Studienordnung

der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln

für das Fach Deutsche Philologie (Haupt- und Nebenfach) mit dem Abschluß

Magisterprüfung

vom 13.2.1998


Auf Grund des § 2 Abs. 4 und des § 2 Abs. 4 und des § 85 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (Universitätsgesetz ÷ UG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. August 1993 (GV. NW. S. 532), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Juli 1997 (GV. NW. S. 213), hat die Universität zu Köln die nachfolgende Studienordnung als Satzung erlassen:

§1 Rechtsgrundlagen und Anwendungsbereich

Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Magisterprüfungsordnung der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln (Magisterprüfungsordnung / MPO) vom 13. März 1997 (GABl. NW 2 Nr. 9/97, S. 663) das Studium des Faches Deutsche Philologie an der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln mit dem Ziel Magisterprüfung.

 

§2 Inhalt und Ziel des Studiums

Gegenstand des Faches ist die systematische und historische Beschäftigung mit der deutschen Sprache und Literatur von den Anfängen bis zur Gegenwart im kulturellen und gesellschaftlichen Kontext.

Das Studium soll der Studentin oder dem Studenten unter Berücksichtigung der Anforderungen und Veränderungen in der Berufswelt die erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden der deutschen Sprach- und Literaturwissenschaft so vermitteln, daß sie oder er zu wissenschaftlicher Arbeit, zu kritischer Einordnung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und zu verantwortlichem Handeln befähigt wird.

 

§3 Allgemeine Hinweise

(1) Die Studienordnung kann ihrem formalen Charakter entsprechend nur die äußeren Bedingungen des Studiums (Zulassungsvoraussetzungen, Mindestzahl der Leistungsnachweise usw.) festlegen. Ein sachgemäßes Studium erschöpft sich jedoch nicht in der Beachtung eines Regelwerks, sondern orientiert sich an den Erfordernissen des Gegenstandes und zeigt sich darin, daß man den bestehenden Freiraum engagiert nutzt für intensives Selbststudium (besonders auch in der vorlesungsfreien Zeit) und nach Möglichkeit für den Besuch von Lehrveranstaltungen auch über das vorgeschriebene Maß hinaus.

(2) Das Magisterstudium besteht aus einem Hauptfach und zwei Nebenfächern. Darüber hinaus sind Zusatzfächer nur als Nebenfächer möglich (vgl. § 25 MPO). Über die wählbaren Fächer unterrichtet die Prüfungsordnung (vgl. § 3 MPO).

 

§4 Studienvoraussetzungen

(1) Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist der Nachweis der Hochschulreife (Zeugnis über die allgemeine oder einschlägig fachgebundene Hochschulreife) oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis zum Studium an einer Universität des Landes Nordrhein-Westfalen oder eine bestandene Einstufungsprüfung (§ 8 Abs. 7 MPO).

(2) Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist die Immatrikulation für das Fach Deutsche Philologie an der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln oder die Zulassung als Zweithörerin oder als Zweithörer in diesem Fach.

(3) Voraussetzung zum Studium ist die einwandfreie Beherrschung des Deutschen in Wort und Schrift.

(4) Bis zur Zwischenprüfung sind Lateinkenntnisse im Umfang des kleinen Latinums und hinreichende Kentnisse in Englisch oder einer anderen europäischen Literatursprache (in erster Linie Französisch, Spanisch, Italienisch und Russisch) nachzuweisen (vgl. MPO §11, Abs. 1, Ziffer 7). Der Nachweis des kleinen Latinums erfolgt durch das Abiturzeugnis oder durch ein Zeugnis über eine vor einer staatlichen Prüfungsbehörde oder an einer wissenschaftlichen Hochschule abgelegte Sprachprüfung. Der Nachweis von hinreichenden Kentnissen in Englisch oder einer anderen Fremdsprache erfolgt durch das Abiturzeugnis oder eine äquivalente Bescheinigung.

(5) Bis zum Beginn des Hauptstudiums sollen sich die Studierenden mit den grundlegenden Anwendungen der Informations- und Kommunikationstechnologien vertraut machen.

 

§5 Studienberatung

(1) Für die allgemeine Studienberatung, insbesondere über Studienmöglichkeiten und Studienanforderungen, steht die Zentrale Studienberatung zur Verfügung. Bei studienbezogenen persönlichen Schwierigkeiten kann die Psychologische Beratungsstelle des Kölner Studentenwerks in Anspruch genommen werden.

(2) Für die fächerübergreifende Beratung über das Magisterstudium steht die Studienberatung im Dekanat der Philosophischen Fakultät zur Verfügung; sie ist auch zuständig für allgemeine Fragen im Zusammenhang mit der Zwischenprüfung und der Magisterprüfung. Sprechzeiten und Detailregelungen werden am Schwarzen Brett des Dekanats bekanntgegeben.

(3) Für die fachspezifische Studienberatung im Fach Deutsche Philologie stehen die Professorinnen und Professoren und die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts für deutsche Sprache und Literatur zur Verfügung. Sprechstundenzeiten und besondere Zuständigkeiten werden am Schwarzen Brett des Instituts für deutsche Sprache und Literatur bekanntgegeben.

(4) Zu Beginn jedes Semesters findet eine eigene Studienberatung für Studienanfängerinnen und Studienanfänger statt. Die Teilnahme ist obligatorisch. Ort und Zeit werden rechtzeitig am Schwarzen Brett des Instituts für deutsche Sprache und Literatur bekanntgegeben. Über die Teilnahme wird eine Bescheinigung ausgestellt; sie ist bei der Meldung zur Zwischenprüfung vorzulegen.

(5) Für Studierende des Hauptstudiums wird regelmäßig eine Beratung angeboten. Termine werden am Schwarzen Brett des Instituts für deutsche Sprache und Literatur bekanntgegeben.

(6) Die Inanspruchnahme einer individuellen Studienberatung wird dringend empfohlen. Sie soll rechtzeitig vor der Meldung zur Zwischenprüfung und rechtzeitig vor der Meldung zur Magisterprüfung, insbesondere bei den Lehrenden, welche die Studierenden als Prüferinnen oder Prüfer vorschlagen wollen, erfolgen.

 

§6 Studienbeginn

Das Studium kann im Wintersemester und im Sommersemester aufgenommen werden.

 

§7 Dauer, Umfang und Aufbau des Studiums

(1) Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Magisterprüfung neun Semester. Die Regelstudienzeit ist keine Mindest- bzw. Höchststudienzeit.

(2) Der Studienumfang sollen in Deutsche Philologie als Hauptfach 58 Semesterwochenstunden, in Deutsche Philologie als Nebenfach 34 Semesterwochenstunden betragen. Davon sollen auf das Grundstudium in Haupt- und Nebenfach 24 SWS, auf das Hauptstudium im Hauptfach 34 SWS, im Nebenfach 10 SWS entfallen.

(3) Zu dem Studienumfang nach Abs. 2 kommt der Wahlbereich, der für das Hauptfach und die beiden Nebenfächer insgesamt 14 SWS umfaßt.

(4) Das Studium ist durch die Zwischenprüfung in Grund- und Hauptstudium gegliedert.

(5) Das Fach "Deutsche Philologie" besteht aus den drei Fachbereichen "Sprachwissenschaft des Deutschen", "Neuere deutsche Literaturwissenschaft" und "Ältere deutsche Sprache und Literatur" (vgl. § 13).

 

§8 Lehrveranstaltungen, Selbststudium

(1) Die im Studium zu erwerbenden Kenntnisse und Fähigkeiten werden durch Lehrveranstaltungen vermittelt, die durch Selbststudium ergänzt werden müssen. Das Selbststudium dient der Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen, der Abfassung schriftlicher Arbeiten sowie der Vertiefung und Erweiterung von gegenständlichen Kenntnissen und methodischen Fähigkeiten. Insbesondere die Bildung eigener Schwerpunkte in den Fachbereichen und Teilgebieten (vgl. § 13) soll durch weitere Lektüre von Literatur und Forschungspublikationen im Selbststudium gesichert werden. Dafür stehen neben der Universitätsbibliothek die Bibliothek des Instituts für deutsche Sprache und Literatur sowie in bestimmten Fällen (z. B. für interdisziplinäre Studien) auch die Bibliotheken anderer Institute der Philosophischen Fakultät zur Verfügung. Voraussetzung zur Benutzung der Institutsbibliothek ist der Erwerb einer Seminarkarte. Diese wird bei Semesterbeginn zu den an den Informationstafeln des Instituts angekündigten Zeiten gegen Vorlage einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung ausgehändigt. Die Institutsbibliothek ist eine Präsenzbibliothek; eine Ausleihe ist nur unter den in der Bibliotheksordnung genannten Bedingungen möglich.

(2) Formen der Lehrveranstaltungen sind: Vorlesung, Einführungsseminar, Proseminar, Hauptseminar, Oberseminar, (Examens-)Kolloquium, Übung.

In der Vorlesung wird ein Überblick über einen Gegenstandsbereich des Faches, ausgehend vom aktuellen Forschungsstand (unter Einbezug von Theorien und Methoden), in Vortragsform zusammenhängend behandelt.

Das Einführungsseminar ist eine obligatorische, mit einem Leistungsnachweis (Klausurarbeit oder Hausarbeit) abzuschließende Veranstaltung des Grundstudiums (§10, Abs. 2), in der man das Grundwissen erwirbt, das für das Hauptstudium vorausgesetzt wird.

Das Proseminar oder die Übung sind fakultative Lehrveranstaltungen, die der Vermittlung und Erweiterung von Wissen und Methoden und technischen Fähigkeiten in einem Spezialgebiet dienen. Sie können von Studierenden des Grund- wie des Hauptstudiums besucht werden.

Das Hauptseminar ist eine Pflichtveranstaltung des Hauptstudiums (§ 13, Abs. 2), in der detailliertes Wissen in einem Spezialgebiet vermittelt wird. Aufgrund einer schriftlichen Studienleistung (Hausarbeit) kann ein Leistungsnachweis erworben werden.

Das Oberseminar ist eine Lehrveranstaltung für fortgeschrittene Studierende des Hauptstudiums. Die erfolgreiche Teilnahme an einem Hauptseminar aus dem entsprechenden Fachbereich oder andere Voraussetzungen können gefordert werden. Falls in einem Oberseminar auch Leistungsnachweise (§13, Abs. 2) erworben werden können, gibt der Dozent das zu Beginn des Semesters bekannt (§ 9, Abs. 2).

Das Kolloquium dient der vertieften Erfassung und Diskussion von literarischen und theoriebezogenen Texten oder Forschungsergebnissen und ist in der Regel eine Veranstaltung für fortgeschrittenere Studierende.

Das Examenskolloquium dient der gezielten Vorbereitung auf das Abschlußexamen.

(3) Zur Begleitung des Grundstudiums können Tutorien angeboten werden. In ihnen werden in kleinen Gruppen Arbeitstechniken geübt und das Grundwissen vertieft. Sie können im Umfang von bis zu 4 SWS auf das Studienvolumen angerechnet werden.

