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Auskunft über die Voraussetzungen für die Anmeldung zur Promotionsprüfung gibt die Promotionsordnung, insbesondere in den Paragraphen 2 und 3.
Bitte wenden Sie sich zur Anmeldung an:
Sprechstunden:
Mo - Fr 9.30 - 12.30 Uhr
Alle erforderlichen Unterlagen erhalten Sie ebenfalls hier.