. April 1977 in Köln vom Institut für Luft- und Weltraumrecht in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Luft- und Raumfahrt und dem Air Law Committee der International Law Association zum Thema "Product Liability in Air and Space Transportation" durchgeführt. An dieser Konferenz nahmen ca. 100 Wissenschaftler und Praktiker insbesondere aus Westeuropa und Nordamerika teil. Die Beiträge dieser Konferenz sind in Band 1 der Schriftenreihe "Internationales Wirtschaftsrecht" von Professor Böckstiegel 1978 herausgegeben worden.

Bild 13: Professor Dr. Böckstiegel (Jahrgang 1936), von 1974 bis heute der fünfte Direktor des Instituts für Luft- und Weltraumrecht der Universität zu Köln

Ab 1978 hielt sich Professor Böckstiegel zu Vorlesungsreihen im internationalen Luftrecht in Montreal am Institute and Centre of Air and Space Law der McGill University auf. Das Montrealer Institut unter der damaligen Leitung von Professor Nicolas M. Matte ist neben dem Kölner Institut für Luft- und Weltraumrecht weltweit die einzige selbständige wissenschaftliche Einrichtung, die sich schon über einen längeren Zeitraum speziell mit dem Luft- und Weltraumrecht beschäftigt. Die Zusammenarbeit zwischen diesen beiden Institutionen ist sehr eng und vielfältig.
Am 21. August 1978 starb Professor Alex Meyer in Zürich im Alter von 98 Jahren. Professor Böckstiegel hatte damals bereits Vorbereitungen zur Herausgabe einer vierten Festschrift getroffen, welche im Dezember 1979 zu seinem 100. Geburtstag überreicht werden sollte. Professor Böckstiegel veröffentlichte in Heft 4 der ZLW 1978 einen Nachruf und gab die 14 vorgesehenen Festschriftbeiträge als "Gedächtnisschrift zu Ehren von Alex Meyer" in Form einer Sonderausgabe der von Alex Meyer gegründeten ZLW heraus.
1979 übernahm Professor Böckstiegel den Vorsitz in den beiden Gesprächs- und Diskussionsforen deutscher Luft- und Weltraumrechtler, nämlich der Fachgruppe für Luft- und Weltraumrecht in der Deutschen Gesellschaft für Luft- und Raumfahrt (DGLR) und dem Ausschuß für Luft- und Weltraumrecht der Deutschen Vereinigung für Internationales Recht (DVIR). Im Jahre 1994 wurde er auch zum Vorsitzenden der DVIR gewählt. Er ist damit der fünfte Vorsitzende der Vereinigung seit dem 2. Weltkrieg nach den Professoren Ernst Wolff, Rolf Stödter, Konrad Duden und Günther Jaenecke. Mittlerweile hat Professor Böckstiegel auch international in allen bedeutenden Expertengremien des Luft- und Weltraumrechts Funktionen übernommen. Die Tätigkeiten als Direktor des International Institute of Space Law (IISL), als Legal Adviser der Air Transport Commission der International Chamber of Commerce, als Vorsitzender des Space Law Committee der International Law Association (ILA), als Vertreter der ILA im Weltraumausschuß der Vereinten Nationen, als Mitglied des Committee on Air Traffic Control der International Law Association, als Board Member des European Centre for Space Law (ECSL) in der Europäischen Weltraumagentur (ESA), als Mitglied des Scientific-Legal Liaison Committee der International Academy of Astronautics (IAA) seien hier nur als die wichtigsten angeführt. Im übrigen gehört er zum Advisory Board der bedeutenden Periodika Journal of Space Law (Mississippi) und Space Policy (London).
Am 13. und 14. September 1979 fand in München ein weiteres internationales Kolloquium zum Thema "Settlement of Space Law Disputes" unter der wissenschaftlichen Leitung von Professor Böckstiegel statt. Veranstalter war wiederum das Institut für Luft- und Weltraumrecht der Universität zu Köln, unterstützt vom Space Law Committee der International Law Association, dem International Institute of Space Law und der Deutschen Gesellschaft für Luft- und Raumfahrt. Die Veröffentlichung der auf dieser Veranstaltung gehaltenen Vorträge nahm Professor Böckstiegel zum Anlaß, eine neue Reihe mit "Schriften zum Luft- und Weltraumrecht / Studies in Air and Space Law / Etudes de Droit Aerien et Spatial" (SLW) herauszugeben. Diese Schriftenreihe - in der weltweiten Luft- und Weltraumrechtswissenschaft bis dahin eine einmalige Publikation, war eine weitere Neuerung, mit der Professor Böckstiegel die Institutsarbeit bereicherte und Stellenwert sowie Publizität der Luft- und Weltraumrechtsforschung in Deutschland stärkte. 1980 gründete er sodann gemeinsam mit Rechtsanwältin Dr. Benkö die Loseblattsammlung "Space Law: Basic Legal Documents", die nunmehr vier Bände (ca. 2500 Seiten) umfaßt und ständig aktualisiert wird. Auch hiermit wurde eine Publikation geschaffen, die einmalig in ihrer Art ist und mittlerweile zur internationalen weltraumrechtlichen Standardliteratur gekört.
Vom 22. bis 24. Oktober 1979 nahm Professor Böckstiegel an dem für die Luftrechtsentwicklung bedeutsamen Legislative Hearing in Washington, D.C., teil, welches von der damaligen US-amerikanischen Zivilluftfahrtbehörde veranstaltet wurde. Hierbei ging es um die Beseitigung der Anti-Trust-Immunität der International Air Transport Association (IATA) und derjenigen Fluggesellschaften, die an IATA-Verkehrskonferenzen teilnehmen. In dieser Angelegenheit wurde Professor Böckstiegel als einziger Sachverständiger für luftrechtliche Fragen gehört.