(4) Bestandteil des Hauptstudiums ist der Besuch einer inter- bzw. extradisziplinären Lehrveranstaltung (ohne Leistungsnachweis) nach Wahl der Studierenden. Sie soll den Studierenden die Bezüge des Faches zu den Nachbardisziplinen der eigenen Sprach- bzw. Literaturwissenschaft verdeutlichen (z. B. Allgemeine Sprachwissenschaft, Geschichtswissenschaft, Philosophie, fremdsprachliche Philologien, Psychologie, Politikwissenschaft, Soziologie, Medien-, Theater-, Musik- und Kunstwissenschaft). Die Veranstaltung kann in Thematik und Methodik ganz dem Nachbarfach verpflichtet oder (je nach Angebot) ausdrücklich interdisziplinär sein.

(4)Vor Beginn jedes Semesters orientiert ein kommentiertes Verzeichnis der Lehrveranstaltungen über Inhalte, Voraussetzungen und Anforderungen der einzelnen Veranstaltungen.

 

§9Teilnahmeschein, Leistungsnachweise

(1) Ein Teilnahmeschein wird aufgrund regelmäßiger und aktiver Teilnahme von der oder dem verantwortlichen Lehrenden erteilt. Der Teilnahmeschein wird nicht benotet.

Leistungsnachweise beziehen sich inhaltlich auf Lehrveranstaltungen von höchstens vier Semesterwochenstunden. Leistungsnachweise werden aufgrund der regelmäßigen und erfolgreichen Teilnahme an den jeweils genannten Lehrveranstaltungen nach einer individuellen Leistung von den verantwortlich Lehrenden ausgestellt; Leistungsnachweise werden benotet. Die Bewertung von Leistungsnachweisen wird den Studierenden spätestens sechs Wochen nach dem von der Dozentin oder dem Dozenten festgelegten Abgabetermin mitgeteilt. Werden Leistungsnachweise durch Klausurarbeiten erworben, wird für die Klausuren in jedem Semester ein Wiederholungstermin anberaumt.

(2) Art und Form der Leistungen, die in den einzelnen Lehrveranstaltungsarten zum Erwerb eines Nachweises erbracht werden müssen, werden von den jeweils Lehrenden im kommentierten Verzeichnis der Lehrveranstaltungen bzw. zu Beginn der Lehrveranstaltungen bekanntgegeben.

 

§10 Grundstudium

(1) Das Grundstudium dient der Einführung in Gegenstände und Methoden des Faches. Insbesondere soll es Kenntnisse der inhaltlichen Grundlagen und des methodischen Instrumentariums sowie eine systematische Orientierung vermitteln. Das Grundstudium ist für das Haupt- und das Nebenfach gleich.

(2) Im Grundstudium, das 24 Semesterwochenstunden umfassen soll, sind folgende Lehrveranstaltungen zu besuchen und folgende Leistungsnachweise zu erwerben:

a) Teilnahme an drei Einführungsseminaren mit Leistungsnachweisen:

I Einführung in die Sprachwissenschaft des Deutschen (Linguistik)4 SWS

II Einführung in die Neuere deutsche Literaturwissenschaft4 SWS

IIIEinführung in die Ältere deutsche Sprache und Literatur4 SWS

Der Umfang jedes dieser drei Einführungsseminare beträgt 4 SWS, die entweder in einsemestriger Kompaktform oder auf zwei Semester aufgeteilt (mit jeweils 2 SWS) angeboten werden. Leistungsnachweise sind für jedes Einführungsseminar in Klausurform oder über eine schriftliche Hausarbeit zu erbringen. Im Fachbereich Neuere deutsche Literaturwissenschaft ist eine Hausarbeit obligatorisch.

b) Teilnahme an weiteren Lehrveranstaltungen (ohne Leistungsnachweis):

Zusätzlich zu den Einführungsseminaren sollen die Studierenden an Vorlesungen, Proseminaren, Übungen, Kolloquien und Tutorien teilnehmen:

I 2 Lehrveranstaltungen "Sprachwissenschaft des Deutschen" (Linguistik)

(Vorlesung, Proseminar, Übung, Kolloquium oder Tutorium) 4 SWS

II 2 Lehrveranstaltungen "Neuere deutsche Literaturwissenschaft"

(Vorlesung, Proseminar, Übung, Kolloquium oder Tutorium) 4 SWS

III 2 Lehrveranstaltungen "Ältere deutsche Sprache und Literatur"

(Vorlesung, Proseminar, Übung, Kolloquium oder Tutorium) 4 SWS

Vorlesungen sollen begleitend und ergänzend zur Thematik der Einführungsseminare besucht werden. Es empfiehlt sich, den Besuch der sonstigen Veranstaltungen möglichst gleichmäßig auf die Semester zu verteilen.

 

§11 Zwischenprüfung

(1)Die Zwischenprüfung wird in der Regel im vierten Fachsemester abgelegt. Die Meldung zur Zwischenprüfung soll spätestens zu Beginn des vierten Fachsemesters erfolgen. Die Prüfung kann früher abgelegt werden, sofern die für die Zulassung erforderlichen Leistungen nachgewiesen sind (vgl. § 5 MPO). In der Zwischenprüfung werden im Fach Deutsche Philologie als Haupt- und als Nebenfach dieselben Anforderungen gestellt.

(2)Für die Zulassung gelten allgemein die Bestimmungen der §§ 10 bis 12 MPO. Folgende fachspezifische Nachweise sind im Fach Deutsche Philologie erforderlich:

Auf die Möglichkeit, einzelne Nachweise bis zu einer bestimmten Frist nachzureichen, wird hingewiesen; vgl. § 9, Abs. 4 ZPO.

(3)Die Zwischenprüfung wird in Form einer vierstündigen Klausur abgelegt, die sich stofflich auf zwei der drei Fachbereiche "Sprachwissenschaft des Deutschen", "Neuere deutsche Literaturwissenschaft" und "Ältere deutsche Sprache und Literatur" bezieht.

Im Bereich "Sprachwissenschaft des Deutschen" werden themenbezogene Aufgaben zum Grundlagenwissen gestellt; außerdem ist eine Problemstellung (zwei Themen zur Wahl) zu diskutieren, die einer von den Studierenden gewählten Vorlesung oder einem Proseminar entnommen ist.

Im Bereich "Ältere deutsche Sprache und Literatur" werden themenbezogene Aufgaben (aus einer von den Studierenden gewählten Vorlesung oder einem Proseminar) gestellt, bei denen auch das Grundlagenwissen überprüft wird. Es werden zwei Themen zur Wahl gestellt.

Im Bereich "Neuere Deutsche Literaturwissenschaft" werden Fragen zum Grundlagenwissen gestellt; außerdem ist eine wissenschaftliche Problemstellung (zwei Themen zur Wahl) zu erörtern, die dem Gegenstandsbereich einer von den Studierenden gewählten Vorlesung oder eines Proseminars zu entnehmen ist.

Ort, Zeit und Form der Meldung zur Zwischenprüfung werden an den Informationstafeln des Instituts für deutsche Sprache und Literatur bekanntgegeben.

 

§12 Hauptstudium: Allgemeine Hinweise

Das Hauptstudium baut auf den im Grundstudium erworbenen Kenntnissen und auf der in der Zwischenprüfung nachgewiesenen Beherrschung der Grundlagen des Fachs Deutsche Philologie auf und leistet eine exemplarische Vertiefung in ausgewählten Gebieten dieses Faches. Das Hauptstudium unterscheidet sich in Umfang und Anforderungen nach Haupt- und Nebenfach.

 

§13 Hauptstudium im Hauptfach

(1)Im Hauptstudium, das für das Hauptfach 34 Semesterwochenstunden umfassen soll, sind die Fachbereiche I/II/III (von den zwei zu wählen sind) und daraus folgende Teilgebiete studierbar:

Bereich
Teilgebiet
I Sprachwissenschaft des Deutschen
1 Theorien, Modelle, Methoden

2 Beschreibungsebenen der deutschen Sprache

3 Anwendungsbereiche und interdisziplinäre Be-schreibungsaspekte

4 Historische Aspekte der deutschen Sprache

5 Regionale und soziale Aspekte der deutschen Sprache

6 Funktionale Aspekte der deutschen Sprache

II Neuere deutsche Literaturwissenschaft
1 Wissenschaftstheorie, Wissenschaftsgeschichte, Methodologie

2 Gattungen und Formen, Lehre von den literarischen Kunstmitteln (Metrik, Rhetorik, Stilstik), Poetik, Textkonstitution, Textkritik, literarische Wertung

3 Geschichte der deutschen Literatur vom 16. Jh. bis zur Gegenwart, aufbauend auf der eigenen Lektüre exemplarischer Texte

4 Neuere deutsche Literatur im Kontext der Weltliteratur

5 Literarische Institutionen (Produktion, Distribution und Rezeption)

6 Literatur und Kultur im Wandel ihrer medialen und gesellschaftlichen Bedingungen

III Ältere deutsche Sprache und Literatur
1 Theorien, Modelle, Methoden

2 Historische Aspekte der deutschen Sprache

3 Regionale, soziale, strukturelle und funktionale Aspekte der älteren deutschen Sprache

4 Geschichte der älteren deutschen Literatur von den Anfängen bis ins 16. Jh. (Gattungen, Autoren, Formen, Texte)

5 Ältere deutsche Literatur im europäischen Kontext

6 Poetik und Rhetorik der älteren deutschen Literatur

7 Medialität der älteren deutschen Literatur

(2)Folgende Lehrveranstaltungen sind im Hauptfach zu besuchen und über Nachweise abzudecken:

a) Lehrveranstaltung mit Leistungsnachweisen:

1 Hauptseminar Sprachwissenschaft des Deutschen/Neuere deutsche Literaturwissenschaft/Ältere deutsche Sprache und Literatur
2 SWS
1 Hauptseminar Sprachwissenschaft des Deutschen/Neuere deutsche Literaturwissenschaft/Ältere deutsche Sprache und Literatur
2 SWS

 

b) Lehrveranstaltung mit Teilnahmeschein:

1 Hauptseminar Sprachwissenschaft des Deutschen/Neuere deutsche Literaturwissenschaft/Ältere deutsche Sprache und Literatur
2 SWS

c) Weitere Lehrveranstaltungen:

4 Vorlesungen Sprachwissenschaft des Deutschen/Neuere deutsche Literaturwissenschaft/Ältere deutsche Sprache und Literatur
8 SWS
1 Proseminar/Kolloquium/Oberseminar Sprach-/Literaturtheorien
2 SWS
6 Proseminare/ (Examens-)Kolloquien/Oberseminare/Übungen nach Wahl in mindestens zwei Fachbereichen
12 SWS
1 Kolloquium/Oberseminar zur neueren Forschungs- und Methodendiskussion
2 SWS
1 inter-/extradisziplinäre Lehrveranstaltung
2 SWS
1 Lehrveranstaltung Literatur-/Sprachwissenschaft und Berufsbild (fakultativ, kann auch durch eine andere fachwissenschaftliche Lehrveranstaltung ersetzt werden)
2 SWS
insgesamt
34 SWS

(3)Im Hauptfach muß je ein Leistungsnachweis des Hauptstudiums in den beiden gewählten Prüfungsfachbereichen (I/II/III) erbracht werden. Der Besuch eines dritten Hauptseminars nach freier Wahl des Studierenden muß durch einen Teilnahmeschein nachgewiesen werden. Es wird empfohlen, den Fachbereich zu wählen, in dem die Magisterarbeit geschrieben wird. Die Vorlesungen sollten überwiegend in den prüfungsrelevanten Fachbereichen besucht werden.

