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Das Studium der Germanistik
in Köln
Eine Information des Instituts für deutsche Sprache und Literatur der Universität zu Köln
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Die Informationen sind auch als PDF herunterzuladen.
Die Wissenschaft -- die Wissenschaft -- Die Wissenschaft -- die Wissenschaft. Christian Morgenstern
Mit dem vorliegenden Informationsblatt bemühen sich die Dozentinnen und Dozenten des Instituts, zu allen Fragen des Studiums Auskunft zu erteilen. Diese Auskunft ist nicht rechtsverbindlich. Rechtsverbindlich sind die Prüfungsordnungen für das Lehramt (LPO), für die Zwischenprüfungen (für Lehramtskandidaten), für die Magisterprüfung (einschließlich der Zwischenprüfung für Magisterkandidaten) sowie für die Promotion. Das Informationsblatt stellt aus diesen Vorgaben die Punkte zusammen, die für das Studium der Germanistik relevant sind.
Neben der vorliegenden Orientierungshilfe gibt es noch zwei weitere institutsweite Hilfen: EBENDA: Erste Informationen zum wissenschaftlichen Arbeiten. Mit Hinweisen für Seminar- und Hausarbeiten, einem Verzeichnis der wichtigsten Nachschlagewerke und einer studienbegleitenden Leseliste 6. Aufl. 2000 Und: MERKBLATT ZUR BIBLIOTHEKSBENUTZUNG. Was die quantitative und inhaltliche Seite der im folgenden beschriebenen Anforderungen angeht, so stellen sie in der Regel Mindestanforderungen dar. Da Sie jedoch alle an die Kölner Universität gekommen sind, um Ihr Wissen und Ihre Kompetenz zu vermehren und zu vergrößern, sind trotz aller studienordnungskonformen Konzentrations- bzw. Abwahlmöglichkeiten der individuellen Studiengestaltung und der Bemühung um fachliche ,Breite' und ,Vertiefung' keine Grenzen gesetzt: "Wenn einer meint, er lerne noch, so kömmt sein Witz empor; / Wenn einer meint, er sey gelehrt, so wird er jetzt ein Thor." Friedrich Logau, Deutsche Sinn-Gedichte (1644) Allerdings: "Es gibt wirklich sehr viele Menschen, die bloß lesen, damit sie nicht denken dürfen." Georg Christoph Lichtenberg
1. Allgemeine Bestimmungen zum Studium der GermanistikDas Fach Germanistik wird in den Lehramtsprüfungsordnungen als "Deutsch", in den Prüfungsordnungen der Fakultät (Magister, Promotion) als "Deutsche Philologie" bezeichnet. 1. StudienzieleDas Studium im Fach Deutsch/Deutsche Philologie führt zu folgenden Abschlußprüfungen (Studienzielen):
Zusätzlich zur Lehramtsprüfung für die Sekundarstufe II kann eine Ergänzungsprüfung für die Sekundarstufe I abgelegt werden (vgl. VIII).
Wichtiger Hinweis: Geltungsbereich der Studienordnungen Grundstudium/ZP: Das Grundstudium ist für Magister- und Staatsexamenskandidaten grundsätzlich gleich. Studierende, die ab dem WS 1997/98 ihr Studium in Köln begonnen haben, studieren nach der neuen ZPO (Zwischenprüfungsordnung). (vgl. III. Zwischenprüfung) Magisterprüfungsordnung (MPO) Studierende, die ab WS 1997/98 ihr Studium aufgenommen haben oder ab WS 98/99 in ein Magisterstudium in Köln gewechselt sind, legen ihre Prüfung nach der neuen MPO ab. Staatsexamen (LPO) Die neue LPO gilt für Studierende, die im WS 1997/98 oder später ihr Lehramtsstudium in Köln aufgenommen haben und für Studierende, die im WS 94/95 oder später ihr Lehramtsstudium und im WS 97/98 oder später ihr Hauptstudium begonnen haben. Auf Wunsch können Studierende, die ihr Studium bereits ab WS 1994/95 begonnen haben und vordem WS 1997/98 ins Hauptstudium gekommen sind, in Absprache mit Herrn Hagemeier (Staatliches Prüfungsamt) ebenfalls ihre Prüfung nach der neuen LPO ablegen. Es ist im Augenblick möglich, daß Studierende ihre ZP nach der alten Prüfungsordnung ablegen, ihr Staatsexamen dagegen bereits nach der neuen LPO.
2. Gliederung des FachesDas Fach gliedert sich in drei Abteilungen: Sprachwissenschaft des Deutschen (Linguistik) -- Ältere deutsche Sprache und Literatur -- Neuere deutsche Literaturwissenschaft.
3. Gliederung des StudiumsIn allen Studiengängen gliedert sich das Studium in Grund- und Hauptstudium. Das Grundstudium wird in der Regel mit der Zwischenprüfung (ZP) abgeschlossen, das Hauptstudium mit der Lehramtsprüfung oder der Magisterprüfung. Danach ist ein Graduiertenstudium mit dem Ziel der Promotion möglich.
Für den Lehramtsstudiengang (Sekundarstufe II) ist eine Regelstudiendauer von 8 Semestern vorgesehen; dazu kommt die Prüfungszeit (2 Semester nach der alten, 1 Semester nach der neuen LPO). Für den Magisterstudiengang beträgt die Regeldauer 9 Semester einschließlich der Prüfung (dies bedeutet praktisch: Meldung zur Prüfung im 8. Semester). Eine Überziehung der Semesteranzahl führt nicht zu Sanktionen. Der Studienumfang wird in Semesterwochenstunden (SWS) ausgedrückt: Eine Lehrveranstaltung, die ein Semester lang mit 2 Stunden in der Woche angeboten wird, umfaßt 2 SWS. Die geforderten Semesterwochenstunden sind für der einzelnen Studiengänge unterschiedlich (vgl. IV 2, V 2, VI 2, VII 2). Die geforderte Semesterwochenstundenzahl muß zum Ende des jeweiligen Studienabschnitts nachgewiesen werden, die jeweils angegebenen SWS pro Semester sind für die Regelstudiendauer berechnet und deshalb nur Durchschnittszahlen. Fachwissenschaftliche Studien an anderen deutschen und ausländischen Hochschulen werden auf die Studiendauer angerechnet. Zunächst müssen die Studienleistungen in den jeweiligen Instituten anerkannt werden (Studienleistungen deutscher Universitäten: Dr. Susanne Bürkle, Zi. 211, Sprechstunde siehe Aushang im Institut für deutsche Sprache und Literatur; Studienleistungen ausländischer Universitäten: Dr. Kircher, Zi. 243, Sprechstunde im Semester: Do. 16.30). Das Staatliche Prüfungsamt bzw. das Dekanat entscheiden im Einvernehmen mit den Fachvertretern über die endgültige Anerkennung und Einstufung.
4. LehrveranstaltungenFolgende Lehrveranstaltungen werden unterschieden: Die Vorlesung ist eine Lehrveranstaltung für das Grund- und Hauptstudium. In ihr wird jeweils ein umfänglicheres Gebiet des Faches, ausgehend vom aktuellen Forschungsstand, in Vortragsform zusammenhängend behandelt. In Vorlesungen kann man keine Leistungsnachweise erwerben. Die behandelten Themen können Gegenstand der Zwischenprüfung und der Abschlußprüfungen sein. Das Einführungsseminar ist eine obligatorische, mit einen schriftlichen Leistungsnachweis (Klausurarbeit oder Hausarbeit) abzuschließende Veranstaltung des Grundstudiums, in der man das Grundwissen erwirbt, das für das Hauptstudium vorausgesetzt wird. Das Proseminar oder die Übung sind fakultative Lehrveranstaltungen, die der Vermittlung und Erweiterung von Wissen, Methoden und technischen Fähigkeiten in einem Spezialgebiet dienen. Sie können von Studierenden des Grund- wie des Hauptstudiums besucht werden. Studierende des Hauptstudiums (Lehramt) können in Proseminaren einen Qualifizierten Studiennachweis erlangen. Erasmus-Studierende können Scheine zur Vorlage bei der Heimatuniversität erwerben. Proseminare können als Grundlage für die ZP gewählt werden. Das Hauptseminar ist Bestandteil des Hauptstudiums. Im Hauptseminar wird detailliertes Wissen in einem Spezialgebiet vermittelt. Aufgrund einer schriftlichen Studienleistung (Hausarbeit) kann ein Leistungsnachweis erworben werden, aufgrund eines Referates, Thesenpapiers o.ä. ein Qualifizierter Studiennachweis, aufgrund regelmäßiger, aktiver Teilnahme ein Teilnahmeschein (Magister). Das Oberseminar ist eine Lehrveranstaltung für fortgeschrittene Studierende des Hauptstudiums. Falls in einem Oberseminar auch Leistungsnachweise erworben werden können, gibt der Dozent das zu Beginn des Seminars bekannt. Das Kolloquium dient der vertieften Erfassung und Diskussion von literarischen Texten oder Forschungsergebnissen und ist in der Regel eine Veranstaltung für fortgeschrittene Studierende. Lektürekurse sollen die sprach- und literaturgeschichtlichen sowie die sprach- und literaturtheoretischen Kenntnisse vertiefen; bisher häufigste Form: fakultatives Seminar zur Übung der Übersetzens und der Grammatik des Mittelhochdeutschen (Examensvorbereitung). Tutorien sind von Studierenden geleitete Lehrveranstaltungen des Grundstudiums. In kleinen Gruppen sollen Arbeitstechniken eingeübt und das Grundwissen vertieft werden. Seminare für Fachdidaktik sind obligatorische Seminare im Lehramtsstudium. Alle Lehramtskandidaten müssen einen Qualifizierten Studiennachweis in diesem Bereich erwerben.
