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Der Senat ist für die Angelegenheiten in Forschung, Lehre und Studium zuständig, die die Universität zu Köln insgesamt oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von zentraler Bedeutung sind. Die Senatskommissionen sind – unbeschadet der Aufgaben der Kommission für Planung und Finanzen – für die Beratung der Angelegenheiten zuständig, die ihnen vom Senat oder vom Rektorat generell oder im Einzelfall zugewiesen werden