Studienordnung

der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln

für das Fach Klassische Literaturwissenschaft (Nebenfach) mit dem Abschluß

Magisterprüfung

vom 14. Juli 2000

Aufgrund der §§ 2 Abs.4, 86 Abs. 1 und 122 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW.S.190), in Verbindung mit der Grundordnung der Universität zu Köln vom 23. Oktober 1990 (GABl.NW 1991 S. 2), zuletzt geändert durch Satzung vom 24. Juni 1998 (ABl.NRW S. 570), hat die Universität zu Köln die folgende Studienordnung erlassen:

Inhaltsübersicht

§ 1          Rechtsgrundlagen und Anwendungsbereich

Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Magisterprüfungsordnung der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln (Magisterprüfungsordnung – MPO) vom 13. März 1997 (GABl. NW 2 Nr. 9/97, S. 663), zuletzt geändert durch Ordnung vom 14. Juli 2000 (Amtliche Mitteilungen der Universität zu Köln Nr. 30), das Studium des Faches Klassische Literaturwissenschaft (Nebenfach) an der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln mit dem Ziel Magisterprüfung.

§ 2     Inhalt und Ziel des Studiums

Gegenstand des Faches Klassische Literaturwissenschaft sind unter Berücksichtigung der kulturellen und historischen Zusammenhänge die wirkungsmächtigen Gattungen, Hauptwerke,  Stoffe und Themen der griechischen und römischen Literatur von ihren Anfängen bis zur Spätantike (einschließlich antiker theoretischer Grundlegungen, z.B. Literaturtheorie), die auf der Basis von Übersetzungen behandelt werden. Das Fach soll vor allem Studierenden europäischer Literaturen aus dem Zeitraum vom Mittelalter bis zur Gegenwart Kompetenzen im Umgang mit antiker Literatur vermitteln.
Das Studium soll der Studentin oder dem Studenten unter Berücksichtigung der Anforderungen und Veränderungen in der Berufswelt die erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermitteln, daß sie oder er zu wissenschaftlicher Arbeit, zu kritischer Einordnung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und zu verantwortlichem Handeln befähigt wird.

§ 3          Allgemeine Hinweise

(1)     Die Studienordnung kann ihrem formalen Charakter entsprechend nur die äußeren Bedingungen des Studiums (Zulassungsvoraussetzungen, Mindestzahl der Leistungsnachweise usw.) festlegen. Ein sachgemäßes Studium erschöpft sich jedoch nicht in der Beachtung eines Regelwerks, sondern orientiert sich an den Erfordernissen des Gegenstandes und zeigt sich darin, daß man den bestehenden Freiraum engagiert nutzt für intensives Selbststudium (besonders auch in der vorlesungsfreien Zeit) und nach Möglichkeit für den Besuch von Lehrveranstaltungen auch über das vorgeschriebene Maß hinaus.
(2)     Das Magisterstudium besteht aus einem Hauptfach und zwei Nebenfächern. Darüber hinaus sind Zusatzfächer nur als Nebenfächer möglich (vgl. § 25 MPO). Über die wählbaren Fächer unterrichtet die Prüfungsordnung (vgl. § 3 MPO).
(3)     Das Fach Klassische Literaturwissenschaft kann nur als Nebenfach studiert und nicht mit den Fächern Griechische Philologie (Haupt- und Nebenfach) und Lateinische Philologie (Haupt- und Nebenfach) kombiniert werden.

§ 4          Studienvoraussetzungen

(1)          Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist der Nachweis der Hochschulreife (Zeugnis über die allgemeine oder einschlägig fachgebundene Hochschulreife) oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis zum Studium an einer Universität des Landes Nordrhein-Westfalen oder eine bestandene Einstufungsprüfung (§ 8 Abs. 7 MPO).
(2)          Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist die Immatrikulation für das Fach Klassische Literaturwissenschaft an der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln oder die Zulassung als Zweithörerin oder als Zweithörer in diesem Fach.
(3)     Bis zur Zwischenprüfung sind Lateinkenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums und hinreichende Kenntnisse in Englisch nachzuweisen. Lateinkenntnisse werden durch das Zeugnis der Hochschulreife oder ein Zeugnis über eine vor einer staatlichen Prüfungsbehörde oder an einer wissenschaftlichen Hochschule abgelegte Sprachprüfung nachgewiesen. Englischkenntnisse werden durch das Zeugnis der Hochschulreife nachgewiesen oder durch eine äquivalente Bescheinigung über einen Kenntnisstand, der zur Lektüre leichter Texte befähigt.
(4)     Bis zum Beginn des Hauptstudiums sollen sich die Studierenden mit den grundlegenden Anwendungen der Informations- und Kommunikationstechnologien vertraut machen.

