Das Studium der Germanistik in Köln

Eine Information des Instituts für deutsche Sprache und Literatur der Universität zu Köln

Inhalt:


Allgemeine Bestimmungen

Grundstudium

Zwischenprüfung

Hauptstudium: Magister

Lehramt

Promotion

Zusatz- und Erweiterungsprüfungen

Studium im Ausland

Praktische Hinweise

Bibliothek

Lektürehinweise

Liste der Teilgebiete nach LPO

Schematische Übersicht zur LPO

Prüfungsberechtigte

Die Informationen sind auch als PDF herunterzuladen.


Die Wissenschaft -- die Wissenschaft --

Die Wissenschaft -- die Wissenschaft.

Christian Morgenstern



Mit dem vorliegenden Informationsblatt bemühen sich die Dozentinnen und Dozenten des Instituts, zu allen Fragen des Studiums Auskunft zu erteilen. Diese Auskunft ist nicht rechtsverbindlich. Rechtsverbindlich sind die Prüfungsordnungen für das Lehramt (LPO), für die Zwischenprüfungen (für Lehramtskandidaten), für die Magisterprüfung (einschließlich der Zwischenprüfung für Magisterkandidaten) sowie für die Promotion.

Das Informationsblatt stellt aus diesen Vorgaben die Punkte zusammen, die für das Studium der Germanistik relevant sind.



Neben der vorliegenden Orientierungshilfe gibt es noch zwei weitere institutsweite Hilfen:

EBENDA: Erste Informationen zum wissenschaftlichen Arbeiten. Mit Hinweisen für Seminar- und Hausarbeiten, einem Verzeichnis der wichtigsten Nachschlagewerke und einer studienbegleitenden Leseliste 6. Aufl. 2000

Und:

MERKBLATT ZUR BIBLIOTHEKSBENUTZUNG.

Was die quantitative und inhaltliche Seite der im folgenden beschriebenen Anforderungen angeht, so stellen sie in der Regel Mindestanforderungen dar. Da Sie jedoch alle an die Kölner Universität gekommen sind, um Ihr Wissen und Ihre Kompetenz zu vermehren und zu vergrößern, sind trotz aller studienordnungskonformen Konzentrations- bzw. Abwahlmöglichkeiten der individuellen Studiengestaltung und der Bemühung um fachliche ,Breite' und ,Vertiefung' keine Grenzen gesetzt: "Wenn einer meint, er lerne noch, so kömmt sein Witz empor; / Wenn einer meint, er sey gelehrt, so wird er jetzt ein Thor." Friedrich Logau, Deutsche Sinn-Gedichte (1644)

Allerdings: "Es gibt wirklich sehr viele Menschen, die bloß lesen, damit sie nicht denken dürfen." Georg Christoph Lichtenberg





1. Allgemeine Bestimmungen zum Studium der Germanistik

Das Fach Germanistik wird in den Lehramtsprüfungsordnungen als "Deutsch", in den Prüfungsordnungen der Fakultät (Magister, Promotion) als "Deutsche Philologie" bezeichnet.

1. Studienziele

Das Studium im Fach Deutsch/Deutsche Philologie führt zu folgenden Abschlußprüfungen (Studienzielen):

    1. Staatliche Abschlußprüfungen
      1. Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II
      2. Ergänzungsprüfung Sekundarstufe I

Zusätzlich zur Lehramtsprüfung für die Sekundarstufe II kann eine Ergänzungsprüfung für die Sekundarstufe I abgelegt werden (vgl. VIII).

    1. Akademische Abschlußprüfungen
      1. Magisterprüfung
      2. Promotion

Wichtiger Hinweis: Geltungsbereich der Studienordnungen

Grundstudium/ZP:

Das Grundstudium ist für Magister- und Staatsexamenskandidaten grundsätzlich gleich.

Studierende, die ab dem WS 1997/98 ihr Studium in Köln begonnen haben, studieren nach der neuen ZPO (Zwischenprüfungsordnung). (vgl. III. Zwischenprüfung)

Magisterprüfungsordnung (MPO)

Studierende, die ab WS 1997/98 ihr Studium aufgenommen haben oder ab WS 98/99 in ein Magisterstudium in Köln gewechselt sind, legen ihre Prüfung nach der neuen MPO ab.

Staatsexamen (LPO)

Die neue LPO gilt für Studierende, die im WS 1997/98 oder später ihr Lehramtsstudium in Köln aufgenommen haben und für Studierende, die im WS 94/95 oder später ihr Lehramtsstudium und im WS 97/98 oder später ihr Hauptstudium begonnen haben.

Auf Wunsch können Studierende, die ihr Studium bereits ab WS 1994/95 begonnen haben und vordem WS 1997/98 ins Hauptstudium gekommen sind, in Absprache mit Herrn Hagemeier (Staatliches Prüfungsamt) ebenfalls ihre Prüfung nach der neuen LPO ablegen.

Es ist im Augenblick möglich, daß Studierende ihre ZP nach der alten Prüfungsordnung ablegen, ihr Staatsexamen dagegen bereits nach der neuen LPO.



2. Gliederung des Faches

Das Fach gliedert sich in drei Abteilungen:

Sprachwissenschaft des Deutschen (Linguistik) -- Ältere deutsche Sprache und Literatur -- Neuere deutsche Literaturwissenschaft.



3. Gliederung des Studiums

In allen Studiengängen gliedert sich das Studium in Grund- und Hauptstudium. Das Grundstudium wird in der Regel mit der Zwischenprüfung (ZP) abgeschlossen, das Hauptstudium mit der Lehramtsprüfung oder der Magisterprüfung. Danach ist ein Graduiertenstudium mit dem Ziel der Promotion möglich.



    1. Studiendauer/Anerkennungsfragen

Für den Lehramtsstudiengang (Sekundarstufe II) ist eine Regelstudiendauer von 8 Semestern vorgesehen; dazu kommt die Prüfungszeit (2 Semester nach der alten, 1 Semester nach der neuen LPO).

Für den Magisterstudiengang beträgt die Regeldauer 9 Semester einschließlich der Prüfung (dies bedeutet praktisch: Meldung zur Prüfung im 8. Semester).

Eine Überziehung der Semesteranzahl führt nicht zu Sanktionen.

Der Studienumfang wird in Semesterwochenstunden (SWS) ausgedrückt: Eine Lehrveranstaltung, die ein Semester lang mit 2 Stunden in der Woche angeboten wird, umfaßt 2 SWS. Die geforderten Semesterwochenstunden sind für der einzelnen Studiengänge unterschiedlich (vgl. IV 2, V 2, VI 2, VII 2). Die geforderte Semesterwochenstundenzahl muß zum Ende des jeweiligen Studienabschnitts nachgewiesen werden, die jeweils angegebenen SWS pro Semester sind für die Regelstudiendauer berechnet und deshalb nur Durchschnittszahlen.

Fachwissenschaftliche Studien an anderen deutschen und ausländischen Hochschulen werden auf die Studiendauer angerechnet. Zunächst müssen die Studienleistungen in den jeweiligen Instituten anerkannt werden (Studienleistungen deutscher Universitäten: Dr. Susanne Bürkle, Zi. 211, Sprechstunde siehe Aushang im Institut für deutsche Sprache und Literatur; Studienleistungen ausländischer Universitäten: Dr. Kircher, Zi. 243, Sprechstunde im Semester: Do. 16.30). Das Staatliche Prüfungsamt bzw. das Dekanat entscheiden im Einvernehmen mit den Fachvertretern über die endgültige Anerkennung und Einstufung.



4. Lehrveranstaltungen

Folgende Lehrveranstaltungen werden unterschieden:

Die Vorlesung ist eine Lehrveranstaltung für das Grund- und Hauptstudium. In ihr wird jeweils ein umfänglicheres Gebiet des Faches, ausgehend vom aktuellen Forschungsstand, in Vortragsform zusammenhängend behandelt. In Vorlesungen kann man keine Leistungsnachweise erwerben. Die behandelten Themen können Gegenstand der Zwischenprüfung und der Abschlußprüfungen sein.

Das Einführungsseminar ist eine obligatorische, mit einen schriftlichen Leistungsnachweis (Klausurarbeit oder Hausarbeit) abzuschließende Veranstaltung des Grundstudiums, in der man das Grundwissen erwirbt, das für das Hauptstudium vorausgesetzt wird.

Das Proseminar oder die Übung sind fakultative Lehrveranstaltungen, die der Vermittlung und Erweiterung von Wissen, Methoden und technischen Fähigkeiten in einem Spezialgebiet dienen. Sie können von Studierenden des Grund- wie des Hauptstudiums besucht werden. Studierende des Hauptstudiums (Lehramt) können in Proseminaren einen Qualifizierten Studiennachweis erlangen. Erasmus-Studierende können Scheine zur Vorlage bei der Heimatuniversität erwerben. Proseminare können als Grundlage für die ZP gewählt werden.

Das Hauptseminar ist Bestandteil des Hauptstudiums. Im Hauptseminar wird detailliertes Wissen in einem Spezialgebiet vermittelt. Aufgrund einer schriftlichen Studienleistung (Hausarbeit) kann ein Leistungsnachweis erworben werden, aufgrund eines Referates, Thesenpapiers o.ä. ein Qualifizierter Studiennachweis, aufgrund regelmäßiger, aktiver Teilnahme ein Teilnahmeschein (Magister).

Das Oberseminar ist eine Lehrveranstaltung für fortgeschrittene Studierende des Hauptstudiums. Falls in einem Oberseminar auch Leistungsnachweise erworben werden können, gibt der Dozent das zu Beginn des Seminars bekannt.

Das Kolloquium dient der vertieften Erfassung und Diskussion von literarischen Texten oder Forschungsergebnissen und ist in der Regel eine Veranstaltung für fortgeschrittene Studierende.

Lektürekurse sollen die sprach- und literaturgeschichtlichen sowie die sprach- und literaturtheoretischen Kenntnisse vertiefen; bisher häufigste Form: fakultatives Seminar zur Übung der Übersetzens und der Grammatik des Mittelhochdeutschen (Examensvorbereitung).

Tutorien sind von Studierenden geleitete Lehrveranstaltungen des Grundstudiums. In kleinen Gruppen sollen Arbeitstechniken eingeübt und das Grundwissen vertieft werden.

Seminare für Fachdidaktik sind obligatorische Seminare im Lehramtsstudium. Alle Lehramtskandidaten müssen einen Qualifizierten Studiennachweis in diesem Bereich erwerben.



5. Leistungsnachweise/qualifizierte Studiennachweise (QuaSte)/Studiennachweise/Teilnahmescheine

Die Prüfungsordnungen fordern die Vorlage von Leistungsnachweisen, Qualifizierten Studiennachweisen, Studiennachweisen und Teilnahmescheinen.

Studiennachweis (Lehramt, Bereich D) und Teilnahmeschein (Magister, Hauptseminar) setzen regelmäßige Anwesenheit sowie aktive Beteiligung an einem Seminar des Hauptstudiums voraus. Studiennachweise und Teilnahmescheine werden nicht benotet.

Der Qualifizierte Studiennachweis (Lehramt, Bereich A oder B und C) wird bei regelmäßiger und erfolgreicher Teilnahme an der jeweilsgenannten Lehrveranstaltung auf der Grundlage von Sitzungsprotokollen, mündlichen Referaten oder kurzen schriftlichen Ausarbeitungen oder einer Abschlußklausur erteilt. Qualifizierte Studiennachweise werden nicht benotet.

Ein Leistungsnachweis wird durch regelmäßige Anwesenheit sowie aktive Beteiligung und eine schriftliche Leistung in Form einer Abschlußklausur oder einer Hausarbeit größeren Umfangs (nach Festlegung durch die Dozentin/den Dozenten) erworben. Leistungsnachweise werden benotet.

Eine Gruppenarbeit kann nur angerechnet werden, wenn die Leistung des einzelnen erkennbar ist. Soweit nicht generelle Regelungen bestehen, wird die Art des Leistungsnachweises für jedes Seminar am Semesteranfang festgelegt. Aus der Bewertung der Mitarbeit in der Lehrveranstaltung und aus der individuellen Leistung ergibt sich das Prädikat des Leistungsnachweises.

Leistungsnachweise, QuaSte, Studiennachweise und Teilnahmescheine müssen gesiegelt werden.



6. Sprachkenntnisse: Europäische Fremdsprache/Latinum

Für das Lehramtsstudium wird der Nachweis des Latinums (alte Terminologie: Großes Latinum)zusammen mit einer weiteren europäischen Fremdsprache verlangt. Dieser Nachweis wird geführt durch das Zeugnis der Hochschulreife oder durch das Zeugnis über eine staatliche Erweiterungsprüfung.

Für das Magisterstudium wird der Nachweis des Kleinen Latinums und einer europäischen Fremdsprache verlangt.

Für die Promotion wird der Nachweis von Lateinkenntnissen im Umfang des Latinums verlangt.

Die entsprechenden Kenntnisse müssen vor dem Hauptstudium erworben werden; entsprechende Bescheinigungen sind bei der Meldung zur Zwischenprüfung (neue Ordnung) vorzulegen.

Studierende, die nach der alten ZP-Ordnung geprüft werden, legen die Nachweise bei der Meldung zum Examen (Staatsexamen oder Magister) vor.





2. Grundstudium

1. Allgemeine Hinweise/Studienberatung

In allen Studiengängen bildet das Grundstudium den ersten Studienabschnitt. Das Grundstudium macht den Studienanfänger mit Gegenständen und Methoden seines Faches vertraut; es dauert 3-4 Semester. Das Grundstudium umfaßt festgelegte (=obligatorische) und variable Teile. Die festgelegten Teile des Grundstudiums sind für alle Studiengänge gleich.