 

§ 14Hauptstudium im Nebenfach

Im Hauptstudium, das für das Nebenfach 10 Semesterwochenstunden umfassen soll, ist ein Fachbereich (I, II, III) zu wählen; es sind folgende Lehrveranstaltungen zu besuchen und folgender Nachweis zu erwerben:

a) Lehrveranstaltung mit Leistungsnachweis:

1 Hauptseminar Sprachwissenschaft des Deutschen/Neuere deutsche Literaturwissenschaft/Ältere deutsche Sprache und Literatur
2 SWS

 

 

b) Weitere Lehrveranstaltungen:

1 Vorlesung Sprachwissenschaft des Deutschen/Neuere deutsche Literaturwissenschaft/Ältere deutsche Sprache und Literatur
2 SWS
3 Proseminare/(Examens-)Kolloquien/Oberseminare/Übungen Sprachwissenschaft des Deutschen/Neuere deutsche Literaturwissenschaft/Ältere deutsche Sprache und Literatur
6 SWS

Der Leistungsnachweis im Hauptseminar ist im gewählten Prüfungsbereich (I/II/III gemäß § 13, Abs.1) zu erbringen. Der zweite und dritte Fachbereich des Grundstudiums entfallen für das Nebenfach im Hauptstudium. Die Vorlesung ist im gewählten Prüfungsbereich zu besuchen.

 

§ 15Magisterprüfung: Allgemeine Hinweise

(1)Die Zulassung zur Magisterprüfung sollte (nach erfolgreichem Abschluß des Grundstudiums mit der Zwischenprüfung im Hauptfach und in den beiden Nebenfächern) zu Beginn des 8. Studiensemesters beantragt werden.

(2)Die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen sind in den §§ 19 und 20 MPO geregelt, auf die hier insgesamt verwiesen sei. In den §§ 16 und 17 dieser Studienordnung werden daher nur die fachspezifischen Nachweise, die vorlegt werden müssen, erwähnt.

(3)Die Magisterprüfung besteht im Hauptfach aus der Abfassung der Magisterarbeit, die den ersten Teil der Magisterprüfung bildet, einer vierstündigen Klausurarbeit und einer 45-minütigen mündlichen Prüfung, in den beiden Nebenfächern aus je einer vierstündigen Klausurarbeit.

(4) Die Klausurarbeit und die mündliche Prüfung im Hauptfach sowie die Klausurarbeit im Nebenfach finden für jede Kandidatin oder für jeden Kandidaten in der Regel in den Bereichen des Faches Deutsche Philologie statt, die durch die nach § 13 bzw. § 14 vorgelegten Leistungsnachweise bestimmt sind.

(5)Auf die Möglichkeit eines Freiversuchs wird hingewiesen. Sie kann nur von Kandidatinnen und Kandidaten in Anspruch genommen werden, die so rechtzeitig den Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung stellen, daß sie die Magisterarbeit spätestens im vorletzten Monat des achten Fachsemesters abgeben. Bedingung ist ferner, daß die Magisterarbeit mit mindestens "ausreichend" bewertet wird. Näheres siehe § 27 MPO.

 

§ 16Magisterprüfung im Hauptfach

(1)Für die Zulassung zur Magisterprüfung im Hauptfach sind außer dem Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung vorzulegen:

(2)Magisterarbeit:

Für das Thema der Magisterarbeit hat die Kandidatin oder der Kandidat ein Vorschlagsrecht. Das Thema darf sich nicht mit den Themen von Hausarbeiten, die zum Erwerb von Leistungsnachweisen angefertigt wurden, überschneiden. Die Bearbeitungszeit beträgt vier Monate. Bei empirischen Themen beträgt die Bearbeitungszeit sechs Monate. Näheres siehe § 22 MPO. Als Richtwert für den Umfang werden 60 Seiten Text festgesetzt.

(3)Klausurarbeit:

Die vierstündige Klausurarbeit bezieht sich stofflich auf eines der zwei für die Prüfung gewählten Fachbereiche (I/II/III gemäß § 13, Abs. 1). Sie muß in dem Fachbereich geschrieben werden, der nicht für die Anfertigung der Magisterarbeit gewählt wurde. Die Kandidatin oder der Kandidat schlägt dazu aus dem gewählten Fachbereich Teilgebiete vor und wählt aus diesen wiederum Schwerpunkte aus. Daraus werden zwei Themen zur Wahl gestellt.

In Neuerer deutscher Literatur ist eine wissenschaftliche Problemstellung (u. U. mit Vorlage eines Textes) zu erörtern.

In Sprachwissenschaft wird eine wissenschaftliche Aufgabenstellung zu erörtern. Diese kann aus mehreren Teilaufgaben bestehen, darunter gegebenenfalls auch zu analysierendes Sprachmaterial.

In Älterer deutscher Sprache und Literatur wird neben der Erörterung einer wissenschaftlichen Problemstellung die Bearbeitung eines Sprachteils, d.h. einer Übersetzung mit grammatischen Fragen, gefordert.

(4)Mündliche Prüfung:

In der mündlichen Prüfung soll die Kandidatin oder der Kandidat nachweisen, daß sie oder er sich gründliche Kenntnisse im Fach Deutsche Philologie angeeignet hat und wissenschaftliche Fragen zu durchdenken sowie ihre oder seine Erkenntnisse in angemessener Form vorzutragen vermag.

Die mündliche Prüfung findet in dem Fachbereich statt, in dem die Magisterarbeit geschrieben wurde. Die Kandidatin oder der Kandidat schlägt aus dem Fachbereich Teilgebiete vor und wählt aus diesen wiederum Schwerpunkte (gemäß §13) aus. Die engere Thematik und Methodik der Magisterarbeit sind als Prüfungsgebiete nicht zulässig.

 

§ 17Magisterprüfung im Nebenfach

(1)Für die Zulassung zur Magisterprüfung im Nebenfach ist außer dem Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung vorzulegen:

(2)Klausurarbeit:

Die vierstündige Klausurarbeit bezieht sich stofflich auf einen Gegenstand aus dem für die Prüfung gewählten Fachbereich (I/II/III gemäß § 13, Abs. 1). Die Kandidatin oder der Kandidat schlägt aus dem gewählten Fachbereich Teilgebiete vor und wählt aus diesen wiederum Schwerpunkte aus. Daraus werden zwei Themen zur Wahl gestellt.

In Neuerer deutscher Literatur ist eine wissenschaftliche Problemstellung (u. U. mit Vorlage eines Textes) zu erörtern.

In Sprachwissenschaft ist eine wissenschaftliche Aufgabenstellung zu erörtern. Diese kann aus mehreren Teilaufgaben bestehen, darunter gegebenenfalls zu analysierendes Sprachmaterial.

In Älterer deutscher Sprache und Literatur wird neben der Erörterung einer wissenschaftlichen Problemstellung die Bearbeitung eines Sprachteils, d. h einer Übersetzung mit grammatischen Fragen, gefordert.

 

§ 18Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen

Die Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen erfolgt gemäß § 8 MPO.

 

§19Studienpläne

Auf der Grundlage dieser Studienordnung werden für das Fach Deutsche Philologie als Haupt- und als Nebenfach Studienpläne aufgestellt und als Anhänge beigefügt; sie sollen als Empfehlungen für einen sachgerechten Aufbau des Studiums dienen.

 

§ 20Übergangs- und Schlußbestimmungen

(1)Diese Studienordnung tritt am 1. Oktober 1997 in Kraft. Sie wird in den Amtlichen Mitteilungen der Universität zu Köln veröffentlicht.

(2)Die Regelungen gelten für die Studierenden, die im Wintersemester 1997/98 oder später erstmals für ein Magisterstudium an der Universität zu Köln eingeschrieben worden sind oder ab dem Wintersemester 1998/99 in ein Magisterstudium an der Universität zu Köln wechseln. Im übrigen treten für diese Studierenden die bisher geltenden Bestimmungen außer Kraft.

(3) Studierende, die sich bei Inkrafttreten der dieser Studienordnung zugrunde liegenden Magisterprüfungsordnung mindestens im zweiten Semester ihres Magisterstudiums befinden, absolvieren das Studium nach den im Sommersemester 1997 geltenden Bedingungen und legen Zwischenprüfung und Magisterprüfung nach der im Sommersemester 1997 geltenden Magisterprüfungsordnung ab, es sei denn, daß sie die Anwendung der MPO vom 13. März 1997 (in Kraft getreten am 1. Oktober 1997) gemäß 34 Abs. 2 MPO schriftlich beantragen; dann wird auf sie auch diese neue Studienordnung angewandt.

Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse der Philosophischen Fakultät vom 17. Dezember 1997 und des Senats der Universität zu Köln vom 4. Februar 1998.

Köln, den 13.2.1998

Universitätsprofessor Dr. Jens Peter Meincke

Rektor

 

 

Anhang: Studienpläne

Über den empfohlenen Aufbau des Studiums informiert die folgende Übersicht:

 

 

Grundstudium (Haupt- und Nebenfach)

a) Veranstaltungen in denen Leistungsnachweise erbracht werden:

1 Einführungsseminar "Einführung in die Sprachwissenschaft des Deutschen" (Linguistik)
4 SWS
1 Einführungsseminar "Einführung in die Neuere deutsche Literaturwissenschaft"
4 SWS
1 Einführungsseminar "Einführung in die Ältere deutsche Sprache und Literatur"
4 SWS

b) Weitere Lehrveranstaltungen:

2 Lehrveranstaltungen "Sprachwissenschaft des Deutschen" (Linguistik) (Vorlesung, Proseminar, Übung, Kolloquium oder Tutorium)
4 SWS
2 Lehrveranstaltungen "Neuere deutsche Literaturwissenschaft" Vorlesung, Proseminar, Übung, Kolloquium oder Tutorium)
4 SWS
2 Lehrveranstaltungen "Ältere deutsche Sprache und Literatur" (Vorlesung, Proseminar, Übung, Kolloquium oder Tutorium)
4 SWS
insgesamt
24 SWS

 

Die Abfolge des Besuchs der drei Einführungsseminare ist freigestellt (1.-4. Semester). Empfohlen wird jedoch, mit der Neueren deutschen Literaturwissenschaft und der Sprachwissenschaft des Deutschen zu beginnen.