5. Leistungsnachweise/qualifizierte
Studiennachweise (QuaSte)/Studiennachweise/Teilnahmescheine
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| Sprachwissenschaft des Deutschen | Ältere deutsche Sprache und Literatur | Neuere deutsche Literaturwissenschaft |
| A 1, 2, 3, 5, 6 | A 4, B1-3, 6 | B 1, 2, 4, 5, 6 |
Die Zuordnung der Lehrveranstaltungen zu den einzelnen Bereichen A, B und C ist den Ankündigungen am Schwarzen Brett (vor dem Eingang zur Bibliothek) und dem kommentierten Vorlesungsverzeichnis zu entnehmen (zu Beginn der Semesterferien bei der Bibliotheksaufsicht erhältlich). Eine Lehrveranstaltung kann mehreren Bereichen zugeordnet sein.
Bereiche A, B
Für die Zulassung zur Prüfung ist der Nachweis über ein ordnungsgemäßes Studium zu erbringen. Einer der zwei Hauptseminarscheine muß dem Fachgebiet der "Neueren deutschen Literaturwissenschaft" (B 1-2, 4-6) entstammen, der andere aus den Fachgebieten "Sprachwissenschaft des Deutschen" oder "Ältere deutsche Sprache und Literatur". Zusätzlich zu diesen Leistungsnachweisen ist ein in den Bereichen A oder B zu erwerbender "Qualifizierter Studiennachweis" vorzulegen, und zwar aus der Abteilung, in der kein Hauptseminarschein erworben wurde.
Das bedeutet also, daß in allen drei Abteilungen ("Sprachwissenschaft des Deutschen", "Ältere deutsche Sprache und Literatur", "Neuere deutsche Literaturwissenschaft") je ein Schein erbracht werden müssen.
Bereich C
Zum ordnungsgemäßen SII-Studium ist der Besuch von 6 SWS Fachdidaktik erforderlich. Im Hauptstudium muß ein Fachdidaktik-Schein erworben werden. Auch dieser Schein ist bei der Zulassung zur Prüfung vorzulegen.
Bereich D
Die Studien im Bereich D werden unter "Sprechkunde" angeboten und umfassen 1-2 Semesterwochenstunden. Sie können während des Grund- oder Hauptstudiums absolviert werden. Über die erfolgreiche Teilnahme wird ein Qualifizierter Studiennachweis ausgestellt, der bei der Zulassung zur Prüfung vorzulegen ist.
Staatsexamen
Wahl der Teilgebiete
Für die Prüfung benennt die Kandidatin/der Kandidat insgesamt fünf Teilgebiete (und innerhalb dieser Teilgebiete Schwerpunkte, z.B. B 6 "Autoren und Werke", mit Schwerpunkt "Günter Grass"). Zwei Teilgebiete entstammen dem Bereich A (von denen eines durch den Bereich B 3 ersetzt werden kann), zwei weitere dem Bereich B (ohne B 3), das fünfte Teilgebiet entstammt dem Bereich C (Fachdidaktik). In der Praxis bedeutet dies folgendes: Zwei Teilgebiete werden in der Abteilung "Neuere deutsche Literaturwissenschaft" (d. h. Bereiche B 1-2, 4-6) gewählt, zwei weitere entweder der Abteilung "Sprachwissenschaft" (A 1-3, 5-6) oder der Abteilung "Ältere deutsche Sprache und Literatur" (A 4, B 3), das fünfte kann einer der drei Abteilungen entstammen, in der Regel aus der Abteilung "Neuere deutsche Literatur", und wird dann dem Bereich C zugeordnet; inwieweit dabei in der mündlichen Prüfung fachdidaktische Aspekte behandelt werden, bestimmt der Prüfer.
Noch anders ausgedrückt: Die Kandidaten entscheiden in der Regel mit der Wahl der Teilgebiete darüber, ob sie ihrer Prüfung "Neuere deutsche Literatur" und "Sprachwissenschaft des Deutschen" oder "Neuere deutsche Literatur" und "Ältere deutsche Sprache und Literatur" zugrunde legen. Falls letzeres der Fall ist, sollte bedacht werden, daß der Bereich A 4 als Sprachgeschichte definiert ist und den Gesamtzeitraum dieser Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart umfaßt (Beispiel: Sprachreformbewegungen im Barockzeitalter).
Bei mindestens drei der fünf Teilgebiete muß im übrigen sichergestellt sein, daß über die entsprechenden Themen keine Leistungsnachweise (d. h. aus obligatorischen Seminaren) vorliegen, die z. B. als Hauptseminarscheine (hierzu zählt auch der Fachdidaktik-Schein) entstanden sind. (Tip: Bereiche angeben, die aus zusätzlich besuchten Hauptseminaren stammen, also nicht aus solchen, in denen eine Hausarbeit angefertigt wurde!). Durch die Festlegung der Teilgebiete ist sicherzustellen, daß in der Prüfung sowohl die Literatur des 19. und 20. Jahrhunderts als auch die Literatur mindestens einer früheren Epoche berücksichtigt wird. Im Klartext: Wird die Prüfung in ³Neuerer deutscher Literatur" und "Sprachwissenschaft des Deutschen" abgelegt, muß neben der Literatur des 19. und 20. Jahrhunderts auch die des 17. oder 18. Jahrhunderts berücksichtigt werden; wird die Prüfung in Neuerer deutscher Literatur und Älterer deutscher Sprache und Literatur abgelegt, muß in der Neueren Abteilung mindestens die Literatur des 19. und 20. Jahrhunderts berücksichtigt werden.
Wahl der Prüferinnen und Prüfer
Im Zulassungsantrag benennt die Kandidatin/der Kandidat seine Prüferinnen und Prüfer. Dazu gehört zunächst der Prüfer, der das Thema der schriftlichen Hausarbeit stellt; dieser ist zugleich mündlicher Prüfer, darf aber als Themensteller für die Klausuren nicht mehr gewählt werden. Weiterhin benennt der Kandidat die Prüfer seiner Klausuren. Im einzelnen ergeben sich zwei Möglichkeiten:
Schreibt man seine Hausarbeit im Fach Deutsch, z.B. "Neuere deutsche Literatur", so wählt man für die beiden Klausuren je einen Prüfer: für "Neuere deutsche Literatur" einen Prüfer (der nicht Themensteller der Hausarbeit sein darf) sowie einen Prüfer für "Sprachwissenschaft des Deutschen" (oder für "Ältere deutsche Sprache und Literatur"). Der Themensteller der Hausarbeit ist zwingend einer der mündlichen Prüfer, der weitere mündliche Prüfer (in diesem Fall für "Sprachwissenschaft des Deutschen" [oder für "Ältere deutsche Sprache und Literatur"]) wird vom Prüfungsamt bestimmt.
Schreibt der Kandidat seine Hausarbeit nicht im Fach Deutsch, so wählt er beide Klausurenprüfer und einen Prüfer der mündlichen Prüfung. Der gewählte mündliche Prüfer darf gleichzeitig auch Klausurprüfer sein. Der weitere mündliche Prüfer wird vom Prüfungsamt bestimmt.
Einer der beiden benannten Klausur-Prüfer muß das Fachgebiet "Neuere deutsche Literatur" vertreten; der andere muß entweder das Fachgebiet "Sprachwissenschaft des Deutschen" oder das Fachgebiet "Ältere deutsche Sprache und Literatur" vertreten. Nach dieser Auswahl wird in der Regel auch der Prüfungsausschuß für die mündliche Prüfung zusammengesetzt.
ACHTUNG! Wenn Sie sich innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme des Studiums zur Prüfung anmelden, gewährt Ihnen das Prüfungsamt ein Vorschlagsrecht auch für den zweiten mündlichen Prüfer.
Schriftliche Hausarbeit
Die Bearbeitungszeit für die Hausarbeit beträgt vier Monate. Außer dem Erstgutachter (Themensteller) bestellt das Prüfungsamt einen Zweitgutachter für die Hausarbeit.
Klausuren
Es werden 2 Klausuren von jeweils 4 Stunden Dauer angefertigt. Die Prüfer stellen zwei Aufgaben aus den Teilgebieten des Kandidaten, die in der Klausur zur Wahl gestellt werden. Die Themen der Klausuren werden nur aus den Bereichen A und B, nicht aus C gestellt!
Zur altgermanistischen Klausur gehört neben dem Essay ein Sprachteil (Übersetzung mit grammatischen Fragen).
Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung dauert in der Regel 60 Minuten, jeweils ca. 30 Minuten für jede gewählte Abteilung. Der Prüfungsausschuß für jede Prüfung besteht aus den beiden Fachprüfern sowie dem vom Prüfungsamt bestellten Vorsitzenden. Der nichtfragende Prüfer führt jeweils Protokoll. Mindestens einer der beiden Fachprüfer muß hauptamtlicher Professor sein (s. Abschnitt XVI).
Die mündliche Prüfung beschränkt sich nicht auf die von den Kandidaten angegebenen Teilgebiete, sondern soll auch Aufschluß darüber geben, "in welchem Maße der Kandidat Verständnis für Zusammenhänge aufbringt und wesentliche Bereiche des Fachs überblickt" (vgl. XII).
Allgemeines/Schulpraktische Studien
Das Lehramtsstudium für die Sekundarstufe II umfaßt zwei Unterrichtsfächer und das Erziehungswissenschaftliche Begleitstudium (EWS) im Verhältnis von 2:2:1. Grundlage für die Organisation des Lehramtsstudiums und für das Abschlußexamen ist die Lehramtsprüfungsordnung (LPO) von 1994.
Obligatorischer Bestandteil jedes Lehramtsstudiums sind schulpraktische Studien im Umfang von 4 Wochen. Dieses Schulpraktikum kann von den Studierenden in einer Schule ihrer Wahl in NRW abgelegt werden (Ausnahmen nur nach Absprache mit dem Prüfungsamt). Die Studierenden sollen ihr Schulpraktikum vorerst selber organisieren. In den meisten Fällen melden sie sich in ihrer alten Schule zum Schulpraktikum an (vgl. auch Infoblatt des Prüfungsamtes).