Für alle Studiengänge verbindlich ist:

a) Teilnahme an einer Studienberatung zu Beginn des Grundstudiums.

Die obligatorische Studienberatung zu Beginn des Studiums findet unmittelbar vor und in der ersten Semesterwoche statt. Alle Studienanfänger müssen sich dazu in Anmeldelisten eintragen, die zu Beginn des ersten Semestermonats (Anfang Oktober bzw. Anfang April) im Geschäftszimmer des Instituts ausliegen. Die Beratungen werden von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Gruppenberatung durchgeführt; sie dauern 60 Minuten. Sinn der Beratungen ist es, den Studienanfängern bei der Anlage ihres Studiums behilflich zu sein. Auf dem Schein der obligatorischen Studienberatung muß außerdem die Teilnahme an einer Bibliotheksführung oder an einem Tutorium "Einführung in die Grundtechniken literatur- und sprachwissenschaftlichen Arbeitens" nachgewiesen werden.

b) Erfolgreiche Teilnahme an den 3 obligatorischen Einführungsseminaren. Die Einführungsseminare sind 4-stündig und werden entweder als Jahreskurs (2 Semester x 2 SWS) oder als Kompaktkurs (1 Semester x 4 SWS) angeboten.

c) Das Grundstudium soll in der Regel im vierten Studiensemester mit der ZP abgeschlossen werden. Das ZP-Zeugnis berechtigt zum Beginn des Hauptstudiums.

d) Alle Studierenden sollen zu Beginn des Hauptstudiums an einer Gruppenberatung teilnehmen, die sich auf ihren Studienabschluß bezieht. Durchgeführt wird diese Beratung von Prof. Dr. Göttert (Zi. 221, Termine werden zu Beginn des Semesters per Plakat bekannt gegeben). Wir empfehlen den Studierenden des Hauptstudiums dringend die Teilnahme an einer Bibliotheksführung für Fortgeschrittene.

e) Zusätzliche Studienberatung für ausländische Germanistik-Studierende des Grund- und Hauptstudiums führt Herr Dr. Kircher (Zi. 243, vgl. X,2) durch (Sprechstunden s. Anschlag).

f) Für individuelle Fragen des Studiums stehen alle Dozentinnen und Dozenten des Instituts in ihren Sprechstunden zur Verfügung.





2. Lehrveranstaltungen im Grundstudium

Obligatorische Einführungsseminare

Die Pflichtveranstaltungen des Grundstudiums decken alle drei Bereiche des Fachs ab: Sprachwissenschaft des Deutschen, Neuere deutsche Literaturwissenschaft, Ältere deutsche Sprache und Literatur.


Einführungsseminar I: Sprachwissenschaft des Deutschen

Einsemestrig: Kompaktseminar (4 SWS), zweisemestrig: je ein Teilseminar (2 SWS) in zwei aufeinander folgenden Semestern.

Im Einführungsseminar werden mindestens drei Kerngebiete der Linguistik behandelt. Als Kerngebiete gelten: Syntax, Morphologie, Phonologie, Semantik, Pragmatik. Dabei bildet Syntax einen obligatorischen Gegenstand. Ein peripheres Gebiet (z.B. Computer-/Sozio-/Psycholinguistik) oder ein weiteres Kerngebiet kann vom Dozenten zusätzlich thematisiert werden.

Die in den einzelnen Einführungsseminaren behandelten Kerngebiete werden im kommentierten Vorlesungsverzeichnis angekündigt und auf den Scheinen vermerkt.

Das Einführungsseminar wird mit einer Klausur abgeschlossen. Bis zur Zwischenprüfung (ZP) werden Kenntnisse in allen 5 oben genannten Kerngebieten vorausgesetzt, die auch durch den Besuch entsprechender Vorlesungen, Proseminare und Tutorien erworben werden sollen. Es wird empfohlen, das Einführungsseminar parallel zur Einführungsvorlesung zu besuchen.


Einführungsseminar II: Neuere deutsche Literaturwissenschaft

1. und 2. Teil

Das Seminar führt in die Theorie und Praxis der Literaturwissenschaft ein, leitet zu wissenschaftlicher Lektüre an und vermittelt Arbeitstechniken und bibliographische Fertigkeiten. Dabei ist der erste Teil des Seminars als grundlegende Einführung in die Literaturwissenschaft systematisch konzipiert: Probleme der Literaturtheorie und Methodenlehre werden anhand der ZP-relevanten Konzeptbegriffe behandelt. Der zweite Teil soll, hierauf aufbauend, anhand einer zusammenhängenden Textgruppe (z. B. bezogen auf eine Gattung, eine Epoche oder ein durchgängiges Thema) die Befähigung zur Textanalyse und Interpretation ausbilden; dazu gehören die Diskussion von zentralen Fragen anhand von Beispieltexten (je nach Seminargegenstand: Ästhetik, Literaturbegriff, Gattungsfragen, Epochenfragen, Fragen der Erzähl-, Dramen- und Lyriktheorie, der Rhetorik, Stilistik, Metrik, Edition und Textkritik). Die Kenntnisse werden vertieft und mit Schwerpunkt auf der historischen Dimension der Literatur weiter ausgebaut. Das Einführungsseminar erfordert das Selbststudium sowie den Besuch von weiteren Proseminaren und Vorlesungen. Die Fertigstellung einer schriftlichen Hausarbeit ist Pflicht.

Über die Arbeitsbücher, die benutzt werden, gibt das Kommentierte Vorlesungsverzeichnis Auskunft.


Einführungsseminar III: Ältere deutsche Sprache und Literatur

1. und 2. Teil

Im Einführungsseminar müssen die folgenden Kernbereiche behandelt werden:

Grundzüge der sprachlichen (Gesamt-)Entwicklung des Deutschen mit Schwerpunkt einer historischen Sprachstufe,

Übersetzungsfähigkeit in bezug auf Texte einer historischen Sprachstufe,

Literaturtheorie/Poetik/Rhetorik,

Literatur im kulturellen Kontext,

Geschichte der Älteren Literatur im Überblick mit Schwerpunkt auf ausgewählten Gattungen, Autoren und Werken und Formen literarischer Kommunikation (Mündlichkeit/Schriftlichkeit).


3. Weitere Lehrveranstaltungen

Außer den obligatorischen Einführungsseminaren sollen im Grundstudium weitere Fachveranstaltungen besucht werden, und zwar Vorlesungen, Proseminare und Tutorien in gleichmäßiger Verteilung auf die drei Abteilungen.


4. Empfohlene Lektüre

Das Studium der Germanistik beruht auf ständiger, die Lehrveranstaltungen vorbereitender und begleitender Lektüre, vor allem der Quellen; aber Vorsicht: "Die guten Leutchen wissen nicht, was es einen für Zeit und Mühe gekostet, um lesen zu lernen. Ich habe achtzig Jahre dazu gebraucht und kann noch jetzt nicht sagen, daß ich am Ziele wäre." (Goethe zu Eckermann, 25. Januar 1830).

In Abschnitt XII wird eine Reihe von Werken der deutschen Literatur genannt. Sie stellen ein Minimum an Textkenntnis dar, das schon vor Beginn des Studiums vorhanden sein sollte und für die Zwischenprüfung nach der neuen Ordnung vorausgesetzt wird. Im Geschäftszimmer des Instituts ist darüber hinaus EBENDA, ein Informationsblatt zum wissenschaftlichen Arbeiten, erhältlich, das auch eine umfangreiche studienbegleitende Leseliste enthält.





3. Zwischenprüfung

1. Allgemeines

Die ZP ist eine Hochschulprüfung. Zuständig ist das Dekanat der Philosophischen Fakultät (Auskünfte zu speziellen Fragen im Raum 264). Im Fach Deutsch wird die ZP vom Institut für deutsche Sprache und Literatur durchgeführt.

Für die Anerkennung von Leistungen im Grundstudium, die an anderen wissenschaftlichen Hochschulen erbracht wurden, vgl. I.4.


2. Anmeldung

Zu Beginn des Semesters wird im Geschäftszimmer ein ZP-Info mit Anmeldeterminen und -formalitäten ausgehändigt, das jeweils auf dem neusten Stand ist. Außerdem werden die Termine am Schwarzen Brett rechts neben dem Eingang zur Institutsbibliothek und gegenüber dem Geschäftszimmer bekanntgegeben.


Alte ZPO

Für Staatsexamenskandidatinnen und -kandidaten ist eine Meldung nach der alten ZPO letztmalig im Sommersemester 2000 möglich. Magisterkandidatinnen und -kandidaten, die vor dem WS 97/98 ihr Studium aufgenommen haben, können weiter nach der alten ZPO geprüft werden. Über die Bestimmungen informiert ein Informationsblatt zur ZP (alte Ordnung), das im Geschäftszimmer erhältlich ist.


Neue ZPO

Der Prüfung können Lehrveranstaltungen aus allen Semestern des Grundstudiums zugrunde liegen. Welche Dozentinnen und Dozenten prüfungsberechtigt sind, entnehmen Sie bitte dem aktuellen ZP-Info.

Zur Prüfung melden sich die Kandidaten rechtzeitig (d.h. möglichst schon in den Semesterferien)in den Sprechstundender Prüfer ihrer Wahl an (es bestehen Teilnahmebeschränkungen).

Im Geschäftszimmer erhalten Sie Anmeldeformulare (weiß für Neuere deutsche Literaturwissenschaft, grün für Sprachwissenschaft, gelb für Ältere deutsche Sprache und Literatur), die Sie bitte zur Anmeldung bei den Prüfern mitbringen.

Danach meldet sich die Kandidatin/der Kandidat (zu Beginn des Prüfungssemesters) im Institut an. Sie/er legt mindestens 2 der 3 Scheine aus den Einführungsseminaren sowie den Schein für die obligatorische Studienberatung und den Nachweis über die erforderlichen Sprachkenntnisse (Englisch oder eine andere europäische Literatursprache, "Großes Latinum" für Staatsexamenskandidaten/tinnen, "Kleines Latinum" für Magisterkandidaten) zu Beginn des ZP-Semesters bei dem zuständigen Dozenten vor. Dieser stellt eine Institutsbescheinigung aus, mit der man sich dann im Dekanat (Zi. 264) anmeldet. Die ZP-Klausurwird ca. 3 Wochen vor Semesterende geschrieben. Der Termin wird im Institut bekanntgegeben.

Die Zwischenprüfung gilt nur dann als bestanden, wenn alle Scheine aus den Einführungsseminaren und die Nachweise über die Sprachkenntnisse spätestens zum Ende des ZP-Semesters (bis Do. nach Vorlesungsende) vorgelegt wurden.

Die Zwischenprüfung kann zweimal wiederholt werden.

Abmeldung von der Prüfung ist bis eine Woche vor dem Prüfungstermin im Dekanat möglich.



3. ZP-Durchführung im Fach Deutsch
Alte ZPO

Siehe Infoblatt zur ZP (alte Ordnung), erhältlich im Geschäftszimmer.


Neue ZPO

Die erste Anforderung ist der Nachweis über die erfolgreichen Teilnahme an den 3obligatorischen Einführungsseminaren sowie über die obligatorische Studienberatung für Erstsemester (vgl. II,1) und der Fremdsprachennachweis.

Die Zwischenprüfung wird in Form einer vierstündigen Klausur abgelegt, die sich stofflich auf zwei der drei Fachgebiete (Sprachwissenschaft des Deutschen, Ältere deutsche Sprache und Literatur und Neuere deutsche Literaturwissenschaft) bezieht. Für Staatsexamensstudierende ist Neuere deutsche Literaturwissenschaft obligatorisch.

Im Gebiet "Sprachwissenschaft des Deutschen" werden themenbezogene Aufgaben zum Grundlagenwissen gestellt; außerdem ist eine Problemstellung zu diskutieren, die einer Vorlesung oder einem Proseminar entnommen ist. Im Gebiet "Ältere deutsche Sprache und Literatur" werden themenbezogene Aufgaben (aus einer Vorlesung oder einem Proseminar) gestellt, bei denen auch das Grundlagenwissen überprüft wird. Im Gebiet "Neuere deutsche Literaturwissenschaft" werden Fragen zum Grundlagenwissen gestellt, außerdem ist ein Essay über ein Thema zu schreiben, das dem Gegenstandsbereich einer Vorlesung oder eines Proseminars zu entnehmen ist.





4. Hauptstudium: Magister nach der MPO 1986 (10.12.1986)

Allgemeines

Die MPO 1986 gilt für alle Studierenden, die sich bis zum Sommersemester 1997 an der Universität zu Köln für Germanistik eingeschrieben haben.



Umfang des Magisterstudiums

Das Magisterstudium umfaßt drei Fächer: ein Hauptfach und zwei Nebenfächer.

Über die Studiendauer vgl. I.4. Bis zur Magisteranmeldung müssen im Hauptfach 80 SWS, in den beiden Nebenfächern 40 SWS nachgewiesen werden.

Das Magisterstudium gliedert sich in ein Grundstudium und ein Hauptstudium. Das Grundstudium endet mit der ZP (vgl. III).



Grundstudium

Vgl. Kap. II.


ZP

Magisterstudenten legen im Hauptfach und in einem der Nebenfächer eine Zwischenprüfung ab (vgl. III.). Im anderen Nebenfach wird der Nachweis über den ordnungsgemäßen Abschluß des Grundstudiums durch Vorlage der erforderlichen Scheine bei der Anmeldung zur Magisterprüfung erbracht.


Hauptstudium

Im Hauptfach sind drei Leistungsnachweise zu erbringen. Die Leistungsnachweise müssen aus zwei Abteilungen stammen (so daß in einer der Abteilungen zwei Leistungsnachweise erworben werden).

Im Nebenfach ist ein Leistungsnachweis zu erbringen.



