Erweiterung der Lehrbefähigung „Lehramt für die Primarstufe“

zum „Lehramt für die Sekundarstufe I“

(Erlass des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 14.06.2002)

 

Für Personen mit der Lehrbefähigung für die Primarstufe mit Mathematik als weiterem Unterrichtsfach sind zur Erweiterung der Lehrbefähigung im Fach Mathematik für die Sekundarstufe I die folgenden Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen:

Zwei Übungsscheine aus den Bereichen A (Algebra und Geometrie) oder B (Analysis und Angewandte Mathematik),
ein Übungsschein aus dem Bereich C (Didaktik der Mathematik)
der
Studienordnung für die Sekundarstufe I vom 01.10.1999

 

Die als Prüfungsleistung im Fach Mathematik anzufertigende schriftliche Arbeit unter Aufsicht bezieht sich auf ein Teilgebiet aus den Bereichen A oder B, für das kein Übungsschein vorgelegt wird, sowie auf das Teilgebiet des Bereiches C, in dem ein Übungsschein erworben wurde.