Studienordnung

der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln

für das Fach Griechische Philologie (Haupt- und Nebenfach) mit dem Abschluß

Magisterprüfung

vom 16. Februar 1998

Auf Grund des § 2 Abs. 4 und des § 85 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (Universitätsgesetz – UG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. August 1993 (GV. NW. S. 532), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Juli 1997 (GV. NW. S. 213), hat die Universität zu Köln die nachfolgende Studienordnung als Satzung erlassen:

 Inhaltsübersicht

Rechtsgrundlagen und Anwendungsbereich
Inhalt und Ziel des Studiums
Allgemeine Hinweise
Studienvoraussetzungen
Studienberatung
Studienbeginn
Dauer, Umfang und Aufbau des Studiums
Lehrveranstaltungen, Selbststudium
Teilnahmescheine, Leistungsnachweise
Grundstudium
Zwischenprüfung
Hauptstudium: Allgemeine Hinweise
Hauptstudium im Hauptfach
Hauptstudium im Nebenfach
Magisterprüfung: Allgemeine Hinweise
Magisterprüfung im Hauptfach
Magisterprüfung im Nebenfach
Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen
Studienpläne
Übergangs- und Schlußbestimmungen
  Anhaenge: Studienpläne

§ 1          Rechtsgrundlagen und Anwendungsbereich

Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Magisterprüfungsordnung der Philoso­phischen Fakultät der Universität zu Köln (Magisterprüfungsordnung – MPO) vom 13. März 1997 (GABl. NW 2 Nr. 9/97, S. 663) das Studium des Faches Griechische Philologie an der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln mit dem Ziel Magisterprüfung.

§ 2     Inhalt und Ziel des Studiums

Gegenstand des Faches Griechische Philologie ist unter Berücksichtigung der kulturellen und historischen Zusammenhängedie griechische Sprache und Literatur von ihren Anfängen bis zur Spätantike, ferner unter dem Gesichtspunkt der Wirkungsgeschichte in angemessenem Umfang die lateinische sowie die nachantike europäische Literatur.
Das
Studium
soll der Studentin oder dem Studenten unter Berücksichtigung der Anforderungen und Veränderungen in der Berufswelt die erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermitteln, daß sie oder er zu wissenschaftlicher Arbeit, zu kritischer Einordnung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und zu verantwortlichem Handeln befähigt wird.

§ 3          Allgemeine Hinweise

(1)     Die Studienordnung kann ihrem formalen Charakter entsprechend nur die äußeren Bedingungen des Studiums (Zulassungsvoraussetzungen, Mindestzahl der Leistungsnachweise usw.) festlegen. Ein sachgemäßes Studium erschöpft sich jedoch nicht in der Beachtung eines Regelwerks, sondern orientiert sich an den Erfordernissen des Gegenstandes und zeigt sich darin, daß man den bestehenden Freiraum engagiert nutzt für intensives Selbststudium (besonders auch in der vorlesungsfreien Zeit) und nach Möglichkeit für den Besuch von Lehrveranstaltungen auch über das vorgeschriebene Maß hinaus.
(2)     Das Magisterstudium besteht aus einem Hauptfach und zwei Nebenfächern. Darüber hinaus sind Zusatzfächer nur als Nebenfächer möglich (vgl. § 25 MPO). Über die wählbaren Fächer unterrichtet die Prüfungsordnung (vgl. § 3 MPO).

§ 4          Studienvoraussetzungen

(1)          Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist der Nachweis der Hochschulreife (Zeugnis über die allgemeine oder einschlägig fachgebundene Hochschulreife) oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis zum Studium an einer Universität des Landes Nordrhein-Westfalen oder eine bestandene Einstufungsprüfung (§ 8 Abs. 7 MPO).
(2)          Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist die Immatrikulation für das Fach Griechische Philologie an der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln oder die Zulassung als Zweithörerin oder als Zweithörer in diesem Fach.
(3)     Für das Studium vorausgesetzt werden Griechischkenntnisse im Umfang des Graecums.
(4)     Ferner sind bis zur Zwischenprüfung Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums und hinreichende Kenntnisse in Englisch nachzuweisen. Lateinkenntnisse werden durch das Zeugnis der Hochschulreife oder ein Zeugnis über eine vor einer staatlichen Prüfungsbehörde oder an einer wissenschaftlichen Hochschule abgelegte Sprachprüfung nachgewiesen. Englischkenntnisse werden durch das Zeugnis der Hochschulreife nachgewiesen oder durch eine äquivalente Bescheinigung über einen Kenntnisstand, der zur Lektüre leichter Texte befähigt.
(5)     Bis zum Beginn des Hauptstudiums sollen sich die Studierenden mit den grundlegenden Anwendungen der Informations- und Kommunikationstechnologien vertraut machen.

