Zwischenprüfung im SoSe 2003

Neue Zwischenprüfungsordnung (1997)

 

Für alle Lehramtsstudierenden, die ab WS 1997/98 ihr Studium aufgenommen haben (d.h. Erstsemester und Studiengangwechsler ab WS 97/98), sind die Zwischenprüfungs­bestimmungen in der neuen Zwischenprüfungsordnung (Amtliche Mitteilungen 32/97, erhältlich in der Studienberatung des Dekanats, R. 264), geregelt. Für alle Magisterstudierenden, die ab WS 97/98 ihr Magisterstudium aufgenommen haben (d.h. Erstsemester und Studiengangwechsler ab WS 97/98) oder ab WS 1998/99 an die Universität zu Köln gewechselt sind (Studienortwechsler), gelten die Zwischenprüfungsbestimmungen der Magisterprüfungsordnung (Amtliche Mitteilungen 29/79, erhältlich in der Studienberatung des Dekanats, R. 264).

Die Anforderungen sind identisch: Im Fach Deutsch/Deutsche Philologie wird eine 4-stündige Klausur geschrieben.  Die Klausur wird benotet. Jeder Studierende wählt aus zwei Abteilungen (Neuere deutsche Literaturwissenschaft, Ältere deutsche Sprache und Literatur, Sprachwissenschaft des Deutschen) jeweils ein Proseminar oder eine Vorlesung als Prüfungsgebiet. Bei Lehramtsstudierenden muß eine der beiden Abteilungen die Neuere deutsche Literaturwissenschaft sein.

Mit der Wahl der Abteilungen, in denen Sie sich in der Zwischenprüfung prüfen lassen, legen Sie sich nicht für Ihr weiteres Studium bzw. für die Wahl der Abteilungen im Abschlußexamen fest.

 

 

I. Formalitäten

 

1.  Anmeldung beim Prüfer: Sie melden sich in der Sprechstunde der Prüfer Ihrer Wahl an, vor der Anmeldung im Institut und im Dekanat. Die Zahl der Prüflinge pro Prüfer ist auf 20 begrenzt, deshalb sollten Sie sich rechtzeitig, d.h. möglichst schon in den Semesterferien, für einen Prüfer entscheiden.

 

2.  Bei der Anmeldung füllt die Kandidatin/der Kandidat ein vorbereitetes Formular aus (Formulare erhalten Sie im Geschäftszimmer, R. 206):

 

Name, Vorname der Kandidatin/des Kandidaten

Angestrebter Abschluß

Geburtsdatum

Matrikelnummer

Name der Prüferin/des Prüfers

Name der zweiten Prüferin/des zweiten Prüfers

Veranstaltung, auf die bezogen die ZP absolviert werden soll

Adresse [für Benachrichtungen]

 

3.  Anmeldung im Institut: Sie legen mindestens 2 der 3 obligatorischen Einführungsseminarscheine, den Schein über die Studienberatung und den Nachweis über die erforderlichen Sprachkenntnisse (Englisch oder eine andere europäische Literatursprache, "Großes Latinum" für Staatsexamens­kandidat/innen, "Kleines Latinum" für Magisterkandidat/innen, in der Regel durch das Abiturzeugnis) Herrn Prof. Dr. Mecklenburg, Zi. 348) vor. Sie erhalten dann die Bescheinigung des Instituts, die Sie zur Anmeldung im Dekanat vorlegen müssen. (Bitte beachten Sie dabei, daß die Zwischenprüfung nur dann als bestanden gilt, wenn Sie bis zum Ende des ZP-Semesters alle Einführungsseminare erfolgreich abgeschlossen und den Nachweis über die Sprachkenntnisse vorgelegt haben. Wenn Sie also nur 2 Scheine zur Anmeldung vorlegen können, müssen Sie den fehlenden Schein im ZP-Semester erwerben, d.h. Sie haben entweder den 1. Teil des dritten Kurses schon bestanden und müssen nur noch den 2. Teil absolvieren, oder Sie besuchen ein Kompaktseminar.)

 

Die Termine (jeweils pünktlich!) in Zi. 348:

                        Di.     6.5.2003,     11 Uhr

Mo.   12.5.2003, 9.30        Uhr

Di. 13.5.2003, 11 Uhr

Do. 15.5.2003, 11 Uhr (letzter Termin!)

 

4.  Mit der vom Institut ausgestellten Bescheinigung, Ihrem Studienbuch und dem Abiturzeugnis melden Sie sich im Dekanat an (Zi. 264).

 

Termine: Mo. 12.5.-Do. 15.5.2003.,    10-12 Uhr

 

5.  Die ZP-Klausur findet am Donnerstag, dem 24. Juli 2004 von 13.30-17.30 Uhr in Aula 2 (Hauptgebäude) statt.

 

6.  Wichtig: Wenn Sie zur Anmeldung nur 2 Scheine vorgelegt haben, müssen Sie den dritten Schein am Ende des ZP-Semesters bei Herrn Mecklenburg vorlegen, das gilt auch für die Nachweise der Sprachkenntnisse:

 

Termine:          

Di.       29.7.2003, 14.30 Uhr

                        Di.     5.8.2003, 13 Uhr

                        Fr.     1.8.2003   13.00 Uhr

                        Do. 7.8.2003, 13.00 Uhr (letzter Termin!)