Magisterprüfung

Voraussetzung für die Zulassung zur Magisterprüfung ist der Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums, d. h. die Vorlage der Leistungsnachweise des Grund- und Hauptstudiums, des ZP-Zeugnisses sowie der Nachweis des Kleinen Latinums.

Die Magisterprüfung besteht aus einer schriftlichen Hausarbeit, drei Klausuren und drei mündlichen Prüfungen.

Jeder Kandidat wählt 4 Prüferinnen/Prüfer: 2 im Hauptfach, je einen in den Nebenfächern. Ein Prüfer im Hauptfach muß ein hauptamtlicher Professor sein (vgl. XVI

). Es werden drei Klausuren geschrieben, eine im Hauptfach (4-stündig), die beiden weiteren in den Nebenfächern (3-stündig). Der Themensteller der Hausarbeit stellt auch die Klausurthemen im Hauptfach (d.h. im Hauptfach wird die Klausur nur in einer Abteilung geschrieben). Es werden 4 mündliche Prüfungen abgelegt, 2 im Hauptfach (in 2 unterschiedlichen Abteilungen), die beiden weiteren in den Nebenfächern.



Deutsche Philologie als Hauptfach

Die Prüfung findet in zwei der drei Abteilungen statt.

Die KandidatInnen sprechen diejenigen Teilgebiete, die Schwerpunkt der Prüfung (Klausur und mündliche Prüfung) sein sollen, mit den PrüferInnen ab.



Hausarbeit

Die Aufgabe für die Hausarbeit wird nach der Anmeldung im Dekanat von dem Prüfer gestellt, den der Kandidat dafür vorgeschlagen hat. Für die Bearbeitung der schriftlichen Hausarbeit ist eine Frist von 6 (MPO 1986) Monaten gesetzt.

Die Hausarbeit wird von dem vorgeschlagenen Prüfer und von einem zweiten Gutachter, den der Dekan bestellt, begutachtet und bewertet.

Klausur

Der Termin für die Klausur wird vom Dekanat festgesetzt. Die Kandidatinnen/Kandidatenen können allerdings zwischen Frühjahrs- und Herbsttermin wählen. Grundsätzlich sollen zwischen Abgabe der Arbeit und der ersten Klausur mindestens 2 Monate liegen. In der Praxis bedeutet dies: Die Kandidaten können die Zeit ihres Examens (Hausarbeit, Klausuren, mündliche Prüfungen) stark beeinflussen. Gibt man seine Hausarbeit genau zwei Monate vor dem nächsten Klausurtermin ab und wählt diesen nächsten Klausurtermin, so beträgt die Examenszeit wenige Monate. Gibt man die Hausarbeit z.B. einen Monat vor dem nächsten Klausurtermin ab und wählt den übernächsten Termin, so beträgt die Examenszeit mehr als ein Jahr.

In der Klausur werden den Kandidaten drei Aufgaben zur Wahl gestellt.

Die Klausur wird von dem Prüfer gestellt, der auch das Thema der Magisterarbeit gestellt hat, und von diesem sowie einem vom Dekan dazu bestimmten Zweitgutachter begutachtet und bewertet.

Zur altgermanistischen Klausur gehört neben dem Essay ein Sprachteil (Übersetzung mit grammatischen Fragen).

Mündliche Prüfungen

Für die mündlichen Prüfungen schlägt der Kandidat zwei Prüfer aus verschiedenen Abteilungen vor. Einer davon ist der Erstgutachter der Hausarbeit. - Die mündlichen Prüfungen dauern je eine halbe Stunde. In der mündlichen Prüfung führt ein Beisitzer Protokoll.



Deutsche Philologie als Nebenfach

Die Prüfung findet in einer der drei Abteilungen statt. Sie besteht aus einer 3-stündigenKlausur und einer halbstündigen mündlichen Prüfung. Der Kandidat schlägt den Prüfer vor, der die Klausuraufgaben stellt und die mündliche Prüfung durchführt, und er spricht die Teilgebiete, die Schwerpunkt der Prüfung sein sollen, mit ihm ab. Die Klausur wird außerdem von einem zweiten, vom Dekan bestellten Gutachter begutachtet und bewertet.

Zur altgermanistischen Klausur gehört neben dem Essay ein Sprachteil (Übersetzung).





Hauptstudium: Magister nach der MPO 1997

Allgemeines

Die MPO 1997 gilt für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 1997/98 an der Universität zu Köln für Germanistik eingeschrieben haben.



Umfang des Magisterstudiums

Das Magisterstudium umfaßt drei Fächer: ein Hauptfach und zwei Nebenfächer.

Über die Studiendauer vgl. I.4. Der Magisterstudiengang umfaßt 140 SWS, davon mindestens 58 SWS im Hauptfach, je 34 SWS in den Nebenfächern, 14 SWS sind frei wählbar. Im Grundstudium werden alle drei Fächer gleich behandelt, d.h. pro Fach werden 24 SWS (6 SWS pro Semester) belegt, im Hauptstudium werden im Hauptfach 34 SWS, in den Nebenfächern 10 SWS belegt.

Das Magisterstudium gliedert sich in ein Grundstudium und ein Hauptstudium. Das Grundstudium endet mit der ZP (vgl. III.).



Grundstudium

Vgl. Kap. II.

ZP

Magisterstudierende legen im Hauptfach und in beiden Nebenfächern eine schriftliche Zwischenprüfung ab (vgl. III).


Hauptstudium

Im Hauptfach sind zwei Leistungsnachweise und ein Teilnahmeschein in einem Hauptseminar (siehe I.6) zu erbringen. Die Leistungsnachweise im Hauptfach Deutsche Philologie müssen aus zwei Abteilungen stammen, in einer dieser Abteilungen wird zusätzlich ein Studiennachweis erbracht. Im Nebenfach ist ein Leistungsnachweis zu erbringen.


Magisterprüfung

Voraussetzung für die Zulassung zur Magisterprüfung ist der Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums, d. h. die Vorlage der Leistungsnachweise und Teilnahmebescheinigungen des Hauptstudiums, des ZP-Zeugnisses sowie der Nachweis des Kleinen Latinums.

Die Magisterprüfung besteht aus einer schriftlichen Hausarbeit, drei Klausuren und einer mündlichen Prüfung.

JedeKandidatin/jeder Kandidat wählt vier Prüferinnen/Prüfer: zwei im Hauptfach, je einen in den Nebenfächern. An der Prüfung im Hauptfach muß ein hauptamtlicher Professor oder eine hauptamtliche Professorin beteiligt sein, ggf. als Beisitzer/in (vgl. XVI). Es werden drei 4-stündige Klausuren geschrieben, eine im Hauptfach, die beiden weiteren in den Nebenfächern. Im Hauptfach ist außerdem eine mündliche Prüfung abzulegen.



Deutsche Philologie als Hauptfach

Die Prüfung findet in zwei der drei Abteilungen statt. Es ist theoretisch möglich, die beiden Prüfer aus den Gebieten "Sprachwissenschaft des Deutschen" und "Ältere deutsche Sprache und Literatur" zu wählen und so das Gebiet "Neuere deutsche Literaturwissenschaft" auszuklammern. Es wird jedoch dringend empfohlen, einen Prüfer aus dem Gebiet "Neuere deutsche Literaturwissenschaft" zu wählen.

Die Kandidatinnen/Kandidaten sprechen diejenigen Teilgebiete, die Schwerpunkt der Prüfung (Klausur und mündliche Prüfung) sein sollen, mit den Prüferinnen/Prüfern ab.


Hausarbeit

Die Aufgabe für die Hausarbeit wird nach der Anmeldung im Dekanat von der Prüferin/dem Prüfer gestellt, den die Kandidatin/der Kandidat dafür vorgeschlagen hat. Für die Bearbeitung der schriftlichen Hausarbeit ist eine Frist von vier Monaten gesetzt.

Die Hausarbeit wird von dem vorgeschlagenen Prüfer und von einem zweiten Gutachter, den der Dekan bestellt, begutachtet und bewertet.


Klausur

Der Termin für die Klausur wird vom Dekanat festgesetzt. Die Kandidaten können allerdings zwischen Frühjahrs- und Herbsttermin wählen. Grundsätzlich sollen zwischen Abgabe der Arbeit und der ersten Klausur mindestens zwei Monate liegen. In der Praxis bedeutet dies: Die Kandidaten können die Zeit ihres Examens (Hausarbeit, Klausuren, mündliche Prüfungen) stark beeinflussen. Gibt man seine Hausarbeit genau zwei Monate vor dem nächsten Klausurtermin ab und wählt diesen nächsten Klausurtermin, so beträgt die Examenszeit wenige Monate. Gibt man die Hausarbeit z.B. einen Monat vor dem nächsten Klausurtermin ab und wählt den übernächsten Termin, so beträgt die Examenszeit mehr als ein Jahr.

In der Klausur werden den Kandidaten zwei Aufgaben zur Wahl gestellt.

Die Klausur wird von dem Prüfer gestellt, der nicht das Thema der Magisterarbeit gestellt hat, und von diesem sowie einem vom Dekan dazu bestimmten Zweitgutachter begutachtet und bewertet.

Zur altergermanistischen Klausur gehört neben dem Essay ein Sprachteil (Übersetzung mit grammatischen Fragen).


Mündliche Prüfungen

Die mündliche Prüfung dauert 45 Minuten und wird beim Themensteller der Hausarbeit abgelegt. In der mündlichen Prüfung führt ein Beisitzer Protokoll.



Deutsche Philologie als Nebenfach

Die Prüfung findet in einer der drei Abteilungen statt. Sie besteht aus einer 4-stündigenKlausur. Der Kandidat schlägt den Prüfer vor, der die Klausuraufgaben stellt, und er spricht die Teilgebiete, die Schwerpunkt der Prüfung sein sollen, mit ihm ab. Die Klausur wird außerdem von einem zweiten, vom Dekan bestellten Gutachter begutachtet und bewertet.

Zur altgermanistischen Klausur gehört neben dem Essay ein Sprachteil (Übersetzung mit grammatischen Fragen).



5. Hauptstudium: LPO 1985

Allgemeines/Schulpraktische Studien

Das Lehramtsstudium für die Sekundarstufe II umfaßt zwei Unterrichtsfächer und das Erziehungswissenschaftliche Begleitstudium (EWS) im Verhältnis von 2:2:1. Grundlage für die Organisation des Lehramtsstudiums und für das Abschlußexamen ist die Lehramtsprüfungsordnung (LPO) von 1985.



Obligatorischer Bestandteil jedes Lehramtsstudiums sind schulpraktische Studien im Umfang von vier Wochen. Dieses Schulpraktikum kann von den Studierenden in einer Schule ihrer Wahl in NRW abgelegt werden (Ausnahmen nur nach Absprache mit dem Prüfungsamt). Die Studierenden sollen ihr Schulpraktikum vorerst selber organisieren. In den meisten Fällen melden sie sich in ihrer alten Schule zum Schulpraktikum an (vgl. auch Infoblatt des Prüfungsamtes).





Studienvolumen

Das Lehramtsstudium hat einen Umfang von 160 SWS (64 SWS pro Fach, 32 SWS in EWS), die sich gleichmäßig auf Grund- und Hauptstudium verteilen, d.h. ca. 8 SWS pro Semester pro Fach und 4 SWS pro Semester für EWS.



Studienleistungen/Scheine im Hauptstudium

Es werden fünf Leistungsnachweise verlangt:

1 Leistungsnachweis aus einem Hauptseminar der Neueren deutschen Literaturwissenschaft

1 Leistungsnachweis aus einem Hauptseminar entweder der Älteren deutschen Sprache und Literatur oder der Sprachwissenschaft des Deutschen

1 Qualifizierter Studiennachweis, entweder in der Sprachwiss. oder der Älteren deutschen Sprache und Literatur (der QuaSt ist in der Abteilung zu erbringen, in der kein Hauptseminarschein erworben wurde)

1 Leistungsnachweis aus dem Bereich Fachdidaktik

1 Leistungsnachweis aus dem Bereich Sprechkunde.



Prüfungsleistungen

Schriftliche Hausarbeit, Bearbeitungszeit 4 Monate

Pro Fach zwei 4-stündige Klausuren für Sek II

Pro Fach eine 60-minütige mündliche Prüfung für Sek II



Teilgebiete

Grundlage für das Lehramtsstudium ist der ministerielle Teilgebietskatalog (s. Abschnitt XI). Er gliedert das Fach Deutsch in vier "Bereiche":

A Sprachwissenschaft

B Literaturwissenschaft

C Fachdidaktik

D Sprachpraxis

Diese Gliederung unterscheidet sich von der Gliederung des Faches in drei "Abteilungen", in denen das Lehrangebot organisiert ist:

Sprachwissenschaft des Deutschen (Linguistik) -- Ältere deutsche Sprache und Literatur -- Neuere deutsche Literaturwissenschaft.

Die Verteilung der Teilgebiete auf die Abteilungen zeigt die folgende Tabelle:



Sprachwissenschaft des Deutschen Ältere deutsche Sprache und Literatur Neuere deutsche Literaturwissenschaft
A 1, 2, 3, 5, 6 A 4, B1-3, 6 B 1, 2, 4, 5, 6




Die Zuordnung der Lehrveranstaltungen zu den einzelnen Bereichen A, B und C ist den Ankündigungen am Schwarzen Brett (vor dem Eingang zur Bibliothek) und dem kommentierten Vorlesungsverzeichnis zu entnehmen (zu Beginn der Semesterferien bei der Bibliotheksaufsicht erhältlich). Eine Lehrveranstaltung kann mehreren Bereichen zugeordnet sein.