Studienvolumen
Das Lehramtsstudium hat einen Umfang von 150 SWS, aufgeteilt in 80 SWS im Grundstudium (32 SWS pro Fach=8 SWS pro Fach/Semester und 16 SWS für EZW = 4 pro Semester) und 70 SWS im Hauptstudium (28 SWS pro Fach = 7 pro Fach/Semester und 14 SWS für EZW = 2-4 pro Semester)
Studienleistungen/Scheine
im Hauptstudium
Verlangt werden drei Hauptseminarscheine und ein Qualifizierter Studiennachweis in zwei Abteilungen des Fachs, ein Qualifizierter Studiennachweis in Fachdidaktik und ein Teilnahmeschein in der Sprechkunde.
Mögliche Kombinationen der Leistungsnachweise (LN) und Qualifizierten Studiennachweise (Q):
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| 1. LN NL
2. LN NL 3. LN Sp 4. Q Sp 5. Q C |
1. LN NL
2. LN Sp 3. LN Sp 4. Q NL 5. Q C |
1. LN NL
2. LN NL 3. LN ÄSpL 4. Q ÄSpL 5. Q C |
1. LN NL
2. LN ÄSpL 3. LN ÄSpL 4. Q NL 5. Q C |
Prüfungsleistungen
Schriftliche Hausarbeit, Bearbeitungszeit 3 Monate
Klausuren: im Hausarbeitsfach eine Klausur, im zweiten Fach zwei 4-stündige Klausuren für Sek II
mündliche Prüfungen: pro Fach eine 60-minütige mündliche Prüfung für Sek II.
Teilgebiete
Grundlage für das Lehramtsstudium ist der Teilgebietskatalog der LPO (s. Abschnitt XIII). Er gliedert das Fach Deutsch in vier "Bereiche", der Bereich D wird nur durch einen Teilnahmeschein abgedeckt.
A Sprachwissenschaft
B Literaturwissenschaft
C Fachdidaktik
D Sprachpraxis
Diese Gliederung der Fachstudien in A und B unterscheidet sich von der Gliederung des Faches in drei "Abteilungen", in denen das Lehrangebot organisiert ist:
Sprachwissenschaft des Deutschen (Linguistik)
Ältere deutsche Sprache und Literatur
Neuere deutsche Literaturwissenschaft
Die Verteilung der Teilgebiete auf die Abteilungen zeigt die folgende Tabelle:
| Sprachwissenschaft des Deutschen | Ältere deutsche Sprache und Literatur | Neuere deutsche Literaturwissenschaft |
| A 1-6 | A 4, B 1-3,6 | B 1, 2, 4, 5, 6 |
Die Zuordnung der Lehrveranstaltungen zu den einzelnen Bereichen A, B und C ist den Ankündigungen am Schwarzen Brett (vor dem Eingang zur Bibliothek) und dem kommentierten Vorlesungsverzeichnis zu entnehmen (am Anfang des Semesters bei der Bibliotheksaufsicht erhältlich). Eine Lehrveranstaltung kann mehreren Bereichen zugeordnet sein.
Nach der neuen Prüfungsordnung ist das Studium mit dem Examen eng verzahnt. Die Teilgebiete, die dem Examen in mündlichen und schriftlichen Prüfungen zugrundeliegen, müssen im Studium durch Leistungsnachweise abgedeckt werden. Nähere Hinweise werden in der obligatorischen Studienberatung zu Beginn des Hauptstudiums gegeben (Termine siehe Aushang am Geschäftszimmer).
Die Studierenden wählen im Hauptstudium 5 Teilgebiete (des alten Teilgebietskatalogs, ohne D), in denen jeweils entweder ein Leistungsnachweis oder ein Qualifizierter Studiennachweis erworben werden muß und die dann zugleich Teilgebiete der Prüfung sein werden.
Eines der Teilgebiete muß dem Bereich C (Fachdidaktik) entnommen werden, und zwar C 3 (Sprache im Deutschunterricht) oder C 4 (Literatur im Deutschunterricht). In diesem Teilgebiet wird ein Qualifizierter Studiennachweis erworben.
Die anderen vier Teilgebiete müssen aus den Bereichen A (Sprachwissenschaft) und B (Literaturwissenschaft) gewählt werden und dürfen nur zwei der drei Abteilungen' ("Neuere deutsche Literaturwissenschaft", "Ältere deutsche Sprache und Literatur" und "Sprachwissenschaft des Deutschen") entnommen werden. In der einen Abteilung werden zwei Leistungsnachweise, in der anderen Abteilung 1 Leistungsnachweis und ein Qualifizierter Studiennachweis erworben.
Eines der Teilgebiete muß vertieft studiert werden (8 SWS, ein Hauptseminarschein). Ihm wird das Thema der schriftlichen Hausarbeit entnommen.
Bereiche A, B
Für die Zulassung zur Prüfung ist der Nachweis über ein ordnungsgemäßes Studium zu erbringen. Dazu gehören drei Hauptseminarscheine und ein Qualifizierter Studiennachweis in 2 Abteilungen. Ein Hauptseminarschein muß dem Fachgebiet der "Neueren deutschen Literaturwissenschaft" (B 1-2,4-6) entstammen (siehe Tab. der möglichen Kombinationen).
Bereich C
Zum ordnungsgemäßen Sek II-Studium ist der Besuch von 6 SWS Fachdidaktik erforderlich. Im Hauptstudium muß ein Fachdidaktik-QuaSt erworben werden. Auch dieser Schein ist bei der Zulassung zur Prüfung vorzulegen.
Staatsexamen
Wahl der Teilgebiete
Für die Prüfung benennt die Kandidatin oder der Kandidat insgesamt fünf Teilgebiete (und innerhalb dieser Teilgebiete Schwerpunkte z.B.: B 6 "Autoren und Werke", mit Schwerpunkt "Günter Grass"), alle diese Teilgebiete sind durch Scheine abgedeckt. Zwei Teilgebiete entstammen dem Bereich A (von denen eines durch den Bereich B 3 ersetzt werden kann), zwei weitere aus dem Bereich B (ohne B 3), das fünfte aus dem Bereich C.
Durch die Festlegung der Teilgebiete ist sicherzustellen, daß in der Prüfung sowohl die Literatur des 19. und 20. Jahrhunderts als auch die Literatur mindestens einer früheren Epoche berücksichtigt wird. Im Klartext: Wird die Prüfung in "Neuerer deutscher Literatur" und "Sprachwissenschaft des Deutschen" abgelegt, muß neben der Literatur des 19. und 20. Jahrhunderts auch die des 17. oder 18. Jahrhunderts berücksichtigt werden; wird die Prüfung in Neuerer deutscher Literatur und Älterer deutscher Sprache und Literatur abgelegt, muß in der Neueren Abteilung mindestens die Literatur des 19. und 20. Jahrhunderts berücksichtigt werden.
Wahl der Prüfer
Schreibt man seine Hausarbeit im Fach Deutsch, so muß man nur eine Klausur schreiben und eine mündliche Prüfung ablegen, schreibt man seine Hausarbeit im anderen Fach, so schreibt man in Deutsch zwei Klausuren und legt eine mündliche Prüfung ab.
Im Zulassungsantrag benennt der Kandidat seine Prüfer. Dazu gehört zunächst der Prüfer, der das Thema der schriftlichen Hausarbeit stellt; dieser ist zugleich mündlicher Prüfer. Weiterhin benennt der Kandidat den Prüfer der Klausur. Im einzelnen ergeben sich zwei Möglichkeiten:
Schreibt man seine Hausarbeit im Fach Deutsch, z.B. "Neuere deutsche Literatur", so wählt man für die Klausur einen Prüfer für "Ältere deutsche Literatur" oder für "Sprachwissenschaft des Deutschen". Der Themensteller der Hausarbeit ist zwingend einer der mündlichen Prüfer, der weitere mündliche Prüfer wird vom Prüfungsamt bestimmt.
Schreibt der Kandidat seine Hausarbeit nicht im Fach Deutsch, so wählt er beide Klausurenprüfer und einen Prüfer der mündlichen Prüfung. Der gewählte mündliche Prüfer darf gleichzeitig auch Klausurprüfer sein. Der weitere mündliche Prüfer wird vom Prüfungsamt bestimmt.
Schriftliche Hausarbeit
Die Bearbeitungszeit für die Hausarbeit beträgt drei Monate. Außer dem Erstgutachter (Themensteller) bestellt das Prüfungsamt einen Zweitgutachter für die Hausarbeit.
Klausuren
Im Hausarbeitsfach wird eine Klausur von 4 Stunden Dauer abgelegt. Wenn Deutsch nicht Hausarbeitsfach ist, werden zwei Klausuren geschrieben. Die Themen der Klausur(en) wird/werden nur aus den Bereichen A bzw. B, nicht aus C gestellt! Das Teilgebiet der Hausarbeit darf für die Klausur nicht mehr in Anspruch genommen werden.
Zur altergermanistischen Klausur gehört neben dem Essay ein Sprachteil (Übersetzung mit grammatischen Fragen).
Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung dauert in der Regel 60 Minuten, jeweils gleichgewichtig ca. 30 Minuten für jede gewählte Abteilung. Der Prüfungsausschuß für jede Prüfung besteht aus den beiden Fachprüfern sowie dem vom Prüfungsamt bestellten Vorsitzenden. Mindestens einer der beiden Fachprüfer muß hauptamtlicher Professor sein (s. Abschnitt XII).
Die mündliche Prüfung beschränkt sich nicht auf die von den Kandidaten angegebenen Teilgebiete, sondern soll auch Aufschluß darüber geben, "in welchem Maße der Kandidat Verständnis für Zusammenhänge aufbringt und wesentliche Bereiche seines Fachs überblickt" (vgl. XI).