§ 5           Studienberatung

(1)     Für die allgemeine Studienberatung, insbesondere über Studienmöglichkeiten und Studienanforderungen, steht die Zentrale Studienberatung zur Verfügung. Bei studienbedingten persönlichen Schwierigkeiten kann die Psychologische Beratungsstelle des Kölner Studentenwerks in Anspruch genommen werden.
(2)     Für die fächerübergreifende Beratung über das Magisterstudium steht die Studienberatung im Dekanat der Philosophischen Fakultät zur Verfügung; sie ist auch zuständig für allgemeine Fragen im Zusammenhang mit der Zwischenprüfung und der Magisterprüfung. Sprechzeiten und Sonderregelungen werden am Schwarzen Brett des Dekanats bekanntgegeben.
(3)     Für die fachspezifische Studienberatung im Fach Griechische Philologie stehen die Professorinnen und Professoren und die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts für Altertumskunde (Klassische Philologie) zur Verfügung. Sprechzeiten und be­sondere Zuständigkeiten werden am Schwarzen Brett des Instituts bekanntgegeben.
(4)     Zu Beginn jeden Semesters findet eine eigene Studienberatung für Studienanfängerinnen und Studienanfänger statt. Die Teilnahme ist obligatorisch. Ort und Zeit werden rechtzeitig am Schwarzen Brett des Instituts für Altertumskunde (Klassische Philologie) bekanntgegeben. Über die Teilnahme wird eine Bescheinigung ausgestellt; sie ist bei der Meldung zur Zwischenprüfung vorzulegen.
(5)     Die Inanspruchnahme einer individuellen Studienberatung wird dringend empfohlen. Sie soll rechtzeitig vor der Meldung zur Zwischenprüfung und rechtzeitig vor der Meldung zur Magisterprüfung, insbesondere bei den Lehrenden, welche die Studierenden als Prüferinnen oder Prüfer vorschlagen wollen, erfolgen.

§ 6          Studienbeginn

Das Studium kann im Wintersemester und im Sommersemester aufgenommen werden.

§ 7     Dauer, Umfang und Aufbau des Studiums

(1)     Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Magisterprüfung neun Semester. Die Regelstudienzeit ist keine Mindest- bzw. Höchststudienzeit.
(2)     Der Studienumfang soll in Griechischer Philologie als Hauptfach 58 Semesterwochenstunden, in Griechischer Philologie als Nebenfach 34 Semesterwochenstunden betragen. Davon sollen auf das Grundstudium in Haupt- und Nebenfach 24 SWS, auf das Hauptstudium im Hauptfach 34 SWS, im Nebenfach 10 SWS entfallen.
(3)     Zu dem Studienumfang nach Abs. 2 kommt der Wahlbereich, der für das Hauptfach und die beiden Nebenfächer insgesamt 14 SWS umfaßt.
(4)     Das Studium ist durch die Zwischenprüfung in Grund- und Hauptstudium gegliedert.

§ 8          Lehrveranstaltungen, Selbststudium

(1)     Das Studium des Faches Griechische Philologie erfolgt durch Teilnahme an den akademischen Lehrveranstaltungen und durch eigenverantwortliche Beschäftigung mit den Gegenständen des Faches (Selbststudium). Dafür soll auch (und besonders) die vorlesungsfreie Zeit genutzt werden. Gegenstand des Selbststudiums ist insbesondere die intensive Lektüre eines repräsentativen Querschnitts der griechischen Literatur im Original. Vgl. die im Institut für Altertumskunde (Klassische Philologie) ausliegende Lektüreliste Griechisch.
(2)     Formen der Lehrveranstaltungen sind: Einführung in das Studium der Klassischen Philologie, Vorlesung, Proseminar, Hauptseminar, Kolloquium, Übung, Exkursion. Sofern im folgenden keine Einschränkungen gemacht werden, stehen die Lehrveranstaltungen allen Studierenden offen.
-        Die Veranstaltung Einführung in das Studium der Klassischen Philologie ist für Studierende der Anfangssemester (möglichst des ersten Semesters) der Fächer Griechisch und / oder Latein vorgesehen und wird in jedem Wintersemester angeboten. Sie vermittelt methodische Grundbegriffe und grundlegende Sachverhalte, leitet zur Benutzung der Fachliteratur an und demonstriert an ausgewählten Beispielen die philologische Arbeitsweise.

-        In der Vorlesung wird jeweils ein umfänglicheres Gebiet der griechischen Philologie ausgehend vom aktuellen Forschungsstand in Vortragsform zusammenhängend behandelt.

