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Philosophische Fakultät - Institut für Altertumskunde

 

 

 

Graecum

1. Ziel

Die Sprachkurse führen auf die Ablegung des "Graecum" hin. Diese Zusatzprüfung zur Reifeprüfung wird extern beim Regierungspräsidium abgenommen. Über die Prüfung betreffende Voraussetzungen, Unterlagen und Termine (zwei im Jahr) informiert ein Aushang im Institut für Altertumskunde (Philosophikum, 5. Stock, Schwarzes Brett "Sprachkurse").
Die Graecumsprüfung besteht aus einer dreistündigen Übersetzungsklausur aus dem Griechischen und – etwa 4 Wochen später – einer halbstündigen mündlichen Prüfung; diese besteht zur Hälfte aus der Übersetzung eines Textes aus dem Griechischen bzw. der Beantwortung von Fragen, die von dem jeweiligen Text ausgehen. Die Prüfungstexte sind klassischen attischen Autoren (vor allem Platon und Xenophon) oder solchen entnommen, die attischen Dialekt schreiben (z.B. Lukian). Dies bestimmt im allgemeinen das Lernziel der Sprachübungen. Vereinzelt werden allerdings auch Ausblicke auf neutestamentliches Griechisch gegeben.

2. Aufbau

Die Sprachübungen sind in drei Stufen aufgebaut. "Griechisch I" und "Griechisch II" umfassen je 5 Wochenstunden bzw. ca. 75 Unterrichtsstunden. Im Kurs "Griechisch III: Lektüre" (2 Wochenstunden) werden Schriften attischer Autoren – im allgemeinen Platon oder Xenophon – gelesen.
Die Kurse Griechisch I und III werden jedes Semester während der Vorlesungszeit angeboten. Der Kurs Griechisch II findet ausschließlich zu den vorlesungsfreien Zeiten in der Regel 5-6 Wochen lang in täglichem Nachmittagsunterricht statt.
Zu Beginn des Kurses "Griechisch II" wird eine Übersetzungsklausur aus dem Griechischen geschrieben; dort wird der in "Griechisch I" erarbeitete Stoff vorausgesetzt. Diese Klausur dient der Selbstkontrolle der Studierenden.
Hinweis zur Studienplanung:
Für Lehramts-Studierende, die im Grundstudium das staatliche Graecum nachweisen müssen, besteht die Ausnahmeregelung, die obligatorischen Schulpraktika auch noch nach dem ersten Studienjahr, jedenfalls aber innerhalb des Grundstudiums, zu absolvieren.

  • Für den Besuch aller Sprachkurse ist eine Anmeldung erforderlich.
  • Zum Erwerb bestimmter Scheine und zur Teilnahme an diesbezüglichen Abschlussklausuren ist die persönliche Rücksprache mit dem Dozenten zu Beginn des Kurses obligatorisch.
  • Welche Scheine Sie für Ihre jeweiligen Studienfächer erwerben bzw. welche Abschlussprüfungen Sie ablegen müssen, entnehmen Sie bitte den entsprechenden Studienordnungen Ihrer Fächer. Informationen erhalten Sie desweiteren in der Studienberatung Ihres Instituts, im Dekanat (Magister) oder im Staatlichen Prüfungsamt (Lehramt).

3. Lernmittel

Für "Griechisch I" und "Griechisch II" werden derzeit die beiden beim F. Schöningh-Verlag herausgegebenen Bücher ARS GRAECA Lehr- und Übungsbuch bzw. Grammatik zugrundegelegt.