Zusatzprüfung für die Sekundarstufe I (gleichzeitig mit Sek. II)
Wer die Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II ablegt, kann sich auch einer Zusatzprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe I unterziehen.
Dafür sind zusätzliche Studien von 20 SWS (neue LPO: 18 SWS) nötig, die auf die beiden Fächer und Erziehungswissenschaft aufgeteilt werden (z. B. 6/6/6 und die restlichen 2 nach Wahl bei der alten LPO; bei der neuen LPO: 6/6/6); falls nur ein Fach in Sek I unterrichtet werden kann: 12-14 [neue LPO: 12] in diesem Fach, 6-8 in EWS [neue LPO 6]).
Für die Zusatzprüfung für die Sekundarstufe I benennt die Kandidatin/der Kandidat in zwei der von ihm für die Prüfung benannten Teilgebiete weitere Schwerpunkte (z.B. Sek II: B 6, Schwerpunkt Günter Grass, S I: B 6, Schwerpunkt: Heinrich Mann). Diese zusätzlichen beiden Schwerpunkte sollen in der Regel nicht bloße Unterpunkte der Sek II-Schwerpunkte sein. Ist z. B. ein Teilgebiet B 2 Novelle, so kann als weiterer Schwerpunkt z. B. "Theodor Storms Novellen im Deutschunterricht" nur dann gewählt werden, wenn der Sek. II-Schwerpunkt ausdrücklich "ohne Storm" gewählt wurde.
Sind beide Sek. II-Fächer auch in Sek. I zu unterrichten, so schreibt der Kandidat in einem Fach eine weitere 4-stündige Klausur, im anderen Fach und in Erziehungswissenschaft legt er eine 15-minütige mündliche Prüfung im Anschluß an die mündliche SII-Prüfung ab. Wenn nur ein Fach in S I unterrichtet werden kann (z.B. bei der Fächer-Verbindung Deutsch/Philosophie), müssen im Fach Deutsch eine Klausur und eine 15-minütige mündliche Prüfung abgelegt werden, außerdem eine zusätzliche 15-minütige mündliche Prüfung in Erziehungswissenschaft.
Es wird empfohlen, im Fach Deutsch beide für die Zusatzprüfung zu wählenden Teilgebiete derselben Abteilung zu entnehmen. Die Noten für die auf die Sek. I und auf die Sek. II bezogenen Prüfungen werden jeweils getrennt festgelegt.
Zusatzprüfung für Sekundarstufe I (abgetrennt von Sek. II)
Kandidaten, die nach bestandener Sek. II-Prüfung die Zusatzprüfung für Sek. I ablegen wollen, werden im Prüfungsamt der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät geprüft. Sie können beantragen, daß ihre Scheine, die erziehungswissenschaftliche Prüfung und die Staatsarbeit als Prüfungsleistung für Sek. I dort anerkannt werden. Haben die Kandidaten die Sek. II-Prüfung in nur einem Fach der Sekundarstufe I abgelegt, so müssen sie an der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät ein zweites Fach außer Deutsch studieren, gegenbenenfalls eine Staatsarbeit schreiben (wenn die Hausarbeit für Sek. II z. B. in Philosophie geschrieben wurde). Weitere Auskünfte erteilt das Prüfungsamt der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät.
Zusatzprüfung für Sekundarstufe II
Kandidaten, die bereits ein Staatsexamen für Sek. I abgelegt haben und die Erste Staatsprüfung für Sek. II anstreben, wird ein Teil ihres Sek. I-Studiums anerkannt, und zwar das Grundstudium und die Zwischenprüfung. Im Hauptstudium müssen zwei Hauptseminarscheine und ein Qualifizierter Studiennachweis (1 HS aus der Neueren Abteilung, die anderen beiden aus den beiden anderen Abteilungen) nachgewiesen werden (neue LPO: 1 Hauptseminarschein Neuere Abteilung und 1 Hauptseminarschein und ein Quast in einer weiteren Abteilung, die dritte Abteilung entfällt). Sonstige Scheine werden bei alter wie bei neuer LPO nicht verlangt. Im Interesse einer vernünftigen Vorbereitung auf das Hauptstudium wird vom Institut dringend geraten, außerdem 2 Einführungsseminare in der Älteren Abteilung und 1 Einführungsseminar in der Linguistischen Abteilung zu besuchen. Als Prüfungsleistung wird eine 4-stündige Klausur (einer anderen Abteilung als bei der Sek. I-Prüfung) verlangt, die Klausur in der Neueren Abteilung entfällt, da die Prüfungsleistung aus dem Examen Sek. I anerkannt wird. Die mündliche Prüfung, für die 4 Teilgebiete aus A und B (C entfällt) angegeben werden müssen, dauert 60 Minuten.
Außerdem wird das Latinum verlangt.
Deutsch als 3. Fach (Erweiterungsprüfung)
Für die Erweiterungsprüfung im Fach Deutsch schreibt die Prüfungsordnung vor, daß im Grundstudium 3 Einführungsseminar-Scheine (12 Semesterwochenstunden, neue LPO: 16 SWS) nachgewiesen werden (in den drei Abteilungen des Fachs); die Zwischenprüfung entfällt. Außerdem sollte in jeder Abteilung mindestens ein Proseminar oder eine Vorlesung besucht werden. Es ist das vollständige Hauptstudium, wie es für die 1. Staatsprüfung verlangt wird, zu absolvieren, d.h. also: 32 Semesterwochenstunden, 2 Hauptseminarscheine, 1 FD-Schein, 1 Qualifizierter Studiennachweis und 1 Sprechkundeschein (alte LPO, siehe XIV); neue LPO: 3 Hauptseminarscheine, 2 Qualifizierte Studiennachweise (davon ein Fachdidaktikschein), ein Sprechkundenachweis (siehe XV). Die Prüfungsleistungen sind mit denen im 1./2. Fach identisch. Der Nachweis schulpraktischer Studien wird nicht verlangt, wohl aber der Nachweis des Latinums.
Wiederholungsprüfung
Melden sich die Kandidatin/der Kandidat zur Wiederholungsprüfung, so hat sie/er diejenigen Prüfungsteile (Erziehungswissenschaft, Unterrichtsfach) vollständig (Klausur(en) und mündliche Prüfung) zu wiederholen, bei denen die berechnete Note schlechter als "ausreichend (4,0)" ist. Wurde die Hausarbeit mit einer Note schlechter als "ausreichend (4,0)" bewertet, ist sie ebenfalls zu wiederholen.
Die Promotion wird durch die Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät geregelt. Die mündliche Prüfung kann in Form des Rigorosums abgelegt werden; dann sind drei Fächer (Hauptfach, 1. und 2. Nebenfach) erforderlich. Wird als Form der mündlichen Prüfung die Disputation gewählt, findet die mündliche Prüfung (Disputation) nur in einem Fach statt; die Nebenfächer entfallen.
Für Magisterabsolventen sind keine weiteren Scheine erforderlich, Staatsexamenskandidaten müssen, wenn sie als mündliche Prüfung das Rigorosum wählen, ein drittes Fach studieren. (Das Erziehungswissenschaftliche Studium kann teilweise als Fachstudium für Pädagogik anerkannt werden.)
Die Teilnahme an Oberseminaren wird empfohlen.
Studium im Ausland
Besonders empfohlen wird ein Auslandsaufenthalt nach der Zwischenprüfung oder nach dem Hauptstudium.
Ein Auslandsstudienaufenthalt im Rahmen des Germanistikstudiums ist besonders sinnvoll für Studierende, die sich für bestimmte Forschungsvorhaben spezialisieren wollen, bei denen Kontakte mit ausländischen Forschungsstellen oder Materialsammlungen wichtig sind.
Informationen zum Auslandsstudium sind einzuholen beim Akademischen Auslandsamt, Kerpener Str. 4, 50937 Köln.
Anerkennung eines Auslandsstudiums
In Verbindung mit dem Institut für Deutsche Sprache und Literatur (zuständig ist Herr Dr. Kircher, Zi. 243) erkennen Dekanat und Prüfungsamt Studienzeiten im Ausland bei Vorlage entsprechender Bescheinigungen als Bestandteile des Germanistikstudiums an.
Förderung eines Auslandsstudiums
Ein Auslandsaufenthalt kann -- in der Regel für ein Jahr -- nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) durch Auslandszuschläge und Übernahme der Studiengebühren gefördert werden, wenn er für das Studium förderlich ist und wenigstens ein Teil auf den Studiengang angerechnet werden kann.
Darüber hinaus können Stipendien des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) und anderer Organisationen beantragt werden. Bewerbungstermin für DAAD-Jahresstipendien für das jeweils nächste Studienjahr ist der 31.10.
Bewerbungstermin für Fulbright-Stipendien (USA) ist der 15. Juni. DAAD-Stipendien (2-4 Monate) für die Anfertigung von Staats-, Magister- und Doktorarbeiten, die einen Auslandsaufenthalt notwendig machen, können spätestens 3 Monate vor Ausreise beantragt werden.
Austauschmöglichkeiten gibt es ferner mit unseren Partner-Universitäten: Cambridge University (England), der Université Blaise Pascal, Clermont-Ferrand, der Karlsuniversität, Prag und der Universität Krakau; Partnerschaften mit der Monash University und der University of Melbourne (Australien) sind im Aufbau; für Cambridge zuständig ist Prof. Dr. Walter Pape, für Clermont-Ferrand Dr. Hartmut Kircher, für Australien Prof. Dr. Günter Blamberger, für Prag Herr Dr. Kircher.
Tätigkeit als Lehrassistent für deutsche Sprache an Schulen im Ausland
Lehramtsstudierende der Fremdsprachen und anderer geisteswissenschaftlicher Fächer -- insbesondere der Germanistik -- mit guten Sprachkenntnissen können sich vom 3. Semester an um eine Tätigkeit als Lehrassistent für deutsche Schulen in England, Frankreich und einigen anderen Ländern bewerben. Lehrassistenten erhalten eine Vergütung. Dauer: 8-10 Monate ab September /Oktober. Bewerbungstermin: ca. 15. Dezember/15. Januar. Zuständig ist das Akademische Auslandsamt.