-        Das Proseminar ist eine Veranstaltung des Grundstudiums. Voraussetzung für den Besuch sind Griechischkenntnisse im Umfang des Graecums. Im Proseminar wird den Studierenden Gelegenheit gegeben, durch Interpretation ausgewählter Texte mit den Problemen und den Methoden des Faches vertraut zu werden, sie in eigenen Beiträgen zu entwickeln bzw. anzuwenden und diese im wissenschaftlichen Gespräch zu überprüfen.

-        Das Hauptseminar ist Bestandteil des Hauptstudiums. Sein Besuch setzt die bestandene Zwischenprüfung voraus. Im Hauptseminar soll die Fähigkeit zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit weiter ausgebildet werden.

-        Das Kolloquium dient der vertieften Erfassung und Diskussion insbesondere von spezielleren philologischen Problemen und ist in der Regel eine Veranstaltung für fortgeschrittenere Studierende.

-        Die Übungen haben die Aufgabe, die Arbeit in den Vorlesungen und Seminaren und das Selbststudium zu ergänzen. Bei den Übungen lassen sich nach ihrer inhaltlichen Ausrichtung insbesondere folgende Bereiche unterscheiden:

a) Grammatik- und Stilübungen

 
       
a) Der Intensivkurs für Anfänger im Griechisch-Studium soll Anfängern den sprachlichen Einstieg in das Griechischstudium erleichtern und sie zu einem zügigen Weiterstudium befähigen. Er gliedert sich in eine deutsch-griechische und eine griechisch-deutsche Abteilung. In jener werden Grundkenntnisse der Grammatik eingeübt, diese dient der Lektüre einfacherer Texte mit besonderer Betonung der grammatischen Analyse.
        b) Die Griechischen Stilübungen, Unterstufe, sind eine Veranstaltung des Grundstudiums und dienen anhand der Übersetzung von deutschen Einzelsätzen und einfacheren zusammenhängenden Texten ins Griechische vorwiegend der Einübung der Syntax und der Grundzüge der Stilistik.

         g) Die Griechischen Stilübungen, Oberstufe, dienen der Vermittlung der Fähigkeit, zusammenhängende Texte, die antikes Gedankengut enthalten (vorwiegend Übersetzungen griechischer Originaltexte), in angemessenes Griechisch zu übertragen und diese Fähigkeit auch in der Klausursituation zu erproben. Zwar wird bei der Magisterprüfung eine deutsch-griechische Klausur nicht verlangt, doch sind diese Übungen zur sprachlichen Vervollkommnung empfehlenswert. Voraussetzung für die Teilnahme ist die bestandene Zwischenprüfung.
         d) Die Griechisch-deutsche Übersetzungsübung ist ein Klausurenkurs, der zur Vorbereitung auf die griechisch-deutschen Klausuren der Zwischenprüfung und der Magisterprüfung dient.

b) Lektürekurse

        
In den Lektürekursen soll die Fähigkeit geschult werden, zusammenhängende griechische Texte größeren Umfangs flüssig zu lesen, zu verstehen und in der eigenen Sprache adäquat wiederzugeben. Sie dienen gleichermaßen der sprachlichen wie der literaturwissenschaftlichen Ausbildung. Die Lektüre wird kursorisch betrieben, wobei im Rahmen des Möglichen Besonderheiten der Sprache, des Stils, der Metrik sowie des literarischen und sachlichen Verständnisses behandelt werden.
c) Übungen zu Teilbereichen der philologischen Methodik
        
Diese Übungen dienen der vertiefenden Behandlung wichtiger Teilbereiche der philologischen Methodik wie z.B. der Textkritik, der Paläographie, der Metrik usw.
Die Übung Lesen griechischer Verse (Metrikübung) macht mit der Theorie, der metrischen Analyse und dem Lesen der wichtigsten griechischen Versarten vertraut.
-        In Exkursionen werden Kenntnisse in Teilbereichen der materiellen Hinterlassenschaft der Antike vermittelt. Sie sollen das Verständnis für die Beziehung der Literatur zu Kunst und Zivilisation wecken.
(3)     Das Griechischstudium wird sinnvoll ergänzt durch den Besuch von Lehrveranstaltungen in den sog. Nebendisziplinen (Papyrologie, Paläographie, Epigraphik, Numismatik) und von Lehrveranstaltungen angrenzender Fächer, bes. Latein, Byzantinistik, Sprachwissenschaft, Archäologie, Alte Geschichte, Philosophie. Es wird empfohlen, dafür das Stundenvolumen des Wahlbereichs (§ 7 Abs. 3) zu nutzen.
(4)     Vor Beginn jedes Semesters orientiert ein kommentiertes Verzeichnis der Lehrveranstaltungen über Inhalte, Voraussetzungen und Anforderungen der einzelnen Veranstaltungen.

