Römisches Privatrecht

Das römische Privatrecht hat das heutige Privatrecht Deutschlands und vieler anderer Staaten überaus stark beeinflusst. Viele Rechtsbegriffe des geltenden Privatrechts lassen sich auf römische Vorbilder zurückführen. Darüber hinaus haben die vorklassische und die klassische römische Jurisprudenz die Rechtswissenschaft bis in die Gegenwart methodisch bereichert. Dies gilt besonders für die aus ihnen hervorgegangenen Methoden der juristischen Argumentation.
Die Vorlesung konzentriert sich in erster Linie auf die „innere Rechtsgeschichte“, also die Entwicklung der einzelnen Institutionen des römischen Privatrechts. Indem sie gleichzeitig einen Eindruck von jener Privatrechtsordnung vermittelt, aus der heraus das BGB im wesentlichen geschaffen wurde, gibt sie Rüstzeug für die historische Rechtsvergleichung sowie die subjektiv-teleologische Interpretation des geltenden Rechts an die Hand.
Nach einer Einführung in historische, theoretische und methodische Grundlagen des römischen Privatrechts werden die Schwerpunkte der Vorlesung im Sachen- und Schuldrecht sowie im Erbrecht liegen.
Die Vorlesung gehört zum Kernbereich der Schwerpunktgruppe „Privatrechtsgeschichte und Privatrechtsvergleichung“ (Studien- und Prüfungsordnung § 10 Nr. 7) sowie zum Wahlbereich der Schwerpunktgruppen Nr. 2 und Nr. 6.
Der Vorlesung zugrundegelegt wird die Textausgabe "Die pseudo-ulpianische Einzelschrift der Rechtsregeln liber singularis regularum (hrsg. von M. Avenarius, 2005, € 12,-).
Als Literatur zur Einführung wird empfohlen: Liebs, Römisches Recht, 6. Aufl. (2004).



DOWNLOAD:
- Vorlesungsgliederung
- Literaturhinweise
- Hinweise zur exegetischen Arbeit






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