Studium von Ausländern in Köln
Allen ausländischen Germanistik-Studierenden wird empfohlen, sich möglichst zu Beginn Ihres Aufenthalts in Köln von Herrn Dr. Kircher (Zimmer 243) in der Sprechstunde beraten zu lassen (im Semester donnerstags von 16.30 bis 18.00 Uhr, während der Ferien s. Aushang). Besorgen Sie sich bitte vor der Beratung dieses Infoblatt und das kommentierte Vorlesungsverzeichnis unseres Instituts. Herr Dr. Kircher ist auch zuständig für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen. Dafür sind alle Diplome, möglichst in deutscher Übersetzung, und Studienbücher mitzubringen.
Bei der Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen deutscher Studierender wird darauf geachtet, daß diese in etwa unseren Anforderungen entsprechen. Im Grundstudium erworbene Scheine werden auch für unser Grundstudium anerkannt, wenn Klausur, mündliche Prüfung oder schriftliche Hausarbeit erfolgreich absolviert worden sind. Entsprechend gilt, daß ein Hauptseminarschein anerkannt wird, wenn die im Ausland erbrachte Leistung im Rahmen des Hauptstudiums mit einer benoteten schriftlichen Hausarbeit, die unseren Anforderungen entspricht (Umfang, Niveau), abgeschlossen wurde. Bitte bringen Sie die Hausarbeiten mit in die Sprechstunde.
Im Rahmen des Sokrates-Programms besteht ein Austausch zwischen unserem Institut und den Germanistischen Seminaren der Universitäten Aalborg, Amsterdam, Bern, Zürich, Krakau, Lissabon, Porto und Wien. Die Stipendien-Ausschreibungen werden in der Regel im Mai/Juni durch Aushang bekanntgemacht.
Aushang der Lehrveranstaltungen
Die Lehrveranstaltungen für das jeweils nächste Semester werden noch vor Erscheinen des Vorlesungsverzeichnisses am Schwarzen Brett (Eingang zur Bibliothek) und -- von den Dozenten -- in den Schaukästen ausgehängt.
Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis
Jedes Semester wird vom Institut aus ein kommentiertes Vorlesungsverzeichnis angeboten, das Angaben zu Thematik, zu erarbeitender Literatur u.ä. der einzelnen Lehrveranstaltungen enthält. Es erscheint ca. zwei Wochen vor Vorlesungsende des vorherigen Semesters und wird von der Bibliotheksaufsicht verkauft.
Studienberatung
Auskünfte und Beratung über Studienangelegenheiten bieten alle Dozenten in ihren Sprechstunden an (speziell Prof. Dr. Göttert).
Verwaltungsangelegenheiten
Auskünfte über alle Verwaltungsangelegenheiten im
Geschäftszimmer (Zi. 206), Tel.: 470-2460
Mo-Do 8-16 Uhr, Fr. 8-14 Uhr
Öffnungszeiten
Während des Semesters: Während der akademischen Ferien:
Mo -- Fr: 8 -- 20 Uhr, Sa: 9 -- 12 Uhr Mo -- Fr: 9 -- 19 Uhr, Sa: geschlossen
Ein ausführliches Merkblatt mit Hinweisen zur Bibliotheksbenutzung -- es enthält auch die Modalitäten der Ausgabe von Seminarkarten -- ist erhältlich in den Bibliothekszimmern (Zi. 201 und 202, Mo-Fr von 9-17 Uhr) sowie bei den
Bibliotheksführungen:
Studienanfänger müssen an einer Bibliotheksführung teilnehmen, die einen ersten Überblick über Aufstellung, Katalogbenutzung und Systematik gibt. Die Teilnahme an der Führung wird durch die Bibliothekarin auf dem Schein der Obligatorischen Studienberatung bestätigt. Sie kann nur ersetzt werden durch die Teilnahme an einem Tutorium "Einführung I". Es wird dringend empfohlen, nach einer ersten Orientierung auch an einer Bibliotheksführung für Fortgeschrittene (nur EDV) teilzunehmen, die regelmäßig während des Semesters angeboten werden (siehe Aushang).
Seminarkarten
Der Zutritt zur Bibliothek ist nur Studierenden erlaubt, die eine gültige Seminarkarte vorweisen können. Diese Karten werden zu Semesteranfang vor der Bibliothek gegen Vorlage des gültigen StudentInnen- und Personalausweises ausgegeben und müssen auch dort jedes Semester verlängert werden.
Die Seminarkarte ist bei der Aufsicht unaufgefordert vorzuzeigen!
Nur Studierenden, die nicht Germanistik (im Haupt- oder Nebenfach) studieren, ist es gestattet, die Bibliothek gegen Hinterlegung des Studierenden-/Personalausweises (o.ä.) zu benutzen.
Neuere deutsche Literatur
A. Kleine Leseliste
Gedichte in Auswahl:
Andreas Gryphius, Paul Fleming, Christian Hofmann von Hofmannswaldau, Matthias Claudius, Johann Wolfgang Goethe, Friedrich Schiller, Friedrich Hölderlin, Joseph von Eichendorff, Heinrich Heine, Eduard Mörike, Theodor Storm, Rainer Maria Rilke, Else Lasker-Schüler, Georg Trakl, Bertolt Brecht, Gottfried Benn, Paul Celan, Ingeborg Bachmann, Erich Fried, Ernst Jandl, Hans Magnus Enzensberger, Sarah Kirsch, Volker Braun, Durs Grünbein u. a. (z. B. in: Karl Otto Conrady [Hrsg.]: Das große deutsche Gedichtbuch Artemis & Winkler 1991; erw. Neuausg. Herbst 2000)
Andreas Gryphius
Catharina von Georgien, oder Bewehrete Beständigkeit (UA 1651/ED 1657)
Hans Jacob Christoffel von Grimmelshausen
Der Abentheuerliche Simplicissimus Teutsch (1669)
Jacob Michael Reinhold Lenz
Der Hofmeister oder Vortheile der Privaterziehung (1774)
Gotthold Ephraim Lessing
Minna von Barnhelm, oder das Soldatenglück (1767)
Nathan der Weise (1779)
Johann Wolfgang Goethe
Götz von Berlichingen mit der eisernen Hand (1773)
Die Leiden des jungen Werthers (1774)
Urfaust (entst. 1772-1775)
Faust. Ein Fragment (1790)
Iphigenie auf Tauris (1787)
Wilhelm Meisters Lehrjahre (1795/96)
Friedrich Schiller
Die Räuber. Ein Schauspiel (1781)
Maria Stuart (1801)
Wilhelm Tell. Schauspiel (1805)
Heinrich von Kleist
Der zerbrochene Krug (1811)
Prinz Friedrich von Homburg (entst. 1809-11; UA 1821)
Ernst Theodor Amadeus Hoffmann
Der goldne Topf. Ein Mährchen aus der neuen Zeit (1814, in: Fantasiestücke in Callots Manier III)
Der Sandmann (1817, in: Nachtstücke I).
Das Fräulein von Scudéri. Erzählung aus dem Zeitalter Ludwigs des Vierzehnten (1819; 1820 in: Die Serapionsbrüder III)
Joseph von Eichendorff
Aus dem Leben eines Taugenichts (1826)
Georg Büchner
Woyzeck (entst. um 1836; ED 1879; UA 1913)
Annette von Droste-Hülshoff
Die Judenbuche. Ein Sittengemälde aus dem gebirgichten Westfalen (1842)
Heinrich Heine
Deutschland. Ein Wintermärchen (1844)
Adalbert Stifter
Abdias (1843; 2. Fassung 1847 in: Studien IV)
Gottfried Keller
Der grüne Heinrich (1854/55; zweite Fassung 1879/80)
Gerhart Hauptmann
Die Weber (1892)
Der Biberpelz (1893)
Theodor Fontane
Effi Briest (1895)
Thomas Mann
Buddenbrooks. Verfall einer Familie (1901)
Bekenntnisse des Hochstaplers Felix Krull. Der Memoiren erster Teil (1954)
Heinrich Mann
Der Untertan (als Buch 1916 [Privatdruck] u. 1918)
Hugo von Hofmannsthal
Ein Brief [Der Brief des Lord Chandos] (1902)
Der Schwierige (1921)
Robert Walser
Der Gehülfe (1908)
Franz Kafka
Der Prozeß (1925)
Alfred Döblin
Berlin Alexanderplatz. Die Geschichte von Franz Biberkopf (1929)
Robert Musil
Die Verwirrungen des Zöglings Törleß (1906)
Bertolt Brecht
Mutter Courage und ihre Kinder. Eine Chronik aus dem Dreißigjährigen Krieg (UA 1941)
Leben des Galilei (UA 1943)
Max Frisch
Stiller (1954)
Friedrich Dürrenmatt
Der Besuch der alten Dame (1956)
Günter Grass
Die Blechtrommel (1959)
Heinrich Böll
Wo warst du, Adam? (1951)
Gruppenbild mit Dame (1971)
Uwe Johnson
Mutmaßungen über Jakob (1959)
Ingeborg Bachman
Das dreißigste Jahr. Erzählung (1961)
Rolf Hochhuth
Der Stellvertreter (1963)
Thomas Bernhard
Frost (1963)
Gehen (1971)
Heiner Müller
Die Hamletmaschine, (1977; UA 1979)
Botho Strauss
Paare, Passanten (1981)
Christa Wolf
Kassandra (1983)
Elfriede Jelinek
Die Klavierspielerin (1983)
Rainald Goetz
Irre. Roman (1983)
Peter Handke
Die Wiederholung (1986)
W. G. Sebald
Die Ausgewanderten (1992)
Marcel Beyer
Flughunde (1995)
ED: Erstdruck
UA: Uraufführung
B. Leseliste "Grundwissen Neuere deutsche Literatur":
Konzeptbegriffe
Die Zwischenprüfung der neueren deutschen Literaturwissenschaft besteht aus einem Essayteil und aus einem zentral gestellten Grundwissenteil. In diesem werden 3 Konzeptbegriffe zur Wahl gestellt, von denen zwei zu bearbeiten sind.