§ 5           Studienberatung

(1)     Für die allgemeine Studienberatung, insbesondere über Studienmöglichkeiten und Studienanforderungen, steht die Zentrale Studienberatung zur Verfügung. Bei studienbedingten persönlichen Schwierigkeiten kann die Psychologische Beratungsstelle des Kölner Studentenwerks in Anspruch genommen werden.
(2)     Für die fächerübergreifende Beratung über das Magisterstudium steht die Studienberatung im Dekanat der Philosophischen Fakultät zur Verfügung; sie ist auch zuständig für allgemeine Fragen im Zusammenhang mit der Zwischenprüfung und der Magisterprüfung. Sprechzeiten und Sonderregelungen werden am Schwarzen Brett des Dekanats bekanntgegeben.
(3)     Für die fachspezifische Studienberatung im Fach Klassische Literaturwissenschaft stehen die Professorinnen und Professoren und die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts für Altertumskunde (Klassische Philologie) zur Verfügung. Sprechzeiten und besondere Zuständigkeiten werden am Schwarzen Brett des Instituts bekanntgegeben.
(4)     Zu Beginn jeden Semesters findet eine eigene Studienberatung für Studienanfängerinnen und Studienanfänger statt. Die Teilnahme ist obligatorisch. Ort und Zeit werden rechtzeitig am Schwarzen Brett des Instituts für Altertumskunde (Klassische Philologie) bekanntgegeben. Über die Teilnahme wird eine Bescheinigung ausgestellt; sie ist bei der Meldung zur Zwischenprüfung vorzulegen.
(5)     Die Inanspruchnahme einer individuellen Studienberatung wird dringend empfohlen. Sie soll rechtzeitig vor der Meldung zur Zwischenprüfung und rechtzeitig vor der Meldung zur Magisterprüfung, insbesondere bei den Lehrenden, welche die Studierenden als Prüferinnen oder Prüfer vorschlagen wollen, erfolgen.

§ 6          Studienbeginn

Das Studium kann im Wintersemester oder im Sommersemester aufgenommen werden.

§ 7     Dauer, Umfang und Aufbau des Studiums

(1)     Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Magisterprüfung neun Semester. Die Regelstudienzeit ist keine Mindest- bzw. Höchststudienzeit.
(2)     Der Studienumfang soll in Klassischer Literaturwissenschaft 34 Semesterwochenstunden betragen. Davon sollen auf das Grundstudium 24 SWS, auf das Hauptstudium 10 SWS entfallen.
(3)     Zu dem Studienumfang nach Abs. 2 kommt der Wahlbereich, in dem für das Haupt- und die beiden Nebenfächer insgesamt 14 SWS vorgesehen sind.
(4)     Das Studium ist durch die Zwischenprüfung in Grund- und Hauptstudium gegliedert.

§ 8          Lehrveranstaltungen, Selbststudium

(1)     Das Studium des Faches Klassische Literaturwissenschaft erfolgt durch Teilnahme an den akademischen Lehrveranstaltungen und durch eigenverantwortliche Beschäftigung mit den Gegenständen des Faches (Selbststudium). Dafür soll auch (und besonders) die vorlesungsfreie Zeit genutzt werden. Gegenstand des Selbststudiums ist insbesondere die intensive Lektüre eines repräsentativen Querschnitts der griechischen und lateinischen Literatur.
(2)     Formen der Lehrveranstaltungen sind: Methodische Grundlagen, Vorlesung, Proseminar, Hauptseminar. Sofern im folgenden keine Einschränkungen gemacht werden, stehen die Lehrveranstaltungen allen Studierenden offen.
-        Die Veranstaltung Methodische Grundlagen ist identisch mit der für Studierende der Klassischen Philologie vorgesehenen Einführung in das Studium der Klassischen Philologie. Sie wird in jedem Wintersemester angeboten und soll im ersten Semester (bei Studienbeginn im Sommersemester im zweiten Semester) besucht werden. Die Veranstaltung vermittelt methodische Grundbegriffe und grundlegende Sachverhalte, leitet zur Benutzung der Fachliteratur an und demonstriert an ausgewählten Beispielen die philologische Arbeitsweise.
-        In Vorlesungen wird jeweils ein umfänglicheres Gebiet aus dem Bereich der antiken Literaturen ausgehend vom aktuellen Forschungsstand in Vortragsform zusammenhängend behandelt.
-         Proseminare sind Veranstaltungen des Grundstudiums. Im Proseminar wird den Studierenden Gelegenheit gegeben, durch Interpretation ausgewählter Texte mit den Problemen und den Methoden des Faches vertraut zu werden, sie in eigenen Beiträgen zu entwickeln bzw. anzuwenden und diese im wissenschaftlichen Gespräch zu überprüfen.
-         Hauptseminare sind Bestandteile des Hauptstudiums. Ihr Besuch setzt die bestandene Zwischenprüfung voraus. Im Hauptseminar soll die Fähigkeit zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit weiter ausgebildet werden.
(3)     Das Studium des Faches Klassische Literaturwissenschaft wird sinnvoll ergänzt durch den Besuch von Lehrveranstaltungen angrenzender Fächer, bes. Archäologie, Alte Geschichte, Philosophie. Es wird empfohlen, dafür auch das Stundenvolumen des Wahlbereichs (§ 7 Abs. 3) zu nutzen.
(4)     Vor Beginn jedes Semesters orientiert ein kommentiertes Verzeichnis der Lehrveranstaltungen über Inhalte, Voraussetzungen und Anforderungen der einzelnen Veranstaltungen.

