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Der Engeren Fakultät obliegt die Beschlussfassung über grundsätzliche Angelegenheiten, welche die Fakultät insgesamt betreffen und für die nicht die Zuständigkeit der Dekanin bzw. des Dekans bzw. eine andere Zuständigkeit bestimmt ist, also im Wesentlichen über Studienangelegenheiten und Finanzen; bei Berufungen und Ernennungen, der Verleihung des Promotionsrechts und der Ehrendoktorwürde spricht die Erweiterte Fakultät (alle Mitglieder der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer) Empfehlungen für die Engere Fakultät aus.