Graduiertenstipendium

Die Laufzeit der Doktorandenstipendien beträgt zwei Jahre mit einer Verlängerungsmöglichkeit um ein weiteres Jahr.

Die Doktorandenstipendien umfassen monatlich einen Grundbetrag in Höhe von 1365,- € mit einem Sachmittelzuschuß von 103,- € (ggf. einen Familienzuschlag in Höhe von 205,- €, bzw. auf Nachweis einen Kinderbetreuungszuschlag).

Die Laufzeit der Postdoktorandenstipendien beträgt maximal zwei Jahre.
Das Postdoktorandenstipendium umfaßt monatlich einen Grundbetrag in Höhe von 1.365,- € (bei einem Lebensalter bis 30 Jahren, von 31-34 Jahren 1.416,- €, von 35-38 Jahren 1.467,- €) mit einem Sachmittelzuschuß von 103,- € (ggf. einen Familienzuschlag in Höhe von 205,- €, bzw. auf Nachweis einen Kinderbetreuungszuschlag).