Im Anschluß an das 1979 vom Institut veranstaltete internationale Kolloquium über "Settlement of Space Law Disputes" wurde das Space Law Committee der International Law Association (ILA) gebeten, unter Federführung von Professor Böckstiegel (Rapporteur) einen Konventionsentwurf zu diesem Thema auszuarbeiten. Professor Böckstiegel stellte diesen Entwurf im Herbst 1983 den Mitgliedern des ILA-Space Law Committee und des International Institute of Space Law vor. Der Entwurf wurde zunächst 1984 abgeschlossen, wird aber seit der ILA Konferenz 1994 in Buenos Aires einer Überprüfung unterzogen.
"Construction and Extension of Airports" lautete das Thema einer weiteren internationalen Konferenz am 5. und 6. April 1984 im Kölner Tagungszentrum Maternushaus. Berichte aus Frankreich, Japan, Kanada, Schweden, der Schweiz, Ungarn, den USA, dem Vereinigten Königreich und der Bundesrepublik Deutschland ermöglichten erstmals einen internationalen Vergleich nationaler Rechte zur Errichtung und Erweiterung von Flughäfen. Die Beiträge dieses Kolloquiums finden sich in einer Sonderausgabe der ZLW (Heft 4 des Jahrgangs 1984) zusammengefaßt.
Zu den Schwerpunktthemen Professor Böckstiegels im Weltraumrecht gehört die Entwicklung einer Perspektive für die Zukunft bis zum Jahre 2000, insbesondere unter Einbeziehung der Fragen des Umweltschutzes und der wirtschaftlichen Nutzung des Weltraumes. Zu diesem Fragenkreis hielt er am 24. März 1983 bei den Vereinten Nationen in New York einen Vortrag über "Space Problems at the Turn of the Century". Mit einem Beitrag über "Perspektiven der Entwicklung des Weltraumrechts bis zum Jahre 2000" in der Festschrift für Bundespräsident a.D. Carl Carstens aus dem Jahre 1984 und einem weiteren Vortrag Ende 1986 vor dem Forum Internationale im Den Haager Friedenspalast über "Space Law - Changes and Expectations at the Turn to Commercial Space Activities" setzte er diese Arbeit in den Folgejahren fort.
Dem Thema Weltraumnutzung und Kommerzialisierung waren auch zwei internationale Kolloquien gewidmet, die das Institut 1984 in Hamburg und 1986 in Hannover in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Forschung und Technologie, der Deutschen Gesellschaft für Luft- und Raumfahrt (DGLR) und dem Bundesverband der Deutschen Luftfahrt-, Raumfahrt- und Ausrüstungsindustrie (BDLI) veranstaltete. Hintergrund dieser beiden Konferenzen war die geplante Kooperation der westlichen Raumfahrtnationen bei der Errichtung einer ständig bemannten Raumstation in einer erdnahen Umlaufbahn, welche der Weltraumforschung und kommerziellen Nutzung auch durch die Privatindustrie offenstehen soll. Die erste Veranstaltung brachte am 3. und 4. Oktober 1984 führende Juristen der amerikanischen Weltraumbehörde NASA, der europäischen Weltraumbehörde ESA, der privaten Raumfahrtindustrie sowie der Weltraumrechtswissenschaft zusammen. Die Beiträge der Referenten sind in Band 5 der SLW Reihe als Konferenzdokumentation unter dem Titel "Space Stations - Legal Aspects of Scientific and Commercial Use in a Framework of Transatlantic Cooperation" veröffentlicht worden.
Anläßlich der Internationalen Luftfahrt-Ausstellung in Hannover wurde die Aufarbeitung der weltraumrechtlichen Probleme im Zusammenhang mit dem Projekt einer internationalen Weltraumstation am 12. und 13. Juni 1986 fortgesetzt. Die Vorträge der Fachleute aus Frankreich, Italien, Japan, Kanada, den Niederlanden, den USA und der Bundesrepublik Deutschland können in einer DGLR Publikation (Bericht Nr. 86-02, Bonn 1982) unter dem Titel "Commercial Use of Space Stations - The Legal Framework of Transatlantic Cooperation" nachgelesen werden. Für die zwischenstaatlichen Verhandlungen über das internationale Weltraumgroßvorhaben Weltraumstation in der ESA und mit den USA läßt sich die deutsche Verhandlungsdelegation in weltraumrechtlichen Fragen durch das Institut regelmäßig beraten.
Im Jahre 1986 wurde die Raumfahrt vom tragischen Ausgang der Challenger-Mission 51-L am 28. Januar, als sieben US-amerikanische Astronauten und Astronautinnen starben, überschattet. Weitere Fehlschläge westlicher Weltraumtransportsysteme sowie die äußerst zähen Verhandlungen zwischen den westlichen Raumfahrtnationen über die Konzeption der geplanten internationalen Weltraumstation ließen Zweifel aufkommen, ob die Zukunftserwartungen bezüglich des Aufbaus einer Weltraumwirtschaft tatsächlich berechtigt waren.
Anfang 1987 zeichnete sich für das Institut für Luft- und Weltraumrecht der Universität zu Köln eine unter diesen Umständen nicht zu erwartende positive Entwicklung ab. Das Weltraumrecht wurde in den Kreis der "Zukunftswissenschaften" aufgenommen, die vom Land Nordrhein-Westfalen durch Sondermittel gefördert werden.
Mit tatkräftiger Unterstützung der Ministerin für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen, Anke Brunn, konnten der damalige Rektor der Universität zu Köln, Professor Dr. Peter Hanau, und der Kanzler Dr. Johannes Neyses trotz der schwierigen Finanzlage des Landes vom 1. Oktober 1987 an die für die Einrichtung eines "Forschungsschwerpunktes Weltraumrecht" erforderlichen Mittel zusagen. Damit ist für Köln in einem international-politisch bedeutsamen Bereich der Ausbau eines zukunftsorientierten Wissenschaftszweiges gesichert worden.