§ 9          Teilnahmescheine, Leistungsnachweise

(1)          Teilnahmescheine werden aufgrund regelmäßiger und aktiver Teilnahme an den jeweils genannten Veranstaltungen von der oder dem verantwortlichen Lehrenden erteilt; Teilnahmescheine werden nicht benotet.
Leistungsnachweise beziehen sich inhaltlich auf Lehrveranstaltungen von höchstens vier Semesterwochenstunden oder auf einsemestrige Lehrveranstaltungen. Leistungsnachweise werden aufgrund der regelmäßigen und erfolgreichen Teilnahme an den jeweils genannten Lehrveranstaltungen nach einer individuellen Leistung von der oder dem verantwortlichen Lehrenden ausgestellt; Leistungsnachweise werden benotet. Die Bewertung von Leistungsnachweisen wird den Studierenden nach spätestens sechs Wochen mitgeteilt. Werden Leistungsnachweise durch Klausurarbeiten erworben, wird für die Klausuren in jedem Semester ein Wiederholungstermin anberaumt.
– In Proseminaren werden Leistungsnachweise erteilt auf der Grundlage von Seminarvorträgen mit schriftlicher Ausarbeitung oder schriftlichen Hausarbeiten oder Abschlußklausuren; aus mindestens einem der Proseminare sollte ein Leistungsnachweis auf der Grundlage eines Seminarvortrags mit schriftlicher Ausarbeitung oder einer schriftlichen Hausarbeit vorgelegt werden.
– In Hauptseminaren werden Leistungsnachweise erteilt auf der Grundlage von Seminarvorträgen mit schriftlicher Ausarbeitung oder schriftlichen Hausarbeiten.
– In Lektürekursen werden Leistungsnachweise aufgrund einer Klausur erteilt, die zur Hälfte aus der Übersetzung eines poetischen Textes (mit metrischer Analyse) und zur Hälfte aus der Übersetzung eines Prosatextes besteht.
(2)     Die Modalitäten im einzelnen werden vor Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung von der Dozentin bzw. dem Dozenten festgelegt.

§ 10          Grundstudium

(1)     Das Grundstudium dient der Einführung in Gegenstände und Methoden des Faches. Insbesondere soll es Kenntnisse der inhaltlichen Grundlagen und des methodischen Instrumentariums sowie eine systematische Orientierung vermitteln. Das Grundstudium ist für das Haupt- und das Nebenfach gleich.
(2)     Im Grundstudium, das 24 Semesterwochenstunden umfassen soll, sind folgende Lehrveranstaltungen zu besuchen und folgende Nachweise zu erwerben:
-   Einführung in das Studium der Klassischen Philologie (2-0
[1] SWS; 1 Teilnahmeschein)
-   Intensivkurs für Anfänger des Griechischstudiums (4 SWS)

-   Griechische Stilübungen, Unterstufe (2 SWS)

-   Lektürekurs zu griechischer Poesie und Prosa (4 SWS, die in der Regel auf zwei Semester verteilt sind; 1 Leistungsnachweis).

- 2 Proseminare, in der Regel eines zur griechischen Poesie, eines zur griechischen Prosa (6-4
[2] SWS; 2 Leistungsnachweise)
- 3 Vorlesungen zu Themen der griechischen Literaturgeschichte (6 SWS)
Diese Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen haben einen Umfang von 20-24 SWS [3] . Im Umfang der ggf. verbleibenden 4 SWS des Grundstudiums sind weitere Veranstaltungen des Fachs (Vorlesungen, Seminare, Übungen, auch aus den Nebendisziplinen) sowie angrenzender Fächer (z.B. Latein, Alte Gesch., Archäologie, Byzantinistik) nach freier Wahl zu besuchen.

