Lehrveranstaltungen > Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts am Beispiel des Kaufvertrags

Die Vorlesung behandelt den Allgemeinen Teil des BGB, §§ 1-240. Dieser umfaßt, in Anlehnung an das aus dem römischen Recht stammende Institutionensystem des Gaius, das Recht der Personen, Sachen und Rechtsgeschäfte. Der Allgemeine Teil enthält diejenigen Regelungen, die in den übrigen vier Büchern des BGB gleichermaßen gelten und deshalb vom Gesetzgeber „vor die Klammer gezogen“ wurden. Gründliche Kenntnisse des Allgemeinen Teils bilden die notwendige Grundlage jeder weiteren Beschäftigung mit dem BGB.

Die Vorlesung wird sich schwerpunktmäßig der Rechtgeschäftslehre mit den drei grundlegenden Begriffen der Willenserklärung, des Rechtsgeschäfts und des Vertrages widmen. Behandelt werden u.a. die Wirksamkeitsvoraussetzungen von Willenserklärungen und Rechtsgeschäften (insbesondere des Vertragsschlusses) sowie das Recht der Anfechtung und der Stellvertretung. Zudem soll die Veranstaltung anhand kleinerer Fallbeispiele in die Klausurtechnik des Gutachtenstils einführen.

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