Neue Zwischenprüfungsordnung
Der vollständige Text der
Zwischenprüfungsordnung für das
Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen
und den
entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen
ist im Glaskasten gegenüber R 604 zu
finden.
Der für das Unterrichtsfach Mathematik relevante Teil lautet:
§ 26 Mathematik
1. Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung ist der erfolgreiche Abschluss der folgenden drei Module des Grundstudiums (nach Maßgabe der Studienordnung):
¨ Grundbegriffe der Mathematik und Grundzüge der Geometrie
¨ Grundzüge der Linearen Algebra
¨ Grundzüge der Analysis
In mindestens zweien der drei Module ist jeweils ein Leistungsnachweis zu erwerben. Außerdem ist die Teilnahme an der Übung am Rechner nachzuweisen.
2. Prüfungsanforderungen
Gegenstand der Zwischenprüfung sind fachliches Grundlagen- und systematisches Orientierungswissen sowie methodische Kenntnisse aus dem Modul des Grundstudiums, für das bei der Zulassung zur Zwischenprüfung kein Leistungsnachweis vorgelegt wurde und ein frei wählbarer Modul. Werden drei Leistungsnachweise vorgelegt, so sind zwei frei wählbare Module Gegenstand der Zwischenprüfung.
3. Prüfungsmodus
Die Zwischenprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung. Sie wird vor zwei Prüferinnen bzw. Prüfern abgelegt und dauert in der Regel 30 Minuten.
Hingewiesen
sei auch auf §14(2) der Zwischenprüfungsordnung:
Die erste Wiederholung der Zwischenprüfung soll frühestens drei,
spätestens sechs Monate nach Mitteilung des Prüfungsergebnisses stattfinden.
Die Frist für eine eventuelle zweite Wiederholung setzt der Prüfungsausschuss
unter Würdigung der besonderen Umstände fest.
Der für das Fach Mathematik relevante Teil der neuen Zwischenprüfungsordnung für das Lehramt für Sonderpädagogik lautet:
§ 21 Mathematik
(a) als erstes Fach
1. Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung ist der erfolgreiche Abschluss der folgenden drei Module des Grundstudiums (nach Maßgabe der Studienordnung):
¨ Modul 1: Grundbegriffe der Mathematik und Grundzüge der Geometrie
¨ Modul 2: Grundzüge der Linearen Algebra
¨ Modul 3: Grundzüge der Analysis
In mindestens zweien der drei Module ist jeweils ein Leistungsnachweis zu erwerben. Außerdem ist die Teilnahme an der Übung am Rechner nachzuweisen.
2. Prüfungsanforderungen
Gegenstand der Zwischenprüfung sind fachliches Grundlagen- und systematisches Orientierungswissen sowie methodische Kenntnisse aus dem Modul des Grundstudiums, für das bei der Zulassung zur Zwischenprüfung kein Leistungsnachweis vorgelegt wurde und ein frei wählbarer Modul. Werden drei Leistungsnachweise vorgelegt, so sind zwei frei wählbare Module Gegenstand der Zwischenprüfung.
3. Prüfungsmodus
Die Zwischenprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung. Sie wird vor zwei Prüferinnen bzw. Prüfern abgelegt und dauert in der Regel 30 Minuten.
(b) als zweites Fach
Voraussetzung für die Attestierung der Zwischenprüfung ist der erfolgreiche Abschluss des folgenden Moduls des Grundstudiums (nach Maßgabe der Studienordnung):
¨ Modul 1: Einführung in die Mathematik und in die Mathematikdidaktik
In diesem Modul ist ein Leistungsnachweis zu erwerben.
2. Prüfungsanforderungen
Durch die Zwischenprüfung sind fachliches Grundlagen- und systematisches Orientierungswissen sowie methodische Kenntnisse nachzuweisen, die in dem Modul des Grundstudiums vermittelt werden.
3. Prüfungsmodus
Die Zwischenprüfung erfolgt Studien begleitend. Der erfolgreiche Abschluss des Moduls des Grundstudiums führt zur Attestierung der Zwischenprüfung.
Auch hier sei
auf §14(2) der Zwischenprüfungsordnung hingewiesen:
Die erste Wiederholung der Zwischenprüfung soll frühestens drei,
spätestens sechs Monate nach Mitteilung des Prüfungsergebnisses stattfinden.
Die Frist für eine eventuelle zweite Wiederholung setzt der Prüfungsausschuss
unter Würdigung der besonderen Umstände fest.
Anmeldung zur Zwischenprüfung: bei
Dr. H. Rodenhausen (in den
Sprechstunden, R 608)
Alte Zwischenprüfungsordnung
Der für das Fach Mathematik spezifische Teil lautet:
§ 21 Mathematik:
Lehramt für die Primarstufe: Mathematik als Schwerpunktfach
(1) Zulassungsvoraussetzungen
Je ein Leistungsnachweis zu zwei der folgenden Vorlesungen mit zugehörigen Übungen:
Grundzüge der Algebra und Elemente der Arithmetik
Grundzüge der Analysis
Grundzüge
der Geometrie
(=
Grundzüge der Mathematik I, II, III)
(2) Prüfungsanforderungen
Die
Kenntnisse und Fähigkeiten, die in
-
der unter Abs. 1
aufgelisteten Vorlesung, für die kein Leistungsnachweis
vorgelegt wird,
und
-
der Vorlesung Mathematikdidaktik für
die Primarstufe vermittelt wurden.
Bei
der Vorlage von drei Leistungsnachweisen zu den vier
aufgelisteten Vorlesungen erstreckt sich die Prüfung auf die
Inhalte
der
Vorlesung, für die kein Leistungsnachweis vorgelegt wird.
Bei der Vorlage von vier Leistungsnachweisen kann der Kandidat die Vorlesung wählen, die Grundlage der Prüfung sein soll.
(3) Prüfungsverfahren
Eine mündliche Prüfung von 25 bis 35 Minuten Dauer.
Lehramt für die Sekundarstufe I
(1) Zulassungsvoraussetzungen
1. Je ein Leistungsnachweis zu zwei der folgenden Vorlesungen mit zugehörigen Übungen:
Grundzüge
der Algebra, insbesondere der Linearen Algebra
Grundzüge
der Analysis
Grundzüge
der Geometrie
(=
Grundzüge der Mathematik I, II, III)
2.
Nachweis über die regelmäßige Teilnahme an der Übung am
Rechner zu einer der unter Nr.1 aufgelisteten
Vorlesungen.
Die Modalitäten der Vergabe des Teilnahmenachweises werden zu Beginn der
Veranstaltung bekanntgegeben.
(2) Prüfungsanforderungen
Die
Kenntnisse und Fähigkeiten, die in
-
der unter Abs. 1 Nr. 1
aufgelisteten Vorlesung, für die kein Leistungsnachweis
vorgelegt wird,
und
- einer
weiteren unter Abs.1 Nr. 1 aufgelisteten Vorlesung vermittelt
wurden.
Bei
der Vorlage von drei Leistungsnachweisen zu den aufgelisteten
Vorlesungen kann der Kandidat die beiden
Vorlesungen
wählen, die Grundlage der Prüfung sein sollen.
(3) Prüfungsverfahren
Eine mündliche Prüfung von 25 bis 35 Minuten Dauer.
Anmeldung zur Zwischenprüfung: bei
Dr. H. Rodenhausen (in den
Sprechstunden, R 608)
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