§ 9          Teilnahmescheine, Leistungsnachweise

(1)          Teilnahmescheine werden aufgrund regelmäßiger und aktiver Teilnahme an den jeweils genannten Veranstaltungen von der oder dem verantwortlichen Lehrenden erteilt; Teilnahmescheine werden nicht benotet.
Leistungsnachweise
beziehen sich inhaltlich auf Lehrveranstaltungen von höchstens vier Semesterwochenstunden oder auf einsemestrige Lehrveranstaltungen. Leistungsnachweise werden aufgrund der regelmäßigen und erfolgreichen Teilnahme an den jeweils genannten Lehrveranstaltungen nach einer individuellen Leistung von der oder dem verantwortlichen Lehrenden ausgestellt; Leistungsnachweise werden benotet. Die Bewertung von Leistungsnachweisen wird den Studierenden nach spätestens sechs Wochen mitgeteilt. Werden Leistungsnachweise durch Klausurarbeiten erworben, wird für die Klausuren in jedem Semester ein Wiederholungstermin anberaumt. – In Proseminaren werden Leistungsnachweise erteilt auf der Grundlage von Seminarvorträgen mit schriftlicher Ausarbeitung oder schriftlichen Hausarbeiten oder Abschlußklausuren; aus mindestens einem der Proseminare sollte ein Leistungsnachweis auf der Grundlage eines Seminarvortrags mit schriftlicher Ausarbeitung oder einer schriftlichen Hausarbeit vorgelegt werden. – In Hauptseminaren werden Leistungsnachweise erteilt auf der Grundlage von Seminarvorträgen mit schriftlicher Ausarbeitung oder schriftlichen Hausarbeiten.
(2)     Die Modalitäten im einzelnen werden vor Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung von der Dozentin bzw. dem Dozenten festgelegt.

§ 10          Grundstudium

(1)     Das Grundstudium dient der Einführung in Gegenstände und Methoden des Faches. Insbesondere soll es Kenntnisse der inhaltlichen Grundlagen und des methodischen Instrumentariums sowie eine systematische Orientierung vermitteln.
(2)     Im Grundstudium, das 24 Semesterwochenstunden umfassen soll, sind folgende Lehrveranstaltungen zu besuchen und folgende Nachweise zu erwerben:
-   Methodische Grundlagen (Einführung in das Studium der Klassischen Philologie) (2 SWS; 1 Teilnahmeschein)
-   Proseminar zu Gattungen/Werken/Stoffen/Themen der griechischen Poesie (2 SWS)
-   Proseminar zu Gattungen/Werken/Stoffen/Themen der griechischen Prosa (2 SWS)
-   Proseminar zu Gattungen/Werken/Stoffen/Themen der lateinischen Poesie (2 SWS)
-   Proseminar zu Gattungen/Werken/Stoffen/Themen der lateinischen Prosa (2 SWS)
In den vier Proseminaren sind insgesamt drei Leistungsnachweise und ein Teilnahmeschein zu erwerben. Dabei müssen die vier Gebiete griechische Poesie, griechische Prosa, lateinische Poesie und lateinische Prosa vertreten sein.
-   Vorlesungen zur griechischen und römischen Literatur / Literaturtheorie (8 SWS)
-   Vorlesungen zur Alten Geschichte, Archäologie, Philosophie (6 SWS)

