Nachsorge und Garantie Zahnersatzpass Auf Wunsch wird jedem der bei uns behandelten Patienten ein Pass über den eingegliederten Zahnersatz ausgestellt. Dieser soge-nannte "Dental-Pass oder Zahnersatzpass" enthält alle wichtigen Informationen über die verwendeten Materialien (Metall-Legierungen, Kunststoffe, Befestigungsmaterialien etc.). Auch für Implantate wird ein solcher Nachweis auf Wunsch ausgefüllt. Kontrolltermine Nach Eingliederung von herausnehmbarem und festsitzendem Zahnersatz werden regelmäßige(halbjährliche) Nachkontrollen empfohlen und sollten nach Möglichkeiteingehalten werden, damit der auf den Zahnersatz geltende Gewährleistungsansprucherhalten bleibt.
Veränderungen in der Mundhöhle Bei Schmerzempfindlichkeit von Zähnen oder Zahnfleisch, sowie bei Veränderungendes Zahnfleisches im Bereich von Wange, Mundboden, bei Schmerzen im Bereich derKiefergelenke, der Kaumuskulatur oder im Gesichtsbereich sollte sich der Patientumgehend an seinen behandelnden Zahnarzt wenden. Einige dieser komplexen Beschwerdebilderlassen sich oftmals nur in der Zusammenarbeit von Zahnarzt und Arzt behandeln.
Bedingungen für Gewährleistung Eine Gewährleistung gegenüber Schäden am Zahnersatz ist bei unsachgemäßemGebrauch, Manipulationen sowie falscher Aufbewahrung und bei abweichenden Pflegemethodennicht möglich und entbindet im Regelfall den Zahnarzt von seiner allgemeinenGewährleistungspflicht von 2 Jahren. Sofern für den eingegliederten Zahnersatz noch Gewährleistungspflichtbesteht, ist bei Problemen stets der behandelnde Zahnarzt aufzusuchen, der denZahnersatz eingegliedert hat. |