1.
Ziel
Die
Sprachkurse führen auf die Ablegung des "Graecum" hin. Diese Zusatzprüfung
zur Reifeprüfung wird extern beim Regierungspräsidium abgenommen. Über
die Prüfung betreffende Voraussetzungen, Unterlagen und Termine (zwei
im Jahr) informiert ein Aushang im Institut für Altertumskunde (Philosophikum,
5. Stock, Schwarzes Brett "Sprachkurse").
Die
Graecumsprüfung besteht aus einer dreistündigen Übersetzungsklausur aus
dem Griechischen und etwa 4 Wochen später einer halbstündigen
mündlichen Prüfung; diese besteht zur Hälfte aus der Übersetzung eines
Textes aus dem Griechischen bzw. der Beantwortung von Fragen, die von
dem jeweiligen Text ausgehen. Die Prüfungstexte sind klassischen attischen
Autoren (vor allem Platon und Xenophon) oder solchen entnommen, die attischen
Dialekt schreiben (z.B. Lukian). Dies bestimmt im allgemeinen das Lernziel
der Sprachübungen. Vereinzelt werden allerdings auch Ausblicke auf neutestamentliches
Griechisch gegeben.
2.
Aufbau
Die
Sprachübungen sind in drei Stufen aufgebaut. "Griechisch I" und "Griechisch
II" umfassen je 5 Wochenstunden bzw. ca. 75 Unterrichtsstunden. Im Kurs "Griechisch III: Lektüre" (2
Wochenstunden) werden Schriften attischer Autoren im allgemeinen
Platon oder Xenophon gelesen.
Die Kurse Griechisch I und III werden jedes Semester während der Vorlesungszeit angeboten. Der Kurs Griechisch II findet ausschließlich zu den vorlesungsfreien Zeiten in der Regel 5-6 Wochen lang in täglichem Nachmittagsunterricht statt.
Zu Beginn des Kurses "Griechisch
II" wird eine Übersetzungsklausur aus dem Griechischen geschrieben; dort
wird der in "Griechisch I" erarbeitete Stoff vorausgesetzt. Diese Klausur
dient der Selbstkontrolle der Studierenden.
Hinweis zur Studienplanung:
Für
Lehramts-Studierende, die im Grundstudium das staatliche Graecum nachweisen müssen, besteht die Ausnahmeregelung, die obligatorischen Schulpraktika auch noch nach dem ersten Studienjahr, jedenfalls aber innerhalb des Grundstudiums, zu absolvieren.
- Für
den Besuch aller Sprachkurse ist eine Anmeldung erforderlich.
- Zum Erwerb bestimmter Scheine und zur Teilnahme an diesbezüglichen Abschlussklausuren ist die persönliche Rücksprache mit dem Dozenten zu Beginn des Kurses obligatorisch.
- Welche
Scheine Sie für Ihre jeweiligen Studienfächer erwerben bzw. welche Abschlussprüfungen Sie
ablegen müssen, entnehmen Sie bitte den entsprechenden Studienordnungen
Ihrer Fächer. Informationen erhalten Sie desweiteren in der
Studienberatung Ihres Instituts, im Dekanat (Magister) oder im Staatlichen
Prüfungsamt (Lehramt).
3.
Lernmittel
Für "Griechisch I" und "Griechisch II" werden derzeit
die beiden beim F. Schöningh-Verlag herausgegebenen Bücher ARS GRAECA
Lehr- und Übungsbuch bzw. Grammatik zugrundegelegt.
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