Alte und neue Studien- und Prüfungsordnungen



Inhaltsübersicht

1. Zwischenprüfung

Alte Ordnung   Neue Ordnung
Die Zwischenprüfung im Fach Deutsch/ Deutsche Philologie besteht aus einer ¸-stündigen mündlichen Prüfung. Die Prüfung wird nicht benotet. Prüfungsthema ist eine beliebige Vorlesung oder ein Proseminar und Fragen des Grundwissens. Prüfungsberechtigt sind nur habilitierte Mitarbeiter des Instituts.
 
Die Zwischenprüfung im Fach Deutsch /Deutsche Philologie besteht aus einer 4-stündigen schriftlichen Klausur. Diese wird benotet. Die Studierenden wählen aus 2 Abteilungen je ein Proseminar oder eine Vorlesung, wobei für Staatsexamenskandidatinnen und -kandidaten die Neuere Abteilung obligatorisch ist. Magisterkandidatinnen und -kandidaten müssen die ZP im Haupt- und in beiden Nebenfächern ablegen.

Das Latinum muß zur Zwischenprüfungsanmeldung vorgelegt werden.

 

Die neue ZPO gilt für alle Lehramtskandidatinnen und -kandidaten, die ab WS 97/98 erstmals ihr Studium an der Universität zu Köln aufgenommen haben (Erstsemester) oder in den Staatsexamenstudiengang gewechselt sind und für Magisterstudierende, die ab WS 97/98 ihr Studium begonnen haben oder in den Magisterstudiengang gewechselt sind. Für Hochschulwechsler (Magisterstudiengang) gilt sie erst ab WS 98/99. Staatsexamenskandidaten können Prüfungen nach der alten ZPO letztmalig im Sommersemester 2000 ablegen, danach sind nur noch Prüfungen nach der neuen ZPO möglich.
Studierende, für die die alte ZPO gilt, können auf Antrag nach der neuen ZPO geprüft werden. Der Antrag ist an den Dekan der Philosophischen Fakultät zu richten und ist unwiderruflich.
Sie können die Zwischenprüfung in einem Fach nach der alten ZPO beginnen und nach Beendigung dieser Prüfung den Antrag auf Anwendung der neuen ZPO stellen. Dann allerdings müssen zwangsläufig in den beiden weiteren Fächern die Zwischenprüfungen nach der neuen ZPO abgelegt werden.

2. Magisterordnung

Für alle Studierenden, die im WS 97/98 ihr Studium an der Universität zu Köln begonnen haben, gilt die neue MPO. Studierende, die die neue Magisterordnung wählen wollen und ihr Grundstudium in allen drei Fächern sowie die Zwischenprüfung im 1. und 2. Fach vor dem 1.10.97 beendet hatten, können ohne weitere Leistungen die Anwendung der neuen MPO beantragen. Studierende, die auf die neue MPO wechseln wollen, aber vor dem 1.10.97 ZP und Grundstudium im dritten Fach noch nicht beendet hatten, müssen im dritten Fach eine ZP machen, können sie aber nach der alten ZPO ablegen. Studierende, die nach der Zwischenprüfung an die Universität zu Köln wechseln, können diese Zwischenprüfung anerkennen lassen.

Alte MPO  
Neue MPO
Sie gilt für Studierende, die in Köln vor dem WS 97/98 für ein Magisterstudium eingeschrieben waren und für Hochschulwechsler und -wechslerinnen, die sich bis SS 1998 in Köln für den Magisterstudiengang einschreiben.
 
Sie gilt für Studierende, die im WS 97/98 oder später ihr Magisterstudium in Köln aufgenommen haben (Erstsemester) oder für Hochschulwechsler und -wechslerinnen, die sich nach dem WS 98/99 für den Magisterstudiengang in Köln einschreiben und für Studierende, die die Anwendung der neuen Ordnung schriftlich (und unwiderruflich!) beantragen.
Für Studiengangwechsler (von Staatsexamen auf Magister) gilt seit 1.10.97 die neue MPO.
Studienvolumen:
160 SWS, davon 80 im Hauptfach, je 40 in den Nebenfächern
  Studienvolumen:
140 SWS, davon 58 im Hauptfach, je 34 in den Nebenfächern, 14 SWS Wahlbereich.
Im Grundstudium werden die drei Fächer gleich behandelt:
  • gleiche Scheinanforderungen
  • gleiche Semesterwochenstunden (24 SWS)
  • gleiche ZP

Im Hauptstudium: 34 SWS im Hauptfach, je 10 SWS in den Nebenfächern

Grundstudium:

Sechs 2-stündige Einführungsseminare mit Leistungsnachweis (je zwei in den Abteilungen Sprachwissenschaft des Deutschen, Ältere deutsche Sprache und Literatur und Neuere deutsche Literaturwissenschaft)

  Grundstudium:

Drei 4-stündige Einführungsseminare mit Leistungsnachweis (jeweils eines in den Abteilungen Sprachwissenschaft des Deutschen, Ältere deutsche Sprache und Literatur und Neuere deutsche Literaturwissenschaft)

ZP im 1. und 2. Fach   ZP in allen 3 Fächern
Hauptstudium:

Hauptfach:
3 Leistungsnachweise aus zwei Abteilungen

 

Nebenfach:
1 Leistungsnachweis

  Hauptstudium:

Hauptfach:
2 Leistungsnachweise (aus 2 unterschiedlichen Abteilungen) und ein Teilnahmeschein aus einem weiteren Hauptseminar (aus einer der beiden Abteilungen, in denen ein Leistungsnachweis erworben wurde)

Nebenfach:
1 Leistungsnachweis

Magisterprüfung:

Hausarbeit: Bearbeitungszeit 6 Monate

Klausuren: Eine 4-stündige Klausur im Hauptfach und je eine 3-stündige Klausur in den beiden Nebenfächern.