Bereiche A, B

Für die Zulassung zur Prüfung ist der Nachweis über ein ordnungsgemäßes Studium zu erbringen. Einer der zwei Hauptseminarscheine muß dem Fachgebiet der "Neueren deutschen Literaturwissenschaft" (B 1-2, 4-6) entstammen, der andere aus den Fachgebieten "Sprachwissenschaft des Deutschen" oder "Ältere deutsche Sprache und Literatur". Zusätzlich zu diesen Leistungsnachweisen ist ein in den Bereichen A oder B zu erwerbender "Qualifizierter Studiennachweis" vorzulegen, und zwar aus der Abteilung, in der kein Hauptseminarschein erworben wurde.

Das bedeutet also, daß in allen drei Abteilungen ("Sprachwissenschaft des Deutschen", "Ältere deutsche Sprache und Literatur", "Neuere deutsche Literaturwissenschaft") je ein Schein erbracht werden müssen.



Bereich C

Zum ordnungsgemäßen SII-Studium ist der Besuch von 6 SWS Fachdidaktik erforderlich. Im Hauptstudium muß ein Fachdidaktik-Schein erworben werden. Auch dieser Schein ist bei der Zulassung zur Prüfung vorzulegen.



Bereich D

Die Studien im Bereich D werden unter "Sprechkunde" angeboten und umfassen 1-2 Semesterwochenstunden. Sie können während des Grund- oder Hauptstudiums absolviert werden. Über die erfolgreiche Teilnahme wird ein Qualifizierter Studiennachweis ausgestellt, der bei der Zulassung zur Prüfung vorzulegen ist.



Staatsexamen

Wahl der Teilgebiete

Für die Prüfung benennt die Kandidatin/der Kandidat insgesamt fünf Teilgebiete (und innerhalb dieser Teilgebiete Schwerpunkte, z.B. B 6 "Autoren und Werke", mit Schwerpunkt "Günter Grass"). Zwei Teilgebiete entstammen dem Bereich A (von denen eines durch den Bereich B 3 ersetzt werden kann), zwei weitere dem Bereich B (ohne B 3), das fünfte Teilgebiet entstammt dem Bereich C (Fachdidaktik). In der Praxis bedeutet dies folgendes: Zwei Teilgebiete werden in der Abteilung "Neuere deutsche Literaturwissenschaft" (d. h. Bereiche B 1-2, 4-6) gewählt, zwei weitere entweder der Abteilung "Sprachwissenschaft" (A 1-3, 5-6) oder der Abteilung "Ältere deutsche Sprache und Literatur" (A 4, B 3), das fünfte kann einer der drei Abteilungen entstammen, in der Regel aus der Abteilung "Neuere deutsche Literatur", und wird dann dem Bereich C zugeordnet; inwieweit dabei in der mündlichen Prüfung fachdidaktische Aspekte behandelt werden, bestimmt der Prüfer.

Noch anders ausgedrückt: Die Kandidaten entscheiden in der Regel mit der Wahl der Teilgebiete darüber, ob sie ihrer Prüfung "Neuere deutsche Literatur" und "Sprachwissenschaft des Deutschen" oder "Neuere deutsche Literatur" und "Ältere deutsche Sprache und Literatur" zugrunde legen. Falls letzeres der Fall ist, sollte bedacht werden, daß der Bereich A 4 als Sprachgeschichte definiert ist und den Gesamtzeitraum dieser Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart umfaßt (Beispiel: Sprachreformbewegungen im Barockzeitalter).

Bei mindestens drei der fünf Teilgebiete muß im übrigen sichergestellt sein, daß über die entsprechenden Themen keine Leistungsnachweise (d. h. aus obligatorischen Seminaren) vorliegen, die z. B. als Hauptseminarscheine (hierzu zählt auch der Fachdidaktik-Schein) entstanden sind. (Tip: Bereiche angeben, die aus zusätzlich besuchten Hauptseminaren stammen, also nicht aus solchen, in denen eine Hausarbeit angefertigt wurde!). Durch die Festlegung der Teilgebiete ist sicherzustellen, daß in der Prüfung sowohl die Literatur des 19. und 20. Jahrhunderts als auch die Literatur mindestens einer früheren Epoche berücksichtigt wird. Im Klartext: Wird die Prüfung in ³Neuerer deutscher Literatur" und "Sprachwissenschaft des Deutschen" abgelegt, muß neben der Literatur des 19. und 20. Jahrhunderts auch die des 17. oder 18. Jahrhunderts berücksichtigt werden; wird die Prüfung in Neuerer deutscher Literatur und Älterer deutscher Sprache und Literatur abgelegt, muß in der Neueren Abteilung mindestens die Literatur des 19. und 20. Jahrhunderts berücksichtigt werden.



Wahl der Prüferinnen und Prüfer

Im Zulassungsantrag benennt die Kandidatin/der Kandidat seine Prüferinnen und Prüfer. Dazu gehört zunächst der Prüfer, der das Thema der schriftlichen Hausarbeit stellt; dieser ist zugleich mündlicher Prüfer, darf aber als Themensteller für die Klausuren nicht mehr gewählt werden. Weiterhin benennt der Kandidat die Prüfer seiner Klausuren. Im einzelnen ergeben sich zwei Möglichkeiten:

Schreibt man seine Hausarbeit im Fach Deutsch, z.B. "Neuere deutsche Literatur", so wählt man für die beiden Klausuren je einen Prüfer: für "Neuere deutsche Literatur" einen Prüfer (der nicht Themensteller der Hausarbeit sein darf) sowie einen Prüfer für "Sprachwissenschaft des Deutschen" (oder für "Ältere deutsche Sprache und Literatur"). Der Themensteller der Hausarbeit ist zwingend einer der mündlichen Prüfer, der weitere mündliche Prüfer (in diesem Fall für "Sprachwissenschaft des Deutschen" [oder für "Ältere deutsche Sprache und Literatur"]) wird vom Prüfungsamt bestimmt.

Schreibt der Kandidat seine Hausarbeit nicht im Fach Deutsch, so wählt er beide Klausurenprüfer und einen Prüfer der mündlichen Prüfung. Der gewählte mündliche Prüfer darf gleichzeitig auch Klausurprüfer sein. Der weitere mündliche Prüfer wird vom Prüfungsamt bestimmt.

Einer der beiden benannten Klausur-Prüfer muß das Fachgebiet "Neuere deutsche Literatur" vertreten; der andere muß entweder das Fachgebiet "Sprachwissenschaft des Deutschen" oder das Fachgebiet "Ältere deutsche Sprache und Literatur" vertreten. Nach dieser Auswahl wird in der Regel auch der Prüfungsausschuß für die mündliche Prüfung zusammengesetzt.

ACHTUNG! Wenn Sie sich innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme des Studiums zur Prüfung anmelden, gewährt Ihnen das Prüfungsamt ein Vorschlagsrecht auch für den zweiten mündlichen Prüfer.



Schriftliche Hausarbeit

Die Bearbeitungszeit für die Hausarbeit beträgt vier Monate. Außer dem Erstgutachter (Themensteller) bestellt das Prüfungsamt einen Zweitgutachter für die Hausarbeit.



Klausuren

Es werden 2 Klausuren von jeweils 4 Stunden Dauer angefertigt. Die Prüfer stellen zwei Aufgaben aus den Teilgebieten des Kandidaten, die in der Klausur zur Wahl gestellt werden. Die Themen der Klausuren werden nur aus den Bereichen A und B, nicht aus C gestellt!

Zur altgermanistischen Klausur gehört neben dem Essay ein Sprachteil (Übersetzung mit grammatischen Fragen).



Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung dauert in der Regel 60 Minuten, jeweils ca. 30 Minuten für jede gewählte Abteilung. Der Prüfungsausschuß für jede Prüfung besteht aus den beiden Fachprüfern sowie dem vom Prüfungsamt bestellten Vorsitzenden. Der nichtfragende Prüfer führt jeweils Protokoll. Mindestens einer der beiden Fachprüfer muß hauptamtlicher Professor sein (s. Abschnitt XVI).

Die mündliche Prüfung beschränkt sich nicht auf die von den Kandidaten angegebenen Teilgebiete, sondern soll auch Aufschluß darüber geben, "in welchem Maße der Kandidat Verständnis für Zusammenhänge aufbringt und wesentliche Bereiche des Fachs überblickt" (vgl. XII).





Hauptstudium nach LPO 1994

Allgemeines/Schulpraktische Studien

Das Lehramtsstudium für die Sekundarstufe II umfaßt zwei Unterrichtsfächer und das Erziehungswissenschaftliche Begleitstudium (EWS) im Verhältnis von 2:2:1. Grundlage für die Organisation des Lehramtsstudiums und für das Abschlußexamen ist die Lehramtsprüfungsordnung (LPO) von 1994.



Obligatorischer Bestandteil jedes Lehramtsstudiums sind schulpraktische Studien im Umfang von 4 Wochen. Dieses Schulpraktikum kann von den Studierenden in einer Schule ihrer Wahl in NRW abgelegt werden (Ausnahmen nur nach Absprache mit dem Prüfungsamt). Die Studierenden sollen ihr Schulpraktikum vorerst selber organisieren. In den meisten Fällen melden sie sich in ihrer alten Schule zum Schulpraktikum an (vgl. auch Infoblatt des Prüfungsamtes).



Studienvolumen

Das Lehramtsstudium hat einen Umfang von 150 SWS, aufgeteilt in 80 SWS im Grundstudium (32 SWS pro Fach=8 SWS pro Fach/Semester und 16 SWS für EZW = 4 pro Semester) und 70 SWS im Hauptstudium (28 SWS pro Fach = 7 pro Fach/Semester und 14 SWS für EZW = 2-4 pro Semester)



Studienleistungen/Scheine im Hauptstudium

Verlangt werden drei Hauptseminarscheine und ein Qualifizierter Studiennachweis in zwei Abteilungen des Fachs, ein Qualifizierter Studiennachweis in Fachdidaktik und ein Teilnahmeschein in der Sprechkunde.



Mögliche Kombinationen der Leistungsnachweise (LN) und Qualifizierten Studiennachweise (Q):



I
II
III
IV
1. LN NL

2. LN NL

3. LN Sp

4. Q Sp

5. Q C

1. LN NL

2. LN Sp

3. LN Sp

4. Q NL

5. Q C

1. LN NL

2. LN NL

3. LN ÄSpL

4. Q ÄSpL

5. Q C

1. LN NL

2. LN ÄSpL

3. LN ÄSpL

4. Q NL

5. Q C



Prüfungsleistungen

Schriftliche Hausarbeit, Bearbeitungszeit 3 Monate

Klausuren: im Hausarbeitsfach eine Klausur, im zweiten Fach zwei 4-stündige Klausuren für Sek II

mündliche Prüfungen: pro Fach eine 60-minütige mündliche Prüfung für Sek II.



Teilgebiete

Grundlage für das Lehramtsstudium ist der Teilgebietskatalog der LPO (s. Abschnitt XIII). Er gliedert das Fach Deutsch in vier "Bereiche", der Bereich D wird nur durch einen Teilnahmeschein abgedeckt.

A Sprachwissenschaft

B Literaturwissenschaft

C Fachdidaktik

D Sprachpraxis

Diese Gliederung der Fachstudien in A und B unterscheidet sich von der Gliederung des Faches in drei "Abteilungen", in denen das Lehrangebot organisiert ist:

Sprachwissenschaft des Deutschen (Linguistik)

Ältere deutsche Sprache und Literatur

Neuere deutsche Literaturwissenschaft



Die Verteilung der Teilgebiete auf die Abteilungen zeigt die folgende Tabelle:



Sprachwissenschaft des Deutschen Ältere deutsche Sprache und Literatur Neuere deutsche Literaturwissenschaft
A 1-6 A 4, B 1-3,6 B 1, 2, 4, 5, 6





Die Zuordnung der Lehrveranstaltungen zu den einzelnen Bereichen A, B und C ist den Ankündigungen am Schwarzen Brett (vor dem Eingang zur Bibliothek) und dem kommentierten Vorlesungsverzeichnis zu entnehmen (am Anfang des Semesters bei der Bibliotheksaufsicht erhältlich). Eine Lehrveranstaltung kann mehreren Bereichen zugeordnet sein.



Nach der neuen Prüfungsordnung ist das Studium mit dem Examen eng verzahnt. Die Teilgebiete, die dem Examen in mündlichen und schriftlichen Prüfungen zugrundeliegen, müssen im Studium durch Leistungsnachweise abgedeckt werden. Nähere Hinweise werden in der obligatorischen Studienberatung zu Beginn des Hauptstudiums gegeben (Termine siehe Aushang am Geschäftszimmer).



Die Studierenden wählen im Hauptstudium 5 Teilgebiete (des alten Teilgebietskatalogs, ohne D), in denen jeweils entweder ein Leistungsnachweis oder ein Qualifizierter Studiennachweis erworben werden muß und die dann zugleich Teilgebiete der Prüfung sein werden.

Eines der Teilgebiete muß dem Bereich C (Fachdidaktik) entnommen werden, und zwar C 3 (Sprache im Deutschunterricht) oder C 4 (Literatur im Deutschunterricht). In diesem Teilgebiet wird ein Qualifizierter Studiennachweis erworben.

Die anderen vier Teilgebiete müssen aus den Bereichen A (Sprachwissenschaft) und B (Literaturwissenschaft) gewählt werden und dürfen nur zwei der drei –Abteilungen' ("Neuere deutsche Literaturwissenschaft", "Ältere deutsche Sprache und Literatur" und "Sprachwissenschaft des Deutschen") entnommen werden. In der einen Abteilung werden zwei Leistungsnachweise, in der anderen Abteilung 1 Leistungsnachweis und ein Qualifizierter Studiennachweis erworben.

Eines der Teilgebiete muß vertieft studiert werden (8 SWS, ein Hauptseminarschein). Ihm wird das Thema der schriftlichen Hausarbeit entnommen.



