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| German Journal of Air and Space Law | |
| Revue Allemande de Droit Aérien et Spatial | |
| Geschichte, Inhalte, Zielsetzung |
Die Anfänge des Instituts für Luft- und Weltraumrecht liegen 1925 in Königsberg. Gegründet von Prof. Dr. Otto Schreiber war das "Institut für Luftrecht" bei seiner Eröffnung - nur knapp drei Jahre nach Verabschiedung des deutschen Luftverkehrsgesetzes in seiner ersten Fassung das einzige Institut auf der Welt, das sich speziell mit den Rechtsfragen des Luftverkehrs befasste. In den darauffolgenden Jahren gab es verschiedene Ortswechsel. Die Aufgaben seiner jeweiligen Direktoren sowie die Bedingungen im Zweiten Weltkrieg führten das Institut zuerst nach Leipzig, dann nach Berlin. Der nach Prof. Schreiber und Prof. Oppikofer dritte Direktor des Instituts, Dr. Rüdiger Schleicher, wurde 1945 von der SS erschossen. Ihm wurde Mitwisserschaft an den Ereignissen des 20. Juli 1944 vorgeworfen. Durch den Zweiten Weltkrieg ging auch die gesamte Bibliothek des Instituts verloren.
In ihren Wurzeln geht die heutige Zeitschrift für Luft- und Weltraumrecht zurück bis zur "Zeitschrift für das gesamte Luftrecht", die 1926 in Königsberg gegründet worden war. Bereits 1928 jedoch wurde diese erste Zeitschrift aus Geldmangel wieder eingestellt. 1931 allerdings wagte man es in Königsberg noch einmal, eine periodische Schrift zu veröffentlichen, nun mit dem Titel "Archiv für Luftrecht". Und dieses Mal gelang es. Das "Archiv für Luftrecht" hatte keine Existenzprobleme. Bereits damals wuchs der nationale und internationale Luftverkehr stetig und erforderte eine differenziertere Betrachtung der damit verbundenen Rechtsfragen. Als Meilenstein der Luftrechtsgeschichte sei aus dieser Zeit das Zustandekommen des "Warschauer Abkommens" vom 12. Dezember 1929 "zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr" genannt.
Das "Archiv für Luftrecht" war in gleicher Weise wie sein jetziger Nachfolger die "Zeitschrift für Luft- und Weltraumrecht" gegliedert: Zwei bis vier Abhandlungen folgten Tagungsberichte, Rechtsprechung, Gesetzgebung und Buchbesprechungen. Das "Archiv" wurde bis 1943 herausgegeben, als der Zweite Weltkrieg seinem Erscheinen ein Ende setzte.
Erst 1952, nachdem in Köln als Nachfolgeinstitution für die nicht mehr existierenden Institute in Königsberg, Leipzig und Berlin, die Forschungsstelle für Luftrecht von Alex Meyer gegründet worden war, wurde hier wieder eine "Zeitschrift für Luftrecht" ins Leben gerufen. Entsprechend der Forschungsstelle wurde sie selbst als Nachfolgepublikation des "Archivs für Luftrecht" betrachtet. Prof. Alex Meyer stellte die Absicht zur Fortsetzung der in Königsberg, Leipzig und Berlin begründeten Tradition in seinen Ausführungen "Zum Gedenken und Geleit" im ersten Heft der Zeitschrift für Luftrecht deutlich heraus:
"Diese wohl nicht unberechtigte Hoffnung, dass es in absehbarer Zeit auch Deutschland vergönnt sein wird, die Lufthoheit im eigenen Lande wieder selbst auszuüben, lässt den Zeitpunkt gekommen erscheinen, dass die empfindsame Lücke, die durch das Fehlen einer deutschsprachigen Luftrechtszeitschrift im deutschen Sprachgebiet hat entstehen lassen, nunmehr geschlossen wird und dadurch auch wieder der deutschen Luftrechtswissenschaft Gehör verschafft wird..."
Die "Zeitschrift für Luftrecht" (ZLR) wie auch ihre derzeitige Nachfolgerin die "Zeitschrift für Luft- und Weltraumrecht" (ZLW), wurde haushaltsrechtlich nicht allein von der Universität Köln getragen, sondern vom Bundesverkehrsministerium in Bonn wesentlich bezuschusst. Die Schriftleitung der ZLW lag ab 1954 in den Händen eines selbstständigen, eigens dafür zuständigen Mitarbeiters des Instituts. Erster Schriftleiter der Zeitschrift war Rechtsanwalt Hubert Wessels, der als erfahrener Luftverkehrsrechtler 20 Jahre lang für die Zeitschrift verantwortlich war. Er legte gemeinsam mit Prof. Meyer im Spätjahr 1974 sein Amt nieder.
Nachdem die ursprüngliche Forschungsstelle für Luftrecht zu Beginn des Jahres 1955 in "Institut für Luftrecht" und gegen Ende des Jahres 1959 in "Institut für Luftrecht und Weltraumrechtsfragen" umbenannt worden war, hatte sie denselben organisatorischen Status wie die anderen Institute der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln erlangt. Um eine qualifizierte Nachfolge von Honorarprofessor Alex Meyer als Direktor des Instituts zu ermöglichen, entschlossen sich Universität und Wissenschaftsministerium, diese Funktion stellenrechtlich in eine ordentliche Professur mit einzubeziehen. Dies geschah in Verbindung mit dem 1975 neu eingerichteten Lehrstuhl für Internationales Wirtschaftsrecht. Das Luft- und Weltraumrecht ebenso wie das internationale Wirtschaftsrecht entziehen sich der gängigen Aufteilung der Rechtsgebiete insofern, als sie zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Materien sowie nationales Recht und Völkerrecht umfassen. Im übrigen haben sowohl der Luftverkehr als auch die Raumfahrt viele Bezüge zum internationalen Wirtschaftsrecht. Am 14. Mai 1975 wurde Professor Dr. Karl-Heinz Böckstiegel vom Wirtschaftsminister des Landes Nordrhein-Westfalen Johannes Rau zum fünften Direktor des Instituts für Luft- und Weltraumrecht sowie zum Inhaber des neugeschaffenen Lehrstuhls für Internationales Wirtschaftsrecht ernannt.
Mittlerweile hatte das Weltraumrecht neben dem Luftrecht auch bei der Kölner Universitätsverwaltung und der Leitung der juristischen Fakultät seine Anerkennung als eigenständige Disziplin gefunden, so dass die Institutsbezeichnung auf Vorschlag von Professor Böckstiegel ein drittes Mal geändert wurde. Sie lautet seitdem "lnstitut für Luft- und Weltraumrecht". Entsprechend dieser Änderung wurde auch die vom Institut herausgegebene Zeitschrift ab 1975 in "Zeitschrift für Luft- und Weltraumrecht" (ZLW) umbenannt. Sie ist eine Vierteljahreszeitschrift und erscheint in ununterbrochener Reihenfolge seit mittlerweile mehr als 50 Jahren im Carl Heymanns Verlag (Köln, Berlin, Bonn, München.) Sie ist die einzige ihrer Art in Deutschland und eine von insgesamt vieren in Europa.
Um nicht nur fachlich, sondern auch sprachlich einen weiteren internationalen Leserkreis anzusprechen, wurde die Zeitschrift ab 1976 dreisprachig und bekam zusätzlich zu ihrem deutschen Titel die Untertitel "German Journal of Air and Space Law" und "Revue Allemande de Droit Aérien et Spatial". Fortan wurden alle englisch- und französischsprachigen Artikel, Gerichtsentscheidungen sowie Dokumente, Tagungsberichte und Buchbesprechungen mit deutschsprachigen Texten gleichbehandelt.
Nach der Amtsniederlegung Hubert Wessels 1974 wurde die Redaktion der ZLW vorübergehend von der kommissarischen Institutsleitung durch Prof. Dr. Peter Weides übernommen und lag ab Juli 1975 in den Händen des international anerkannten Luft- und Weltraumrechtsexperten Rechtsanwalt Dr. Edmund Faller, LL.M. Im Zweiten Halbjahr des Jahres 1978 übernahm Dr. Faller die Funktion des Conseiller Juridique Principal bei der lnternationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) in Montreal. Seine Nachfolgerin wurde Rechtsanwältin Dr. Marietta Benkö, die auch in ihrer anwaltlichen und wissenschaftlichen Tätigkeit auf Luftverkehrs- und Weltraumrecht spezialisiert ist. Sie ist zudem seit 1980 Beraterin der Deutschen Delegation im United Nations' Committee for the Peaceful Uses of Outer Space (UNCOPUOS) in Wien und publiziert regelmäßig u.a. auch über dieses Thema in internationalen interdisziplinären Autorenteams. Als Anerkennung für ihre wissenschaftliche Tätigkeit u.a. auch als Redaktionsleiterin der ZLW wurde Frau Dr. Benkö 1995 das Bundesverdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen (vgl. Uni-Journal, 3/1995, S.58 f).
Zum Aufgabenbereich der Redaktionsleitung der ZLW gehört neben der weltweiten Zusammenarbeit mit Fachleuten aus Praxis und Wissenschaft, der Teilnahme an Fachkonferenzen sowie dem Kontakt zu Behörden und Institutionen des In- und Auslandes auch die Auswertung der internationalen Rechtsprechung und des Schrifttums im Hinblick auf das gesamte Fachgebiet.
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