Vorlesungen sollten begleitend und ergänzend zur Thematik der Einführungsseminare besucht werden.

Es empfiehlt sich, den Besuch der sonstigen Veranstaltungen möglichst gleichmäßig auf die Semester zu verteilen.

Soweit nicht bei Studienbeginn schon über Lateinkenntnisse im Umfang des kleinen Latinums verfügt wird, sollte der Erwerb möglichst rasch nachgeholt werden (2.-4. Semester).

 

Hauptstudium (Hauptfach):

a) Seminare, in denen Leistungsnachweise/Studiennachweise zu erwerben sind:

1 Hauptseminar Sprachwissenschaft des Deutschen/Neuere deutsche Literaturwissenschaft/Ältere deutsche Sprache und Literatur
2 SWS
1 Hauptseminar Sprachwissenschaft des Deutschen/Neuere deutsche Literaturwissenschaft/Ältere deutsche Sprache und Literatur
2 SWS
1 Hauptseminar Sprachwissenschaft des Deutschen/Neuere deutsche Literaturwissenschaft/Ältere deutsche Sprache und Literatur (nur Teilnahmeschein)
2 SWS

b) Weitere Lehrveranstaltungen:

4 Vorlesungen Sprachwissenschaft des Deutschen/Neuere deutsche Literaturwissenschaft/Ältere deutsche Sprache und Literatur
8 SWS
1 Proseminar/Kolloquium/Oberseminar Sprach-/Literaturtheorien
2 SWS
6 Proseminare/ (Examens-) Kolloquien/ Oberseminare/ Übungen nach Wahl in mindestens zwei Teilgebieten
12 SWS
1 Kolloquium/Oberseminar zur neueren Forschungs- und Methodendiskussion
2 SWS
1 inter-/extradisziplinäre Lehrveranstaltung
2 SWS
1 Lehrveranstaltung Literatur-/Sprachwissenschaft und Berufsbild (fakultativ, kann auch durch eine andere fachwissenschaftliche Lehrveranstaltung ersetzt werden)
2 SWS
insgesamt
34 SWS

Die Reihenfolge der drei Hauptseminare ist freigestellt.

Der Besuch der Hauptseminare (mit Leistungnachweis) wird im 5. und 6. Semester empfohlen.

Die Vorlesungen sollen vorzugsweise in den beiden prüfungsrelevant gewählten Fachbereichen besucht werden. Sie sollten thematisch unterschiedlich orientiert sein und gleichmäßig auf die Semester des Hauptstudiums verteilt werden (5.-8.Semester).

Die sprach- bzw. literaturtheoretische Veranstaltung (je nach fachlicher Orientierung) dient dem Erwerb bzw. der Vertiefung von Theorie- und Methodenwissen. Der Besuch wird für die Schlußphase des Studiums empfohlen (7. und 8. Semester).

Bei den sechs zusätzlichen Lehrveranstaltungen steht die Wahl des Lehrveranstaltungstyps den Studierenden frei. Sie dienen der Verbreiterung und Sicherung von Fachwissen (insbesondere der sprach- und literaturgeschichtlichen sowie der sprach- und literaturtheoretischen Kenntnisse) und konzentrieren sich auf zwei der drei Fachbereiche I-III (5.-8. Semester). Der Besuch von thematisch anschlußfähigen Lehrveranstaltungen aus dem nicht prüfungsrelevanten, dritten Fachbereich ist sinnvoll und erwünscht.

Die Lehrveranstaltung zur Forschungs- und Methodendiskussion dient der kritischen Lektüre von Forschungsliteratur. Die Studierenden sollen sich in der fortgeschrittenen Studienphase auch mit Publikationen aktueller Forschungstendenzen befassen, um die Entwicklung des Faches beurteilen zu können. Hierzu zählen auch Veranstaltungen zur Wissenschaftsgeschichte (7. und 8. Semester).

Der Besuch einer inter-/extradisziplinären Lehrveranstaltung soll den Studierenden die Bezüge des Faches zu den Nachbardisziplinen der eigenen Sprach- bzw. Literaturwissenschaft verdeutlichen (z. B. Allgemeine Sprachwissenschaft, Geschichtswissenschaft, Philosophie, fremdsprachliche Philologien, Psychologie, Politikwissenschaft, Soziologie, Medien-, Theater-, Musik- und Kunstwissenschaft). Die Veranstaltung kann in Thematik und Methodik ganz dem Nachbarfach verpflichtet oder (je nach Angebot) ausdrücklich interdisziplinär sein (6.-8. Semester).

Das Examenskolloquium dient der Vorbereitung für das schriftliche und mündliche Examen; der Besuch wird für das Ende der Studienzeit angeraten (8. Semester).

Die Lehrveranstaltung zum Berufsbild soll es den Studierenden ermöglichen, konkrete Vorstellungen möglicher Berufsbilder zu gewinnen (5.-8. Semester).

 

Hauptstudium (Nebenfach):

a) Seminar, in dem ein Leistungsnachweis zu erwerben ist:

1 Hauptseminar Sprachwissenschaft des Deutschen/Neuere deutsche Literaturwissenschaft/Ältere deutsche Sprache und Literatur
2 SWS

 

b) Weitere Lehrveranstaltungen:

1 Vorlesung Sprachwissenschaft des Deutschen/Neuere deutsche Literaturwissenschaft/Ältere deutsche Sprache und Literatur
2 SWS
3 Proseminare/(Examens-)Kolloquien/Oberseminare/Übungen Sprachwissenschaft des Deutschen/Neuere deutsche Literaturwissenschaft/Ältere deutsche Sprache und Literatur
6 SWS

Der Leistungsnachweis im Hauptseminar ist in dem Fachbereich zu erbringen, der später auch Prüfungsbereich ist.

Der Besuch des Hauptseminars wird im 5. bis 7. Semester empfohlen.

Die Vorlesung ist im gewählten Fachbereich, der später auch Prüfungsbereich ist, zu besuchen.

Bei den drei zusätzlichen Lehrveranstaltungen steht die Wahl des Veranstaltungstyps den Studierenden frei; sie dienen der Verbreiterung und Sicherung von Fachwissen im gewählten Fachbereich, der auch später Prüfungsbereich ist (5.-8. Semester). Es wird empfohlen, eine sprach- bzw. literaturtheoretische Lehrveranstaltung und - gegen Ende des Studiums - ein Examenskolloquium zu besuchen, das der Vorbereitung für das schriftliche Examen dient.

 

Ordnung zur Änderung der
Studienordnung der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln

für das Fach Deutsche Philologie (Haupt- und Nebenfach) mit dem Abschluß
Magisterprüfung
vom 11.08.2000.


Aufgrund des § 2 Abs.4, 86 Abs. 1 und des § 86 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein -Westfalen (Hochschulgesetz-HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW.S.190), in Verbindung mit der Grundordnung der Universität zu Köln vom 23. Oktober 1990 (GABl.NW 1991, S. 2), zuletzt geändert durch Satzung vom 24. Juni 1998 (ABl.NRW S. 570), hat die Universität zu Köln die nachfolgende Ordnung erlassen:

Artikel I

Die Studienordnung der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln für das Fach Deutsche Philologie (Haupt- und Nebenfach) mit dem Abschluß Magisterprüfung vom 13. Februar 1998 (Amtliche Mitteilungen 7/98) wird wie folgt geändert:

1. § 5, Abs. 4. wird folgt geändert:

Satz 4 wird ersetzt durch:
"Über die Teilnahme wird eine Bescheinigung ausgestellt, auf der auch die Teilnahme an einer Bibliotheksführung oder an einem Tutorium ’Einführung in die Grundtechniken literatur- und sprachwissenschaftlichen Arbeitens’ nachgewiesen werden muß; sie ist bei der Meldung zur Zwischenprüfung vorzulegen.”

2. § 8, Abs. 2, wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 wird nach dem Wort "Oberseminar,” das Wort "Lektürekurs,” einfügt.
b) Als neue Sätze 11 und 12 werden eingefügt:
Der Lektürekurs soll die sprach- und literaturgeschichtlichen sowie die sprach- und literaturtheoretischen Kenntnisse vertiefen. Er kann im Grund- und Hauptstudium besucht werden.
c) Die bisherigen Sätze 11 und 12 werden die Sätze 13 und 14.

3. § 10, Abs. 2, Buchstabe b) erhält folgende Fassung:

b) Teilnahme an weiteren Lehrveranstaltungen (ohne Leistungsnachweise):
Zusätzlich zu den Einführungsseminaren sollen die Studierenden an Vorlesungen, Proseminaren, Übungen, Kolloquien, Lektürekursen und Tutorien teilnehmen:
I 2 Lehrveranstaltungen ”Sprachwissenschaft des Deutschen” (Linguistik)
(Vorlesung, Proseminar, Übung, Kolloquium, Lektürekurs oder Tutorium)
4 SWS
II 2 Lehrveranstaltungen ”Neuere deutsche Literaturwissenschaft
(Vorlesung, Proseminar, Übung, Kolloquium, Lektürekurs oder Tutorium)
4 SWS
III 2 Lehrveranstaltungen Ӏltere deutsche Sprache und Literatur
(Vorlesung, Proseminar, Übung, Kolloquium, Lektürekurs oder Tutorium)
4 SWS
Vorlesungen sollen begleitend und ergänzend zur Thematik der Einführungsseminare besucht werden. Es empfiehlt sich, den Besuch der sonstigen Veranstaltungen möglichst gleichmäßig auf die Semester zu verteilen.

4. § 11, Absatz 2, wird wie folgt geändert:

a) Als neuer Satz 8 wird eingefügt:
- Nachweis der Teilnahme an einer Bibliotheksführung oder an einem Tutorium ”Einführung in die Grundtechniken literatur- und sprachwissenschaftlichen Arbeitens”
b) Der bisherige Satz 8 wird Satz 9.

5. § 13, Abs. 2, Buchstabe c) erhält folgende Fassung:

c) Weitere Lehrveranstaltungen:
4 Vorlesungen Sprachwissenschaft des Deutschen / Neuere deutsche Literaturwissenschaft / Ältere deutsche Sprache und Literatur 8 SWS
1 Proseminar / Kolloquium / Hauptseminar / Oberseminar Sprach-/Literaturtheorien 2 SWS
6 Proseminare / Lektürekurse / (Examens-)Kolloquien / Hauptseminare / Oberseminare nach Wahl in mindestens zwei Fachbereichen 12 SWS
1 Kolloquium / Hauptseminar / Oberseminar / zur neueren Forschungs- und Methodendiskussion 2 SWS
1 inter- /extradisziplinäre Lehrveranstaltung 2 SWS
1 Lehrveranstaltung Literatur-/Sprachwissenschaft und Berufsbild (fakultativ, kann auch durch eine andere fachwissenschaftliche Lehrveranstaltung ersetzt werden) 2 SWS
insgesamt: 34 SWS

6. § 14, Buchstabe b) wird wie folgt geändert:

b) Weitere Lehrveranstaltungen:

1 Vorlesung Sprachwissenschaft des Deutschen / Neuere deutsche Literaturwissenschaft / Ältere deutsche Sprache und Literatur 2 SWS
3 Proseminare / (Examens-)Kolloquien / Hauptseminare / Oberseminare / Übungen Sprachwissenschaft des Deutschen / Neuere deutsche Literaturwissenschaft / Ältere deutsche Sprache und Literatur 6 SWS


Artikel II

Diese Ordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2000 in Kraft.
Sie wird in den Amtlichen Mitteilungen der Universität zu Köln veröffentlicht.

Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln vom 24. Mai 2000 und des Senats der Universität zu Köln vom 12. Juli 2000.

Köln, den 11.08.2000

Universitätsprofessor Dr. Jens Peter Meincke
Rektor


Bekanntmachung der Studienordnung
der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln
für das Fach Deutsche Philologie (Haupt- und Nebenfach) mit dem Abschluß
Magisterprüfung
vom 13.2.1998
in der Fassung vom 11.8.2000


Auf Grund des § 2 Abs. 4 und des § 85 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (Universitätsgesetz-UG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. August 1993 (GV.NW. S. 532), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Juli 1997 (GV.NW.S. 213), hat die Universität zu Köln die nachfolgende Ordnung erlassen:


Inhaltsübersicht

§ 1 Rechtsgrundlagen und Anwendungsbereich 2

§ 2 Inhalt und Ziel des Studiums 2

§ 3 Allgemeine Hinweise 2

§ 4 Studienvoraussetzungen 2

§ 5 Studienberatung 3

§ 6 Studienbeginn 3

§ 7 Dauer, Umfang und Aufbau des Studiums 3

§ 8 Lehrveranstaltungen, Selbststudium, 4

§ 9 Teilnahmeschein, Leistungsnachweise 5

§ 10 Grundstudium 5

§ 11 Zwischenprüfung 6

§ 12 Hauptstudium: Allgemeine Hinweise 7

§ 13 Hauptstudium im Hauptfach 7

§ 14 Hauptstudium im Nebenfach 8

§ 15 Magisterprüfung: Allgemeine Hinweise 9

§ 16 Magisterprüfung im Hauptfach 9

§ 17 Magisterprüfung im Nebenfach 10

§ 18 Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen 10

§ 19 Studienpläne 11

§ 20 Übergangs- und Schlußbestimmungen 11

Anhänge: Studienpläne

§ 1 Rechtsgrundlagen und Anwendungsbereich

Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Magisterprüfungsordnung der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln (Magisterprüfungsordnung — MPO) vom 13. März 1997 (GABl. NW 2 Nr. 9/97, S. 663) das Studium des Faches Deutsche Philologie an der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln mit dem Ziel Magisterprüfung.


§ 2 Inhalt und Ziel des Studiums

Gegenstand des Faches ist die systematische und historische Beschäftigung mit der deutschen Sprache und Literatur von den Anfängen bis zur Gegenwart im kulturellen und gesellschaftli-chen Kontext.
Das Studium soll der Studentin oder dem Studenten unter Berücksichtigung der Anforderun-gen und Veränderungen in der Berufswelt die erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden der deutschen Sprach- und Literaturwissenschaft so vermitteln, daß sie oder er zu wissenschaftlicher Arbeit, zu kritischer Einordnung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und zu verantwortlichem Handeln befähigt wird.


§ 3 Allgemeine Hinweise

(1) Die Studienordnung kann ihrem formalen Charakter entsprechend nur die äußeren Be-dingungen des Studiums (Zulassungsvoraussetzungen, Mindestzahl der Leistungsnachweise usw.) festlegen. Ein sachgemäßes Studium erschöpft sich jedoch nicht in der Beachtung eines Regelwerks, sondern orientiert sich an den Erfordernissen des Gegenstandes und zeigt sich darin, daß man den bestehenden Freiraum engagiert nutzt für intensives Selbststudium (beson-ders auch in der vorlesungsfreien Zeit) und nach Möglichkeit für den Besuch von Lehrveran-staltungen auch über das vorgeschriebene Maß hinaus.

(2) Das Magisterstudium besteht aus einem Hauptfach und zwei Nebenfächern. Darüber hinaus sind Zusatzfächer nur als Nebenfächer möglich (vgl. § 25 MPO). Über die wählbaren Fächer unterrichtet die Prüfungsordnung (vgl. § 3 MPO).


§ 4 Studienvoraussetzungen

(1) Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist der Nachweis der Hochschulreife (Zeugnis über die allgemeine oder einschlägig fachgebundene Hochschulreife) oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis zum Studium an einer Universität des Landes Nordrhein-Westfalen oder eine bestan-dene Einstufungsprüfung (§ 8 Abs. 7 MPO).

(2) Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist die Immatrikulation für das Fach Deutsche Philologie an der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln oder die Zulas-sung als Zweithörerin oder als Zweithörer in diesem Fach.

(3) Voraussetzung zum Studium ist die einwandfreie Beherrschung des Deutschen in Wort und Schrift.

(4) Bis zur Zwischenprüfung sind Lateinkenntnisse im Umfang des kleinen Latinums und hinreichende Kentnisse in Englisch oder einer anderen europäischen Literatursprache (in erster Linie Französisch, Spanisch, Italienisch und Russisch) nachzuweisen (vgl. MPO §11, Abs. 1, Ziffer 7). Der Nachweis des kleinen Latinums erfolgt durch das Abiturzeugnis oder durch ein Zeugnis über eine vor einer staatlichen Prüfungsbehörde oder an einer wissenschaftlichen Hochschule abgelegte Sprachprüfung. Der Nachweis von hinreichenden Kentnissen in Englisch oder einer anderen Fremdsprache erfolgt durch das Abiturzeugnis oder eine äquivalente Be-scheinigung.

(5) Bis zum Beginn des Hauptstudiums sollen sich die Studierenden mit den grundlegenden Anwendungen der Informations- und Kommunikationstechnologien vertraut machen.


§ 5 Studienberatung

(1) Für die allgemeine Studienberatung, insbesondere über Studienmöglichkeiten und Studi-enanforderungen, steht die Zentrale Studienberatung zur Verfügung. Bei studienbezogenen persönlichen Schwierigkeiten kann die Psychologische Beratungsstelle des Kölner Studenten-werks in Anspruch genommen werden.

(2) Für die fächerübergreifende Beratung über das Magisterstudium steht die Studienberatung im Dekanat der Philosophischen Fakultät zur Verfügung; sie ist auch zuständig für allgemeine Fragen im Zusammenhang mit der Zwischenprüfung und der Magisterprüfung. Sprechzeiten und Detailregelungen werden am Schwarzen Brett des Dekanats bekanntgegeben.

(3) Für die fachspezifische Studienberatung im Fach Deutsche Philologie stehen die Profes-sorinnen und Professoren und die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts für deutsche Sprache und Literatur zur Verfügung. Sprechstundenzeiten und beson-dere Zuständigkeiten werden am Schwarzen Brett des Instituts für deutsche Sprache und Lite-ratur bekanntgegeben.

(4) Zu Beginn jedes Semesters findet eine eigene Studienberatung für Studienanfängerinnen und Studienanfänger statt. Die Teilnahme ist obligatorisch. Ort und Zeit werden rechtzeitig am Schwarzen Brett des Instituts für deutsche Sprache und Literatur bekanntgegeben. Über die Teilnahme wird eine Bescheinigung ausgestellt, auf der auch die Teilnahme an einer Biblio-theksführung oder an einem Tutorium &Mac226;Einführung in die Grundtechniken literatur- und sprachwissenschaftlichen Arbeitens‘ nachgewiesen werden muß; sie ist bei der Meldung zur Zwischenprüfung vorzulegen.

(5) Für Studierende des Hauptstudiums wird regelmäßig eine Beratung angeboten. Termine werden am Schwarzen Brett des Instituts für deutsche Sprache und Literatur bekanntgegeben.

(6) Die Inanspruchnahme einer individuellen Studienberatung wird dringend empfohlen. Sie soll rechtzeitig vor der Meldung zur Zwischenprüfung und rechtzeitig vor der Meldung zur Magisterprüfung, insbesondere bei den Lehrenden, welche die Studierenden als Prüferinnen oder Prüfer vorschlagen wollen, erfolgen.


§ 6 Studienbeginn

Das Studium kann im Wintersemester und im Sommersemester aufgenommen werden.


§ 7 Dauer, Umfang und Aufbau des Studiums

(1) Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Magisterprüfung neun Semester. Die Re-gelstudienzeit ist keine Mindest- bzw. Höchststudienzeit.

(2) Der Studienumfang sollen in Deutsche Philologie als Hauptfach 58 Semesterwochen-stunden, in Deutsche Philologie als Nebenfach 34 Semesterwochenstunden betragen. Davon sollen auf das Grundstudium in Haupt- und Nebenfach 24 SWS, auf das Hauptstudium im Hauptfach 34 SWS, im Nebenfach 10 SWS entfallen.

(3) Zu dem Studienumfang nach Abs. 2 kommt der Wahlbereich, der für das Hauptfach und die beiden Nebenfächer insgesamt 14 SWS umfaßt.
(4) Das Studium ist durch die Zwischenprüfung in Grund- und Hauptstudium gegliedert.

(5) Das Fach "Deutsche Philologie" besteht aus den drei Fachbereichen "Sprachwissen-schaft des Deutschen", "Neuere deutsche Literaturwissenschaft" und "Ältere deutsche Spra-che und Literatur" (vgl. § 13).


§ 8 Lehrveranstaltungen, Selbststudium

(1) Die im Studium zu erwerbenden Kenntnisse und Fähigkeiten werden durch Lehrveran-staltungen vermittelt, die durch Selbststudium ergänzt werden müssen. Das Selbststudium dient der Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen, der Abfassung schriftlicher Arbei-ten sowie der Vertiefung und Erweiterung von gegenständlichen Kenntnissen und methodi-schen Fähigkeiten. Insbesondere die Bildung eigener Schwerpunkte in den Fachbereichen und Teilgebieten (vgl. § 13) soll durch weitere Lektüre von Literatur und Forschungspublikationen im Selbststudium gesichert werden. Dafür stehen neben der Universitätsbibliothek die Biblio-thek des Instituts für deutsche Sprache und Literatur sowie in bestimmten Fällen (z. B. für interdisziplinäre Studien) auch die Bibliotheken anderer Institute der Philosophischen Fakultät zur Verfügung. Voraussetzung zur Benutzung der Institutsbibliothek ist der Erwerb einer Se-minarkarte. Diese wird bei Semesterbeginn zu den an den Informationstafeln des Instituts an-gekündigten Zeiten gegen Vorlage einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung ausgehändigt. Die Institutsbibliothek ist eine Präsenzbibliothek; eine Ausleihe ist nur unter den in der Bi-bliotheksordnung genannten Bedingungen möglich.

