Die Doktorandenstipendien umfassen monatlich einen Grundbetrag in Höhe von 1365,- € mit einem Sachmittelzuschuß von 103,- € (ggf. einen Familienzuschlag in Höhe von 205,- €, bzw. auf Nachweis einen Kinderbetreuungszuschlag).
Die Laufzeit der Postdoktorandenstipendien beträgt maximal zwei Jahre.
Das Postdoktorandenstipendium umfaßt monatlich
einen Grundbetrag in Höhe von 1.365,- € (bei einem Lebensalter bis 30
Jahren, von 31-34 Jahren 1.416,- €, von 35-38 Jahren 1.467,- €) mit einem
Sachmittelzuschuß von 103,- € (ggf. einen Familienzuschlag in Höhe
von 205,- €, bzw. auf Nachweis einen Kinderbetreuungszuschlag).