Inhaltsübersicht
Das Latinum muß zur Zwischenprüfungsanmeldung vorgelegt werden.
Alte Ordnung
Neue Ordnung
Die neue ZPO gilt für alle Lehramtskandidatinnen und -kandidaten, die ab WS 97/98 erstmals ihr Studium an der Universität zu Köln aufgenommen haben (Erstsemester) oder in den Staatsexamenstudiengang gewechselt sind und für Magisterstudierende, die ab WS 97/98 ihr Studium begonnen haben oder in den Magisterstudiengang gewechselt sind. Für Hochschulwechsler (Magisterstudiengang) gilt sie erst ab WS 98/99. Staatsexamenskandidaten können Prüfungen nach der alten ZPO letztmalig im Sommersemester 2000 ablegen, danach sind nur noch Prüfungen nach der neuen ZPO möglich.
Studierende, für die die alte ZPO gilt, können auf Antrag nach der neuen ZPO geprüft werden. Der Antrag ist an den Dekan der Philosophischen Fakultät zu richten und ist unwiderruflich.
Sie können die Zwischenprüfung in einem Fach nach der alten ZPO beginnen und nach Beendigung dieser Prüfung den Antrag auf Anwendung der neuen ZPO stellen. Dann allerdings müssen zwangsläufig in den beiden weiteren Fächern die Zwischenprüfungen nach der neuen ZPO abgelegt werden.
Für alle Studierenden, die im WS 97/98 ihr Studium an der Universität zu Köln begonnen haben, gilt die neue MPO. Studierende, die die neue Magisterordnung wählen wollen und ihr Grundstudium in allen drei Fächern sowie die Zwischenprüfung im 1. und 2. Fach vor dem 1.10.97 beendet hatten, können ohne weitere Leistungen die Anwendung der neuen MPO beantragen. Studierende, die auf die neue MPO wechseln wollen, aber vor dem 1.10.97 ZP und Grundstudium im dritten Fach noch nicht beendet hatten, müssen im dritten Fach eine ZP machen, können sie aber nach der alten ZPO ablegen. Studierende, die nach der Zwischenprüfung an die Universität zu Köln wechseln, können diese Zwischenprüfung anerkennen lassen.
Im Hauptstudium: 34 SWS im Hauptfach, je 10 SWS in den Nebenfächern Sechs 2-stündige Einführungsseminare mit Leistungsnachweis (je zwei in den Abteilungen Sprachwissenschaft des Deutschen, Ältere deutsche Sprache und Literatur und Neuere deutsche Literaturwissenschaft) Drei 4-stündige Einführungsseminare mit Leistungsnachweis (jeweils eines in den Abteilungen Sprachwissenschaft des Deutschen, Ältere deutsche Sprache und Literatur und Neuere deutsche Literaturwissenschaft) Hauptfach: Nebenfach: Hauptfach: Nebenfach: Hausarbeit: Bearbeitungszeit 6 Monate Klausuren: Eine 4-stündige Klausur im Hauptfach und je eine 3-stündige Klausur in den beiden Nebenfächern. Mündliche Prüfungen: 1 einstündige Prüfung im Hauptfach und je eine 30-minütige Prüfung in den Nebenfächern Deutsche Philologie als Hauptfach: Die Kandidatin/der Kandidat schlägt 2 Prüfer (die unterschiedlichen Abteilungen des Fachs angehören müssen) vor. Der Themensteller der Hausarbeit stellt auch die Themen für die Klausur und nimmt eine der 30-minütigen mündlichen Prüfungen ab. Der zweite Prüfer nimmt nur eine 30-minütige mündliche Prüfung ab. Deutsche Philologie als Nebenfach: Die Kandidatin/der Kandidat schlägt einen Prüfer vor, der die Themen für die Klausur stellt und eine 30-minütige mündliche Prüfung abnimmt. Hausarbeit: Bearbeitungszeit 4 Monate, Richtwert 60 Seiten
Klausuren: in allen drei Fächern je eine 4-stündige Klausur. Deutsche Philologie als Hauptfach: Die Kandidatin/der Kandidat schlägt 2 Prüfer (die unterschiedlichen Abteilungen des Fachs angehören müssen) vor. Der Themensteller der Hausarbeit nimmt auch die mündliche Prüfung ab. Die Klausur wird in der anderen Abteilung geschrieben.
Alte MPO
Für Studiengangwechsler (von Staatsexamen auf Magister) gilt seit 1.10.97 die neue MPO.