Von den Studierenden wird erwartet, daß sie folgende zwei Einführungen erwerben, die eine Reihe von Grundbegriffstexten enthalten:
Literaturwissenschaft. Ein Grundkurs. Hrsg. von Helmuth Brackert und Jörn Stückrath. Reinbek: Rowohlt 1992 (rororo-Enzyklopädie).
Grundzüge der Literaturwissenschaft. Hrsg. von Heinz-Ludwig Arnold und Hans Detering. München: Deutscher Taschenbuchverlag 1996 (dtv-Taschenbücher. Wissenschaftliche Reihe. 4704).
Die übrigen Grundbegriffstexte werden als Kopiervorlage in einem Ordner bei der Bibliotheksaufsicht zur Verfügung gestellt.
Autor/Diskurs: Michel Foucault: Was ist ein Autor? In: ders.: Schriften zur Literatur. Frankfurt a.M.: Ullstein 1988 (Ullstein-Materialien. 35011), S. 7-31.
Bildlichkeit: Gerhard Kurz. In: Literatur-Lexikon. Hrsg. von Walther Killy. Bd. 13: Begriffe, Realien, Methoden. Gütersloh, München: Bertelsmann 1992, S. 109-115.
Drama: Dietrich Schwanitz et al.: Drama, Bauformen und Theorie. In: Fischer Lexikon-Literatur. Hrsg. von Ulfert Ricklefs. Bd. 1: A-F. Frankfurt a. M.: Fischer 1996 (Fischer-Taschenbuch. 4565) S. 397-420.
Edition: Andreas Thomasberger: Textsicherung und Textkritik. In: Literaturwissenschaft. Hrsg. von Brackert/Stückrath, S. 455-465.
Epoche/Literaturgeschichte: Rainer Rosenberg: Epochen. In: Literaturwissenschaft. Hrsg. von Brackert/Stückrath, S. 269-280.
Erzählung: Jochen Vogt: Grundlagen narrativer Texte. In: Grundzüge. Hrsg. von Arnold/Detering, S. 287-307.
Gattung: Wilhelm Voßkamp: Gattung. In: Literaturwissenschaft. Hrsg. von Brackert/Stückrath, S. 253-269.
Gender: Georg Rippl: Feministische Literaturwissenschaft. In: Einführung in die Literaturwissenschaft. Hrsg. von Miltos Pechivanos et al.. Stuttgart, Weimar. Metzler 1995, S. 230-240.
Kanon: Aleida und Jan Assmann: Kanon und Zensur. In: Kanon und Zensur. Beiträge zur Archäologie der literarischen Kommunikation II. Hrsg. von Aleida und Jan Assmann. München: Fink1987. S. 7-27.
Medium/Buch: Roger Chartier: Die geschriebene Botschaft und ihre Rezeptionen. Vom Codex zum Bildschirm. In: Neue Rundschau 106 (1995), H. 3. S. 117-131.
Literatur/Fiktionalität: Terry Eagleton: Einführung in die Literaturtheorie. Stuttgart: Metzler 1997 (Sammlung Metzler. 246) S. 1-18.
Lyrik: Jürgen Link: Lyrik. In: Literaturwissenschaft. Hrsg. von Brackert/Stückrath, S. 86-101.
Rhetorik: Uwe Neumann: Rhetorik. In: Grundzüge. Hrsg. von Arnold/Detering, S. 219-233.
Sozialgeschichte/Systemtheorie: Andreas Dörner/Ludgera Vogt: Literatur - Literaturbetrieb - Literatur als System'. In: Grundzüge. Hrsg. von Arnold/Detering, S. 79-99.
Text: Umberto Eco: Fiktive Protokolle. In: ders.: Im Wald der Fiktionen. Sechs Streifzüge durch die Literatur. München, Wien: Hanser 1994. S. 155-184.
Verstehen: Aleida Assmann: Im Dickicht der Zeichen. Hodegetik - Hermeneutik - Dekonstruktion. In: Deutsche Vierteljahrsschrift 70 (1996), S. 535-551.
HINWEIS:Eine umfangreiche studienbegleitende Leseliste enthält das Merkblatt zum wissenschaftlichen Arbeiten, EBENDA, das im Geschäftszimmer des Instituts (Zi. 206) erhältlich ist.
"Denn es soll ja nicht geredet und geschrieben werden, damit geredet und geschrieben, sondern damit am Ende wirklich etwas ausgemacht werde, was nun als die Frucht dieser vielen Arbeit jedem Sterblichen zu Nutzen kömmt."
Karl Philipp Moritz: Denkwürdigkeiten, aufgezeichnet zur Beförderung des Edlen und Schönen.
Sprachwissenschaft des Deutschen
Grundwissen
Allgemeine Begriffe
Kompetenz vs. Performanz, deskriptive vs. präskriptive Grammatik, einzelsprachliche Grammatik vs. Universalgrammatik, Synchronie vs. Diachronie, syntagmatische vs. paradigmatische Relation, Distribution, sprachliches Zeichen
Phonetik und Phonologie
Grundbegriffe: artikulatorisches phonetisches Merkmal, akustisches phonetisches Merkmal;
distinktives Merkmal, Phonem, Allophon, freie Allophone, komplementär verteilte Allophone
Silbe, Silbenanlaut, Silbennukleus, Silbenkoda, Akzent;
phonologische Regeltypen (Assimilation, Dissimilation, Metathese, Insertion (Epenthese bzw. Sproßlaut), Tilgung);
Phonologische Analyse des Deutschen: phonetische Transkription;
die distinktiven Merkmale der Vokale und Konsonanten des Deutschen;
die wichtigsten phonologischen Regeln des Deutschen (z. B. Auslautverhärtung, Assimilationen); Silbenstrukturanalyse
Morphologie
Grundbegriffe: Morphem, Allomorph, die wichtigsten Morphemtypen (Wurzel, Stamm, freies vs. gebundenes Morphem, Affix (Präfix, Suffix, Infix)), Fugenelement;
Komposition und ihre wichtigsten Subtypen (Determinativ-, Kopulativ-, Rektionskompositum), Derivation und ihre wichtigsten Subtypen (Präfigierung, Suffigierung), implizite Ableitung bzw. Konversion, Kurzwortbildung, Amalgamierung;
Flexion und ihren wichtigsten Subtypen (Konjugation, Deklination);
Motivation und Idiomatisierung bzw. Lexikalisierung; Produktivität;
Morphologische Analyse des Deutschen: die wichtigsten Flexions- und Wortbildungsverfahren des Deutschen (z. B. Kompositions- und Derivationsverfahren s. weiter oben unter "Grundbegriffe")
Syntax
Grundbegriffe: syntaktische Strukturbegriffe (Konstituentenstruktur, Phrase, Kopfkonstituente), syntaktische Kategorie, syntaktische Funktion, Valenz bzw. Subkategorisierung, Rektion, Kongruenz, Transformation, Grundbegriffe der X-Bar-Syntax (Kopfkonstituente, Kopfprojektion, Phrase, Spezifikator, Komplement, Adjunkt);
Syntaktische Analyse des Deutschen: die wichtigsten syntaktischen Kategorien und Funktionen im Deutschen, die Satzarten, Verbstellung;
traditionelle Analyse (topologische Felderstruktur, Wortarten, syntaktische Funktionen) oder Analyse im Rahmen der X-Bar-Syntax oder Analyse im Rahmen der Dependenzgrammatik
Semantik
Grundbegriffe: der Bedeutungsbegriff und seine Aspekte (Intension/Begriffsinhalt vs. Referenz/Extension/Begriffsumfang), semantisches Merkmal, Prototypensemantik, Wortfeld (Bedeutungsfeld);
Ambiguität, Synonymie (semantische Äquivalenz, Bedeutungsgleichheit), Bedeutungsinklusion (Hypo-/Hyperonymie, Implikation), Bedeutungsgegensatz (kontradiktorische und konträre Inkompatibilität, Antonymie) jeweils auf der wortsemantischen und satzsemantischen Ebene;
Kompositionalitätsprinzip (Fregesche Prinzip);
Semantische Analyse des Deutschen: Analyse der semantischen Relationen auf wortsemantischer und satzsemantischer Ebene (s. weiter oben unter "Grundbegriffe"), Analyse eines Wortfelds, die Bedeutung der wichtigsten Satzverknüpfer (und, oder, wenn ..., dann) und Quantoren (alle, ein)
Pragmatik
Grundbegriffe: Deixis;
Sprechakt und seine Aspekte (propositionale, illokutionäre, perlokutionäre Komponente), die Sprechaktregeln wichtiger Sprechakttypen (Versprechen, Auffordern, Fragen, Feststellen/Mitteilen), Sprechaktklassifizierung (Repräsentative/Assertive, Kommissive, Direktive, Expressive, Deklarative), illokutiver Indikator, performatives Verb, indirekter Sprechakt;
wörtliche Bedeutung vs. Andeutung (konversationelle Implikatur), das Kooperationsprinzip und die vier Konversationsmaximen (der Quantität, Relation, Qualität und Modalität);
Pragmatische Analyse: Sprechaktanalyse (die Angabe der Sprechaktregeln für einen vorgegebenen Sprechakt), Analyse eines indirekten Sprechakts, die Analyse illokutiver Indikatoren (Satzart, performative Verben, Verbmodus etc.), die Analyse einer Andeutung (konversationellen Implikatur)
Einführungen in die Sprachwissenschaft
Fanselow, G./Felix, S. W. 19933. Sprachtheorie. Eine Einführung in die generative Grammatik. Bd. 1: Grundlagen und Zielsetzungen. Tübingen: Francke.
