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Grundkurs Schuldrecht Allgemeiner Teil am Beispiel des Kaufvertrages

 

Beginn:

voraussichtlich am 10.12.2004 (im Block nach Grundkurs BGB AT)
 

Vorlesungszeiten:

Montag 9 - 13 Uhr in Aula 1
Freitag 9 - 13 Uhr in Aula 1

 

Klausurtermine:

Voraussichtlich: Freitag, 04.02.2005; im Hinblick auf Weiberfastnacht erst um 11:00 Uhr s.t. (= Punkt) - 13:00 Uhr s.t. in Hörsaal Aula 1 WICHTIG!
(Es wird daher empfohlen, den Hörsaal bereits gegen 10:45 Uhr aufzusuchen; bitte Lichtbildausweis und Studierenden-Ausweis mitbringen) Eine Anmeldung ist wie immer nicht erforderlich.

 
 

Vorlesungsbeschreibung:

Der Grundkurs Schuldrecht I findet im Anschluss an den Grundkurs Bürgerliches Recht für Anfänger statt (voraussichtlich ab 10.12.2004).

Behandelt wird der Allgemeine Teil des Schuldrechts, welcher in den §§ 241 bis 432 BGB geregelt ist, sowie die Grundzüge des Kaufrechts.
Im Mittelpunkt der Vorlesung steht das Leistungsstörungsrecht (Pflichtverletzung, Unmöglichkeit, Verzug/ Schadensersatz, Rücktritt), dass anhand des Kaufvertrags behandelt wird. In der Veranstaltung werden zahlreiche Übungsfälle und Hausaufgaben gestellt. Aktive Mitarbeit ist erforderlich!

 

Literaturempfehlung:

Werden zu Beginn des Semesters bekanngegeben.

 

Materialien:

Fälle zur Nachbearbeitung:
Dr. Arnold zum Rücktrittsrecht (pdf-Dokument)
Dr. Tettinger zu AGB (pdf-Dokument)

 

Sonderveranstaltungen: