Erweiterung der Lehrbefähigung Lehramt
für die Primarstufe
zum Lehramt für die Sekundarstufe
I
(Erlass des Ministeriums für Schule,
Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 14.06.2002)
Für Personen mit der Lehrbefähigung für
die Primarstufe mit Mathematik als weiterem
Unterrichtsfach sind zur Erweiterung der Lehrbefähigung im
Fach Mathematik für die Sekundarstufe I die
folgenden Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen:
Zwei Übungsscheine aus den Bereichen A (Algebra und Geometrie) oder B (Analysis und Angewandte Mathematik),
ein Übungsschein aus dem Bereich C (Didaktik der Mathematik)
der Studienordnung für die Sekundarstufe I vom 01.10.1999
Die als Prüfungsleistung im Fach Mathematik
anzufertigende schriftliche Arbeit unter Aufsicht bezieht sich
auf ein Teilgebiet aus den Bereichen A oder B, für das kein Übungsschein
vorgelegt wird, sowie auf das Teilgebiet des Bereiches C, in dem
ein Übungsschein erworben wurde.