§ 11          Zwischenprüfung

(1)     Die Zwischenprüfung wird in der Regel im vierten Fachsemester abgelegt. Die Meldung zur Zwischenprüfung soll spätestens zu Beginn des vierten Fachsemesters erfolgen. Die Prüfung kann früher abgelegt werden, sofern die für die Zulassung erforderlichen Leistungen nachgewiesen sind (vgl. § 5 MPO). In der Zwischenprüfung werden im Fach Griechische Philologie als Haupt- und als Nebenfach dieselben Anforderungen gestellt.
(2)     Für die Zulassung gelten allgemein die Bestimmungen der §§ 10 bis 12 MPO. Folgende fachspezifische Nachweise sind im Fach Griechische Philologie erforderlich:
     1.     Nachweis von Lateinkenntnissen im Umfang des Latinums;
     2.     Nachweis von hinreichenden Kenntnissen in Englisch;
     3.     Nachweis der Teilnahme an der obligatorischen Studienberatung für Studienanfängerinnen und Studienanfänger im Fach Griechische Philologie;
     4.   ein Teilnahmeschein, der in der Lehrveranstaltung Einführung in das Studium der Klassischen Philologie zu erwerben ist;
     5.   drei Leistungsnachweise, die in zwei Proseminaren (in der Regel einem zur griechischen Poesie, einem zur griechischen Prosa) und in einem Lektürekurs zu griechischer Poesie und Prosa zu erwerben sind.
Auf die Möglichkeit, einzelne Nachweise bis zu einer bestimmten Frist nachzureichen, wird hingewiesen (vgl. § 10 Abs. 4 MPO).
(3)     Die Zwischenprüfung im Fach Griechische Philologie wird als vierstündige Klausurarbeit durchgeführt, deren Aufgabenstellung aus einer griechisch-deutschen und einer deutsch-griechischen Übersetzung sowie aus Fragen zur Methodologie und Literaturgeschichte besteht.

§ 12          Hauptstudium: Allgemeine Hinweise

Das Hauptstudium baut auf den im Grundstudium erworbenen Kenntnissen und auf der in der Zwischenprüfung nachgewiesenen Beherrschung der Grundlagen des Fachs Griechische Philologie auf und leistet eine exemplarische Vertiefung in ausgewählten Gebieten dieses Faches. Das Hauptstudium unterscheidet sich in Umfang und Anforderungen nach Haupt-und Nebenfach.

§ 13          Hauptstudium im Hauptfach

Im Hauptstudium, das für das Hauptfach 34 Semesterwochenstunden umfassen soll, sind folgende Lehrveranstaltungen zu besuchen und folgende Nachweise zu erwerben:
- Hauptseminar, i.d.R. griech. Poesie (3-2 SWS, 1 Leistungsnachweis)

- Hauptseminar, i.d.R. griech. Prosa (3-2 SWS, 1 Leistungsnachweis)

- Hauptseminar (3-2 SWS)

- 4 Vorlesungen zu Themen der griech. Literaturgeschichte (8 SWS)

- Lesen griechischer Verse / Metrikübung (2-1 SWS; 1 Teilnahmeschein)
[4]
- Lehrveranstaltung über griechische Sprachwissenschaft (2 SWS, 1 Teilnahmeschein)
4

- Übersetzungsübung Griech.-Dt. (2 SWS)
[5]

Diese Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen haben einen Umfang von 19-23 SWS. Im Umfang der restlichen 11-15 SWS des Hauptstudiums sind weitere Veranstaltungen des Fachs (Vorlesungen, Seminare, Übungen, auch aus den Nebendisziplinen) sowie angrenzender Fächer (z.B. Latein, Alte Geschichte, Archäologie, Byzantinistik) nach freier Wahl zu besuchen.

§ 14          Hauptstudium im Nebenfach

Im Hauptstudium, das für das Nebenfach 10 Semesterwochenstunden umfassen soll, sind folgende Lehrveranstaltungen zu besuchen und ist folgender Nachweis zu erwerben:

- Hauptseminar zu griech. Poesie oder Prosa (3-2 SWS, 1 Leistungsnachweis)

- Hauptseminar zu griech. Prosa oder Poesie
[6] (3-2 SWS)
- Vorlesung zu einem Thema der griech. Literaturgeschichte (2 SWS)

- Weitere Veranstaltung(en) des Fachs, z.B. Übersetzungsübung Griech.-Dt., Vorlesung, Lektüre (2-4 SWS)

§ 15          Magisterprüfung: Allgemeine Hinweise

(1)     Die Zulassung zur Magisterprüfung soll (nach erfolgreichem Abschluß des Grundstudiums mit der Zwischenprüfung im Hauptfach und in den beiden Nebenfächern) zu Beginn des 8. Studiensemesters beantragt werden.
(2)     Die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen sind in den §§ 19 und 20 MPO geregelt, auf die hier insgesamt verwiesen sei. In den §§ 16 und 17 dieser Studienordnung werden daher nur die fachspezifischen Nachweise, die vorgelegt werden müssen, erwähnt.
(3)     Die Magisterprüfung besteht im Hauptfach aus der Abfassung der Magisterarbeit, die den ersten Teil der Magisterprüfung bildet, einer vierstündigen Klausurarbeit und einer 45-minütigen mündlichen Prüfung, in den beiden Nebenfächern aus je einer vierstündigen Klausurarbeit.
(4)     Auf die Möglichkeit eines Freiversuchs wird hingewiesen. Sie kann nur von Kandidatinnen und Kandidaten in Anspruch genommen werden, die so rechtzeitig den Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung stellen, daß sie die Magisterarbeit spätestens im vorletzten Monat des achten Fachsemesters abgeben. Bedingung ist ferner, daß die Magisterarbeit mit mindestens "ausreichend" bewertet wird. Näheres siehe § 27 MPO.