Die Zusagen, die die Ministerin des Landes Nordrhein-Westfalen und die Universitätsleitung im Hinblick auf den "Forschungsschwerpunkt Weltraumrecht" geben konnten, beziehen sich nicht nur auf die personelle Stärkung des Instituts und seiner Sachmittel, sondern auch gezielt auf eine Verbesserung der apparativen Ausstattung des Instituts. Hierzu gehören insbesondere Mittel für den Aufbau der ersten weltraumrechtlichen Datenbank, mit deren Hilfe das gesamte weltraumrechtliche Material sowie später das anderer Disziplinen mit Relevanz für das Weltraumrecht erfaßt, systematisiert und leichter zugänglich gemacht werden kann. Auch wurde auf diese Weise die Zusammenarbeit mit der Europäischen Weltraumorganisation für den Aushau einer online-Datenbank ESALEX des European Center for Space Law (ECSL) ermöglicht. In diesem Zusammenhang ist es von besonderer Bedeutung, daß das Institut die Funktion der Kontaktstelle ("National Point of Contact") für Deutschland im Rahmen des ECSL innehat.
1988 - im Rahmen der 600-Jahr-Feier der Universität zu Köln - hat das Institut für Luft- und Weltraumrecht ein weiteres ehrgeiziges Veranstaltungsvorhaben durchgeführt. In einer dreitägigen internationalen Konferenz zum Thema "Environmental Aspects of Activities in Outer Space - State of the Law and Measures of Protection" befaßten sich weltweit führende Weltraumtechniker und Rechtsexperten mit den drängenden Problemen des Umweltschutzes im Weltraum. Für die Finanzierung dieses Projekts konnte das Institut die Deutsche Forschungsgemeinschaft gewinnen. Die Vorträge dieser Veranstaltung sind im Band 9 der institutseigenen Schriftenreihe SLW abgedruckt, welcher 1990 erschienen ist.
Auf dem Gebiet des Luftverkehrsrechts markiert das dritte Liberalisierungspaket der europäischen Gemeinschaft den grundlegenden Abschied von einem regulierten Markt, durch den der Luftverkehr in Europa bis 1993 charakterisiert war. Einheitliche Kriterien für die Lizenzierung von Luftfahrtunternehmen, die relative Freiheit für die Fluggesellschaften, Flugtarife selbst zu bestimmen, Kapazitäten festzulegen, der freie Marktzugang zu Strecken des innergemeinschaftlichen Verkehrs usw. schaffen ein neues Umfeld für Verbraucher und Anbieter. Die Interpretation der rechtlichen Regeln, mit denen der gemeinsame Markt im Luftverkehr geschaffen wurde, war Gegenstand eines Expertenkolloquiums, das das Institut zusammen mit der Internationalen Handelskammer am 17. Juni 1993 in Paris während des dortigen Aerosalons veranstaltet hat. Die Ergebnisse der Veranstaltung sind in einem Proceedingsband, der 1993 bei der ICC Publishing als Publication No. 526 in Paris erschienen ist, zusammengefaßt.
Im Rahmen eines neuen weltraumrechtlichen Arbeitsprojektes hat sich das Institut zur Aufgabe gemacht, rechtliche Grundlagen für die bemannte Raumfahrt einer genauen Untersuchung zu unterziehen und zu ihrer Weiterentwicklung beizutragen. Dazu wurde bereits 1990 ein gemeinsam mit führenden Weltraumwissenschaftlern der USA und der UdSSR erarbeiteter Entwurf für eine Konvention zur bemannten Raumfahrt veröffentlicht und den zuständigen Gremien (Weltraumausschuß der Vereinten Nationen, International Institute of Space Law der International Astronautical Federation) vorgestellt. Der Entwurf wurde auf einem vom Institut im Mai 1992 veranstalteten internationalen und interdisziplinären Kolloquium zur bemannten Raumfahrt von Astronauten und den führenden naturwissenschaftlichen, technischen und juristischen Experten diskutiert. Die Ergebnisse des Expertenkolloquiums sind in Band 10 der SLW Schriftenreihe zusammengefaßt.
Ein weiteres Kolloquium auf dem Gebiet des Luft- und Weltraumrechts hat anläßlich des 70jährigen Jubiläums des Instituts für Luft- und Weltraumrecht und des 20jährigen Bestehens des Lehrstuhls für Internationales Wirtschaftsrecht im Jahre 1995 stattgefunden. Die zweitägige Veranstaltung hat sich mit dem Thema "Perspectives of Air Law, Space Law and International Business Law for the Next Century" befaßt. Zur aktiven Teilnahme hatten sich prominente Experten aus allen drei Rechtsgebieten bereit erklärt: die Richter am Internationalen Gerichtshof Fleischhauer, Guillaume, Jennings und Schwebel, als Experten des Luftrechts die Professoren Milde (Montreal) und Wassenbergh (Leyden), als Experten des Weltraumrechts Dr. Jasentuliyana (Wien) und Botschafter He Quizi (Peking und International Law Commission), als Experten des Internationalen Wirtschaftsrechts die Professoren Lalive (Genf), von Mehren (Harvard), Mayer (Paris), Seidl-Hohenveldern (Wien) und Malanczuk (Amsterdam). Beiträge zu gemeinsamen Perspektiven aller drei Rechtsgebiete gaben Lord Slynn of Hadley (House of Lords), die Professoren Petersmann (St. Gallen), Swan (Miami), Williams (Buenos Aires), Dr. Sørensen (EG-Kommission, Brüssel), Dr. Rest (Köln) sowie Professor Böckstiegel selbst. Da bei der Diskussion über die Perspektiven für das nächste Jahrhundert auch die jüngere Generation einbezogen werden sollte, war außerdem in jeder Podiumsgruppe ein "young panelist" beteiligt.

