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Vorwort
Die Entwicklung des
Minderheitenrechts ist einer der Gradmesser für die gesellschaftliche und politische
Entwicklung in Mittel- und Osteuropa, umfassen doch die Staatsgrenzen in der Mehrzahl
kulturell und ethnisch heterogene Gemeinschaften. Deshalb ist die Analyse der für die
Stellung der Minderheiten relevanten rechtlichen Regelungen einer der Arbeitsschwerpunkte
des Instituts für Ostrecht der Universität zu Köln. Schon der Gründer und erste
Direktor, Professor Dr. Dr. h.c. Boris Meissner, hat sich mit den Nationalitätenproblemen
in der Sowjetunion und Osteuropa in einer Vielzahl von Schriften auseinandergesetzt. Sein
Nachfolger, Prof. Dr. Dr. h.c. Georg Brunner, hat gleichermaßen eine Reihe von
Arbeiten dieser Fragestellung gewidmet. Unter seiner Leitung hat das Institut für
Ostrecht Anfang der 90er Jahre zu der Minderheitenproblematik in einer Vielzahl von
Staaten Mittel- und Osteuropas zu Estland, Lettland, Litauen[1], der
Russländischen Föderation, der Ukraine, Weißrussland[2], Polen, der Tschechischen und Slowakischen
Republik[3],
Ungarn, Rumänien[4]
und zu den jugoslawischen Nachfolgestaaten[5] - Dokumentationen und Analysen erstellt. Die Bände
spiegeln den Rechtszustand in den Jahren 1993 bis 1995, d.h. in der ersten Zeit nach dem
Umbruch, in der vielfach nach dem trial-and-error-Prinzip neue Regelungskonzepte
erarbeitet worden waren, wider.
Die vielfachen Änderungen dieser
ersten Regelungen in der zweiten Hälfte der 90er Jahre machten nach kurzer Zeit eine
Neuauflage der Berichte erforderlich. Um einerseits Aktualität zu gewährleisten,
andererseits auch die umfassenden Dokumentationsteile in die Veröffentlichung integrieren
zu können, entschied sich Professor Dr. Dr. h.c. Georg Brunner für eine
Internet-Publikation. Bevor er sein Projekt zu Ende führen konnte, verstarb er völlig
unerwartet am 23.10.2002.
Aufgrund der freundlichen
Unterstützung des Bundesinnenministeriums, das die Finanzierung des Projekts
sicherstellte, und der Bereitschaft der Autoren, die Berichte zu überarbeiten und zu
aktualisieren, war es für das Institut für Ostrecht möglich, die begonnene Arbeit
fortzuführen.
Ziel der nunmehr ins Internet
gestellten Analysen und Dokumentationen zum Minderheitenschutz im östlichen Europa ist,
den status quo in allen europäischen
Ländern, die ehemals zum sozialistischen Block gezählt wurden, detailliert zu erfassen
und die Regelungen interessierten Lesern im Wortlaut zugänglich zu machen. Dabei wurde
die ursprüngliche Konzeption beibehalten: die Berichte stellen in einem ersten Teil die
historische Entwicklung des Minderheitenschutzes dar, gehen in einem zweiten Teil auf die
gegenwärtige Lage ein und stellen im dokumentarischen dritten Teil die relevanten
Rechtsregelungen zusammen. Dabei wird, soweit möglich, der Aufbau der Berichte nach einem
einheitlichen Schema gestaltet, um eine gute Basis für vergleichende Betrachtungen zu
schaffen.
Bisher (Stand August 2004) liegen
die Berichte zu Rumänien, Bulgarien, Estland, Albanien, Polen, Mazedonien, der
Russländischen Föderation und Weißrussland vor; die Berichte zu
Bosnien-Herzegowina, Serbien-Montenegro, Kroatien, Lettland, Litauen, Moldawien, der
Slowakei, Slowenien, Tschechien und der Ukraine werden bis zum Ende des Jahres 2004
folgen. Das Medium Internet ermöglicht eine fortlaufende Aktualisierung.
Im Nachlass von Professor Dr. Dr.
h.c. Georg Brunner fand sich ein Manuskript zu den internationalen Regelungen des
Minderheitenschutzes, das ergänzend zu den Länderberichten in die Veröffentlichung mit
aufgenommen werden soll.
Sehr herzlich gedankt sei Frau
Marina Schneider und Herrn Christian Beyer, die die technische Durchführung des Projekts
übernommen haben.
Es bleibt zu hoffen, dass die
Internet-Publikation mit den Einzelberichten und Dokumentationen einen Beitrag dazu
leisten kann, einen wichtigen Aspekt der aktuellen Rechtsentwicklung in den Ländern
Mittel- und Osteuropas im Spannungsfeld zwischen vielschichtigem historischen Erbe und
europäischer Integrationsbewegung zu verstehen.
Köln, den 02.08.2004
Angelika Nußberger
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