§ 11          Zwischenprüfung

(1)     Die Zwischenprüfung wird in der Regel im vierten Fachsemester abgelegt. Die Meldung zur Zwischenprüfung soll spätestens zu Beginn des vierten Fachsemesters erfolgen. Die Prüfung kann früher abgelegt werden, sofern die für die Zulassung erforderlichen Leistungen nachgewiesen sind (vgl. § 5 MPO).
(2)     Für die Zulassung gelten allgemein die Bestimmungen der §§ 10 bis 12 MPO. Folgende fachspezifische Nachweise sind im Fach Klassische Literaturwissenschaft erforderlich:     
1.     Nachweis von Lateinkenntnissen im Umfang des Kleinen Latinums;     

2.     Nachweis von hinreichenden Kenntnissen in Englisch;
    
3.     Nachweis der Teilnahme an der obligatorischen Studienberatung für Studienanfängerinnen und Studienanfänger im Fach Klassische Literaturwissenschaft;
    
4.   ein Teilnahmeschein, der in der Lehrveranstaltung Einführung in das Studium der Klassischen Philologie zu erwerben ist;
    
5.   drei Leistungsnachweise, die in drei Proseminaren zu den Gebieten griechische Poesie, griechische Prosa, lateinische Poesie oder lateinische Prosa zu erwerben sind;
    
6.   ein Teilnahmeschein aus einem Proseminar zu dem durch die Leistungsnachweise nicht abgedeckten Gebiet der griechischen oder lateinischen Literatur.

Auf die Möglichkeit, einzelne Nachweise bis zu einer bestimmten Frist nachzureichen, wird hingewiesen (vgl. § 10 Abs. 4 MPO).
(3)     Die Zwischenprüfung im Fach Klassische Literaturwissenschaft wird als vierstündige Klausurarbeit durchgeführt, deren Aufgabenstellung aus der Interpretation eines auch in Übersetzung gegebenen Textes eines antiken Autors sowie aus Fragen zur Methodologie und Literaturgeschichte besteht.

§ 12          Hauptstudium: Allgemeine Hinweise

Das Hauptstudium baut auf den im Grundstudium erworbenen Kenntnissen und auf der in der Zwischenprüfung nachgewiesenen Beherrschung der Grundlagen des Faches Klassische Literaturwissenschaft auf und leistet eine exemplarische Vertiefung in ausgewählten Gebieten dieses Faches.

§ 13          Hauptstudium im Nebenfach

Im Hauptstudium, das 10 Semesterwochenstunden umfassen soll, sind folgende Lehrveranstaltungen zu besuchen und folgende Nachweise zu erwerben:
-          Hauptseminar zu Gattungen/Werken/Stoffen/Themen der griechischen oder lateinischen Literatur (2 SWS 1 Leistungsnachweis)

-          Hauptseminar zu Gattungen/Werken/Stoffen/Themen der lateinischen oder griechischen Literatur (2 SWS, 1 Teilnahmeschein)
Wenn der Leistungsnachweis aus dem Gebiet der griechischen Literatur stammt, soll der Teilnahmeschein aus dem Gebiet der lateinischen Literatur erworben werden bzw. umgekehrt.
-          Vorlesungen zur griechischen und römischen Literatur / Literaturtheorie (4 SWS)

-          Vorlesung zur Alten Geschichte oder zur Archäologie (2 SWS)

§ 14          Magisterprüfung: Allgemeine Hinweise

(1)     Die Zulassung zur Magisterprüfung soll (nach erfolgreichem Abschluß des Grundstudiums mit der Zwischenprüfung im Hauptfach und in den beiden Nebenfächern) zu Beginn des 8. Studiensemesters beantragt werden.
(2)     Die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen sind in den §§ 19 und 20 MPO geregelt, auf die hier insgesamt verwiesen sei. In dieser Studienordnung werden daher nur die fachspezifischen Nachweise, die vorgelegt werden müssen, erwähnt.
(3)     Die Magisterprüfung besteht im Hauptfach aus der Abfassung der Magisterarbeit, die den ersten Teil der Magisterprüfung bildet, einer vierstündigen Klausurarbeit und einer 45-minütigen mündlichen Prüfung, in den beiden Nebenfächern aus je einer vierstündigen Klausurarbeit.
(4)     Auf die Möglichkeit eines Freiversuchs wird hingewiesen. Sie kann nur von Kandidatinnen und Kandidaten in Anspruch genommen werden, die so rechtzeitig den Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung stellen, daß sie die Magisterarbeit spätestens im vorletzten Monat des achten Fachsemesters abgeben. Bedingung ist ferner, daß die Magisterarbeit mit min destens "ausreichend" bewertet wird. Näheres siehe § 27 MPO.

