FAQ

Diese Rubrik enthält in ungeordneter Folge häufig gestellte Fragen zum Studium, die ich in meiner Studienberatungssprechstunde gesammelt habe. Diese Rubrik soll ständig aktualisiert werden. Für Reaktionen auf diese Rubrik bin ich dankbar. ulrike.claudi@uni-koeln.de (Ulrike Claudi)

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BA „Sprachen und Kulturen Afrikas“

BA-Prüfung

BA-Arbeit

Diverses

BA-Prüfung

Wann und wie meldet man sich zur BA-Prüfung an?

Die BA-Prüfung findet in Verbindung mit einem von Ihnen gewählten Aufbaumodul statt. In Frage kommt dabei jedes der drei Aufbaumodule. Aus dem gewählten Aufbaumodul können Sie sich eine oder auch mehrere Lehrveranstaltungen aussuchen, deren Stoff Sie zum Gegenstand einer Prüfung machen möchten. Sie können sich entscheiden, ob Sie eine (vierstündige) Klausur schreiben oder eine (45minütige) mündliche Prüfung machen möchten. Es gibt dafür unterschiedliche Antragsformulare.

Sie können sich zur Bachelor-Prüfung anmelden, sobald Sie

  1. alle Basismodule abgeschlossen haben und
  2. sämtliche Lehrveranstaltungen des Aufbaumoduls, in dem Sie die BA-Prüfung machen möchten, zumindest belegt haben.

Anmelden müssen Sie sich beim Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät. Dieses verlangt eine Bescheinigung über die erfolgreich absolvierten Basismodule. Diese Bescheinigung wird aus KLIPS generiert. Es kann aber nichts schaden, wenn Sie Ihre Scheine dabeihaben, denn es kann immer mal Unstimmigkeiten geben.

Eine Übersicht über die von Ihnen erst belegten Lehrveranstaltungen können Sie über Ihren Studierendenzugang aus KLIPS herausholen. Auf der Grundlage dieses Ausdrucks muß der/die Prüfer(in) Ihnen bestätigen, daß Sie die Veranstaltungen des betreffenden Moduls zumindest belegt haben. Diese Bestätigung wird auf dem Antragsformular zur Zulassung vorgenommen. Dieses Formular bekommen Sie im Prüfungsamt oder auch im Institut für Afrikanistik. Auf diesem Formular muß auch ein mit dem Prüfer/der Prüferin vereinbarter Termin für die mündliche bzw. ein beantragter Termin für die schriftliche Prüfung eingetragen werden.

Bitte beachten: Für die Anmeldung gibt es Fristen! Und zwar unterschiedliche für verschiedene Prüfungsarten und -termine. Eine Terminübersicht hängt u.a. im Institut für Afrikanistik aus.

Welche Personen dürfen BA-Prüfungen abnehmen?

Die Prüfungen werden von der Person durchgeführt, bei der Sie die entsprechende(n) Veranstaltung(en) gemacht haben. Es kann passieren, dass diese Person keine Prüfungsberechtigung hat. In solchen Fällen muss eine prüfungsberechtigte Person dabei sein und die Prüfung offiziell abnehmen. Muss man im Einzelfall klären.

Was ist der Gegenstand der BA-Prüfung?

Sie vereinbaren mit dem Prüfer/der Prüferin einen oder auch mehrere Themenbereiche, die Gegenstand der Prüfung sein sollen. Prüfende wissen es in der Regel zu schätzen, wenn Studierende mit eigenen Vorschlägen kommen. Möchten Sie sich im Zusammenhang mit Lehrveranstaltungen prüfen lassen, die Personen ohne Prüfungsberechtigung abgehalten haben, sollten zu zuerst mit diesen sprechen.

Wann findet die Prüfung statt?

Wenn Sie eine Klausur schreiben möchten, gibt es dafür zwei feste, zentrale Termine im November/Dezember und im Mai/Juni. Die mündliche Prüfung findet innerhalb bestimmter Zeiträume statt; der genaue Termin wird mit den Prüfenden vereinbart.

Kann ich von einer Prüfung zurücktreten?

Ja. Bis zu einer Woche vor dem angesetzten Prüfungstermin können Sie in schriftlicher Form beim Prüfungsamt Ihren Rücktritt von der Prüfung erklären – ohne irgendwelche Konsequenzen.

Dürfen BA-Prüfung und BA-Arbeit innerhalb desselben Moduls gemacht werden?

Ja, Bachelorprüfung und Bachelorarbeit dürfen sich inhaltlich überschneiden. (Achtung: Das ist eine studiengangsspezifische Entscheidung gewesen, d.h. es kann in anderen Studiengängen anders sein!)

BA-Arbeit

Wie lang muss/darf die Arbeit sein?

Laut allgemeiner Prüfungsordnung (§ 23, Abs. 6) sind etwa 88.000 bis 100.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) vorgeschrieben. Bei einer Standardformatierung (12-Punkt-Schrift, Zeilenabstand 1½ ) ergibt das 35 – 40 Seiten Text. Anmerkungen zählen zum Text, Literaturverzeichnis und eventuelle Anhänge zählen nicht mit.

Die Arbeit muss in 2 gedruckten und gebundenen Exemplaren sowie in einer elektronischen Fassung abgeliefert werden.

