Festzuschüsse Versicherte haben Anspruch auf befundbezogene Festzuschüsse bei einer medizinisch notwendigen Versorgung mit Zahnersatz, wenn die geplante Versorgung einer anerkannten Methode entspricht. Für eigene Bemühungen zur Gesunderhaltung der Zähne erhöhen sich die Festzuschüsse um 20%. Die Erhöhung entfällt, wenn der Gebisszustand des Versicherten regelmäßige Zahnpflege nicht erkennen lässt und der Versicherte während der letzten fünf Jahre vor Beginn der Behandlung sich nach Vollendung des 18. Lebensjahres nicht wenigstens einmal in jedem Kalenderjahr hat zahnärztlich untersuchen lassen. Die Festzuschüsse erhöhen sich um weitere 10%, wenn der Versicherte seine Zähne regelmäßig gepflegt und in den letzten zehn Kalenderjahren vor Beginn der Behandlung die Untersuchungen ohne Unterbrechung in Anspruch genommen hat. Der regelmäßige Kontrolltermin beim Zahnarzt wird im Bonusheft durcheinen Stempel nachgewiesen.
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Tipps zum Thema Zahnersatz Die von uns empfohlenen Pflegehinweise für festsitzenden und herausnehmbaren Zahnersatz sollen den Patienten helfen, diesen so schonend wie möglich und so effektiv wie nötig zu reinigen, damit lang dauernder Tragekomfort und Schonung des Zahnersatzes verbunden mit einer adäquaten Mundhygiene gewährleistet sind. Die nachfolgenden Punkte sollen dem Patienten helfen mit Zahnersatz richtig umzugehensowie bei Fragen oder Problemen eine erste Orientierung geben. |