Bereiche A, B

Für die Zulassung zur Prüfung ist der Nachweis über ein ordnungsgemäßes Studium zu erbringen. Dazu gehören drei Hauptseminarscheine und ein Qualifizierter Studiennachweis in 2 Abteilungen. Ein Hauptseminarschein muß dem Fachgebiet der "Neueren deutschen Literaturwissenschaft" (B 1-2,4-6) entstammen (siehe Tab. der möglichen Kombinationen).



Bereich C

Zum ordnungsgemäßen Sek II-Studium ist der Besuch von 6 SWS Fachdidaktik erforderlich. Im Hauptstudium muß ein Fachdidaktik-QuaSt erworben werden. Auch dieser Schein ist bei der Zulassung zur Prüfung vorzulegen.



Staatsexamen

Wahl der Teilgebiete

Für die Prüfung benennt die Kandidatin oder der Kandidat insgesamt fünf Teilgebiete (und innerhalb dieser Teilgebiete Schwerpunkte z.B.: B 6 "Autoren und Werke", mit Schwerpunkt "Günter Grass"), alle diese Teilgebiete sind durch Scheine abgedeckt. Zwei Teilgebiete entstammen dem Bereich A (von denen eines durch den Bereich B 3 ersetzt werden kann), zwei weitere aus dem Bereich B (ohne B 3), das fünfte aus dem Bereich C.

Durch die Festlegung der Teilgebiete ist sicherzustellen, daß in der Prüfung sowohl die Literatur des 19. und 20. Jahrhunderts als auch die Literatur mindestens einer früheren Epoche berücksichtigt wird. Im Klartext: Wird die Prüfung in "Neuerer deutscher Literatur" und "Sprachwissenschaft des Deutschen" abgelegt, muß neben der Literatur des 19. und 20. Jahrhunderts auch die des 17. oder 18. Jahrhunderts berücksichtigt werden; wird die Prüfung in Neuerer deutscher Literatur und Älterer deutscher Sprache und Literatur abgelegt, muß in der Neueren Abteilung mindestens die Literatur des 19. und 20. Jahrhunderts berücksichtigt werden.



Wahl der Prüfer

Schreibt man seine Hausarbeit im Fach Deutsch, so muß man nur eine Klausur schreiben und eine mündliche Prüfung ablegen, schreibt man seine Hausarbeit im anderen Fach, so schreibt man in Deutsch zwei Klausuren und legt eine mündliche Prüfung ab.

Im Zulassungsantrag benennt der Kandidat seine Prüfer. Dazu gehört zunächst der Prüfer, der das Thema der schriftlichen Hausarbeit stellt; dieser ist zugleich mündlicher Prüfer. Weiterhin benennt der Kandidat den Prüfer der Klausur. Im einzelnen ergeben sich zwei Möglichkeiten:

Schreibt man seine Hausarbeit im Fach Deutsch, z.B. "Neuere deutsche Literatur", so wählt man für die Klausur einen Prüfer für "Ältere deutsche Literatur" oder für "Sprachwissenschaft des Deutschen". Der Themensteller der Hausarbeit ist zwingend einer der mündlichen Prüfer, der weitere mündliche Prüfer wird vom Prüfungsamt bestimmt.

Schreibt der Kandidat seine Hausarbeit nicht im Fach Deutsch, so wählt er beide Klausurenprüfer und einen Prüfer der mündlichen Prüfung. Der gewählte mündliche Prüfer darf gleichzeitig auch Klausurprüfer sein. Der weitere mündliche Prüfer wird vom Prüfungsamt bestimmt.



Schriftliche Hausarbeit

Die Bearbeitungszeit für die Hausarbeit beträgt drei Monate. Außer dem Erstgutachter (Themensteller) bestellt das Prüfungsamt einen Zweitgutachter für die Hausarbeit.



Klausuren

Im Hausarbeitsfach wird eine Klausur von 4 Stunden Dauer abgelegt. Wenn Deutsch nicht Hausarbeitsfach ist, werden zwei Klausuren geschrieben. Die Themen der Klausur(en) wird/werden nur aus den Bereichen A bzw. B, nicht aus C gestellt! Das Teilgebiet der Hausarbeit darf für die Klausur nicht mehr in Anspruch genommen werden.

Zur altergermanistischen Klausur gehört neben dem Essay ein Sprachteil (Übersetzung mit grammatischen Fragen).



Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung dauert in der Regel 60 Minuten, jeweils gleichgewichtig ca. 30 Minuten für jede gewählte Abteilung. Der Prüfungsausschuß für jede Prüfung besteht aus den beiden Fachprüfern sowie dem vom Prüfungsamt bestellten Vorsitzenden. Mindestens einer der beiden Fachprüfer muß hauptamtlicher Professor sein (s. Abschnitt XII).

Die mündliche Prüfung beschränkt sich nicht auf die von den Kandidaten angegebenen Teilgebiete, sondern soll auch Aufschluß darüber geben, "in welchem Maße der Kandidat Verständnis für Zusammenhänge aufbringt und wesentliche Bereiche seines Fachs überblickt" (vgl. XI).



6. Zusatz- und Erweiterungsprüfungen (alte und neue LPO)

Zusatzprüfung für die Sekundarstufe I (gleichzeitig mit Sek. II)

Wer die Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II ablegt, kann sich auch einer Zusatzprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe I unterziehen.

Dafür sind zusätzliche Studien von 20 SWS (neue LPO: 18 SWS) nötig, die auf die beiden Fächer und Erziehungswissenschaft aufgeteilt werden (z. B. 6/6/6 und die restlichen 2 nach Wahl bei der alten LPO; bei der neuen LPO: 6/6/6); falls nur ein Fach in Sek I unterrichtet werden kann: 12-14 [neue LPO: 12] in diesem Fach, 6-8 in EWS [neue LPO 6]).

Für die Zusatzprüfung für die Sekundarstufe I benennt die Kandidatin/der Kandidat in zwei der von ihm für die Prüfung benannten Teilgebiete weitere Schwerpunkte (z.B. Sek II: B 6, Schwerpunkt Günter Grass, S I: B 6, Schwerpunkt: Heinrich Mann). Diese zusätzlichen beiden Schwerpunkte sollen in der Regel nicht bloße Unterpunkte der Sek II-Schwerpunkte sein. Ist z. B. ein Teilgebiet B 2 Novelle, so kann als weiterer Schwerpunkt z. B. "Theodor Storms Novellen im Deutschunterricht" nur dann gewählt werden, wenn der Sek. II-Schwerpunkt ausdrücklich "ohne Storm" gewählt wurde.

Sind beide Sek. II-Fächer auch in Sek. I zu unterrichten, so schreibt der Kandidat in einem Fach eine weitere 4-stündige Klausur, im anderen Fach und in Erziehungswissenschaft legt er eine 15-minütige mündliche Prüfung im Anschluß an die mündliche SII-Prüfung ab. Wenn nur ein Fach in S I unterrichtet werden kann (z.B. bei der Fächer-Verbindung Deutsch/Philosophie), müssen im Fach Deutsch eine Klausur und eine 15-minütige mündliche Prüfung abgelegt werden, außerdem eine zusätzliche 15-minütige mündliche Prüfung in Erziehungswissenschaft.

Es wird empfohlen, im Fach Deutsch beide für die Zusatzprüfung zu wählenden Teilgebiete derselben Abteilung zu entnehmen. Die Noten für die auf die Sek. I und auf die Sek. II bezogenen Prüfungen werden jeweils getrennt festgelegt.



Zusatzprüfung für Sekundarstufe I (abgetrennt von Sek. II)

Kandidaten, die nach bestandener Sek. II-Prüfung die Zusatzprüfung für Sek. I ablegen wollen, werden im Prüfungsamt der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät geprüft. Sie können beantragen, daß ihre Scheine, die erziehungswissenschaftliche Prüfung und die Staatsarbeit als Prüfungsleistung für Sek. I dort anerkannt werden. Haben die Kandidaten die Sek. II-Prüfung in nur einem Fach der Sekundarstufe I abgelegt, so müssen sie an der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät ein zweites Fach außer Deutsch studieren, gegenbenenfalls eine Staatsarbeit schreiben (wenn die Hausarbeit für Sek. II z. B. in Philosophie geschrieben wurde). Weitere Auskünfte erteilt das Prüfungsamt der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät.



Zusatzprüfung für Sekundarstufe II

Kandidaten, die bereits ein Staatsexamen für Sek. I abgelegt haben und die Erste Staatsprüfung für Sek. II anstreben, wird ein Teil ihres Sek. I-Studiums anerkannt, und zwar das Grundstudium und die Zwischenprüfung. Im Hauptstudium müssen zwei Hauptseminarscheine und ein Qualifizierter Studiennachweis (1 HS aus der Neueren Abteilung, die anderen beiden aus den beiden anderen Abteilungen) nachgewiesen werden (neue LPO: 1 Hauptseminarschein Neuere Abteilung und 1 Hauptseminarschein und ein Quast in einer weiteren Abteilung, die dritte Abteilung entfällt). Sonstige Scheine werden bei alter wie bei neuer LPO nicht verlangt. Im Interesse einer vernünftigen Vorbereitung auf das Hauptstudium wird vom Institut dringend geraten, außerdem 2 Einführungsseminare in der Älteren Abteilung und 1 Einführungsseminar in der Linguistischen Abteilung zu besuchen. Als Prüfungsleistung wird eine 4-stündige Klausur (einer anderen Abteilung als bei der Sek. I-Prüfung) verlangt, die Klausur in der Neueren Abteilung entfällt, da die Prüfungsleistung aus dem Examen Sek. I anerkannt wird. Die mündliche Prüfung, für die 4 Teilgebiete aus A und B (C entfällt) angegeben werden müssen, dauert 60 Minuten.

Außerdem wird das Latinum verlangt.



Deutsch als 3. Fach (Erweiterungsprüfung)

Für die Erweiterungsprüfung im Fach Deutsch schreibt die Prüfungsordnung vor, daß im Grundstudium 3 Einführungsseminar-Scheine (12 Semesterwochenstunden, neue LPO: 16 SWS) nachgewiesen werden (in den drei Abteilungen des Fachs); die Zwischenprüfung entfällt. Außerdem sollte in jeder Abteilung mindestens ein Proseminar oder eine Vorlesung besucht werden. Es ist das vollständige Hauptstudium, wie es für die 1. Staatsprüfung verlangt wird, zu absolvieren, d.h. also: 32 Semesterwochenstunden, 2 Hauptseminarscheine, 1 FD-Schein, 1 Qualifizierter Studiennachweis und 1 Sprechkundeschein (alte LPO, siehe XIV); neue LPO: 3 Hauptseminarscheine, 2 Qualifizierte Studiennachweise (davon ein Fachdidaktikschein), ein Sprechkundenachweis (siehe XV). Die Prüfungsleistungen sind mit denen im 1./2. Fach identisch. Der Nachweis schulpraktischer Studien wird nicht verlangt, wohl aber der Nachweis des Latinums.



Wiederholungsprüfung

Melden sich die Kandidatin/der Kandidat zur Wiederholungsprüfung, so hat sie/er diejenigen Prüfungsteile (Erziehungswissenschaft, Unterrichtsfach) vollständig (Klausur(en) und mündliche Prüfung) zu wiederholen, bei denen die berechnete Note schlechter als "ausreichend (4,0)" ist. Wurde die Hausarbeit mit einer Note schlechter als "ausreichend (4,0)" bewertet, ist sie ebenfalls zu wiederholen.





7. Promotion

Die Promotion wird durch die Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät geregelt. Die mündliche Prüfung kann in Form des Rigorosums abgelegt werden; dann sind drei Fächer (Hauptfach, 1. und 2. Nebenfach) erforderlich. Wird als Form der mündlichen Prüfung die Disputation gewählt, findet die mündliche Prüfung (Disputation) nur in einem Fach statt; die Nebenfächer entfallen.

Für Magisterabsolventen sind keine weiteren Scheine erforderlich, Staatsexamenskandidaten müssen, wenn sie als mündliche Prüfung das Rigorosum wählen, ein drittes Fach studieren. (Das Erziehungswissenschaftliche Studium kann teilweise als Fachstudium für Pädagogik anerkannt werden.)

Die Teilnahme an Oberseminaren wird empfohlen.



8. Studium im Ausland - Studium von Ausländern in Köln

Studium im Ausland

Besonders empfohlen wird ein Auslandsaufenthalt nach der Zwischenprüfung oder nach dem Hauptstudium.

Ein Auslandsstudienaufenthalt im Rahmen des Germanistikstudiums ist besonders sinnvoll für Studierende, die sich für bestimmte Forschungsvorhaben spezialisieren wollen, bei denen Kontakte mit ausländischen Forschungsstellen oder Materialsammlungen wichtig sind.

Informationen zum Auslandsstudium sind einzuholen beim Akademischen Auslandsamt, Kerpener Str. 4, 50937 Köln.



Anerkennung eines Auslandsstudiums

In Verbindung mit dem Institut für Deutsche Sprache und Literatur (zuständig ist Herr Dr. Kircher, Zi. 243) erkennen Dekanat und Prüfungsamt Studienzeiten im Ausland bei Vorlage entsprechender Bescheinigungen als Bestandteile des Germanistikstudiums an.



Förderung eines Auslandsstudiums

Ein Auslandsaufenthalt kann -- in der Regel für ein Jahr -- nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) durch Auslandszuschläge und Übernahme der Studiengebühren gefördert werden, wenn er für das Studium förderlich ist und wenigstens ein Teil auf den Studiengang angerechnet werden kann.

Darüber hinaus können Stipendien des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) und anderer Organisationen beantragt werden. Bewerbungstermin für DAAD-Jahresstipendien für das jeweils nächste Studienjahr ist der 31.10.

