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Philosophische Fakultät

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Die Vertreterinnen und Vertreter der Philosophischen Fakultät in den Senatskommissionen

Der Senat ist für die Angelegenheiten in Forschung, Lehre und Studium zuständig, die die Universität zu Köln insgesamt oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von zentraler Bedeutung sind. Die Senatskommissionen sind – unbeschadet der Aufgaben der Kommission für Planung und Finanzen – für die Beratung der Angelegenheiten zuständig, die ihnen vom Senat oder vom Rektorat generell oder im Einzelfall zugewiesen werden


Webredaktion
Letzte Änderung: 07.05.2008