Bild 14: Mitarbeiter des Instituts im Wintersemester 1994/95

Bild 15: Professor Böckstiegel bei der Arbeit

Bild 16: Teilnehmer der Gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Luft- und Weltraumrecht der Deutschen Gesellschaft für Luft- und Raumfahrt und der Deutschen Vereinigung für Internationales Recht am 21. Mai 1987 in Köln

Bild 17: Teilnehmer des internationales Kolloquiums "Environmental Aspects of Activities in Outer Space - State of the Law and Measures of Protection", 16.-19. Mai 1988 im Maternushaus Köln

Bild 18: Teilnehmer des internationalen Kolloquiums "Manned Spaceflight. Legal Aspects in the Light of Scientific and Technical Development" (Köln, 20.-22. Mai 1992) bei einem Gartenfest im Hause von Professor Böckstiegel

Bild 19: Professor Böckstiegel mit dem Wissenschaftsastronauten Dr. Ulf Merbold


Die ersten Jahre in Königsberg
1929 bis 1939: Die Ära von Professor Hans Oppikofer
Der Zweite Weltkrieg - Das vorläufige Ende institutionaler Luftrechtforschung in Deutschland
Dauerhafte und ergiebige Zusammenarbeit: Das Institut und Professor Otto Riese
Wiederaufbau in Köln: Die Ära von Professor Alex Meyer
1975 bis heute: Das Institut unter der Leitung von Professor Karl-Heinz Böckstiegel
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