Bewerbungstermin für Fulbright-Stipendien (USA) ist der 15. Juni. DAAD-Stipendien (2-4 Monate) für die Anfertigung von Staats-, Magister- und Doktorarbeiten, die einen Auslandsaufenthalt notwendig machen, können spätestens 3 Monate vor Ausreise beantragt werden.

Austauschmöglichkeiten gibt es ferner mit unseren Partner-Universitäten: Cambridge University (England), der Université Blaise Pascal, Clermont-Ferrand, der Karlsuniversität, Prag und der Universität Krakau; Partnerschaften mit der Monash University und der University of Melbourne (Australien) sind im Aufbau; für Cambridge zuständig ist Prof. Dr. Walter Pape, für Clermont-Ferrand Dr. Hartmut Kircher, für Australien Prof. Dr. Günter Blamberger, für Prag Herr Dr. Kircher.



Tätigkeit als Lehrassistent für deutsche Sprache an Schulen im Ausland

Lehramtsstudierende der Fremdsprachen und anderer geisteswissenschaftlicher Fächer -- insbesondere der Germanistik -- mit guten Sprachkenntnissen können sich vom 3. Semester an um eine Tätigkeit als Lehrassistent für deutsche Schulen in England, Frankreich und einigen anderen Ländern bewerben. Lehrassistenten erhalten eine Vergütung. Dauer: 8-10 Monate ab September /Oktober. Bewerbungstermin: ca. 15. Dezember/15. Januar. Zuständig ist das Akademische Auslandsamt.



Studium von Ausländern in Köln

Allen ausländischen Germanistik-Studierenden wird empfohlen, sich möglichst zu Beginn Ihres Aufenthalts in Köln von Herrn Dr. Kircher (Zimmer 243) in der Sprechstunde beraten zu lassen (im Semester donnerstags von 16.30 bis 18.00 Uhr, während der Ferien s. Aushang). Besorgen Sie sich bitte vor der Beratung dieses Infoblatt und das kommentierte Vorlesungsverzeichnis unseres Instituts. Herr Dr. Kircher ist auch zuständig für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen. Dafür sind alle Diplome, möglichst in deutscher Übersetzung, und Studienbücher mitzubringen.

Bei der Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen deutscher Studierender wird darauf geachtet, daß diese in etwa unseren Anforderungen entsprechen. Im Grundstudium erworbene Scheine werden auch für unser Grundstudium anerkannt, wenn Klausur, mündliche Prüfung oder schriftliche Hausarbeit erfolgreich absolviert worden sind. Entsprechend gilt, daß ein Hauptseminarschein anerkannt wird, wenn die im Ausland erbrachte Leistung im Rahmen des Hauptstudiums mit einer benoteten schriftlichen Hausarbeit, die unseren Anforderungen entspricht (Umfang, Niveau), abgeschlossen wurde. Bitte bringen Sie die Hausarbeiten mit in die Sprechstunde.

Im Rahmen des Sokrates-Programms besteht ein Austausch zwischen unserem Institut und den Germanistischen Seminaren der Universitäten Aalborg, Amsterdam, Bern, Zürich, Krakau, Lissabon, Porto und Wien. Die Stipendien-Ausschreibungen werden in der Regel im Mai/Juni durch Aushang bekanntgemacht.

9. Praktische Hinweise

Aushang der Lehrveranstaltungen

Die Lehrveranstaltungen für das jeweils nächste Semester werden noch vor Erscheinen des Vorlesungsverzeichnisses am Schwarzen Brett (Eingang zur Bibliothek) und -- von den Dozenten -- in den Schaukästen ausgehängt.



Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis

Jedes Semester wird vom Institut aus ein kommentiertes Vorlesungsverzeichnis angeboten, das Angaben zu Thematik, zu erarbeitender Literatur u.ä. der einzelnen Lehrveranstaltungen enthält. Es erscheint ca. zwei Wochen vor Vorlesungsende des vorherigen Semesters und wird von der Bibliotheksaufsicht verkauft.



Studienberatung

Auskünfte und Beratung über Studienangelegenheiten bieten alle Dozenten in ihren Sprechstunden an (speziell Prof. Dr. Göttert).



Verwaltungsangelegenheiten

Auskünfte über alle Verwaltungsangelegenheiten im



Geschäftszimmer (Zi. 206), Tel.: 470-2460

Mo-Do 8-16 Uhr, Fr. 8-14 Uhr

10. Bibliothek

Öffnungszeiten

Während des Semesters: Während der akademischen Ferien:

Mo -- Fr: 8 -- 20 Uhr, Sa: 9 -- 12 Uhr Mo -- Fr: 9 -- 19 Uhr, Sa: geschlossen

Ein ausführliches Merkblatt mit Hinweisen zur Bibliotheksbenutzung -- es enthält auch die Modalitäten der Ausgabe von Seminarkarten -- ist erhältlich in den Bibliothekszimmern (Zi. 201 und 202, Mo-Fr von 9-17 Uhr) sowie bei den



Bibliotheksführungen:

Studienanfänger müssen an einer Bibliotheksführung teilnehmen, die einen ersten Überblick über Aufstellung, Katalogbenutzung und Systematik gibt. Die Teilnahme an der Führung wird durch die Bibliothekarin auf dem Schein der Obligatorischen Studienberatung bestätigt. Sie kann nur ersetzt werden durch die Teilnahme an einem Tutorium "Einführung I". Es wird dringend empfohlen, nach einer ersten Orientierung auch an einer Bibliotheksführung für Fortgeschrittene (nur EDV) teilzunehmen, die regelmäßig während des Semesters angeboten werden (siehe Aushang).



Seminarkarten

Der Zutritt zur Bibliothek ist nur Studierenden erlaubt, die eine gültige Seminarkarte vorweisen können. Diese Karten werden zu Semesteranfang vor der Bibliothek gegen Vorlage des gültigen StudentInnen- und Personalausweises ausgegeben und müssen auch dort jedes Semester verlängert werden.

Die Seminarkarte ist bei der Aufsicht unaufgefordert vorzuzeigen!

Nur Studierenden, die nicht Germanistik (im Haupt- oder Nebenfach) studieren, ist es gestattet, die Bibliothek gegen Hinterlegung des Studierenden-/Personalausweises (o.ä.) zu benutzen.





11. Lektürehinweise und Grundwissen zur Vorbereitung der Zwischenprüfung

Neuere deutsche Literatur

A. Kleine Leseliste



Gedichte in Auswahl:

Andreas Gryphius, Paul Fleming, Christian Hofmann von Hofmannswaldau, Matthias Claudius, Johann Wolfgang Goethe, Friedrich Schiller, Friedrich Hölderlin, Joseph von Eichendorff, Heinrich Heine, Eduard Mörike, Theodor Storm, Rainer Maria Rilke, Else Lasker-Schüler, Georg Trakl, Bertolt Brecht, Gottfried Benn, Paul Celan, Ingeborg Bachmann, Erich Fried, Ernst Jandl, Hans Magnus Enzensberger, Sarah Kirsch, Volker Braun, Durs Grünbein u. a. (z. B. in: Karl Otto Conrady [Hrsg.]: Das große deutsche Gedichtbuch Artemis & Winkler 1991; erw. Neuausg. Herbst 2000)

Andreas Gryphius

Catharina von Georgien, oder Bewehrete Beständigkeit (UA 1651/ED 1657)

Hans Jacob Christoffel von Grimmelshausen

Der Abentheuerliche Simplicissimus Teutsch (1669)

Jacob Michael Reinhold Lenz

Der Hofmeister oder Vortheile der Privaterziehung (1774)

Gotthold Ephraim Lessing

Minna von Barnhelm, oder das Soldatenglück (1767)

Nathan der Weise (1779)

Johann Wolfgang Goethe

Götz von Berlichingen mit der eisernen Hand (1773)

Die Leiden des jungen Werthers (1774)

Urfaust (entst. 1772-1775)

Faust. Ein Fragment (1790)

Iphigenie auf Tauris (1787)

Wilhelm Meisters Lehrjahre (1795/96)

Friedrich Schiller

Die Räuber. Ein Schauspiel (1781)

Maria Stuart (1801)

Wilhelm Tell. Schauspiel (1805)

Heinrich von Kleist

Der zerbrochene Krug (1811)

Prinz Friedrich von Homburg (entst. 1809-11; UA 1821)

Ernst Theodor Amadeus Hoffmann

Der goldne Topf. Ein Mährchen aus der neuen Zeit (1814, in: Fantasiestücke in Callots Manier III)

Der Sandmann (1817, in: Nachtstücke I).

Das Fräulein von Scudéri. Erzählung aus dem Zeitalter Ludwigs des Vierzehnten (1819; 1820 in: Die Serapionsbrüder III)

Joseph von Eichendorff

Aus dem Leben eines Taugenichts (1826)

Georg Büchner

Woyzeck (entst. um 1836; ED 1879; UA 1913)

Annette von Droste-Hülshoff

Die Judenbuche. Ein Sittengemälde aus dem gebirgichten Westfalen (1842)

Heinrich Heine

Deutschland. Ein Wintermärchen (1844)

Adalbert Stifter

Abdias (1843; 2. Fassung 1847 in: Studien IV)

Gottfried Keller

Der grüne Heinrich (1854/55; zweite Fassung 1879/80)

Gerhart Hauptmann

Die Weber (1892)

Der Biberpelz (1893)

Theodor Fontane

Effi Briest (1895)

Thomas Mann

Buddenbrooks. Verfall einer Familie (1901)

Bekenntnisse des Hochstaplers Felix Krull. Der Memoiren erster Teil (1954)

Heinrich Mann

Der Untertan (als Buch 1916 [Privatdruck] u. 1918)

Hugo von Hofmannsthal

Ein Brief [Der Brief des Lord Chandos] (1902)

Der Schwierige (1921)

Robert Walser

Der Gehülfe (1908)

Franz Kafka

Der Prozeß (1925)

Alfred Döblin

Berlin Alexanderplatz. Die Geschichte von Franz Biberkopf (1929)

Robert Musil

Die Verwirrungen des Zöglings Törleß (1906)

Bertolt Brecht

Mutter Courage und ihre Kinder. Eine Chronik aus dem Dreißigjährigen Krieg (UA 1941)

Leben des Galilei (UA 1943)

Max Frisch

Stiller (1954)

Friedrich Dürrenmatt

Der Besuch der alten Dame (1956)

Günter Grass

Die Blechtrommel (1959)

Heinrich Böll

Wo warst du, Adam? (1951)

Gruppenbild mit Dame (1971)

Uwe Johnson

Mutmaßungen über Jakob (1959)

Ingeborg Bachman

Das dreißigste Jahr. Erzählung (1961)

Rolf Hochhuth

Der Stellvertreter (1963)

Thomas Bernhard

Frost (1963)

Gehen (1971)

Heiner Müller

Die Hamletmaschine, (1977; UA 1979)

Botho Strauss

Paare, Passanten (1981)

Christa Wolf

Kassandra (1983)

Elfriede Jelinek

Die Klavierspielerin (1983)

Rainald Goetz

Irre. Roman (1983)

Peter Handke

Die Wiederholung (1986)

W. G. Sebald

Die Ausgewanderten (1992)

Marcel Beyer

Flughunde (1995)



ED: Erstdruck

UA: Uraufführung

B. Leseliste "Grundwissen Neuere deutsche Literatur":

Konzeptbegriffe


Die Zwischenprüfung der neueren deutschen Literaturwissenschaft besteht aus einem Essayteil und aus einem zentral gestellten Grundwissenteil. In diesem werden 3 Konzeptbegriffe zur Wahl gestellt, von denen zwei zu bearbeiten sind.



Von den Studierenden wird erwartet, daß sie folgende zwei Einführungen erwerben, die eine Reihe von Grundbegriffstexten enthalten:

Literaturwissenschaft. Ein Grundkurs. Hrsg. von Helmuth Brackert und Jörn Stückrath. Reinbek: Rowohlt 1992 (rororo-Enzyklopädie).

Grundzüge der Literaturwissenschaft. Hrsg. von Heinz-Ludwig Arnold und Hans Detering. München: Deutscher Taschenbuchverlag 1996 (dtv-Taschenbücher. Wissenschaftliche Reihe. 4704).

Die übrigen Grundbegriffstexte werden als Kopiervorlage in einem Ordner bei der Bibliotheksaufsicht zur Verfügung gestellt.



Autor/Diskurs: Michel Foucault: Was ist ein Autor? In: ders.: Schriften zur Literatur. Frankfurt a.M.: Ullstein 1988 (Ullstein-Materialien. 35011), S. 7-31.

Bildlichkeit: Gerhard Kurz. In: Literatur-Lexikon. Hrsg. von Walther Killy. Bd. 13: Begriffe, Realien, Methoden. Gütersloh, München: Bertelsmann 1992, S. 109-115.

Drama: Dietrich Schwanitz et al.: Drama, Bauformen und Theorie. In: Fischer Lexikon-Literatur. Hrsg. von Ulfert Ricklefs. Bd. 1: A-F. Frankfurt a. M.: Fischer 1996 (Fischer-Taschenbuch. 4565) S. 397-420.

Edition: Andreas Thomasberger: Textsicherung und Textkritik. In: Literaturwissenschaft. Hrsg. von Brackert/Stückrath, S. 455-465.

Epoche/Literaturgeschichte: Rainer Rosenberg: Epochen. In: Literaturwissenschaft. Hrsg. von Brackert/Stückrath, S. 269-280.

Erzählung: Jochen Vogt: Grundlagen narrativer Texte. In: Grundzüge. Hrsg. von Arnold/Detering, S. 287-307.

