Grundstudium
Das Grundstudium umfaßt mindestens 24 SWS und führt in der Regel in 4 Semestern zur Zwischenprüfung. Die Anforderungen des Grundstudiums sind für Haupt- und Nebenfächler dieselben. Das Grundstudium vermittelt Grundkenntnisse der Sprachanalyse (4 SWS), einen Überblick über die Gliederung der afrikanischen Sprachen und die Sprachsoziologie Afrikas (4 SWS), einen allgemeinen Überblick über Geschichte und Kulturen Afrikas (4 SWS) sowie praktische Sprachkenntnisse in zwei afrikanischen Sprachen (je 6 SWS).
Überblick über die Pflichtveranstaltungen des Grundstudiums
(die nummerierten Proseminare sollten möglichst in der entsprechenden Reihenfolge absolviert werden)
| Veranstaltung | Umfang | Angebot | Nachweis |
|---|---|---|---|
| 1. Phonetik und Phonologie afrikanischer Sprachen (Proseminar) | 2 SWS | Angebot in jedem Semester | LN |
| 2. Morphologie und Syntax afrikanischer Sprachen (Proseminar) | 2 SWS | Angebot in jedem Semester | LN |
| 3. Gliederung afrikanischer Sprachen (Proseminar) | 2 SWS | Angebot in jedem Semester | LN |
| Sprachsoziologie Afrikas (Proseminar) | 2 SWS | Angebot in jedem Semester | LN |
| Geschichte der Produktion von Wissen über Afrika (Vorlesung) | 2 SWS | Angebot in jedem WS | LN |
| Geschichte und Kulturen Afrikas (Vorlesung) | 2 SWS | Angebot in jedem SS | LN |
| Praktischer Sprachkurs Swahili I, II, III | 3 Semester à 2 SWS | Beginn in jedem Semester | TS |
| Praktischer Sprachkurs Bambara I, II, III | 3 Semester à 2 SWS | Beginn in jedem Semester | TS |
Die Teilnahme an den die Sprachkurse begleitenden Übungen (i.d.R. nur für Swahili und Bambara angeboten) wird dringend empfohlen, ebenso der Erwerb von LN. In Abhängigkeit von entsprechender Lehrkapazität kann Swahili oder Bambara durch eine andere afrikanische Sprache (zur Zeit Hausa oder Ewe) ersetzt werden. Zum ergänzenden Selbststudium steht das Sprachlabor im Philosophikum zur Verfügung.
Den Studierenden steht die Teilnahme an weiteren Lehrveranstaltungen frei, sofern diese nicht als Hauptseminare gekennzeichnet sind oder für sie besondere Teilnahmebedingungen angegeben sind.
Zwischenprüfung
Voraussetzung für die Meldung zur Zwischenprüfung sind
- Der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den Pflichtveranstaltungen des Grundstudiums.
- Der Nachweis über die hinreichende Beherrschung der beiden Arbeitssprachen Englisch und Französisch. Der letztgenannte Nachweis gilt als erbracht, wenn ein Zeugnis über einen mindestens einjährigen Sprachunterricht in beiden Sprachen vorgelegt werden kann; alternativ kann ein Sprachtest am Institut für Afrikanistik absolviert werden. In begründeten Ausnahmefällen kann Französisch durch eine andere für das Fach Afrikanistik nützliche Arbeitssprache ersetzt werden. Solche Arbeitssprachen sind insbesondere Portugiesisch, Spanisch, Italienisch, Russisch, Arabisch und Afrikaans.
- Der Nachweis über die Teilnahme an der Studienberatung für Studienanfänger.
- Der Nachweis über die Teilnahme an der Orientierungsberatung am Ende des 2. Fachsemesters.
Die Zwischenprüfung selbst besteht aus zwei zweistündigen Klausuren, Gegenstand der Prüfung ist der Lehrstoff der praktischen Sprachkurse. Die Zwischenprüfungsnote schließt die Pflichtveranstaltungen des Grundstudiums ein.
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