§ 16          Magisterprüfung im Hauptfach

(1)     Für die Zulassung zur Magisterprüfung im Hauptfach sind außer dem Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung vorzulegen:
-        zwei Leistungsnachweise, die i.d.R. in einem Hauptseminar zur griech. Poesie und einem Hauptseminar zur griech. Prosa zu erwerben sind.
-        zwei Teilnahmescheine, die je in der Lehrveranstaltung Lesen griechischer Verse (Metrik übung) und in einer Lehrveranstaltung über griechische Sprachwissenschaft zu erwerben sind.
(2)          Magisterarbeit: Für das Thema der Magisterarbeit hat die Kandidatin oder der Kandidat ein Vorschlagsrecht. Das Thema darf sich nicht mit den Themen von Hausarbeiten, die zum Erwerb von Leistungsnachweisen angefertigt wurden, überschneiden. Die Bearbeitungszeit beträgt vier Monate; als Richtwert für den Umfang werden 60 Seiten Text festgesetzt. Näheres siehe § 22 MPO.
(3)            Klausurarbeit: Die Klausurarbeit besteht aus einer Übersetzung aus dem Griechischen und einer Darlegung, für die zwei Aufgaben zur Wahl gestellt werden. Für den Darlegungsteil der Klausurarbeit schlägt die Kandidatin oder der Kandidat in der Regel einen Autor bzw. ein Werk und die zugehörige Gattung aus dem Bereich der griechischen Poesie oder der griechischen Prosa vor. Texte und Aufgaben, die sich mit dem Thema der Magisterarbeit überschneiden, sind ausgeschlossen.
(4)          Mündliche Prüfung: In der mündlichen Prüfung soll die Kandidatin oder der Kandidat nachweisen, daß sie oder er sich gründliche Kenntnisse im Fach Griechische Philologie angeeignet hat und wissenschaftliche Fragen zu durchdenken sowie ihre oder seine Erkenntnisse in angemessener Form vorzutragen vermag.
Für die mündliche Prüfung schlägt die Kandidatin oder der Kandidat als Schwerpunkt in der Regel einen Autor bzw. ein Werk und die zugehörige Gattung aus dem Gebiet (d.h. Poesie oder Prosa) vor, das nicht für die schriftliche Prüfung gewählt wurde. Bezog sich das Thema der Magisterarbeit auf ein Werk, so ist dieses als Schwerpunkt der mündlichen Prüfung ausgeschlossen.

§ 17         Magisterprüfung im Nebenfach

(1) Für die Zulassung zur Magisterprüfung im Nebenfach ist außer dem Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung vorzulegen:
-        ein Leistungsnachweis, der in einem Hauptseminar zu griech. Poesie oder Prosa zu erwerben ist.
(2) Klausurarbeit: Die Klausurarbeit besteht aus einer Übersetzung aus dem Griechischen und einer Darlegung, für die zwei Aufgaben zur Wahl gestellt werden. Für den Übersetzungs- und Darlegungsteil der Klausurarbeit schlägt die Kandidatin oder der Kandidat in der Regel einen Autor bzw. ein Werk und die zugehörige Gattung vor. Texte und Aufgaben, die sich auf ein Werk beziehen, zu dem der Leistungsnachweis erworben wurde, sind ausgeschlossen

§18          Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen

Die Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen erfolgt gemäß § 8 MPO.

§19          Studienpläne

Auf der Grundlage dieser Studienordnung werden für das Fach Griechische Philologie als Haupt- und als Nebenfach Studienpläne aufgestellt und als Anhänge beigefügt; sie sollen als Empfehlungen für einen sachgerechten Aufbau des Studiums dienen.