Studienvolumen:
160 SWS, davon 80 im Hauptfach, je 40 in den Nebenfächern
Studienvolumen:
140 SWS, davon 58 im Hauptfach, je 34 in den Nebenfächern, 14 SWS Wahlbereich.
Im Grundstudium werden die drei Fächer gleich behandelt:
Grundstudium:
Grundstudium:
ZP im 1. und 2. Fach
ZP in allen 3 Fächern
Hauptstudium:
3 Leistungsnachweise aus zwei Abteilungen
1 Leistungsnachweis
Hauptstudium:
2 Leistungsnachweise (aus 2 unterschiedlichen Abteilungen) und ein Teilnahmeschein aus einem weiteren Hauptseminar (aus einer der beiden Abteilungen, in denen ein Leistungsnachweis erworben wurde)
1 Leistungsnachweis
Magisterprüfung:
Magisterprüfung:
Mündliche Prüfung: Eine 45-minütige Prüfung
Deutsche Philologie als Nebenfach: Die Kandidatin/der Kandidat schlägt einen Prüfer, der das Klausurthema stellt, vor.
3. Deutsch für Sekundarstufe II
Gilt für Studierende, die vor dem WS 94/95 ihr Lehramtsstudium aufgenommen haben und für Studierende, die ab WS 94/95 oder später ihr Studium aufgenommen haben und vor dem WS 97/98 im Hauptstudium waren. Gilt für Studierende, die im WS 97/98 ihr Lehramtstudium in Köln begonnen haben und für Studierende, die im WS 94/95 oder später ihr Lehramtsstudium und im WS 97/98 oder später ihr Hauptstudium begonnen haben. Nur Studierende, die nach dem WS 94/95 ihr Studium begonnen haben und vor dem WS 97/98 ihr Hauptstudium aufgenommen haben, können die neue Ordnung wählen. Haben Sie vor dem WS 94/95 ihr Studium begonnen, können Sie nicht nach der neuen Ordnung geprüft werden. 160 SWS, davon 64 SWS pro Fach, 32 für EZW 150 SWS, davon 60 pro Fach, 30 EZW Sechs 2-stündige Einführungsseminare (wie Magister, alte Ordnung) Drei 4-stündige Einführungsseminare (wie Magister, neue Ordnung) Eine 0,5-stündige mündliche Prüfung (wie Magister, alte Ordnung) Eine 4-stündige Klausur (wie Magister, neue Ordnung), für Staatsexamenskandidatinnen/kandidaten ist die Neuere deutsche Literaturwissenschaft verbindlich. Im Hauptstudium werden alle drei Abteilungen des Fachs durch Leistungsnachweise abgedeckt.
1 Hauptseminarschein Neuere deutsche Literaturwissenschaft, 1 weiterer Hauptseminarschein entweder in Älterer deutscher Sprache und Literatur oder in Sprachwissenschaft des Deutschen, in der dritten Abteilung wird ein Qualifizierter Studiennachweis verlangt; des weiteren 1 Fachdidaktikschein und 1 Sprechkundeschein.
Es müssen 5 Teilgebiete (2 aus A, 2 aus B, einer aus C) (nur 2 Abteilungen des Fachs) studiert werden und durch Leistungsnachweise oder Quaste nachgewiesen werden.
Der Bereich C (Fachdidaktik) wird durch einen Quast nachgewiesen, der Bereich D (Sprechkunde) durch eine Teilnahmebescheinigung. In den Bereichen A und B müssen 3 Hauptseminarscheine und ein Quast erworben werden. Diese verteilen sich auf 2 Abteilungen des Fachs. Hausarbeit: Bearbeitungszeit 4 Monate Hausarbeit: Bearbeitungszeit 3 Monate. Die Hausarbeit wird in dem Teilgebiet geschrieben, das vertieft (8 SWS) studiert wurde. Von den 5 Prüfungsteilgebieten dürfen nur 2 durch Scheine nachgewiesen sein. Alle im Studium durch Leistungsnachweise oder Quaste nachgewiesenen Teilgebiete sind automatisch auch Prüfungsteilgebiete. Die Schwerpunkte innerhalb dieser Teilgebiete können weiterhin frei bestimmt werden.
Alte Ordnung
Neue Ordnung
Studienvolumen
Studienvolumen
Grundstudium
Grundstudium
Zwischenprüfung
Zwischenprüfung
Hauptstudium
Hauptstudium
Prüfung
Prüfung
Klausuren: 2 Klausuren (in 2 Abteilungen des Fachs), wobei die Neuere deutsche Literaturwissenschaft obligatorisch ist.
Klausuren: Im Hausarbeitsfach: 1 Klausur (4-stündig) in der Abteilung, in der die Arbeit nicht geschrieben wurde; im anderen Fach: 2 Klausuren (4-stündig).
Mündliche Prüfungen: Eine 60-minütige mündliche Prüfung
Mündliche Prüfungen: eine 60-minütige mündliche Prüfung
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