Mündliche Prüfungen: 1 einstündige Prüfung im Hauptfach und je eine 30-minütige Prüfung in den Nebenfächern

Deutsche Philologie als Hauptfach: Die Kandidatin/der Kandidat schlägt 2 Prüfer (die unterschiedlichen Abteilungen des Fachs angehören müssen) vor. Der Themensteller der Hausarbeit stellt auch die Themen für die Klausur und nimmt eine der 30-minütigen mündlichen Prüfungen ab. Der zweite Prüfer nimmt nur eine 30-minütige mündliche Prüfung ab.

Deutsche Philologie als Nebenfach: Die Kandidatin/der Kandidat schlägt einen Prüfer vor, der die Themen für die Klausur stellt und eine 30-minütige mündliche Prüfung abnimmt.

  Magisterprüfung:

Hausarbeit: Bearbeitungszeit 4 Monate, Richtwert 60 Seiten

Klausuren: in allen drei Fächern je eine 4-stündige Klausur.



Mündliche Prüfung: Eine 45-minütige Prüfung

 

Deutsche Philologie als Hauptfach: Die Kandidatin/der Kandidat schlägt 2 Prüfer (die unterschiedlichen Abteilungen des Fachs angehören müssen) vor. Der Themensteller der Hausarbeit nimmt auch die mündliche Prüfung ab. Die Klausur wird in der anderen Abteilung geschrieben.





Deutsche Philologie als Nebenfach: Die Kandidatin/der Kandidat schlägt einen Prüfer, der das Klausurthema stellt, vor.

 

3. Deutsch für Sekundarstufe II

Alte Ordnung

Gilt für Studierende, die vor dem WS 94/95 ihr Lehramtsstudium aufgenommen haben und für Studierende, die ab WS 94/95 oder später ihr Studium aufgenommen haben und vor dem WS 97/98 im Hauptstudium waren.

  Neue Ordnung

Gilt für Studierende, die im WS 97/98 ihr Lehramtstudium in Köln begonnen haben und für Studierende, die im WS 94/95 oder später ihr Lehramtsstudium und im WS 97/98 oder später ihr Hauptstudium begonnen haben.

Nur Studierende, die nach dem WS 94/95 ihr Studium begonnen haben und vor dem WS 97/98 ihr Hauptstudium aufgenommen haben, können die neue Ordnung wählen. Haben Sie vor dem WS 94/95 ihr Studium begonnen, können Sie nicht nach der neuen Ordnung geprüft werden.

Studienvolumen

160 SWS, davon 64 SWS pro Fach, 32 für EZW

  Studienvolumen

150 SWS, davon 60 pro Fach, 30 EZW

Grundstudium

Sechs 2-stündige Einführungsseminare (wie Magister, alte Ordnung)

  Grundstudium

Drei 4-stündige Einführungsseminare (wie Magister, neue Ordnung)

Zwischenprüfung

Eine 0,5-stündige mündliche Prüfung (wie Magister, alte Ordnung)

  Zwischenprüfung

Eine 4-stündige Klausur (wie Magister, neue Ordnung), für Staatsexamenskandidatinnen/kandidaten ist die Neuere deutsche Literaturwissenschaft verbindlich.

Hauptstudium

Im Hauptstudium werden alle drei Abteilungen des Fachs durch Leistungsnachweise abgedeckt.

1 Hauptseminarschein Neuere deutsche Literaturwissenschaft, 1 weiterer Hauptseminarschein entweder in Älterer deutscher Sprache und Literatur oder in Sprachwissenschaft des Deutschen, in der dritten Abteilung wird ein Qualifizierter Studiennachweis verlangt; des weiteren 1 Fachdidaktikschein und 1 Sprechkundeschein.

 

  Hauptstudium

Es müssen 5 Teilgebiete (2 aus A, 2 aus B, einer aus C) (nur 2 Abteilungen des Fachs) studiert werden und durch Leistungsnachweise oder Quaste nachgewiesen werden.

Der Bereich C (Fachdidaktik) wird durch einen Quast nachgewiesen, der Bereich D (Sprechkunde) durch eine Teilnahmebescheinigung. In den Bereichen A und B müssen 3 Hauptseminarscheine und ein Quast erworben werden. Diese verteilen sich auf 2 Abteilungen des Fachs.

Prüfung

Hausarbeit: Bearbeitungszeit 4 Monate

  Prüfung

Hausarbeit: Bearbeitungszeit 3 Monate. Die Hausarbeit wird in dem Teilgebiet geschrieben, das vertieft (8 SWS) studiert wurde.

Klausuren: 2 Klausuren (in 2 Abteilungen des Fachs), wobei die Neuere deutsche Literaturwissenschaft obligatorisch ist.   Klausuren: Im Hausarbeitsfach: 1 Klausur (4-stündig) in der Abteilung, in der die Arbeit nicht geschrieben wurde; im anderen Fach: 2 Klausuren (4-stündig).
Mündliche Prüfungen: Eine 60-minütige mündliche Prüfung

Von den 5 Prüfungsteilgebieten dürfen nur 2 durch Scheine nachgewiesen sein.

  Mündliche Prüfungen: eine 60-minütige mündliche Prüfung

Alle im Studium durch Leistungsnachweise oder Quaste nachgewiesenen Teilgebiete sind automatisch auch Prüfungsteilgebiete. Die Schwerpunkte innerhalb dieser Teilgebiete können weiterhin frei bestimmt werden.





letztes Update von Webmaster IDSL am 12.12.2000