Nachsorge und Garantie

 

Zahnersatzpass

Auf Wunsch wird jedem der bei uns behandelten Patienten ein Pass über den eingegliederten Zahnersatz ausgestellt. Dieser so genannte "Dental-Pass oder Zahnersatzpass" enthält alle wichtigen Informationen über die verwendeten Materialien (Metall-Legierungen, Kunststoffe, Befestigungsmaterialien etc.). Auch für Implantate wird ein solcher Nachweis auf Wunsch ausgefüllt.

Kontrolltermine

Nach Eingliederung von herausnehmbarem und festsitzendem Zahnersatz werden regelmäßige (halbjährliche) Nachkontrollen empfohlen und sollten nach Möglichkeit eingehalten werden, damit der auf den Zahnersatz geltende Gewährleistungsanspruch erhalten bleibt.

Veränderungen in der Mundhöhle

Bei Schmerzempfindlichkeit von Zähnen oder Zahnfleisch, sowie bei Veränderungen des Zahnfleisches im Bereich von Wange, Mundboden, bei Schmerzen im Bereich der Kiefergelenke, der Kaumuskulatur oder im Gesichtsbereich sollte sich der Patient umgehend an seinen behandelnden Zahnarzt wenden. Einige dieser komplexen Beschwerdebilder lassen sich oftmals nur in der Zusammenarbeit von Zahnarzt und Arzt behandeln.

Bedingungen für Gewährleistung

Eine Gewährleistung gegenüber Schäden am Zahnersatz ist bei unsachgemäßem Gebrauch, Manipulationen sowie falscher Aufbewahrung und bei abweichenden Pflegemethoden nicht möglich und entbindet im Regelfall den Zahnarzt von seiner allgemeinen Gewährleistungspflicht von 2 Jahren.
Sofern für den eingegliederten Zahnersatz noch Gewährleistungspflicht besteht, ist bei Problemen stets der behandelnde Zahnarzt aufzusuchen, der den Zahnersatz eingegliedert hat.