(2) Formen der Lehrveranstaltungen sind: Vorlesung, Einführungsseminar, Proseminar, Hauptseminar, Oberseminar, Lektürekurs, (Examens-)Kolloquium, Übung.
In der Vorlesung wird ein Überblick über einen Gegenstandsbereich des Faches, ausgehend vom aktuellen Forschungsstand (unter Einbezug von Theorien und Methoden), in Vortrags-form zusammenhängend behandelt.
Das Einführungsseminar ist eine obligatorische, mit einem Leistungsnachweis (Klausurarbeit oder Hausarbeit) abzuschließende Veranstaltung des Grundstudiums (§10, Abs. 2), in der man das Grundwissen erwirbt, das für das Hauptstudium vorausgesetzt wird.
Das Proseminar oder die Übung sind fakultative Lehrveranstaltungen, die der Vermittlung und Erweiterung von Wissen und Methoden und technischen Fähigkeiten in einem Spezialgebiet dienen. Sie können von Studierenden des Grund- wie des Hauptstudiums besucht werden.
Das Hauptseminar ist eine Pflichtveranstaltung des Hauptstudiums (§13, Abs. 2), in der de-tailliertes Wissen in einem Spezialgebiet vermittelt wird. Aufgrund einer schriftlichen Stu-dienleistung (Hausarbeit) kann ein Leistungsnachweis erworben werden.
Das Oberseminar ist eine Lehrveranstaltung für fortgeschrittene Studierende des Hauptstudi-ums. Die erfolgreiche Teilnahme an einem Hauptseminar aus dem entsprechenden Fachbereich oder andere Voraussetzungen können gefordert werden. Falls in einem Oberseminar auch Lei-stungsnachweise (§13, Abs. 2) erworben werden können, gibt der Dozent das zu Beginn des Semesters bekannt (§9, Abs. 2).
Der Lektürekurs soll die sprach- und literaturgeschichtlichen sowie die sprach- und litera-turtheoretischen Kenntnisse vertiefen. Er kann im Grund- und Hauptstudium besucht werden.
Das Kolloquium dient der vertieften Erfassung und Diskussion von literarischen und theorie-bezogenen Texten oder Forschungsergebnissen und ist in der Regel eine Veranstaltung für fort-geschrittenere Studierende.
Das Examenskolloquium dient der gezielten Vorbereitung auf das Abschlußexamen.

(3) Zur Begleitung des Grundstudiums können Tutorien angeboten werden. In ihnen werden in kleinen Gruppen Arbeitstechniken geübt und das Grundwissen vertieft. Sie können im Um-fang von bis zu 4 SWS auf das Studienvolumen angerechnet werden.

(4) Bestandteil des Hauptstudiums ist der Besuch einer inter- bzw. extradisziplinären Lehr-veranstaltung (ohne Leistungsnachweis) nach Wahl der Studierenden. Sie soll den Studierenden die Bezüge des Faches zu den Nachbardisziplinen der eigenen Sprach- bzw. Literaturwissen-schaft verdeutlichen (z. B. Allgemeine Sprachwissenschaft, Geschichtswissenschaft, Philoso-phie, fremdsprachliche Philologien, Psychologie, Politikwissenschaft, Soziologie, Medien-, Theater-, Musik- und Kunstwissenschaft). Die Veranstaltung kann in Thematik und Metho-dik ganz dem Nachbarfach verpflichtet oder (je nach Angebot) ausdrücklich interdisziplinär sein.

(4) Vor Beginn jedes Semesters orientiert ein kommentiertes Verzeichnis der Lehrveranstal-tungen über Inhalte, Voraussetzungen und Anforderungen der einzelnen Veranstaltungen.


§ 9 Teilnahmeschein, Leistungsnachweise

(1) Ein Teilnahmeschein wird aufgrund regelmäßiger und aktiver Teilnahme von der oder dem verantwortlichen Lehrenden erteilt. Der Teilnahmeschein wird nicht benotet.
Leistungsnachweise beziehen sich inhaltlich auf Lehrveranstaltungen von höchstens vier Se-mesterwochenstunden. Leistungsnachweise werden aufgrund der regelmäßigen und erfolgrei-chen Teilnahme an den jeweils genannten Lehrveranstaltungen nach einer individuellen Lei-stung von den verantwortlich Lehrenden ausgestellt; Leistungsnachweise werden benotet. Die Bewertung von Leistungsnachweisen wird den Studierenden spätestens sechs Wochen nach dem von der Dozentin oder dem Dozenten festgelegten Abgabetermin mitgeteilt. Werden Lei-stungsnachweise durch Klausurarbeiten erworben, wird für die Klausuren in jedem Semester ein Wiederholungstermin anberaumt.

(2) Art und Form der Leistungen, die in den einzelnen Lehrveranstaltungsarten zum Erwerb eines Nachweises erbracht werden müssen, werden von den jeweils Lehrenden im kommen-tierten Verzeichnis der Lehrveranstaltungen bzw. zu Beginn der Lehrveranstaltungen bekannt-gegeben.


§ 10 Grundstudium

(1) Das Grundstudium dient der Einführung in Gegenstände und Methoden des Faches. Insbesondere soll es Kenntnisse der inhaltlichen Grundlagen und des methodischen Instrumen-tariums sowie eine systematische Orientierung vermitteln. Das Grundstudium ist für das Haupt- und das Nebenfach gleich.

(2) Im Grundstudium, das 24 Semesterwochenstunden umfassen soll, sind folgende Lehr-veranstaltungen zu besuchen und folgende Leistungsnachweise zu erwerben:

a) Teilnahme an drei Einführungsseminaren mit Leistungsnachweisen:

I Einführung in die Sprachwissenschaft des Deutschen (Linguistik) 4 SWS
II Einführung in die Neuere deutsche Literaturwissenschaft 4 SWS
III Einführung in die Ältere deutsche Sprache und Literatur 4 SWS

Der Umfang jedes dieser drei Einführungsseminare beträgt 4 SWS, die entweder in einsemest-riger Kompaktform oder auf zwei Semester aufgeteilt (mit jeweils 2 SWS) angeboten werden. Leistungsnachweise sind für jedes Einführungsseminar in Klausurform oder über eine schriftli-che Hausarbeit zu erbringen. Im Fachbereich Neuere deutsche Literaturwissenschaft ist eine Hausarbeit obligatorisch.

b) Teilnahme an weiteren Lehrveranstaltungen (ohne Leistungsnachweis):

Zusätzlich zu den Einführungsseminaren sollen die Studierenden an Vorlesungen, Prosemina-ren, Übungen, Kolloquien, Lektürekursen und Tutorien teilnehmen:

I. 2 Lehrveranstaltungen "Sprachwissenschaft des Deutschen" (Lingui-stik)(Vorlesung, Proseminar, Übung, Kolloquium, Lektürekurs oder Tutorium) 4 SWS
II. 2 Lehrveranstaltungen "Neuere deutsche Literaturwissenschaft" (Vorlesung, Proseminar, Übung, Kolloquium, Lektürekurs oder Tutorium) 4 SWS
III. 2 Lehrveranstaltungen "Ältere deutsche Sprache und Literatur" (Vorlesung, Proseminar, Übung, Kolloquium, Lektürekurs oder Tutorium) 4 SWS

Vorlesungen sollen begleitend und ergänzend zur Thematik der Einführungsseminare besucht werden. Es empfiehlt sich, den Besuch der sonstigen Veranstaltungen möglichst gleichmäßig auf die Semester zu verteilen.


§ 11 Zwischenprüfung

(1) Die Zwischenprüfung wird in der Regel im vierten Fachsemester abgelegt. Die Meldung zur Zwischenprüfung soll spätestens zu Beginn des vierten Fachsemesters erfolgen. Die Prü-fung kann früher abgelegt werden, sofern die für die Zulassung erforderlichen Leistungen nach-ge-wiesen sind (vgl. § 5 MPO). In der Zwischenprüfung werden im Fach Deutsche Philologie als Haupt- und als Nebenfach dieselben Anforderungen gestellt.

(2) Für die Zulassung gelten allgemein die Bestimmungen der §§ 10 bis 12 MPO. Folgende fachspezifische Nachweise sind im Fach Deutsche Philologie erforderlich:

&Mac183; Nachweis von Lateinkenntnissen im Umfang des kleinen Latinums (§ 4 Absatz 4)
&Mac183; Nachweis von hinreichenden Kenntnissen in Englisch oder einer anderen europäischen Lite-ratursprache (in erster Linie Französisch, Spanisch, Italienisch und Russisch). In Ausnah-mefällen kann ein Antrag auf Zulassung einer anderen Sprache gestellt werden.
&Mac183; Drei Leistungsnachweise, die in den drei Einführungsseminaren "Sprachwissenschaft des Deutschen", "Neuere deutsche Literaturwissenschaft" und "Ältere deutsche Sprache und Literatur zu erwerben sind (§ 10, Abs. 2)
&Mac183; Nachweis der Teilnahme an der obligatorischen Studienberatung
&Mac183; Nachweis der Teilnahme an einer Bibliotheksführung oder an einem Tutorium "Einführung in die Grundtechniken literatur- und sprachwissenschaftlichen Arbeitens."

Auf die Möglichkeit, einzelne Nachweise bis zu einer bestimmten Frist nachzureichen, wird hingewiesen; vgl. § 9, Abs. 4 ZPO.

(3) Die Zwischenprüfung wird in Form einer vierstündigen Klausur abgelegt, die sich stofflich auf zwei der drei Fachbereiche "Sprachwissenschaft des Deutschen", "Neuere deut-sche Literaturwissenschaft" und "Ältere deutsche Sprache und Literatur" bezieht.
Im Bereich "Sprachwissenschaft des Deutschen" werden themenbezogene Aufgaben zum Grundlagenwissen gestellt; außerdem ist eine Problemstellung (zwei Themen zur Wahl) zu diskutieren, die einer von den Studierenden gewählten Vorlesung oder einem Proseminar ent-nommen ist.
Im Bereich "Ältere deutsche Sprache und Literatur" werden themenbezogene Aufgaben (aus einer von den Studierenden gewählten Vorlesung oder einem Proseminar) gestellt, bei denen auch das Grundlagenwissen überprüft wird. Es werden zwei Themen zur Wahl gestellt.
Im Bereich "Neuere Deutsche Literaturwissenschaft" werden Fragen zum Grundlagenwissen gestellt; außerdem ist eine wissenschaftliche Problemstellung (zwei Themen zur Wahl) zu erörtern, die dem Gegenstandsbereich einer von den Studierenden gewählten Vorlesung oder eines Proseminars zu entnehmen ist.
Ort, Zeit und Form der Meldung zur Zwischenprüfung werden an den Informationstafeln des Instituts für deutsche Sprache und Literatur bekanntgegeben.