Gattung: Wilhelm Voßkamp: Gattung. In: Literaturwissenschaft. Hrsg. von Brackert/Stückrath, S. 253-269.

Gender: Georg Rippl: Feministische Literaturwissenschaft. In: Einführung in die Literaturwissenschaft. Hrsg. von Miltos Pechivanos et al.. Stuttgart, Weimar. Metzler 1995, S. 230-240.

Kanon: Aleida und Jan Assmann: Kanon und Zensur. In: Kanon und Zensur. Beiträge zur Archäologie der literarischen Kommunikation II. Hrsg. von Aleida und Jan Assmann. München: Fink1987. S. 7-27.

Medium/Buch: Roger Chartier: Die geschriebene Botschaft und ihre Rezeptionen. Vom Codex zum Bildschirm. In: Neue Rundschau 106 (1995), H. 3. S. 117-131.

Literatur/Fiktionalität: Terry Eagleton: Einführung in die Literaturtheorie. Stuttgart: Metzler 1997 (Sammlung Metzler. 246) S. 1-18.

Lyrik: Jürgen Link: Lyrik. In: Literaturwissenschaft. Hrsg. von Brackert/Stückrath, S. 86-101.

Rhetorik: Uwe Neumann: Rhetorik. In: Grundzüge. Hrsg. von Arnold/Detering, S. 219-233.

Sozialgeschichte/Systemtheorie: Andreas Dörner/Ludgera Vogt: Literatur - Literaturbetrieb - Literatur als –System'. In: Grundzüge. Hrsg. von Arnold/Detering, S. 79-99.

Text: Umberto Eco: Fiktive Protokolle. In: ders.: Im Wald der Fiktionen. Sechs Streifzüge durch die Literatur. München, Wien: Hanser 1994. S. 155-184.

Verstehen: Aleida Assmann: Im Dickicht der Zeichen. Hodegetik - Hermeneutik - Dekonstruktion. In: Deutsche Vierteljahrsschrift 70 (1996), S. 535-551.



HINWEIS:Eine umfangreiche studienbegleitende Leseliste enthält das Merkblatt zum wissenschaftlichen Arbeiten, EBENDA, das im Geschäftszimmer des Instituts (Zi. 206) erhältlich ist.



"Denn es soll ja nicht geredet und geschrieben werden, damit geredet und geschrieben, sondern damit am Ende wirklich etwas ausgemacht werde, was nun als die Frucht dieser vielen Arbeit jedem Sterblichen zu Nutzen kömmt."

Karl Philipp Moritz: Denkwürdigkeiten, aufgezeichnet zur Beförderung des Edlen und Schönen.

 

Sprachwissenschaft des Deutschen

Grundwissen



Allgemeine Begriffe

Kompetenz vs. Performanz, deskriptive vs. präskriptive Grammatik, einzelsprachliche Grammatik vs. Universalgrammatik, Synchronie vs. Diachronie, syntagmatische vs. paradigmatische Relation, Distribution, sprachliches Zeichen



Phonetik und Phonologie

Grundbegriffe: artikulatorisches phonetisches Merkmal, akustisches phonetisches Merkmal;

distinktives Merkmal, Phonem, Allophon, freie Allophone, komplementär verteilte Allophone

Silbe, Silbenanlaut, Silbennukleus, Silbenkoda, Akzent;

phonologische Regeltypen (Assimilation, Dissimilation, Metathese, Insertion (Epenthese bzw. Sproßlaut), Tilgung);

Phonologische Analyse des Deutschen: phonetische Transkription;

die distinktiven Merkmale der Vokale und Konsonanten des Deutschen;

die wichtigsten phonologischen Regeln des Deutschen (z. B. Auslautverhärtung, Assimilationen); Silbenstrukturanalyse



Morphologie

Grundbegriffe: Morphem, Allomorph, die wichtigsten Morphemtypen (Wurzel, Stamm, freies vs. gebundenes Morphem, Affix (Präfix, Suffix, Infix)), Fugenelement;

Komposition und ihre wichtigsten Subtypen (Determinativ-, Kopulativ-, Rektionskompositum), Derivation und ihre wichtigsten Subtypen (Präfigierung, Suffigierung), implizite Ableitung bzw. Konversion, Kurzwortbildung, Amalgamierung;

Flexion und ihren wichtigsten Subtypen (Konjugation, Deklination);

Motivation und Idiomatisierung bzw. Lexikalisierung; Produktivität;

Morphologische Analyse des Deutschen: die wichtigsten Flexions- und Wortbildungsverfahren des Deutschen (z. B. Kompositions- und Derivationsverfahren s. weiter oben unter "Grundbegriffe")



Syntax

Grundbegriffe: syntaktische Strukturbegriffe (Konstituentenstruktur, Phrase, Kopfkonstituente), syntaktische Kategorie, syntaktische Funktion, Valenz bzw. Subkategorisierung, Rektion, Kongruenz, Transformation, Grundbegriffe der X-Bar-Syntax (Kopfkonstituente, Kopfprojektion, Phrase, Spezifikator, Komplement, Adjunkt);

Syntaktische Analyse des Deutschen: die wichtigsten syntaktischen Kategorien und Funktionen im Deutschen, die Satzarten, Verbstellung;

traditionelle Analyse (topologische Felderstruktur, Wortarten, syntaktische Funktionen) oder Analyse im Rahmen der X-Bar-Syntax oder Analyse im Rahmen der Dependenzgrammatik



Semantik

Grundbegriffe: der Bedeutungsbegriff und seine Aspekte (Intension/Begriffsinhalt vs. Referenz/Extension/Begriffsumfang), semantisches Merkmal, Prototypensemantik, Wortfeld (Bedeutungsfeld);

Ambiguität, Synonymie (semantische Äquivalenz, Bedeutungsgleichheit), Bedeutungsinklusion (Hypo-/Hyperonymie, Implikation), Bedeutungsgegensatz (kontradiktorische und konträre Inkompatibilität, Antonymie) jeweils auf der wortsemantischen und satzsemantischen Ebene;

Kompositionalitätsprinzip (Fregesche Prinzip);

Semantische Analyse des Deutschen: Analyse der semantischen Relationen auf wortsemantischer und satzsemantischer Ebene (s. weiter oben unter "Grundbegriffe"), Analyse eines Wortfelds, die Bedeutung der wichtigsten Satzverknüpfer (und, oder, wenn ..., dann) und Quantoren (alle, ein)



Pragmatik

Grundbegriffe: Deixis;

Sprechakt und seine Aspekte (propositionale, illokutionäre, perlokutionäre Komponente), die Sprechaktregeln wichtiger Sprechakttypen (Versprechen, Auffordern, Fragen, Feststellen/Mitteilen), Sprechaktklassifizierung (Repräsentative/Assertive, Kommissive, Direktive, Expressive, Deklarative), illokutiver Indikator, performatives Verb, indirekter Sprechakt;

wörtliche Bedeutung vs. Andeutung (konversationelle Implikatur), das Kooperationsprinzip und die vier Konversationsmaximen (der Quantität, Relation, Qualität und Modalität);

Pragmatische Analyse: Sprechaktanalyse (die Angabe der Sprechaktregeln für einen vorgegebenen Sprechakt), Analyse eines indirekten Sprechakts, die Analyse illokutiver Indikatoren (Satzart, performative Verben, Verbmodus etc.), die Analyse einer Andeutung (konversationellen Implikatur)





Einführungen in die Sprachwissenschaft

Fanselow, G./Felix, S. W. 19933. Sprachtheorie. Eine Einführung in die generative Grammatik. Bd. 1: Grundlagen und Zielsetzungen. Tübingen: Francke.

Grewendorf, G./Hamm, F./Sternefeld, W. 199810. Sprachliches Wissen. Eine Einführung in moderne Theorien der grammatischen Beschreibung. Frankfurt am Main: Suhrkamp.

Jackendoff, R., 1993. Patterns in the mind. New York: Harvester Wheatsheaf.

Linke, A./Nussbaumer, M./Portmann, P. R. 19963. Studienbuch Linguistik. Tübingen: Niemeyer.

Vater, H. 19962. Einführung in die Sprachwissenschaft. München: Fink.



Grammatiken des Deutschen

Duden. Grammatik der deutschen Gegenwartsprache. 19986. Mannheim: Dudenverlag.

Eisenberg, P. 1999. Grundriß der deutschen Grammatik - Der Satz. Stuttgart: Metzler.

Eisenberg, P. 1998. Grundriß der deutschen Grammatik - Das Wort. Stuttgart: Metzler.

Engel, U. 19963. Deutsche Grammatik. Heidelberg: Groos (u.a.).

Heidolph, K. E./W. Flämig/W. Motsch et al. 1981. Grundzüge einer deutschen Grammatik. Berlin: Akademieverlag.

Zifonun, Gisela et al. 1997. Grammatik der deutschen Sprache. 3 Bde. Berlin: de Gruyter.



Sprachwissenschaftliche Lexika

Asher, R. E. (ed.). 1994. Encyclopedia of language and linguistics. 10 Bde. Oxford: Pergamon Press.

Bright, W. (ed.). 1992. International encyclopedia of linguistics. 4 Bde. New York (u.a.): Oxford University Press.

Bußmann, H. 19902. Lexikon der Sprachwissenschaft. Stuttgart: Kröner.

Glück, H. (ed.) 20002. Metzler-Lexikon Sprache. Stuttgart: Metzler.



Wörterbücher

Brückner, T. / Sauter, C. 19862. Rückläufige Wortliste zum heutigen Deutsch. 2 Bde. Mannheim: IdS

Duden. Das große Wörterbuch der deutschen Sprache. 1993-19952, 8 Bde. Mannheim: Dudenverlag.

Grimm, J. / Grimm, W. Deutsches Wörterbuch. Hrsg. v. d. Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin. 16 Bde. Leipzig: Hirzel 1854-1970.

Klappenbach, R. / Steinitz, W. (eds.), 1967-1977.Wörterbuch der deutschen Gegenwartssprache. 6 Bde. Berlin: Akademie Verlag.

Kluge, F. 199523. Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. Berlin: de Gruyter.

Kuepper, H. 1955-1970.Wörterbuch der deutschen Umgangssprache. 6 Bde. Hamburg: Claassen.

Kühn, P. 1978. Deutsche Wörterbücher. Eine systematische Bibliographie. Tübingen: Niemeyer.

Muthmann, G. 1988. Rückläufiges deutsches Wörterbuch. Tübingen: Niemeyer.

Pfeifer, W. 19932. Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 2 Bde. Berlin: Akademieverlag.

Wahrig, E. et al. (eds.), 1980. Brockhaus Wahrig. Deutsches Wörterbuch in sechs Bänden. Stuttgart:Deutsche Verlagsanstalt; Wiesbaden: Brockhaus.



Syntax

Fanselow, G. / Felix, S. 19933. Sprachtheorie. Bd. 2: Die Rektions- und Bindungstheorie. Tübingen: Francke.

Haegemann, L. 1991. Introduction to Government and Binding Theory. Oxford: Basil Blackwell.

Grewendorf, G. 1988. Aspekte der deutschen Syntax. Tübingen: Narr.

Stechow, A. v. / Sternefeld, W., 1988. Bausteine syntaktischen Wissens. Ein Lehrbuch der generativen Grammatik. Opladen: Westdeutscher Verlag.

Wöllstein-Leisten, A. et al. 1997. Grundlagen der syntaktischen Analyse. Tübingen: Stauffenburg.

Jacobs,J./Stechow, A. von/Sternefeld, W./Vennemann, Th. (eds.) 1993 u. 1995, Syntax. Ein internationales Handbuch der zeitgenössischen Forschung. 2 Bde., Berlin, New York: de Gruyter.



Morphologie

Bhatt, Chr. 1991. Einführung in die Morphologie. Hürth-Efferen: Gabel. (=KLAGE 23).

Fleischer, W./Barz, I. 19952. Wortbildung der deutschen Gegenwartssprache. Tübingen: Niemeyer.

Katamba, F. 1993. Morphology. Houndmills (u.a.): Macmillan.

Olsen, S. 1986. Wortbildung im Deutschen: Eine Einführung in die Theorie der Wortstruktur. Stuttgart: Kröner.

Spencer, A. 1998. The handbook of morphology. Oxford: Blackwell.



Phonetik/Phonologie

Duden. Aussprachewörterbuch. 19903. Mannheim: Dudenverlag.

Muthmann, G. 1996. Phonologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. Tübingen: Niemeyer.

Pompino-Marschall, B. 1995. Einführung in die Phonetik. Berlin: de Gruyter.

Ramers, K.-H. 1998. Einführung in die Phonologie. München: Fink.

Wiese, R. 1996. The phonology of German. Oxford: Clarendon Press.

Goldsmith, John A. (ed.) 1995. The Handbook of Phonological Theory. Cambridge, MA, Oxford: Blackwell.



Semantik

Lohnstein, H. 1996. Formale Semantik und natürliche Sprache: Einführendes Lehrbuch. Opladen: Westdeutscher Verlag.

Lyons, L. 1977. Semantics. 2. Bde. Cambridge: University Press. Dt.: Semantik. München: Beck 1980.

Schwarz, M./Chur, J. 19962. Semantik. Ein Arbeitsbuch. Tübingen: Narr.

Lappin, Sh. (ed.) 1997. The Handbook of Contemporary Semantic Theory. Malden, MA, Oxford: Blackwell.

Stechow, A. von/Wunderlich, D. (eds.) 1991. Semantik. Ein internationales Handbuch der zeitgenössischen Forschung. Berlin, New York: de Gruyter.



Pragmatik

Grice, P. H. 1979. Logik und Konversation. In: G. Meggle (ed.). Handlung, Kommunikation, Bedeutung. Frankfurt a. M.: Suhrkamp.