Grewendorf, G./Hamm, F./Sternefeld, W. 199810. Sprachliches Wissen. Eine Einführung in moderne Theorien der grammatischen Beschreibung. Frankfurt am Main: Suhrkamp.
Jackendoff, R., 1993. Patterns in the mind. New York: Harvester Wheatsheaf.
Linke, A./Nussbaumer, M./Portmann, P. R. 19963. Studienbuch Linguistik. Tübingen: Niemeyer.
Vater, H. 19962. Einführung in die Sprachwissenschaft. München: Fink.
Grammatiken des Deutschen
Duden. Grammatik der deutschen Gegenwartsprache. 19986. Mannheim: Dudenverlag.
Eisenberg, P. 1999. Grundriß der deutschen Grammatik - Der Satz. Stuttgart: Metzler.
Eisenberg, P. 1998. Grundriß der deutschen Grammatik - Das Wort. Stuttgart: Metzler.
Engel, U. 19963. Deutsche Grammatik. Heidelberg: Groos (u.a.).
Heidolph, K. E./W. Flämig/W. Motsch et al. 1981. Grundzüge einer deutschen Grammatik. Berlin: Akademieverlag.
Zifonun, Gisela et al. 1997. Grammatik der deutschen Sprache. 3 Bde. Berlin: de Gruyter.
Sprachwissenschaftliche Lexika
Asher, R. E. (ed.). 1994. Encyclopedia of language and linguistics. 10 Bde. Oxford: Pergamon Press.
Bright, W. (ed.). 1992. International encyclopedia of linguistics. 4 Bde. New York (u.a.): Oxford University Press.
Bußmann, H. 19902. Lexikon der Sprachwissenschaft. Stuttgart: Kröner.
Glück, H. (ed.) 20002. Metzler-Lexikon Sprache. Stuttgart: Metzler.
Wörterbücher
Brückner, T. / Sauter, C. 19862. Rückläufige Wortliste zum heutigen Deutsch. 2 Bde. Mannheim: IdS
Duden. Das große Wörterbuch der deutschen Sprache. 1993-19952, 8 Bde. Mannheim: Dudenverlag.
Grimm, J. / Grimm, W. Deutsches Wörterbuch. Hrsg. v. d. Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin. 16 Bde. Leipzig: Hirzel 1854-1970.
Klappenbach, R. / Steinitz, W. (eds.), 1967-1977.Wörterbuch der deutschen Gegenwartssprache. 6 Bde. Berlin: Akademie Verlag.
Kluge, F. 199523. Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. Berlin: de Gruyter.
Kuepper, H. 1955-1970.Wörterbuch der deutschen Umgangssprache. 6 Bde. Hamburg: Claassen.
Kühn, P. 1978. Deutsche Wörterbücher. Eine systematische Bibliographie. Tübingen: Niemeyer.
Muthmann, G. 1988. Rückläufiges deutsches Wörterbuch. Tübingen: Niemeyer.
Pfeifer, W. 19932. Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 2 Bde. Berlin: Akademieverlag.
Wahrig, E. et al. (eds.), 1980. Brockhaus Wahrig. Deutsches Wörterbuch in sechs Bänden. Stuttgart:Deutsche Verlagsanstalt; Wiesbaden: Brockhaus.
Syntax
Fanselow, G. / Felix, S. 19933. Sprachtheorie. Bd. 2: Die Rektions- und Bindungstheorie. Tübingen: Francke.
Haegemann, L. 1991. Introduction to Government and Binding Theory. Oxford: Basil Blackwell.
Grewendorf, G. 1988. Aspekte der deutschen Syntax. Tübingen: Narr.
Stechow, A. v. / Sternefeld, W., 1988. Bausteine syntaktischen Wissens. Ein Lehrbuch der generativen Grammatik. Opladen: Westdeutscher Verlag.
Wöllstein-Leisten, A. et al. 1997. Grundlagen der syntaktischen Analyse. Tübingen: Stauffenburg.
Jacobs,J./Stechow, A. von/Sternefeld, W./Vennemann, Th. (eds.) 1993 u. 1995, Syntax. Ein internationales Handbuch der zeitgenössischen Forschung. 2 Bde., Berlin, New York: de Gruyter.
Morphologie
Bhatt, Chr. 1991. Einführung in die Morphologie. Hürth-Efferen: Gabel. (=KLAGE 23).
Fleischer, W./Barz, I. 19952. Wortbildung der deutschen Gegenwartssprache. Tübingen: Niemeyer.
Katamba, F. 1993. Morphology. Houndmills (u.a.): Macmillan.
Olsen, S. 1986. Wortbildung im Deutschen: Eine Einführung in die Theorie der Wortstruktur. Stuttgart: Kröner.
Spencer, A. 1998. The handbook of morphology. Oxford: Blackwell.
Phonetik/Phonologie
Duden. Aussprachewörterbuch. 19903. Mannheim: Dudenverlag.
Muthmann, G. 1996. Phonologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. Tübingen: Niemeyer.
Pompino-Marschall, B. 1995. Einführung in die Phonetik. Berlin: de Gruyter.
Ramers, K.-H. 1998. Einführung in die Phonologie. München: Fink.
Wiese, R. 1996. The phonology of German. Oxford: Clarendon Press.
Goldsmith, John A. (ed.) 1995. The Handbook of Phonological Theory. Cambridge, MA, Oxford: Blackwell.
Semantik
Lohnstein, H. 1996. Formale Semantik und natürliche Sprache: Einführendes Lehrbuch. Opladen: Westdeutscher Verlag.
Lyons, L. 1977. Semantics. 2. Bde. Cambridge: University Press. Dt.: Semantik. München: Beck 1980.
Schwarz, M./Chur, J. 19962. Semantik. Ein Arbeitsbuch. Tübingen: Narr.
Lappin, Sh. (ed.) 1997. The Handbook of Contemporary Semantic Theory. Malden, MA, Oxford: Blackwell.
Stechow, A. von/Wunderlich, D. (eds.) 1991. Semantik. Ein internationales Handbuch der zeitgenössischen Forschung. Berlin, New York: de Gruyter.
Pragmatik
Grice, P. H. 1979. Logik und Konversation. In: G. Meggle (ed.). Handlung, Kommunikation, Bedeutung. Frankfurt a. M.: Suhrkamp.
Levinson, S. C. 1983. Pragmatics. Cambridge: University Press. Dt.: Pragmatik. Tübingen: Niemeyer 19942.
Rolf, E. 1997. Illokutionäre Kräfte. Opladen: Westdeutscher Verlag.
Posner, R. 1979. Bedeutung und Gebrauch der Satzverknüpfer in den natürlichen Sprachen. In: G. Grewendorf (ed.). Sprechakttheorie und Semantik. Frankfurt am Main: Suhrkamp.
Searle, J. R. 1971. Sprechakte. Frankfurt a. M.: Suhrkamp.
Ältere deutsche Literatur
A. Texte
Erwartet wird bis zur Zwischenprüfung die Lektüre von mindestens je einem der genannten Werke (oder je einer Werkgruppe) aus den folgenden sechs Bereichen:
1. Ein frühmittelalterlicher deutscher Text:
etwa Otfrid von Weißenburg, Evangelienbuch
Ludwigslied
Annolied
Frau Ava, Das Jüngste Gericht
2. Ein Werk der Großepik:
etwa Hartmann von Aue, Erec/Iwein
Wolfram von Eschenbach, Parzival
Gottfried von Straßburg, Tristan
Nibelungenlied
ein späterer Roman
3. Einige Lieder:
etwa aus dem frühen Minnesang (Minnesangs Frühling)
aus dem Ôuvre Walthers von der Vogelweide
aus dem späteren Minnesang (Neidhart, Schweizer Minnesänger)
4. Einige Beispiele der kleinen Reimpaardichtungen des 13. Jahrhunderts:
etwa Strickers Mären
Wernher der Gartenaere, Helmbrecht
5. Ein geistliches Spiel und ein Fastnachtspiel:
etwa Osterspiel von Muri
Eggenziehen
6. Ein Prosatext:
etwa Thüring von Ringoltingen, Melusine
Fortunatus
Hug Schapler
Johannes von Tepl, Der Ackermann aus Böhmen
Schriften Meister Eckarts
und ... auch die Bibel kann nicht schaden.
B. Grundwissen
Literaturbegriff/Mittelalterliches Dichtungsverständnis
Walter Haug: Literaturtheorie im deutschen Mittelalter: Von den Anfängen bis zum Ende des 13. Jahrhunderts. 2. Aufl. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft 1992, S. 1-5 und z. B. S. 91-107.
Friedrich Ohly, Vom geistigen Sinn des Worts im Mittelalter, Zeitschrift für deutsches Altertum 89 (1958/59), S. 1-23, wieder in: Friedrich Ohly: Schriften zur mittelalterlichen Bedeutungsforschung. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft 1977, S. 1-31.
Überlieferungsgeschichte
Klaus Grubmüller: Gegebenheiten deutschsprachiger Textüberlieferung bis zum Ausgang des Mittelalters. In: Sprachgeschichte. Ein Handbuch zur Geschichte der deutschen Sprache und ihrer Erforschung. Hrsg. von Werner Besch, Oskar Reichmann und Stefan Sonderegger. 1.-2. Halbbd. Berlin, New York: de Gruyter 1984-1985 (Handbücher zur Sprach- und Kommunikationswissenschaft. 2. 1-2.), 1.Halbbd.: 2., völlig neu bearb. u. erw. Aufl. 1998, S. 214-223.
Rüdiger Schnell: Was ist neu an der New Philology'? Zum Diskussionsstand in der germanistischen Mediävistik. In: Alte und neue Philologie. Hrsg. von Martin-Dietrich Gleßgen, Franz Lebsanft. Tübingen: Niemeyer 1997 (Beihefte zu editio, 8), S. 61-95.