§ 12 Hauptstudium: Allgemeine Hinweise

Das Hauptstudium baut auf den im Grundstudium erworbenen Kenntnissen und auf der in der Zwischenprüfung nachgewiesenen Beherrschung der Grundlagen des Fachs Deutsche Philolo-gie auf und leistet eine exemplarische Vertiefung in ausgewählten Gebieten dieses Faches. Das Hauptstudium unterscheidet sich in Umfang und Anforderungen nach Haupt- und Nebenfach.


§ 13 Hauptstudium im Hauptfach

(1) Im Hauptstudium, das für das Hauptfach 34 Semesterwochenstunden umfassen soll, sind die Fachbereiche I/II/III (von den zwei zu wählen sind) und daraus folgende Teilgebiete studierbar:

Bereich Teilgebiet
I Sprachwissenschaft des Deutschen 1 Theorien, Modelle, Methoden
2 Beschreibungsebenen der deutschen Sprache
3 Anwendungsbereiche und interdisziplinäre Be-schreibungsaspekte
4 Historische Aspekte der deutschen Sprache
5 Regionale und soziale Aspekte der deutschen Sprache
6 Funktionale Aspekte der deutschen Sprache
II Neuere deutsche Literaturwissenschaft 1 Wissenschaftstheorie, Wissenschaftsgeschich-te, Methodologie
2 Gattungen und Formen, Lehre von den literari-schen Kunstmitteln (Metrik, Rhetorik, Stil-stik), Poetik, Textkonstitution, Textkritik, li-terarische Wertung
3 Geschichte der deutschen Literatur vom 16. Jh. bis zur Gegenwart, aufbauend auf der eigenen Lektüre exemplarischer Texte
4 Neuere deutsche Literatur im Kontext der Weltliteratur
5 Literarische Institutionen (Produktion, Distri-bution und Rezeption)
6 Literatur und Kultur im Wandel ihrer medialen und gesellschaftlichen Bedingungen
III Ältere deutsche Sprache und Literatur 1 Theorien, Modelle, Methoden
2 Historische Aspekte der deutschen Sprache
3 Regionale, soziale, strukturelle und funktionale Aspekte der älteren deutschen Sprache
4 Geschichte der älteren deutschen Literatur von den Anfängen bis ins 16. Jh. (Gattungen, Au-toren, Formen, Texte)
5 Ältere deutsche Literatur im europäischen Kontext
6 Poetik und Rhetorik der älteren deutschen Lite-ratur
7 Medialität der älteren deutschen Literatur
(2) Folgende Lehrveranstaltungen sind im Hauptfach zu besuchen und über Nachweise ab-zudecken:

a) Lehrveranstaltung mit Leistungsnachweisen:

1 Hauptseminar Sprachwissenschaft des Deutschen/Neuere deutsche Literaturwissenschaft/Ältere deutsche Sprache und Literatur 2 SWS
1 Hauptseminar Sprachwissenschaft des Deutschen/Neuere deutsche Literaturwissenschaft/Ältere deutsche Sprache und Literatur 2 SWS

b) Lehrveranstaltung mit Teilnahmeschein:

1 Hauptseminar Sprachwissenschaft des Deutschen/Neuere deutsche Literaturwissenschaft/Ältere deutsche Sprache und Literatur 2 SWS

c) Weitere Lehrveranstaltungen:

4 Vorlesungen Sprachwissenschaft des Deutschen/Neuere deutsche Literaturwissenschaft/Ältere deutsche Sprache und Literatur 8 SWS
1 Proseminar/Kolloquium/Hauptseminar/Oberseminar Sprach- / Litera-turtheorien 2 SWS
6 Proseminare/ (Examens-)Kolloquien / Hauptseminare / Obersemina-re/Übungen nach Wahl in mindestens zwei Fachbereichen 12 SWS
1 Kolloquium/Hauptseminar/ Oberseminar zur neueren Forschungs- und Methodendiskussion 2 SWS
1 inter-/extradisziplinäre Lehrveranstaltung 2 SWS
1 Lehrveranstaltung Literatur-/Sprachwissenschaft und Berufsbild (fa-kultativ, kann auch durch eine andere fachwissenschaftliche Lehrveran-staltung ersetzt werden) 2 SWS
insgesamt 34 SWS

(3) Im Hauptfach muß je ein Leistungsnachweis des Hauptstudiums in den beiden gewähl-ten Prüfungsfachbereichen (I/II/III) erbracht werden. Der Besuch eines dritten Hauptseminars nach freier Wahl des Studierenden muß durch einen Teilnahmeschein nachgewiesen werden. Es wird empfohlen, den Fachbereich zu wählen, in dem die Magisterarbeit geschrieben wird. Die Vorlesungen sollten überwiegend in den prüfungsrelevanten Fachbereichen besucht werden.



§ 14 Hauptstudium im Nebenfach

Im Hauptstudium, das für das Nebenfach 10 Semesterwochenstunden umfassen soll, ist ein Fachbereich (I, II, III) zu wählen; es sind folgende Lehrveranstaltungen zu besuchen und fol-gender Nachweis zu erwerben:
a) Lehrveranstaltung mit Leistungsnachweis:

1 Hauptseminar Sprachwissenschaft des Deutschen/Neuere deutsche Literaturwissenschaft/Ältere deutsche Sprache und Literatur 2 SWS


b) Weitere Lehrveranstaltungen:

1 Vorlesung Sprachwissenschaft des Deutschen/Neuere deutsche Litera-turwissenschaft/Ältere deutsche Sprache und Literatur 2 SWS
3 Proseminare / (Examens-)Kolloquien / Hauptseminare / Obersemina-re/Übungen Sprachwissenschaft des Deutschen/Neuere deutsche Lite-raturwissenschaft/Ältere deutsche Sprache und Literatur 6 SWS

Der Leistungsnachweis im Hauptseminar ist im gewählten Prüfungsbereich (I/II/III gemäß § 13, Abs.1) zu erbringen. Der zweite und dritte Fachbereich des Grundstudiums entfallen für das Nebenfach im Hauptstudium. Die Vorlesung ist im gewählten Prüfungsbereich zu besu-chen.


§ 15 Magisterprüfung: Allgemeine Hinweise

(1) Die Zulassung zur Magisterprüfung sollte (nach erfolgreichem Abschluß des Grundstudiums mit der Zwischenprüfung im Hauptfach und in den beiden Nebenfächern) zu Beginn des 8. Studiensemesters beantragt werden.

(2) Die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen sind in den §§ 19 und 20 MPO geregelt, auf die hier insgesamt verwiesen sei. In den §§ 16 und 17 dieser Studienordnung werden daher nur die fachspezifischen Nachweise, die vorlegt werden müssen, erwähnt.

(3) Die Magisterprüfung besteht im Hauptfach aus der Abfassung der Magisterarbeit, die den ersten Teil der Magisterprüfung bildet, einer vierstündigen Klausurarbeit und einer 45-minütigen mündlichen Prüfung, in den beiden Nebenfächern aus je einer vierstündigen Klausurarbeit.

(4) Die Klausurarbeit und die mündliche Prüfung im Hauptfach sowie die Klausurarbeit im Nebenfach finden für jede Kandidatin oder für jeden Kandidaten in der Regel in den Bereichen des Faches Deutsche Philologie statt, die durch die nach § 13 bzw. § 14 vorgelegten Leistungs-nachweise bestimmt sind.

(5) Auf die Möglichkeit eines Freiversuchs wird hingewiesen. Sie kann nur von Kandidatinnen und Kandidaten in Anspruch genommen werden, die so rechtzeitig den Antrag auf Zu-lassung zur Magisterprüfung stellen, daß sie die Magisterarbeit spätestens im vorletzten Mo-nat des achten Fachsemesters abgeben. Bedingung ist ferner, daß die Magisterarbeit mit min-destens "ausreichend" bewertet wird. Näheres siehe § 27 MPO.




§ 16 Magisterprüfung im Hauptfach

(1) Für die Zulassung zur Magisterprüfung im Hauptfach sind außer dem Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung vorzulegen:
o Zwei Leistungsnachweise des Hauptstudiums aus zwei Fachbereichen (I/II/III gemäß § 13, Abs.1), die in der Regel auch die Prüfungsbereiche sind.
o Teilnahmeschein in einem weiteren Hauptseminar.

(2) Magisterarbeit:
Für das Thema der Magisterarbeit hat die Kandidatin oder der Kandidat ein Vorschlagsrecht. Das Thema darf sich nicht mit den Themen von Hausarbeiten, die zum Erwerb von Leistungs-nachweisen angefertigt wurden, überschneiden. Die Bearbeitungszeit beträgt vier Monate. Bei empirischen Themen beträgt die Bearbeitungszeit sechs Monate. Näheres siehe § 22 MPO. Als Richtwert für den Umfang werden 60 Seiten Text festgesetzt.
(3) Klausurarbeit:
Die vierstündige Klausurarbeit bezieht sich stofflich auf eines der zwei für die Prüfung ge-wählten Fachbereiche (I/II/III gemäß § 13, Abs. 1). Sie muß in dem Fachbereich geschrieben werden, der nicht für die Anfertigung der Magisterarbeit gewählt wurde. Die Kandidatin oder der Kandidat schlägt dazu aus dem gewählten Fachbereich Teilgebiete vor und wählt aus die-sen wiederum Schwerpunkte aus. Daraus werden zwei Themen zur Wahl gestellt.
In Neuerer deutscher Literatur ist eine wissenschaftliche Problemstellung (u. U. mit Vorlage eines Textes) zu erörtern.
In Sprachwissenschaft wird eine wissenschaftliche Aufgabenstellung zu erörtern. Diese kann aus mehreren Teilaufgaben bestehen, darunter gegebenenfalls auch zu analysierendes Sprach-material.
In Älterer deutscher Sprache und Literatur wird neben der Erörterung einer wissenschaftlichen Problemstellung die Bearbeitung eines Sprachteils, d.h. einer Übersetzung mit grammatischen Fragen, gefordert.

(4) Mündliche Prüfung:
In der mündlichen Prüfung soll die Kandidatin oder der Kandidat nachweisen, daß sie oder er sich gründliche Kenntnisse im Fach Deutsche Philologie angeeignet hat und wissenschaftliche Fragen zu durchdenken sowie ihre oder seine Erkenntnisse in angemessener Form vorzutragen vermag.
Die mündliche Prüfung findet in dem Fachbereich statt, in dem die Magisterarbeit geschrieben wurde. Die Kandidatin oder der Kandidat schlägt aus dem Fachbereich Teilgebiete vor und wählt aus diesen wiederum Schwerpunkte (gemäß §13) aus. Die engere Thematik und Metho-dik der Magisterarbeit sind als Prüfungsgebiete nicht zulässig.


§ 17 Magisterprüfung im Nebenfach

(1) Für die Zulassung zur Magisterprüfung im Nebenfach ist außer dem Nachweis der be-standenen Zwischenprüfung vorzulegen:
o Ein Leistungsnachweis des Hauptstudiums aus dem gewählten Fachbereich (I/II/III gemäß §13, Abs.1), der auch Prüfungsbereich ist.

