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Fachschaftsrat Psychologie - Herbert-Lewin-Str. 2 - Raum 341 - 50931 Köln - 0221/470-4299 - fs-psycho@uni-koeln.de
Hinweise zur Zwischenprüfung im Magister-Nebenfach PsychologieWenn Ihr in Eurem Studium so weit fortgeschritten seid, dass Ihr die Zwischenprüfung angehen könnt bzw. wollt, dann empfiehlt es sich dringend, zun&aauml;chst einmal die Informationsseiten des Dekanates der Philosophischen Fakultät anzuschauen. Hier gibt es viele wichtige Hinweise zu den Formalia. Speziell für das Fach Psychologie empfiehlt es sich weiter, den/die Prüfer/in in seiner/ihrer Sprechstunde aufzusuchen, bei dem/der Ihr die Prüfung ablegen wollt. Denn für eine Magister-Nebenfach-Prüfung werdet Ihr zwar über dasselbe Stoffgebiet geprüft wie wir in unserer Vordiplomsprüfung, aber natürlich nicht im gleichen Umfang.
"Die Zwischenprüfung wird als mündliche Prüfung durchgeführt, und zwar in einem derjenigen Teilfächer nach § 10 Abs. 2 dieser Studienordnung, in dem kein Leistungsnachweis erworben worden ist, und zwar auf der Grundlage der besuchten Lehrveranstaltungen." Das bedeutet: In der Sprechstunde setzt Ihr Eure/n Prüfer/in davon in Kenntnis, welche Veranstaltungen seines/ihres Faches Ihr besucht habt und sprecht ab, welche Themen Gegenstand Eurer Prüfung sein werden - bzw. andersherum ausgedrückt: was alles von der Literatur für die Vordiplomsprüfung gestrichen wird. Es ist deshalb auch durchaus sinnvoll, sich z.B. über die Skriptenseiten der Fachschaft über die Inhalte der Vordiplomsprüfungen zu informieren: Einerseits wisst Ihr dann in der Sprechstunde, wovon der/die Prüfer/in spricht und andereseits könnt Ihr nach Eurem Besuch in der Sprechstunde dann einige Themen getrost wieder vergessen... Die Anmeldung zur Zwischenprüfung geschieht in zweifacher Form:
1. Nachweise der Teilnahme am der obligatorischen Studienberatung für Studienanfängerinnen und Studienanfänger und an der Orientierungsberatung am Ende des zweiten Fachsemesters. 2. Die drei Leistungsnachweise entsprechend § 10 Abs. 2 der Studienordnung. An dieser Stelle soll eine der beliebtesten Fragen geklärt werden: "Wie weise ich denn nach, dass ich das SWS-Pensum gemäß der Studien- und Prüfungsordnung absolviert habe?"
"Aber dann bräuchte ich ja theoretisch kaum zur Uni zu gehen!"
Wenn Ihr Euch also im Prüfungsamt des Psychologischen Instituts die Bescheinigung geholt habt, dass Ihr die Zulassungsvoraussetzungen für die Zwischenprüfung erfüllt, dann geht Ihr damit zum Prüfungsamt des Dekanats und macht Eure Anmeldung perfekt. Jetzt braucht Ihr Euch nur noch zu lernen...
Bei weiteren Fragen zum Studium bitte die Fachschaft Psychologie kontaktieren. Anmerkungen zur Gestaltung der Webseite bitte an den AK-www. |
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