Levinson, S. C. 1983. Pragmatics. Cambridge: University Press. Dt.: Pragmatik. Tübingen: Niemeyer 19942.

Rolf, E. 1997. Illokutionäre Kräfte. Opladen: Westdeutscher Verlag.

Posner, R. 1979. Bedeutung und Gebrauch der Satzverknüpfer in den natürlichen Sprachen. In: G. Grewendorf (ed.). Sprechakttheorie und Semantik. Frankfurt am Main: Suhrkamp.

Searle, J. R. 1971. Sprechakte. Frankfurt a. M.: Suhrkamp.

Ältere deutsche Literatur

A. Texte



Erwartet wird bis zur Zwischenprüfung die Lektüre von mindestens je einem der genannten Werke (oder je einer Werkgruppe) aus den folgenden sechs Bereichen:



1. Ein frühmittelalterlicher deutscher Text:

etwa Otfrid von Weißenburg, Evangelienbuch

Ludwigslied

Annolied

Frau Ava, Das Jüngste Gericht



2. Ein Werk der Großepik:

etwa Hartmann von Aue, Erec/Iwein

Wolfram von Eschenbach, Parzival

Gottfried von Straßburg, Tristan

Nibelungenlied

ein späterer Roman



3. Einige Lieder:

etwa aus dem frühen Minnesang (Minnesangs Frühling)

aus dem Ôuvre Walthers von der Vogelweide

aus dem späteren Minnesang (Neidhart, Schweizer Minnesänger)



4. Einige Beispiele der kleinen Reimpaardichtungen des 13. Jahrhunderts:

etwa Strickers Mären

Wernher der Gartenaere, Helmbrecht



5. Ein geistliches Spiel und ein Fastnachtspiel:

etwa Osterspiel von Muri

Eggenziehen



6. Ein Prosatext:

etwa Thüring von Ringoltingen, Melusine

Fortunatus

Hug Schapler

Johannes von Tepl, Der Ackermann aus Böhmen

Schriften Meister Eckarts





und ... auch die Bibel kann nicht schaden.

B. Grundwissen



Literaturbegriff/Mittelalterliches Dichtungsverständnis

Walter Haug: Literaturtheorie im deutschen Mittelalter: Von den Anfängen bis zum Ende des 13. Jahrhunderts. 2. Aufl. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft 1992, S. 1-5 und z. B. S. 91-107.

Friedrich Ohly, Vom geistigen Sinn des Worts im Mittelalter, Zeitschrift für deutsches Altertum 89 (1958/59), S. 1-23, wieder in: Friedrich Ohly: Schriften zur mittelalterlichen Bedeutungsforschung. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft 1977, S. 1-31.



Überlieferungsgeschichte

Klaus Grubmüller: Gegebenheiten deutschsprachiger Textüberlieferung bis zum Ausgang des Mittelalters. In: Sprachgeschichte. Ein Handbuch zur Geschichte der deutschen Sprache und ihrer Erforschung. Hrsg. von Werner Besch, Oskar Reichmann und Stefan Sonderegger. 1.-2. Halbbd. Berlin, New York: de Gruyter 1984-1985 (Handbücher zur Sprach- und Kommunikationswissenschaft. 2. 1-2.), 1.Halbbd.: 2., völlig neu bearb. u. erw. Aufl. 1998, S. 214-223.

Rüdiger Schnell: Was ist neu an der –New Philology'? Zum Diskussionsstand in der germanistischen Mediävistik. In: Alte und neue Philologie. Hrsg. von Martin-Dietrich Gleßgen, Franz Lebsanft. Tübingen: Niemeyer 1997 (Beihefte zu editio, 8), S. 61-95.



Gattungsprobleme

Wilhelm Voßkamp: Gattungen.In: Literaturwissenschaft. Ein Grundkurs. Hrsg. v. Helmut Brackert und Jörn Stückrath. Reinbek: Rowohlt 1992 (rororo-Enzyklopädie), S. 253-269.



Epochenprobleme

Peter von Moos: Gefahren des Mittelalterbegriffs. In: Modernes Mittelalter. Neue Bilder einer populären Epoche. Hrsg. von Joachim Heinzle. Frankfurt: Insel 1994, S. 33-63.



Kulturgeschichte

Dieter Kartschoke: Geschichte der deutschen Literatur im frühen Mittelalter. 2. Aufl. München: Deutscher Taschenbuchverlag 1994 (dtv. Wissenschaftliche Reihe. 4551), S. 11-59.

Joachim Bumke, Höfische Kultur. Literatur und Geschichte im Hohen Mittelalter. 9. Aufl. München:Deutscher Taschenbuchverlag 1999 (dtv-Taschenbücher. 30170), S. 595-784 (zuvor in zwei Bänden).



Sprachgeschichte

Peter von Polenz: Geschichte der deutschen Sprache. 9. Aufl. Berlin, New York: de Gruyter 1978.

12. Liste der Teilgebiete nach der Lehramtsprüfungsordnung



    Bereiche

    A Sprachwissenschaft

    Teilgebiete

    1 Theorien, Modelle, Methoden

    2 Beschreibungsebenen der deutschen Sprache

    3 Anwendungsbereiche und interdisziplinäre Beschreibungsaspekte

    4 Historische Aspekte der deutschen Sprache

    5 Regionale und soziale Aspekte der deutschen Sprache

    6 Funktionale Aspekte der deutschen Sprache

    B Literaturwissenschaft 1 Theorien, Modelle, Methoden

    2 Gattungen und Formen

    3 Deutsche Literatur von den Anfängen bis etwa 1500

    4 Deutsche Literatur von etwa 1500 bis etwa 1800

    5 Deutsche Literatur von etwa 1800 bis zur Gegenwart

    6 Autorinnen und Autoren und Werke



    C Fachdidaktik


    1 Theorien, Modelle, Methoden

    2 Curriculum Deutsch

    3 Lehr- und Lernprozesse: Sprache im Deutschunterricht

    4 Lehr- und Lernprozesse: Literatur im Deutschunterricht

    D Sprachpraxis


13. Schematische Übersicht zur Lehramtsprüfungsordnung (Alte LPO)

Lehramt und Regelstudienzeit Studiengänge Studienvolumen Leistungsnachweise Teilgebiete (Anzahl) Prüfungsleistungen: Hausarbeit in Deutsch oder dem 2. Fach und:
Klau-       mündl.
suren       Prüf.
S II


8 Semester + 12 Monate

Deutsch

2. Fach
E

64 SWS

64 SWS
32 SWS
ÄÄÄÄ
160 SWS (1)

G+FD+2 HS+ 2 QS+Sprechkunde
s. Bed. d. Fachs
s. Bed. f. EWS

2+2+1

5
3

2      60 min.

2      60 min.
1      40 min.
S I
zusätzlich zu S II (gemäß 5.3, 1. Abs.)

Deutsch
2. Fach
E

6-8 SWS
6-8 SWS (4)
6-8 SWS
ÄÄÄÄ
20 SWS (5)
 
+ 2 SP
+ 2 SP
+ 2 SP

+ 1 FK (2/3)
+15min. (2/3)
+15min.
(1) Berufliche Fachrichtungen 84 SWS, dann Summe 180 SWS.
(2) Wenn das weitere Unterrichtsfach nicht in S I unterrichtet wird, sind + 1 FK und + 15 min. in Deutsch zu erbringen, im weiteren U.-fach entfallen also die zusätzlichen Prüfungsleistungen.
(3) Wahlmöglichkeit: Klausur oder mündliche Prüfung wahlweise in Deutsch bzw. dem weiteren Fach.
(4) Wenn das weitere Fach kein Fach der Sekundarstufe I ist (z.B. Philosophie), sind im Fach Deutsch 12-14 SWS nachzuweisen.
(5) In jedem Fach mindestens 6 SWS, in einem der drei Fächer nach Wahl 2 SWS zusätzlich.
AD   Leistungsnachweis aus Allgemeiner Didaktik
E   Erziehungswissenschaft
FD   Leistungsnachweis aus Fachdidaktik
FK   Klausur bezogen auf S I (zusätzlicher Schwerpunkt)
G  Grundstudium nach Studienordnung
HS   Leistungsnachweis aus dem Hauptstudium
QS   Qualifizierter Studiennachweis
S I   Sekundarstufe I
S II   Sekundarstufe II
SP   weiterer Schwerpunkt aus einem bereits für SII gewählten Teilgebiet, der aber nicht Teil des SII-Schwerpunktes sein darf.
SWS  Semesterwochenstunden

Schematische Übersicht zur Lehramtsprüfungsordnung (Neue LPO)

Lehramt und Regelstudienzeit Studiengänge Studienvolumen Leistungsnachweise Teilgebiete (Anzahl) Prüfungsleistungen: Hausarbeit in Deutsch oder dem 2. Fach und:
Klau-       mündl.
suren       Prüf.
S II


8 Semester + 1 Semester (6 Monate)

Deutsch

2. Fach
E

60 SWS

60 SWS
30 SWS
ÄÄÄÄ
150 SWS (1)

G+FD+2 HS+ 2 QS (+Teilnahme Sprechkunde)
s. Bed. d. Fachs
s. Bed. f. E

2+2+1

5
3

2      60 min.

2      60 min.
1      40 min.
S I
zusätzlich zu S II (gemäß 5.3, 1. Abs.)

Deutsch
2. Fach
E

6 SWS
6 SWS (4)
6 SWS
ÄÄÄÄ
18 SWS (5)
 
+ 2 SP
+ 2 SP
+ 2 SP

+ 1 FK (2/3)
+15min. (2/3)
+15min.
(1) Berufliche Fachrichtungen 170-174 SWS.
(2) Wenn das weitere Unterrichtsfach nicht in S I unterrichtet wird, sind + 1 FK und + 15 min. in Deutsch zu erbringen, im weiteren U.-fach entfallen also die zusätzlichen Prüfungsleistungen.
(3) Wahlmöglichkeit: Klausur oder mündliche Prüfung wahlweise in Deutsch bzw. dem weiteren Fach.
(4) Wenn das weitere Fach kein Fach der Sekundarstufe I ist (z.B. Philosophie), sind im Fach Deutsch 12 SWS nachzuweisen.
(5) In jedem Fach 6 SWS.
AD   Leistungsnachweis aus Allgemeiner Didaktik
E   Erziehungswissenschaft
FD   Leistungsnachweis aus Fachdidaktik
FK   Klausur bezogen auf S I (zusätzlicher Schwerpunkt)
G  Grundstudium nach Studienordnung
HS   Leistungsnachweis aus dem Hauptstudium
QS   Qualifizierter Studiennachweis
S I   Sekundarstufe I
S II   Sekundarstufe II
SP   weiterer Schwerpunkt aus einem bereits für SII gewählten Teilgebiet, der aber nicht Teil des SII-Schwerpunktes sein darf.
SWS  Semesterwochenstunden

14. Prüfungsberechtigte

Stand: 1. Mai 2000



    Staatsprüfung (S I und S II):

    Bering, Blamberger, Brenner, Busse, Drux, Esselborn, Göttert, Kleinschmidt, Lenerz, Liebrand, Mecklenburg, Neuhaus, Pape, Peters, Primus, Vater, Voßkamp, Wegmann, Ziegeler.



    Magisterprüfung:

    Bering, *Blamberger, *Brenner, *Busse, Di Meola, *Drux, Dürscheid, Esselborn, Göttert, Haberland (ab 2.2.2001), Holznagel (ab 30.6.2000), *Kleinschmidt, Kolk, *Lenerz,*Liebrand, Mecklenburg, Mehler, *Neuhaus, *Pape, *Peters, *Primus, Ramers, A. Simonis, Stanitzek (bis 31.3.2001),*Vater, *Voßkamp, Wegmann, *Ziegeler.

    Nach der Magisterprüfungsordnung von 1986 muß einer der beiden Prüfer ein hauptamtlicher Professor sein (*), nach der Magisterprüfung 1997 muß an der Hauptfachprüfung mindestens ein hauptamtlicher Professor als Prüfer oder Beisitzer beteiligt sein.



    Promotion:

    Bering, Blamberger, Brenner, Bumke, Busse, Conrady, Di Meola, Drux, Dürscheid, Esselborn, Haberland (ab 2.2.2001), Hinck, Holznagel (ab 30.6.2000), Irmscher, Göttert, Keller, Kleinschmidt, Kolk, Lenerz, Liebrand, Linke, Mecklenburg, Mehler, Neuhaus, Pape, Peters, Primus, Ramers, A. Simonis, Sowinski, Stanitzek (bis 31.3.2001), Vater, Voßkamp, Wegmann, Ziegeler, Zimmermann.



    1. Zur Zuordnung der Teilgebiete zu den drei Abteilungen "Sprachwissenschaft", "Ältere deutsche Sprache und Literatur" und "Neuere deutsche Literatur" siehe Anlage 4 zur LPO, Abs. 5.5: "[...] Sprachwissenschaft (ohne das Teilgebiet A 4) [...] Literaturwissenschaft (ohne das Teilgebiet B 3) [...] das Gebiet der älteren deutschen Sprache und Literatur (Teilgebiete A 4 und B 3) [...]."

    2. Leistungsnachweise und Qualifizierte Studiennachweise aus Lehrveranstaltungen des Teilgebiets A 4 werden in der Regel derjenigen Abteilung ("Sprachwissenschaft des Deutschen" oder "Ältere deutsche Sprache und Literatur") zugeordnet, welcher der/die Lehrende angehört. Ausnahmen hiervon bedürfen der Zustimmung des gewählten Prüfers.

    Für Studierende, die sich in –Älterer deutscher Sprache und Literatur' prüfen lassen wollen, ist das Teilgebiet A 4 verbindlich.

Letzte Aktualisierung von Webmaster IDSL am 5.1.2001