Neue Zwischenprüfungsordnung

Der vollständige Text der Zwischenprüfungsordnung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den
entsprechenden Jahrgangsstufen
der Gesamtschulen ist im Glaskasten gegenüber R 604 zu finden.

 

Der für das Unterrichtsfach Mathematik relevante Teil lautet:

§ 26 Mathematik

1. Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung ist der erfolgreiche Abschluss der folgenden drei Module des Grundstudiums (nach Maßgabe der Studienordnung):

¨      Grundbegriffe der Mathematik und Grundzüge der Geometrie

¨      Grundzüge der Linearen Algebra

¨      Grundzüge der Analysis

In mindestens zweien der drei Module ist jeweils ein Leistungsnachweis zu erwerben. Außerdem ist die Teilnahme an der Übung am Rechner nachzuweisen.

2. Prüfungsanforderungen

Gegenstand der Zwischenprüfung sind fachliches Grundlagen- und systematisches Orientierungswissen sowie methodische Kenntnisse aus dem Modul des Grundstudiums, für das bei der Zulassung zur Zwischenprüfung kein Leistungsnachweis vorgelegt wurde und ein frei wählbarer Modul. Werden drei Leistungsnachweise vorgelegt, so sind zwei frei wählbare Module Gegenstand der Zwischenprüfung.

3. Prüfungsmodus

Die Zwischenprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung. Sie wird vor zwei Prüferinnen bzw. Prüfern abgelegt und dauert in der Regel 30 Minuten.


Hingewiesen sei auch auf §14(2) der Zwischenprüfungsordnung:

Die erste Wiederholung der Zwischenprüfung soll frühestens drei, spätestens sechs Monate nach Mitteilung des Prüfungsergebnisses stattfinden. Die Frist für eine eventuelle zweite Wiederholung setzt der Prüfungsausschuss unter Würdigung der besonderen Umstände fest.


 

Der für das Fach Mathematik relevante Teil der neuen Zwischenprüfungsordnung für das Lehramt für Sonderpädagogik lautet:

§ 21 Mathematik

(a) als erstes Fach

1. Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung ist der erfolgreiche Abschluss der folgenden drei Module des Grundstudiums (nach Maßgabe der Studienordnung):

¨      Modul 1: Grundbegriffe der Mathematik und Grundzüge der Geometrie

¨      Modul 2: Grundzüge der Linearen Algebra

¨      Modul 3: Grundzüge der Analysis

In mindestens zweien der drei Module ist jeweils ein Leistungsnachweis zu erwerben. Außerdem ist die Teilnahme an der Übung am Rechner nachzuweisen.

2. Prüfungsanforderungen

Gegenstand der Zwischenprüfung sind fachliches Grundlagen- und systematisches Orientierungs­wissen sowie methodische Kenntnisse aus dem Modul des Grundstudiums, für das bei der Zulas­sung zur Zwischenprüfung kein Leistungsnachweis vorgelegt wurde und ein frei wählbarer Modul. Werden drei Leistungsnachweise vorgelegt, so sind zwei frei wählbare Module Gegenstand der Zwischenprüfung.

3. Prüfungsmodus

Die Zwischenprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung. Sie wird vor zwei Prüferinnen bzw. Prüfern abgelegt und dauert in der Regel 30 Minuten.

 

(b) als zweites Fach

Voraussetzung für die Attestierung der Zwischenprüfung ist der erfolgreiche Abschluss des folgen­den Moduls des Grundstudiums (nach Maßgabe der Studienordnung):

¨      Modul 1: Einführung in die Mathematik und in die Mathematikdidaktik

In diesem Modul ist ein Leistungsnachweis zu erwerben.

2. Prüfungsanforderungen

Durch die Zwischenprüfung sind fachliches Grundlagen- und systematisches Orientierungswissen sowie methodische Kenntnisse nachzuweisen, die in dem Modul des Grundstudiums vermittelt werden.

3. Prüfungsmodus

Die Zwischenprüfung erfolgt Studien begleitend. Der erfolgreiche Abschluss des Moduls des Grundstudiums führt zur Attestierung der Zwischenprüfung.

 


Auch hier sei auf §14(2) der Zwischenprüfungsordnung hingewiesen:

Die erste Wiederholung der Zwischenprüfung soll frühestens drei, spätestens sechs Monate nach Mitteilung des Prüfungsergebnisses stattfinden. Die Frist für eine eventuelle zweite Wiederholung setzt der Prüfungsausschuss unter Würdigung der besonderen Umstände fest.


 

Anmeldung zur Zwischenprüfung:   bei Dr. H. Rodenhausen (in den Sprechstunden, R 608)

 

 

Alte Zwischenprüfungsordnung

Der für das Fach Mathematik spezifische Teil lautet:

 

§ 21 Mathematik:

Lehramt für die Primarstufe: Mathematik als Schwerpunktfach

(1)       Zulassungsvoraussetzungen

           Je ein Leistungsnachweis zu zwei der folgenden Vorlesungen mit zugehörigen Übungen:

           Grundzüge der Algebra und Elemente der Arithmetik
           Grundzüge der Analysis
           Grundzüge der Geometrie
           (= Grundzüge der Mathematik I, II, III)

(2)       Prüfungsanforderungen

           Die Kenntnisse und Fähigkeiten, die in
           -         der unter Abs. 1 aufgelisteten Vorlesung, für die kein Leistungsnachweis vorgelegt wird,
                      und
           -         der Vorlesung Mathematikdidaktik für die Primarstufe vermittelt wurden.

           Bei der Vorlage von drei Leistungsnachweisen zu den vier aufgelisteten Vorlesungen erstreckt sich die Prüfung auf die Inhalte der
           Vorlesung, für die kein Leistungsnachweis vorgelegt wird.

           Bei der Vorlage von vier Leistungsnachweisen kann der Kandidat die Vorlesung wählen, die Grundlage der Prüfung sein soll.

(3)      Prüfungsverfahren

           Eine mündliche Prüfung von 25 bis 35 Minuten Dauer.

 

Lehramt für die Sekundarstufe I

(1)      Zulassungsvoraussetzungen

          1. Je ein Leistungsnachweis zu zwei der folgenden Vorlesungen mit zugehörigen Übungen:

              Grundzüge der Algebra, insbesondere der Linearen Algebra
              Grundzüge der Analysis
              Grundzüge der Geometrie
              (= Grundzüge der Mathematik I, II, III)

          2. Nachweis über die regelmäßige Teilnahme an der Übung am Rechner zu einer der unter Nr.1 aufgelisteten Vorlesungen.
              Die Modalitäten der Vergabe des Teilnahmenachweises werden zu Beginn der Veranstaltung  bekanntgegeben.

(2)      Prüfungsanforderungen

          Die Kenntnisse und Fähigkeiten, die in
          -        der unter Abs. 1 Nr. 1 aufgelisteten Vorlesung, für die kein Leistungsnachweis vorgelegt wird,
                    und
          -        einer weiteren unter Abs.1 Nr. 1 aufgelisteten Vorlesung vermittelt wurden.

          Bei der Vorlage von drei Leistungsnachweisen zu den aufgelisteten Vorlesungen kann der Kandidat die beiden Vorlesungen
          wählen, die Grundlage der Prüfung sein sollen.

(3)      Prüfungsverfahren

          Eine mündliche Prüfung von 25 bis 35 Minuten Dauer.

 


Anmeldung zur Zwischenprüfung:   bei Dr. H. Rodenhausen (in den Sprechstunden, R 608)
 

 


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