§ 20          Übergangs- und Schlußbestimmungen

(1) Diese Studienordnung tritt am 1. Oktober 1997 in Kraft. Sie wird in den Amtlichen Mitteilungen der Universität zu Köln veröffentlicht.
(2) Die Regelungen gelten für die Studierenden, die im Wintersemester 1997/98 oder später erstmals für ein Magisterstudium an der Universität zu Köln eingeschrieben worden sind oder ab dem Wintersemester 1998/99 in ein Magisterstudium an der Universität zu Köln wechseln. Im übrigen treten für diese Studierenden die bisher geltenden Bestimmungen außer Kraft.
(3) Studierende, die sich bei Inkrafttreten der dieser Studienordnung zugrunde liegenden Magisterprüfungsordnung mindestens im zweiten Semester ihres Magisterstudiums befinden, absolvieren das Studium nach den im Sommersemester 1997 geltenden Bedingungen und legen Zwischenprüfung und Magisterprüfung nach der im Sommersemester 1997 geltenden Magisterprüfungsordnung ab, es sei denn, daß sie die Anwendung der MPO vom 13. März 1997 (in Kraft getreten am 1. Oktober 1997) gemäß § 34 Abs. 2 MPO schriftlich beantragen; dann wird auf sie auch diese neue Studienordnung angewandt.
 
Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse der Philosophischen Fakultät vom 17. Dezember 1997 und des Senats der Universität zu Köln vom 4. Februar 1998.
 
Köln, den 16. Februar 1998
 
Universitätsprofessor Dr. Jens Peter Meincke
Rektor
 

Anhänge: Studienpläne


Anhang 1: Studienplan für Griechische Philologie als Hauptfach
Abkürzungen:
P Pflicht
WP Wahlpflicht
SWS Semesterwochenstunde
LN Leistungsnachweis
TS Teilnahmeschein
 
Grundstudium (i.d.R. 1.–4. Semester)
Veranstaltungsart
P / WP
SWS
LN/TS
Einführung i. d. Studium der Klass. Philologie
P
2-01
1 TS
Intensivkurs für Anfänger (Repetitorium d. Schulgrammatik)
P
4
---
Stilübungen, Unterstufe (Griech. Grammatik u. Stilistik)
P
2
---
Proseminar (i.d.R. Poesie)
WP
3-22
1 LN
Proseminar (i.d.R. Prosa)
WP
3-22
1 LN
Lektürekurs (2 Sem.: 1 Sem. Poesie, 1 Sem. Prosa)
WP
4
1 LN
3 Vorlesungen (Themen zur griech. Literaturgeschichte)
WP
6
---
Ggf. weitere Veranstaltungen
WP
0-4
---
Summe:        24     1 TS / 3 LN
Zwischenprüfung (4. Semester, ggf. früher)
Hauptstudium (i. d. R. 5.-8. Semester)
Veranstaltungsart
P / WP
SWS
LN / TS
Hauptseminar (i.d.R. Poesie)
WP
3-22
1 LN
Hauptseminar (i.d.R. Prosa)
WP
3-22
1 LN
Hauptseminar
WP
3-22
---
4 Vorlesungen (Themen zur griech. Literaturgeschichte)*
WP
8
---
Lesen griechischer Verse (Metrikübung)*
P
2-1
1 TS
Übersetzungsübung Griech.-Dt.*
P
2
---
Griech. Sprachwissenschaft*
WP
2
1 TS
Weitere Veranstaltungen des Fachs (Vorlesungen, Seminare, Übungen, auch aus den Nebendisziplinen) sowie angrenzender Fächer (z.B. Alte Gesch., Archäologie, Byzantinistik)
WP
11-15
---
Summe:        34     2 TS / 2 LN
 
Magisterprüfung (Antrag auf Zulassung zu Beginn des 8. Semesters, ggf. früher)
– Magisterarbeit (Bearbeitungszeit vier Monate)
– Schriftliche Prüfung (Vierstündige Klausurarbeit)
– Mündliche Prüfung (Einzelprüfung von 45 Minuten)
 
Anhang 2: Studienplan für Griechische Philologie als Nebenfach
Abkürzungen:
P Pflicht
WP Wahlpflicht
SWS Semesterwochenstunde
LN Leistungsnachweis
TS Teilnahmeschein
 
Grundstudium (i.d.R. 1.–4. Semester)
Veranstaltungsart
P / WP
SWS
LN/TS
Einführung i. d. Studium der Klass. Philologie
P
2-01
1 TS
Intensivkurs für Anfänger (Repetitorium d. Schulgrammatik)
P
4
---
Stilübungen, Unterstufe (Griech. Grammatik u. Stilistik)
P
2
---
Proseminar (i.d.R. Poesie)
WP
3-22
1 LN
Proseminar (i.d.R. Prosa)
WP
3-22
1 LN
Lektürekurs (2 Sem.: 1 Sem. Poesie, 1 Sem. Prosa)
WP
4
1 LN
3 Vorlesungen (Themen zur griech. Literaturgeschichte)
WP
6
---
Ggf. weitere Veranstaltungen
WP
0-4
---
Summe:        24     1 TS / 3 LN
 