 

Wenn dieser Schein bzw. der Nachweis der Sprachkenntnisse nicht rechtzeitig vorgelegt wird, gilt die Zwischenprüfung als nicht bestanden. Sie haben dann zwei Möglichkeiten: Sie können sich im gleichen Semester zur Wiederholungsprüfung anmelden (Termine beachten, ca. 1-2 Wochen nach Bekanntgabe der Klausurergebnisse!), die erforderlichen Scheine vorlegen und dann bekommen Sie (die bestandene Klausur wird Ihnen anerkannt), rechtzeitig ihr ZP-Zeugnis und können im nächsten Semester an Hauptstudiumsveranstaltungen teilnehmen. Wenn Sie die fehlenden Nachweise erst im folgenden Semester erwerben, können Sie sich auch erst dann zur Wiederholung anmelden. Die bestandene Prüfung wird dann im kommenden Semester anerkannt.  In diesem Semester dürfen Sie noch keine Hauptseminarscheine erwerben!

 

7.  Die Zwischenprüfung kann zweimal wiederholt werden.

 

8.  Abmeldung von der Prüfung ist bis eine Woche vor dem Termin  möglich (im Dekanat!)

 

9.  Den Kandidatinnen/Kandidaten, die die Zwischenprüfung nicht bestanden haben, wird im gleichen Semester ein Termin zur Wiederholung angeboten (Anmeldetermin ca. 2 Wochen nach Bekanntgabe der Klausurergebnisse, die Wiederholungsklausur findet voraussichtlich in der zweiten Märzhälfte statt, Termine beachten!).

 

10.Das ZP-Zeugnis kann im Dekanat abgeholt werden, wenn die Zwischenprüfung in allen Fächern bestanden ist.

 

 

II. Worüber und bei wem kann man die Zwischenprüfung ablegen?

 

1. Die Veranstaltungen, über die die ZP abgelegt werden kann, sind im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis unseres Instituts besonders gekennzeichnet. Die jeweiligen Dozenten sind prüfungsberechtigt.

 

Im Wintersemester prüfen folgende Dozentinnen und Dozenten:

Anglet, Balke, Bering, Blamberger, Bickenbach, Brenner, Breuer, Bürkle, Dahm, Deutsch, Drux, Esselborn, Reuvekamp-Felber, Fulda, Glasner, Gonzalez, Göttert, Grimm, Günter, Hahn, Hamacher, Kircher, Kleinschmidt, Kurth, Lenerz, Liebrand, Lohnstein, Mecklenburg, Neef, Neuhaus, Neuser, Pape, Peters, Plett, Primus, Pusse, A. Simonis, L. Simonis, Siegel, Wallenborn, Wengeler, Weingart, Wöllstein-Leisten, Zaun, Zenke, Ziegeler.

 

2.  Im Gebiet 'Sprachwissenschaft des Deutschen' werden (3-5) themenbezogene Aufgaben zum Grundlagenwissen gestellt (die alle bearbeitet werden müssen), außerdem ist eine Problemstellung (2 Themen werden zur Wahl gestellt) zu diskutieren, die dem Thema der gewählten Veranstaltung entnommen ist.

 

Im Gebiet 'Neuere deutsche Literaturwissenschaft' sind (mehrere) literaturwissenschaftliche Begriffe zu erklären, außerdem ist ein Essay (zwei Themen werden zur Wahl gestellt) über ein Thema zu schreiben, das dem Gegenstandsbereich der gewählten Veranstaltung entnommen ist.

 

Im Gebiet `Ältere deutsche Sprache und Literatur' werden themenbezogene Aufgaben gestellt, bei denen zugleich auch das Grundwissen überprüft wird.

 

Jede Prüferin/jeder Prüfer stellt zwei thematische Klausurfragen aus dem Bereich der Vorlesung/des Proseminars zur Wahl. Eine individuelle Absprache über Klausurschwerpunkte ist nicht möglich. Der Grundlagenteil der Neueren Abteilung wird zentral gestellt. 

 

Klausurvorschläge der Sprachwissenschaftlichen und der Älteren Abteilung liegen in einem Ordner in der Bibliothek aus, Konzeptbegriffe und Essayvorschläge der Neueren deutschen Literaturwissenschaft ebenso.

 

III.    Prüfungsablauf

 

1.  Die ZP-Klausur findet am Donnerstag, dem 24.7.2003 von 13.30-17.30 Uhr in Aula 2 (Hauptgebäude) statt.

 

2.  Jede Kandidatin/jeder Kandidat erhält in der Prüfung einen Umschlag mit den Themen aus beiden Abteilungen.

 

3.  Die ZP-Klausur wird benotet. 4,3 ("noch ausreichend") gilt als "nicht bestanden", 0,7 (sehr gut +) wird nicht gegeben.  Die Gesamtnote ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Teilnoten. Bis einschließlich 4,0 (Gesamtnote) gilt die Prüfung als bestanden. Bei nicht bestandener ZP (Gesamtnote) müssen beide Teilklausuren neu geschrieben werden.

 

4. Die Ergebnisse werden am 20. Februar neben dem Geschäftszimmer ausgehängt.