Institut für Staatsrecht Universität zu Köln
Hinweise zur Schwerpunktbereichsprüfung
Eine Betreuung durch Herrn Prof. Dr. Wolfram Höfling M.A. kann in den folgenden
Schwerpunktbereichen erfolgen:
- Staat und Verwaltung (§ 9 Abs. 2 Nr. 8/9 Studienordnung)
- Religion, Kultur und Recht (§ 9 Abs. 2 Nr. 12 Studienordnung)
- Medizin- und Gesundheitsrecht (§ 9 Abs. 2 Nr. 5 Studienordnung)
Gegen Ende des dem Prüfungssemester vorangegangenen Semesters findet für
die Kandidaten eine Vorbesprechung statt. Die Aufgabenstellungen werden
jeweils zu Beginn der dem Prüfungssemster vorangehenden Semesterferien
ausgegeben.
Wegen des besonderen Stellenwertes der häuslichen Arbeit wird dringend empfohlen,
die Anfertigung der häuslichen Arbeit erst für das Ende des Schwerpunktbereichsstudiums
nach dem Bestehen der Pflichtklausuren des Schwerpunktbereiches zu planen.
Bezüglich etwaiger Detailfragen dürfen wir auf das Informationsangebot des Prüfungsamtes
der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln
(hier)
verweisen.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Institut für Staatsrecht Albertus Magnus Platz 50923 Köln