Hinweise zur Schwerpunktbereichsprüfung

Eine Betreuung durch Herrn Prof. Dr. Wolfram Höfling M.A. kann in den folgenden Schwerpunktbereichen erfolgen:

- Staat und Verwaltung (§ 9 Abs. 2 Nr. 8/9 Studienordnung)
- Religion, Kultur und Recht (§ 9 Abs. 2 Nr. 12 Studienordnung)
- Medizin- und Gesundheitsrecht (§ 9 Abs. 2 Nr. 5 Studienordnung)

Gegen Ende des dem Prüfungssemester vorangegangenen Semesters findet für die Kandidaten eine Vorbesprechung statt. Die Aufgabenstellungen werden jeweils zu Beginn der dem Prüfungssemster vorangehenden Semesterferien ausgegeben.

Wegen des besonderen Stellenwertes der häuslichen Arbeit wird dringend empfohlen, die Anfertigung der häuslichen Arbeit erst für das Ende des Schwerpunktbereichsstudiums nach dem Bestehen der Pflichtklausuren des Schwerpunktbereiches zu planen. Bezüglich etwaiger Detailfragen dürfen wir auf das Informationsangebot des Prüfungsamtes der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln (hier) verweisen.

Alle Angaben ohne Gewähr.




Institut für Staatsrecht • Albertus Magnus Platz • 50923 Köln