§ 15          Magisterprüfung im Nebenfach

(1)     Für die Zulassung zur Magisterprüfung im Nebenfach ist außer dem Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung vorzulegen:
-        ein Leistungsnachweis, der in einem Hauptseminar zu Gattungen/Werken/Stoffen/Themen der griechischen oder lateinischen Literatur zu erwerben ist.
-        ein Teilnahmeschein, der in einem Hauptseminar zu Gattungen/Werken/Stoffen/Themender lateinischen oder griechischen Literatur zu erwerben ist.          
Wenn der Leistungsnachweis aus dem Gebiet der griechischen Literatur stammt, soll der Teilnahmeschein aus dem Gebiet der lateinischen Literatur erworben werden bzw. umgekehrt.
(2)          Klausurarbeit: Die Klausurarbeit hat die Form einer Darlegung, für die zwei Aufgaben zur Wahl gestellt werden. Die Kandidatin oder der Kandidat schlägt dafür in der Regel je einen Autor bzw. ein Werk und die zugehörige Gattung aus der griechischen und römischen Literatur vor; möglich ist auch, statt dessen Themenbereiche vorzuschlagen, die mehr als einen Autor oder eine Gattung bzw. beide Literaturen betreffen. Aufgaben, die sich auf eine Gattung oder einen Themenbereich beziehen, zu dem der Leistungsnachweis erworben wurde, sind ausgeschlossen.

§16          Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen

Die Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen erfolgt gemäß § 8 MPO.

§17          Studienplan

Auf der Grundlage dieser Studienordnung wird für das Fach Klassische Literaturwissenschaft ein Studienplan aufgestellt und als Anhang beigefügt; er soll als Empfehlung für einen sachgerechten Aufbau des Studiums dienen.

§ 18          Inkrafttreten

Diese Studienordnung tritt am 1. Oktober 2000 in Kraft. Sie wird in den Amtlichen Mitteilungen der Universität zu Köln veröffentlicht.
Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse der Philosophischen Fakultät vom 24. Mai 2000 und des Senats der Universität zu Köln vom 12. Juli 2000.
Köln, den 14. Juli 2000
Universitätsprofessor Dr. Jens Peter Meincke
Rektor
 

Anhang: Studienplan

Abkürzungen:  
P Pflicht
WP Wahlpflicht
SWS Semesterwochenstunde
LN Leistungsnachweis
TS Teilnahmeschein
 
Grundstudium (i.d.R. 1.–4. Semester)
Veranstaltungsart
P / WP
SWS
LN/TS
Methodische Grundlagen (Einführung i. d. Studium der Klass. Philologie)
P
2
1 TS
Proseminar zu Gattungen/Werken/Stoffen der griechischen Poesie
WP
2
1TN / TS[1]
Proseminar zu Gattungen/Werken/Stoffen der griechischen Prosa
WP
2
1 TS / LN1
Proseminar zu Gattungen/Werken/Stoffen der lateinischen Poesie
WP
2
1 LN / TS1
Proseminar zu Gattungen/Werken/Stoffen der lateinischen Prosa
WP
2
1 TS /LN1
Vorlesungen zur griechischen und römischen Literatur / Literaturtheorie
WP
8
---
Vorlesungen zur Alten Geschichte, Archäologie, Philosophie
WP
6
---
Summe:        24     2 TS / 3 LN
 
Zwischenprüfung (4. Semester, ggf. früher)
 

Hauptstudium (i.d.R. 5.-8. Semester)

Veranstaltungsart
P / WP
SWS
LN / TS
Hauptseminar zu Gattungen/Werken/Stoffen der griechischen oder lateinischen Literatur
WP
2
1 LN / TS[2]
Hauptseminar zu Gattungen/Werken/Stoffen der lateinischen oder griechischen Literatur
WP
2
1 TS / LN2
Vorlesungen zur griechischen und römischen Literatur / Literaturtheorie
WP
4
---
Vorlesung zur Alten Geschichte oder zur Archäologie
WP
2
---
Summe:        10     1 TS / 1 LN
 
Magisterprüfung (Antrag auf Zulassung zu Beginn des 8. Semesters, ggf. früher)
 


[1]  In den vier Proseminaren sind insgesamt drei Leistungsnachweise und ein Teilnahmeschein zu erwerben. Dabei müssen die vier Gebiete griechische Poesie, griechische Prosa, lateinische Poesie und lateinische Prosa vertreten sein.
[2]  Wenn der Leistungsnachweis aus dem Gebiet der griechischen Literatur stammt, soll der Teilnahmeschein aus dem Gebiet der lateinischen Literatur erworben werden bzw. umgekehrt.
Erika.Ritz@uni-koeln.de