Gattungsprobleme
Wilhelm Voßkamp: Gattungen.In: Literaturwissenschaft. Ein Grundkurs. Hrsg. v. Helmut Brackert und Jörn Stückrath. Reinbek: Rowohlt 1992 (rororo-Enzyklopädie), S. 253-269.
Epochenprobleme
Peter von Moos: Gefahren des Mittelalterbegriffs. In: Modernes Mittelalter. Neue Bilder einer populären Epoche. Hrsg. von Joachim Heinzle. Frankfurt: Insel 1994, S. 33-63.
Kulturgeschichte
Dieter Kartschoke: Geschichte der deutschen Literatur im frühen Mittelalter. 2. Aufl. München: Deutscher Taschenbuchverlag 1994 (dtv. Wissenschaftliche Reihe. 4551), S. 11-59.
Joachim Bumke, Höfische Kultur. Literatur und Geschichte im Hohen Mittelalter. 9. Aufl. München:Deutscher Taschenbuchverlag 1999 (dtv-Taschenbücher. 30170), S. 595-784 (zuvor in zwei Bänden).
Sprachgeschichte
Peter von Polenz: Geschichte der deutschen Sprache. 9. Aufl. Berlin, New York: de Gruyter 1978.
A Sprachwissenschaft
1 Theorien, Modelle,
Methoden 2 Beschreibungsebenen
der deutschen Sprache 3 Anwendungsbereiche
und interdisziplinäre Beschreibungsaspekte 4 Historische Aspekte
der deutschen Sprache 5 Regionale und
soziale Aspekte der deutschen Sprache 6 Funktionale Aspekte
der deutschen Sprache 2 Gattungen und
Formen 3 Deutsche Literatur
von den Anfängen bis etwa 1500 4 Deutsche Literatur
von etwa 1500 bis etwa 1800 5 Deutsche Literatur
von etwa 1800 bis zur Gegenwart 6 Autorinnen und
Autoren und Werke
2 Curriculum Deutsch 3 Lehr- und Lernprozesse:
Sprache im Deutschunterricht 4 Lehr- und Lernprozesse:
Literatur im Deutschunterricht
Bereiche
Teilgebiete
B Literaturwissenschaft
1 Theorien, Modelle,
Methoden
C Fachdidaktik
1 Theorien, Modelle, Methoden
D Sprachpraxis
| Lehramt und Regelstudienzeit | Studiengänge | Studienvolumen | Leistungsnachweise | Teilgebiete (Anzahl) | Prüfungsleistungen: Hausarbeit in Deutsch oder dem 2. Fach und: Klau- mündl. suren Prüf. |
| S II 8 Semester + 12 Monate |
Deutsch 2. Fach E |
64 SWS 64 SWS 32 SWS ÄÄÄÄ 160 SWS (1) |
G+FD+2 HS+ 2 QS+Sprechkunde s. Bed. d. Fachs s. Bed. f. EWS |
2+2+1 5 3 |
2 60 min. 2 60 min. 1 40 min. |
| S I zusätzlich zu S II (gemäß 5.3, 1. Abs.) |
Deutsch 2. Fach E |
6-8 SWS 6-8 SWS (4) 6-8 SWS ÄÄÄÄ 20 SWS (5) |
+ 2 SP + 2 SP + 2 SP |
+ 1 FK (2/3) +15min. (2/3) +15min. |
|
| (1) Berufliche Fachrichtungen 84 SWS, dann Summe 180 SWS. (2) Wenn das weitere Unterrichtsfach nicht in S I unterrichtet wird, sind + 1 FK und + 15 min. in Deutsch zu erbringen, im weiteren U.-fach entfallen also die zusätzlichen Prüfungsleistungen. (3) Wahlmöglichkeit: Klausur oder mündliche Prüfung wahlweise in Deutsch bzw. dem weiteren Fach. (4) Wenn das weitere Fach kein Fach der Sekundarstufe I ist (z.B. Philosophie), sind im Fach Deutsch 12-14 SWS nachzuweisen. (5) In jedem Fach mindestens 6 SWS, in einem der drei Fächer nach Wahl 2 SWS zusätzlich. |
|||||
| AD Leistungsnachweis aus Allgemeiner Didaktik E Erziehungswissenschaft FD Leistungsnachweis aus Fachdidaktik FK Klausur bezogen auf S I (zusätzlicher Schwerpunkt) G Grundstudium nach Studienordnung HS Leistungsnachweis aus dem Hauptstudium QS Qualifizierter Studiennachweis S I Sekundarstufe I S II Sekundarstufe II SP weiterer Schwerpunkt aus einem bereits für SII gewählten Teilgebiet, der aber nicht Teil des SII-Schwerpunktes sein darf. SWS Semesterwochenstunden |
|||||
| Lehramt und Regelstudienzeit | Studiengänge | Studienvolumen | Leistungsnachweise | Teilgebiete (Anzahl) | Prüfungsleistungen: Hausarbeit in Deutsch oder dem 2. Fach und: Klau- mündl. suren Prüf. |
| S II 8 Semester + 1 Semester (6 Monate) |
Deutsch 2. Fach E |
60 SWS 60 SWS 30 SWS ÄÄÄÄ 150 SWS (1) |
G+FD+2 HS+ 2 QS (+Teilnahme Sprechkunde) s. Bed. d. Fachs s. Bed. f. E |
2+2+1 5 3 |
2 60 min. 2 60 min. 1 40 min. |
| S I zusätzlich zu S II (gemäß 5.3, 1. Abs.) |
Deutsch 2. Fach E |
6 SWS 6 SWS (4) 6 SWS ÄÄÄÄ 18 SWS (5) |
+ 2 SP + 2 SP + 2 SP |
+ 1 FK (2/3) +15min. (2/3) +15min. |
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| (1) Berufliche Fachrichtungen 170-174 SWS. (2) Wenn das weitere Unterrichtsfach nicht in S I unterrichtet wird, sind + 1 FK und + 15 min. in Deutsch zu erbringen, im weiteren U.-fach entfallen also die zusätzlichen Prüfungsleistungen. (3) Wahlmöglichkeit: Klausur oder mündliche Prüfung wahlweise in Deutsch bzw. dem weiteren Fach. (4) Wenn das weitere Fach kein Fach der Sekundarstufe I ist (z.B. Philosophie), sind im Fach Deutsch 12 SWS nachzuweisen. (5) In jedem Fach 6 SWS. |
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| AD Leistungsnachweis aus Allgemeiner Didaktik E Erziehungswissenschaft FD Leistungsnachweis aus Fachdidaktik FK Klausur bezogen auf S I (zusätzlicher Schwerpunkt) G Grundstudium nach Studienordnung HS Leistungsnachweis aus dem Hauptstudium QS Qualifizierter Studiennachweis S I Sekundarstufe I S II Sekundarstufe II SP weiterer Schwerpunkt aus einem bereits für SII gewählten Teilgebiet, der aber nicht Teil des SII-Schwerpunktes sein darf. SWS Semesterwochenstunden |
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Stand: 1. Mai 2000
Staatsprüfung (S I und S II):
Bering, Blamberger, Brenner, Busse, Drux, Esselborn, Göttert, Kleinschmidt, Lenerz, Liebrand, Mecklenburg, Neuhaus, Pape, Peters, Primus, Vater, Voßkamp, Wegmann, Ziegeler.
Magisterprüfung:
Bering, *Blamberger, *Brenner, *Busse, Di Meola, *Drux, Dürscheid, Esselborn, Göttert, Haberland (ab 2.2.2001), Holznagel (ab 30.6.2000), *Kleinschmidt, Kolk, *Lenerz,*Liebrand, Mecklenburg, Mehler, *Neuhaus, *Pape, *Peters, *Primus, Ramers, A. Simonis, Stanitzek (bis 31.3.2001),*Vater, *Voßkamp, Wegmann, *Ziegeler.
Nach der Magisterprüfungsordnung von 1986 muß einer der beiden Prüfer ein hauptamtlicher Professor sein (*), nach der Magisterprüfung 1997 muß an der Hauptfachprüfung mindestens ein hauptamtlicher Professor als Prüfer oder Beisitzer beteiligt sein.
Promotion:
Bering, Blamberger, Brenner, Bumke, Busse, Conrady, Di Meola, Drux, Dürscheid, Esselborn, Haberland (ab 2.2.2001), Hinck, Holznagel (ab 30.6.2000), Irmscher, Göttert, Keller, Kleinschmidt, Kolk, Lenerz, Liebrand, Linke, Mecklenburg, Mehler, Neuhaus, Pape, Peters, Primus, Ramers, A. Simonis, Sowinski, Stanitzek (bis 31.3.2001), Vater, Voßkamp, Wegmann, Ziegeler, Zimmermann.
1. Zur Zuordnung der Teilgebiete zu den drei Abteilungen "Sprachwissenschaft", "Ältere deutsche Sprache und Literatur" und "Neuere deutsche Literatur" siehe Anlage 4 zur LPO, Abs. 5.5: "[...] Sprachwissenschaft (ohne das Teilgebiet A 4) [...] Literaturwissenschaft (ohne das Teilgebiet B 3) [...] das Gebiet der älteren deutschen Sprache und Literatur (Teilgebiete A 4 und B 3) [...]."
2. Leistungsnachweise und Qualifizierte Studiennachweise aus Lehrveranstaltungen des Teilgebiets A 4 werden in der Regel derjenigen Abteilung ("Sprachwissenschaft des Deutschen" oder "Ältere deutsche Sprache und Literatur") zugeordnet, welcher der/die Lehrende angehört. Ausnahmen hiervon bedürfen der Zustimmung des gewählten Prüfers.
Für Studierende, die sich in Älterer deutscher Sprache und Literatur' prüfen lassen wollen, ist das Teilgebiet A 4 verbindlich.
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