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Dekanat der Philosophischen Fakultät
Dekanin und Prodekane
Die Dekanin bzw. der Dekan wird von der Engeren Fakultät gewählt; die Dekanin ist Vorsitzende der Engeren Fakultät und aller Fakultätskommissionen. Sie vertritt die Fakultät innerhalb der Universität und nach außen und führt die Geschäfte der Fakultät in eigener Zuständigkeit.
Büro der Dekanin
Der Dekanin steht eine Reihe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Seite, die sie bei der Wahrnehmung der administrativen Aufgaben unterstützen.
Studienangelegenheiten
- Prodekan für Lehre, Studium und Studienreform
Zu den Aufgaben des Prodekans für Lehre, Studium und Studienreform gehört es insbesondere, zusammen mit den Fächern und der Kommission Studienordnungen zu erarbeiten und zu prüfen, ob das Lehrangebot den Prüfungs- und Studienordnungen entspricht und das Studium innerhalb der Regelstudienzeit ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.
Studienberatung
In der Studienberatung erhalten Sie Informationen und Beratung über das Studium an der Philosophischen Fakultät, insbesondere zu fächerübergreifenden Fragen und akademischen Prüfungen.
Prüfungsamt
Das Prüfungsamt des Dekanats ist verantwortlich für die Prüfungsverwaltung in den Bachelor- und Masterstudiengängen sowie in den auslaufenden Magister- und Diplomstudiengängen. Studierende der Lehrämter an der Universität zu Köln werden in der Examensphase vom Landesprüfungsamt, Geschäftsstelle Köln, betreut.
Promotion
Nach einem ersten Hochschulabschluss - qualifizierter Bachelor (mindestens "sehr gut", Magister, Lehramt, Master, Diplom - können Sie ein Promotionsstudium aufnehmen. Durch die Dissertation und die mündliche Prüfung (Rigorosum oder Disputation) weisen Sie die Fähigkeit zur selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit nach. Nach erfolgreicher Promotion verleiht die Philosophische Fakultät den Grad eines Dr. phil. Mit verschiedenen ausländischen Universitäten gibt es Abkommen über eine gemeinsame Promotion (co-tutelle).
Habilitation
Die Habilitation ist noch die Regelvoraussetzungen für eine Hochschulkarriere. Durch eine Habilitationsschrift, einen Probevortrag mit anschließender Diskussion weisen Sie die Befähigung nach, eines der Fächer der Philosophischen Fakultät in Forschung und Lehre selbstständig zu vertreten. Nach erfolgreichem Abschluss des Habilitationsverfahrens werden die Lehrbefugnis (venia legendi) und der Titel "Privatdozent(in)" erteilt.
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