Zwischenprüfung (4. Semester, ggf. früher)
Hauptstudium (i.d.R. 5.-8. Semester)
Veranstaltungsart
P / WP
SWS
LN
Hauptseminar (Poesie od. Prosa)
WP
3-22
1 LN
Hauptseminar (Prosa od. Poesie)3
WP
3-22
---
Vorlesung (Thema zur griech. Literaturgeschichte)
WP
2
---
Weitere Veranstaltungen des Fachs (z.B. Übersetzungsübung Griech.-Dt., Vorlesung, Lektüre)
WP
2-4
---
Summe:        10                1 LN
 
Magisterprüfung (Antrag auf Zulassung zu Beginn des 8. Semesters, ggf. früher)
– Schriftliche Prüfung (Vierstündige Klausurarbeit)



[1]  Wird Griechisch in Kombination mit Latein studiert, ist diese Veranstaltung nur einmal zu besuchen, kann aber nur dem Stundenvolumen eines Faches zugerechnet werden.
[2]  Seminare sind grundsätzlich 3-stündig. Sofern es die personelle Situation notwendig macht, können Seminare ausnahmsweise auch 2-stündig angeboten werden. In diesem Fall müssen die Studierenden für ein ordnungsgemäßes Studium etwa fehlende Stunden durch die Wahl einer weiteren Veranstaltung bzw. weiterer Veranstaltungen des Fachs ausgleichen.
[3]  Bei Griechisch als Hauptfach wird empfohlen, nach Möglichkeit von den beiden im Hauptstudium vorgesehenen Lehrveranstaltungen mit Teilnahmeschein wenigstens die Übung ‘Lesen griechischer Verse’ bereits im Grundstudium zu besuchen. Auch für Nebenfachstudierende wird diese Übung dringend empfohlen.
[4]  Diese Veranstaltungen können auch schon im Grundstudium besucht werden. Sofern die Möglichkeit besteht, wird dies wenigstens für die Übung Lesen griechischer Verse ausdrücklich empfohlen.
[5]  Es wird empfohlen, nach Möglichkeit die Übersetzungsübung (als Vorbereitung auf die griech.-dt. Klausur der Zwischenprüfung) bereits im Grundstudium zu besuchen und dann im Hauptstudium die Übersetzungsübung ein zweites Mal (anrechenbar auf die ‘weiteren Veranstaltungen’) wahrzunehmen (als Vorbereitung auf die Klausur der Magisterprüfung).
[6]  Für das weitere Hauptseminar soll derjenige Bereich (Poesie od. Prosa) gewählt werden, in dem kein Leistungsnachweis erworben wird.

 

1 Wird Griechische Philologie in Kombination mit Lateinischer Philologie studiert, ist diese Veranstaltung nur einmal zu besuchen, wird aber nur dem Stundenvolumen eines Faches zugerechnet. Zählt sie für Latein, ist in Griechisch eine weitere Veranstaltung nach freier Wahl zu belegen.
2 Sofern es die personelle Situation notwendig macht, können Seminare ausnahmsweise auch 2-stündig angeboten werden. In diesem Fall müssen die Studierenden für ein ordnungsgemäßes Studium etwa fehlende Stunden durch die Wahl einer weiteren Veranstaltung bzw. weiterer Veranstaltungen des Fachs ausgleichen.

 

* So gekennzeichnete Veranstaltungen oder Veranstaltungstypen können je nach individueller Studienplanung ganz oder in größerem Umfang auch im Grundstudium gewählt werden.
Es wird empfohlen, nach Möglichkeit die Metrikübung sowie die Übersetzungsübung (als Vorbereitung auf die griech.-dt. Klausur der Zwischenprüfung) bereits im Grundstudium zu besuchen und dann im Hauptstudium die Übersetzungsübung ein zweites Mal (anrechenbar auf die ‘weiteren Veranstaltungen’) wahrzunehmen (als Vorbereitung auf die Klausur der Magisterprüfung).
1 Wird Griechische Philologie in Kombination mit Lateinischer Philologie studiert, ist diese Veranstaltung nur einmal zu besuchen, wird aber nur dem Stundenvolumen eines Faches zugerechnet. Zählt sie für Latein, ist in Griechisch eine weitere Veranstaltung nach freier Wahl zu belegen.
2 Sofern es die personelle Situation notwendig macht, können Seminare ausnahmsweise auch 2-stündig angeboten werden. In diesem Fall müssen die Studierenden für ein ordnungsgemäßes Studium etwa fehlende Stunden durch die Wahl einer weiteren Veranstaltung bzw. weiterer Veranstaltungen des Fachs ausgleichen.
3 Für das weitere Hauptseminar soll derjenige Bereich (Poesie od. Prosa) gewählt werden, in dem kein Leistungsnachweis erworben wird.
erika.ritz@uni-koeln.de