Wie sollte das Titelblatt aussehen?

Hier ein Muster:

Wieviel Zeit habe ich für die Anfertigung der Arbeit?

10 Wochen. Die Uhr beginnt zu laufen, wenn Ihnen das Thema vom Prüfungsamt schriftlich mitgeteilt wurde.

Kann ich mir das Thema selbst aussuchen?

Das Thema wird mit der betreuenden Person abgesprochen. Es ist ausgesprochen empfehlenswert, sich eigene Gedanken zu machen.

Darf die BA-Arbeit ein Thema behandeln, das schon in einem Referat behandelt wurde?

Ja. Das Thema der BA-Arbeit darf nur nicht mit dem einer Hausarbeit übereinstimmen.

Kann ich mir die betreuende Person aussuchen?

Ja. Falls diese Person keine Prüfungsberechtigung hat, muss das mit einer prüfungsberechtigten Person abgesprochen werden. Am Institut für Afrikanistik haben zur Zeit folgende Personen eine Prüfungsberechtigung: Prof. Bechhaus-Gerst, Prof. Behrend, Dr. Brenzinger, Dr. Claudi, Prof. Dimmendaal, Prof. Harding, PD Dr. Klein-Arendt, Marjan (M.A.), PD Dr. Pasch, Prof. Storch, Dr. Touré.

Diverses

Was passiert, wenn ich meinen Abschluß nicht nach 6 Semestern schaffe?

Nichts. Daß man nach 6 Semestern zwangsexmatrikuliert würde, ist ein Schauermärchen. Es kursieren allerdings Gerüchte über Absichten, bei Überschreitung der Regelstudienzeit um mehrere Semester höhere Studiengebühren zu verlangen.

Warum werden die Einführungsseminare des BM 1 mit so wenig CP kreditiert? Schließlich handelt es sich doch um grundlegende Veranstaltungen, wo man, wenn sich die Teilnahme lediglich auf Anwesenheit beschränkt, wenig versteht.

Es war leider nicht in allen Fällen möglich, die Kreditierung mit den tatsächlichen inhaltlichen Anforderungen in Übereinstimmung zu bringen. Die Anzahl der CP war vorgeschrieben, und die Komplexität der Berechnungen hat leider dazu geführt, daß es Mißverhältnisse zwischen Kreditierung und Wichtigkeit von Veranstaltungen gibt. Das gilt insbesondere für das Basismodul 1.

Warum gehen die Noten aus den Basismodulen nicht in die Endnote ein? Das ist frustrierend, und es versteht auch niemand.

Die Anzahl der endnotenrelevanten CP ist seinerzeit von der Akkreditierungsagentur beschränkt worden. Wir mußten uns also entscheiden, welche CP endnotenrelevant sein sollten. Alle wären zuviel gewesen. Im Falle von "Sprachen und Kulturen Afrikas" ist diese Entscheidung so ausgefallen, daß nur die CP der Aufbaumodule endnotenrelevant sein sollen. Andere Studiengänge haben das Problem anders geregelt – weshalb das auch in jedem Studiengang anders gehandhabt wird. Frust und Unverständnis seitens der Studierenden kann jeder denkende Mensch nachvollziehen. Wir haben uns bemüht, eine Lösung zu finden, die innerhalb der gesteckten Grenzen noch am wenigsten unnachvollziehbar (um das mal so auszudrücken) ist.

Warum werden auf den Scheinen keine Credit points ausgewiesen?

Tja. Diese Frage habe ich der Verwaltung gestellt. Die Antwort gebe ich hier im Original wieder (Achtung: Es handelt sich NICHT um eine Satire!):

"Das ist eine weitere Besonderheit des KLIPS-Systems. Im Rahmen des Moduls LSF (Veranstaltungsverwaltung und Leistungsverbuchung) sind die Studiengänge nur oberflächlich mit der Struktur der jeweiligen Studiengänge verknüpft. Eine Verbindung mit den vorgesehenen Credit Points erfolgt erst nach der sog. Leistungsregistrierung durch die Studierenden. Mit dieser Leistungsregistrierung werden Leistungen in das Modul POS übertragen, und erst dort lassen sich veranstaltungsübergreifende Bescheinigungen (Transcripts) mit Angabe von Credit Points erzeugen."

Alles klar?

Da die jeweiligen CPs aber im Modulhandbuch stehen (und auch auf den Semester-Übersichten auf unserer Website), können Sie ihre interne "Buchführung" machen.

Wie groß sind die Aussichten, einen Master-Studienplatz zu bekommen?

Soweit ich das beurteilen kann, sehr gut. Es gibt ein Auswahlverfahren, aber da es bisher immer so war, daß aufgrund des Verhältnisses von Angebot an Studienplätzen und Nachfrage noch jede(r) Bewerber(in) einen Studienplatz in dem Studiengang "Sprachen und Kulturen Afrikas" bekommen hat, wüßte ich nicht, wieso sich das beim Masterstudium ändern sollte. Wenn Sie einen BA in "Sprachen und Kulturen Afrikas" gemacht haben, stellt sich ja auch die Frage nach der einschlägigen Vorbildung nicht (das sieht anders aus bei Bewerbern, die an-dere BA-Studiengänge absolviert haben).