(2) Klausurarbeit:
Die vierstündige Klausurarbeit bezieht sich stofflich auf einen Gegenstand aus dem für die Prüfung gewählten Fachbereich (I/II/III gemäß § 13, Abs. 1). Die Kandidatin oder der Kandidat schlägt aus dem gewählten Fachbereich Teilgebiete vor und wählt aus diesen wiederum Schwerpunkte aus. Daraus werden zwei Themen zur Wahl gestellt.
In Neuerer deutscher Literatur ist eine wissenschaftliche Problemstellung (u. U. mit Vorlage eines Textes) zu erörtern.
In Sprachwissenschaft ist eine wissenschaftliche Aufgabenstellung zu erörtern. Diese kann aus mehreren Teilaufgaben bestehen, darunter gegebenenfalls zu analysierendes Sprachmaterial.
In Älterer deutscher Sprache und Literatur wird neben der Erörterung einer wissenschaftlichen Problemstellung die Bearbeitung eines Sprachteils, d. h einer Übersetzung mit grammatischen Fragen, gefordert.


§ 18 Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen

Die Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen erfolgt gemäß § 8 MPO.


§19 Studienpläne

Auf der Grundlage dieser Studienordnung werden für das Fach Deutsche Philologie als Haupt- und als Nebenfach Studienpläne aufgestellt und als Anhänge beigefügt; sie sollen als Empfeh-lungen für einen sachgerechten Aufbau des Studiums dienen.

§ 20 Übergangs- und Schlußbestimmungen

(1) Diese Studienordnung tritt am 1. Oktober 1997 in Kraft. Sie wird in den Amtlichen Mitteilungen der Universität zu Köln veröffentlicht.

(2) Die Regelungen gelten für die Studierenden, die im Wintersemester 1997/98 oder später erstmals für ein Magisterstudium an der Universität zu Köln eingeschrieben worden sind oder ab dem Wintersemester 1998/99 in ein Magisterstudium an der Universität zu Köln wechseln. Im übrigen treten für diese Studierenden die bisher geltenden Bestimmungen außer Kraft.

(3) Studierende, die sich bei Inkrafttreten der dieser Studienordnung zugrunde liegenden Magi-sterprüfungsordnung mindestens im zweiten Semester ihres Magisterstudiums befinden, ab-solvieren das Studium nach den im Sommersemester 1997 geltenden Bedingungen und legen Zwischenprüfung und Magisterprüfung nach der im Sommersemester 1997 geltenden Magi-sterprüfungsordnung ab, es sei denn, daß sie die Anwendung der MPO vom 13. März 1997 (in Kraft getreten am 1. Oktober 1997) gemäß § 34 Abs. 2 MPO schriftlich beantragen; dann wird auf sie auch diese neue Studienordnung angewandt.

Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse der Philosophischen Fakultät vom 17. Dezember 1997 und des Senats der Universität zu Köln vom 4. Februar 1998.
Köln, den 13.2.1998
Universitätsprofessor Dr. Jens Peter Meincke
Rektor


Anhang: Studienpläne

Über den empfohlenen Aufbau des Studiums informiert die folgende Übersicht:



Grundstudium (Haupt- und Nebenfach)

a) Veranstaltungen in denen Leistungsnachweise erbracht werden:

1 Einführungsseminar "Einführung in die Sprachwissenschaft des Deutschen" (Linguistik) 4 SWS
1 Einführungsseminar "Einführung in die Neuere deutsche Literatur-wissenschaft" 4 SWS
1 Einführungsseminar "Einführung in die Ältere deutsche Sprache und Literatur" 4 SWS

b) Weitere Lehrveranstaltungen:

2 Lehrveranstaltungen "Sprachwissenschaft des Deutschen" (Lingui-stik) (Vorlesung, Proseminar, Lektürekurs, Übung, Kolloquium oder Tutorium) 4 SWS
2 Lehrveranstaltungen "Neuere deutsche Literaturwissenschaft" Vorle-sung, Proseminar, Lektürekurs, Übung, Kolloquium oder Tutorium) 4 SWS
2 Lehrveranstaltungen "Ältere deutsche Sprache und Literatur" (Vorle-sung, Proseminar, Lektürekurs, Übung, Kolloquium oder Tutorium) 4 SWS
insgesamt 24 SWS


Die Abfolge des Besuchs der drei Einführungsseminare ist freigestellt (1.-4. Semester). Emp-fohlen wird jedoch, mit der Neueren deutschen Literaturwissenschaft und der Sprachwissen-schaft des Deutschen zu beginnen.
Vorlesungen sollten begleitend und ergänzend zur Thematik der Einführungsseminare besucht werden.
Es empfiehlt sich, den Besuch der sonstigen Veranstaltungen möglichst gleichmäßig auf die Semester zu verteilen.
Soweit nicht bei Studienbeginn schon über Lateinkenntnisse im Umfang des kleinen Latinums verfügt wird, sollte der Erwerb möglichst rasch nachgeholt werden (2.-4. Semester).


Hauptstudium (Hauptfach):

a) Seminare, in denen Leistungsnachweise/Studiennachweise zu erwerben sind:

1 Hauptseminar Sprachwissenschaft des Deutschen/Neuere deutsche Literaturwissenschaft/Ältere deutsche Sprache und Literatur 2 SWS
1 Hauptseminar Sprachwissenschaft des Deutschen/Neuere deutsche Literaturwissenschaft/Ältere deutsche Sprache und Literatur 2 SWS
1 Hauptseminar Sprachwissenschaft des Deutschen/Neuere deutsche Literaturwissenschaft/Ältere deutsche Sprache und Literatur (nur Teilnahmeschein) 2 SWS

b) Weitere Lehrveranstaltungen:

4 Vorlesungen Sprachwissenschaft des Deutschen/Neuere deutsche Literaturwissenschaft/Ältere deutsche Sprache und Literatur 8 SWS
1 Proseminar / Kolloquium / Hauptseminar / Oberseminar Sprach-/Literaturtheorien 2 SWS
6 Proseminare/ (Examens-) Kolloquien/ Hauptseminare/ Oberseminare/ Übungen, Lektürekurse nach Wahl in mindestens zwei Teilgebieten 12 SWS
1 Kolloquium/Hauptseminare/Oberseminar zur neueren Forschungs- und Methodendiskussion 2 SWS
1 inter-/extradisziplinäre Lehrveranstaltung 2 SWS
1 Lehrveranstaltung Literatur-/Sprachwissenschaft und Berufsbild (fakultativ, kann auch durch eine andere fachwissenschaftliche Lehr-veranstaltung ersetzt werden) 2 SWS
insgesamt 34 SWS

Die Reihenfolge der drei Hauptseminare ist freigestellt.
Der Besuch der Hauptseminare (mit Leistungnachweis) wird im 5. und 6. Semester empfoh-len.
Die Vorlesungen sollen vorzugsweise in den beiden prüfungsrelevant gewählten Fachbereichen besucht werden. Sie sollten thematisch unterschiedlich orientiert sein und gleichmäßig auf die Semester des Hauptstudiums verteilt werden (5.-8.Semester).
Die sprach- bzw. literaturtheoretische Veranstaltung (je nach fachlicher Orientierung) dient dem Erwerb bzw. der Vertiefung von Theorie- und Methodenwissen. Der Besuch wird für die Schlußphase des Studiums empfohlen (7. und 8. Semester).
Bei den sechs zusätzlichen Lehrveranstaltungen steht die Wahl des Lehrveranstaltungstyps den Studierenden frei. Sie dienen der Verbreiterung und Sicherung von Fachwissen (insbeson-dere der sprach- und literaturgeschichtlichen sowie der sprach- und literaturtheoretischen Kenntnisse) und konzentrieren sich auf zwei der drei Fachbereiche I-III (5.-8. Semester). Der Besuch von thematisch anschlußfähigen Lehrveranstaltungen aus dem nicht prüfungsrelevan-ten, dritten Fachbereich ist sinnvoll und erwünscht.
Die Lehrveranstaltung zur Forschungs- und Methodendiskussion dient der kritischen Lektüre von Forschungsliteratur. Die Studierenden sollen sich in der fortgeschrittenen Studienphase auch mit Publikationen aktueller Forschungstendenzen befassen, um die Entwicklung des Fa-ches beurteilen zu können. Hierzu zählen auch Veranstaltungen zur Wissenschaftsgeschichte (7. und 8. Semester).
Der Besuch einer inter-/extradisziplinären Lehrveranstaltung soll den Studierenden die Bezüge des Faches zu den Nachbardisziplinen der eigenen Sprach- bzw. Literaturwissenschaft ver-deutlichen (z. B. Allgemeine Sprachwissenschaft, Geschichtswissenschaft, Philosophie, fremdsprachliche Philologien, Psychologie, Politikwissenschaft, Soziologie, Medien-, Theater-, Musik- und Kunstwissenschaft). Die Veranstaltung kann in Thematik und Methodik ganz dem Nachbarfach verpflichtet oder (je nach Angebot) ausdrücklich interdisziplinär sein (6.-8. Semester).
Das Examenskolloquium dient der Vorbereitung für das schriftliche und mündliche Examen; der Besuch wird für das Ende der Studienzeit angeraten (8. Semester).
Die Lehrveranstaltung zum Berufsbild soll es den Studierenden ermöglichen, konkrete Vor-stellungen möglicher Berufsbilder zu gewinnen (5.-8. Semester).


Hauptstudium (Nebenfach):

a) Seminar, in dem ein Leistungsnachweis zu erwerben ist:

1 Hauptseminar Sprachwissenschaft des Deutschen/Neuere deutsche Literaturwissenschaft/Ältere deutsche Sprache und Literatur 2 SWS


b) Weitere Lehrveranstaltungen:

1 Vorlesung Sprachwissenschaft des Deutschen/Neuere deutsche Lite-raturwissenschaft/Ältere deutsche Sprache und Literatur 2 SWS
3 Proseminare/ (Examens-)Kolloquien/ Hauptseminare/ Obersemina-re/Übungen Sprachwissenschaft des Deutschen/Neuere deutsche Li-teraturwissenschaft/Ältere deutsche Sprache und Literatur 6 SWS

Der Leistungsnachweis im Hauptseminar ist in dem Fachbereich zu erbringen, der später auch Prüfungsbereich ist.
Der Besuch des Hauptseminars wird im 5. bis 7. Semester empfohlen.
Die Vorlesung ist im gewählten Fachbereich, der später auch Prüfungsbereich ist, zu besuchen.
Bei den drei zusätzlichen Lehrveranstaltungen steht die Wahl des Veranstaltungstyps den Studierenden frei; sie dienen der Verbreiterung und Sicherung von Fachwissen im gewählten Fachbereich, der auch später Prüfungsbereich ist (5.-8. Semester). Es wird empfohlen, eine sprach- bzw. literaturtheoretische Lehrveranstaltung und - gegen Ende des Studiums - ein Ex-amenskolloquium zu besuchen, das der Vorbereitung für das schriftliche Examen dient.




letztes Update von Webmaster IDSL am 25.12.2000