Lehrveranstaltungen > Grundkurs Römische Rechtsgeschichte

Das römische Recht ist diejenige unter den kulturellen Errungenschaften der römischen Antike, die den bedeutendsten Einfluss auf die Gegenwart ausübt. In Deutschland bis 1899 geltendes Recht, wurde es vom BGB abgelöst, das damit unmittelbar aus dem römischen Recht hervorgegangen ist. Dieses bildet daher einen unverzichtbaren Schlüssel zum tieferen Verständnis des geltenden Privatrechts.
Die Vorlesung vermittelt einen Eindruck von den geistigen Leistungen der römischen Jurisprudenz und ihrer Wirkungsgeschichte. Sie beginnt mit einer Darstellung der Rezeption des römischen Rechts in Europa und behandelt dann die Entstehung und Vermittlung des Rechts im Altertum. Schließlich werden einige wichtige Bereiche aus dem Personen- und Vermögensrecht erörtert.

Die Teilnehmer erhalten Gelegenheit zum Erwerb eines Grundlagenscheins (i.S.d. § 4 I Nr. 6 JAO, § 8 I Nr. 5 JAG).




DOWNLOAD:
- Vorlesungsgliederung
- Quellen
- Überblicksdarstellung zur Entwicklung der römischen Rechtswissenschaft
- Literaturhinweise
- Hinweise zur exegetischen Arbeit



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