Grundstudium

Das Grundstudium umfaßt mindestens 24 SWS und führt in der Regel in 4 Semestern zur Zwischenprüfung. Die Anforderungen des Grundstudiums sind für Haupt- und Nebenfächler dieselben. Das Grundstudium vermittelt Grundkenntnisse der Sprachanalyse (4 SWS), einen Überblick über die Gliederung der afrikanischen Sprachen und die Sprachsoziologie Afrikas (4 SWS), einen allgemeinen Überblick über Geschichte und Kulturen Afrikas (4 SWS) sowie praktische Sprachkenntnisse in zwei afrikanischen Sprachen (je 6 SWS).

Überblick über die Pflichtveranstaltungen des Grundstudiums

(die nummerierten Proseminare sollten möglichst in der entsprechenden Reihenfolge absolviert werden)

Veranstaltung Umfang Angebot Nachweis
1. Phonetik und Phonologie afrikanischer Sprachen (Proseminar) 2 SWS Angebot in jedem Semester LN
2. Morphologie und Syntax afrikanischer Sprachen (Proseminar) 2 SWS Angebot in jedem Semester LN
3. Gliederung afrikanischer Sprachen (Proseminar) 2 SWS Angebot in jedem Semester LN
Sprachsoziologie Afrikas (Proseminar) 2 SWS Angebot in jedem Semester LN
Geschichte der Produktion von Wissen über Afrika (Vorlesung) 2 SWS Angebot in jedem WS LN
Geschichte und Kulturen Afrikas (Vorlesung) 2 SWS Angebot in jedem SS LN
Praktischer Sprachkurs Swahili I, II, III 3 Semester à 2 SWS Beginn in jedem Semester TS
Praktischer Sprachkurs Bambara I, II, III 3 Semester à 2 SWS Beginn in jedem Semester TS

Die Teilnahme an den die Sprachkurse begleitenden Übungen (i.d.R. nur für Swahili und Bambara angeboten) wird dringend empfohlen, ebenso der Erwerb von LN. In Abhängigkeit von entsprechender Lehrkapazität kann Swahili oder Bambara durch eine andere afrikanische Sprache (zur Zeit Hausa oder Ewe) ersetzt werden. Zum ergänzenden Selbststudium steht das Sprachlabor im Philosophikum zur Verfügung.

Den Studierenden steht die Teilnahme an weiteren Lehrveranstaltungen frei, sofern diese nicht als Hauptseminare gekennzeichnet sind oder für sie besondere Teilnahmebedingungen angegeben sind.

Zwischenprüfung

Voraussetzung für die Meldung zur Zwischenprüfung sind

  1. Der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den Pflichtveranstaltungen des Grundstudiums.
  2. Der Nachweis über die hinreichende Beherrschung der beiden Arbeitssprachen Englisch und Französisch. Der letztgenannte Nachweis gilt als erbracht, wenn ein Zeugnis über einen mindestens einjährigen Sprachunterricht in beiden Sprachen vorgelegt werden kann; alternativ kann ein Sprachtest am Institut für Afrikanistik absolviert werden. In begründeten Ausnahmefällen kann Französisch durch eine andere für das Fach Afrikanistik nützliche Arbeitssprache ersetzt werden. Solche Arbeitssprachen sind insbesondere Portugiesisch, Spanisch, Italienisch, Russisch, Arabisch und Afrikaans.
  3. Der Nachweis über die Teilnahme an der Studienberatung für Studienanfänger.
  4. Der Nachweis über die Teilnahme an der Orientierungsberatung am Ende des 2. Fachsemesters.

Die Zwischenprüfung selbst besteht aus zwei zweistündigen Klausuren, Gegenstand der Prüfung ist der Lehrstoff der praktischen Sprachkurse. Die Zwischenprüfungsnote schließt die Pflichtveranstaltungen des Grundstudiums ein.

Hauptstudium