Studienordnung

der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln

für das Fach Lateinische Philologie (Haupt- und Nebenfach) mit dem Abschluß

Magisterprüfung

vom 16. Februar 1998

Auf Grund des § 2 Abs. 4 und des § 85 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (Universitätsgesetz – UG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. August 1993 (GV. NW. S. 532), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Juli 1997 (GV. NW. S. 213), hat die Universität zu Köln die nachfolgende Studienordnung als Satzung erlassen:

Inhaltsübersicht

§ 1   Rechtsgrundlagen und Anwendungsbereich
§ 2  Inhalt und Ziel des Studiums
§ 3   Allgemeine Hinweise
§ 4    Studienvoraussetzungen
§ 5   Studienberatung
§ 6 Studienbeginn
§ 7 Dauer, Umfang und Aufbau des Studiums
§ 8  Lehrveranstaltungen, Selbststudium
§ 9  Teilnahmescheine, Leistungsnachweise
§ 10  Grundstudium
§ 11  Zwischenprüfung
§ 12  Hauptstudium: Allgemeine Hinweise
§ 13  Hauptstudium im Hauptfach
§ 14 Hauptstudium im Nebenfach
§ 15  Magisterprüfung: Allgemeine Hinweise
§ 16 Magisterprüfung im Hauptfach
§ 17  Magisterprüfung im Nebenfach
§ 18 Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen
§ 19 Studienpläne
§ 20  Übergangs- und Schlußbestimmungen
  Anhänge: Studienpläne

§ 1            Rechtsgrundlagen und Anwendungsbereich

Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Magisterprüfungsordnung der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln (Magisterprüfungsordnung – MPO) vom 13. März 1997 (GABl. NW 2 Nr. 9/97, S. 663) das Studium des Faches Lateinische Philologie an der Philosophischen Fakultät der Universi­tät zu Köln mit dem Ziel Magisterprüfung.

§ 2       Inhalt und Ziel des Studiums

Gegenstand des Faches Lateinische Philologie ist unter Berücksichtigung der kulturellen und historischen Zusammenhänge die lateinische Sprache und Literatur von ihren Anfängen bis zur Spätantike, ferner in angemessenem Umfang die griechische sowie unter dem Gesichtspunkt der Wirkungsgeschichte die nachantike europäische Literatur.
Das Studium soll der Studentin oder dem Studenten unter Berücksichtigung der Anforderungen und Veränderungen in der Berufswelt die erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermitteln, daß sie oder er zu wissenschaftlicher Arbeit, zu kritischer Einordnung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und zu verantwortlichem Handeln befähigt wird.

§ 3            Allgemeine Hinweise

(1)       Die Studienordnung kann ihrem formalen Charakter entsprechend nur die äußeren Bedingungen des Studiums (Zulassungsvoraussetzungen, Mindestzahl der Leistungsnachweise usw.) festlegen. Ein sachgemäßes Studium erschöpft sich jedoch nicht in der Beachtung eines Regelwerks, sondern orientiert sich an den Erfordernissen des Gegenstandes und zeigt sich darin, daß man den bestehenden Freiraum engagiert nutzt für intensives Selbststudium (besonders auch in der vorlesungsfreien Zeit) und nach Möglichkeit für den Besuch von Lehrveranstaltungen auch über das vorgeschriebene Maß hinaus.
(2)       Das Magisterstudium besteht aus einem Hauptfach und zwei Nebenfächern. Darüber hinaus sind Zusatzfächer nur als Nebenfächer möglich (vgl. § 25 MPO). Über die wählbaren Fächer unterrichtet die Prüfungsordnung (vgl. § 3 MPO).

§ 4            Studienvoraussetzungen

(1)            Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist der Nachweis der Hochschulreife (Zeugnis über die allgemeine oder einschlägig fachgebundene Hochschulreife) oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis zum Studium an einer Universität des Landes Nordrhein-Westfalen oder eine bestandene Einstufungsprüfung (§ 8 Abs. 7 MPO).
(2)            Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist die Immatrikulation für das Fach Lateinische Philologie an der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln oder die Zulassung als Zweithörerin oder als Zweithörer in diesem Fach.
(3)       Für das Studium vorausgesetzt werden Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums.
(4)       Ferner sind bis zur Zwischenprüfung Griechischkenntnisse im Umfang des Graecums und hinreichende Kenntnisse in Englisch nachzuweisen. Griechischkenntnisse werden durch das Zeugnis der Hochschulreife oder ein Zeugnis über eine vor einer staatlichen Prüfungsbehörde oder an einer wissenschaftlichen Hochschule abgelegte Sprachprüfung nachgewiesen. Englischkenntnisse werden durch das Zeugnis der Hochschulreife nachgewiesen oder durch eine äquivalente Bescheinigung über einen Kenntnisstand, der zur Lektüre leichter Texte befähigt.
(5)       Bis zum Beginn des Hauptstudiums sollen sich die Studierenden mit den grundlegenden Anwendungen der Informations- und Kommunikationstechnologien vertraut machen.

§ 5             Studienberatung

(1)       Für die allgemeine Studienberatung, insbesondere über Studienmöglichkeiten und Studienanforderungen, steht die Zentrale Studienberatung zur Verfügung. Bei studienbedingten persönlichen Schwierigkeiten kann die Psychologische Beratungsstelle des Kölner Studentenwerks in Anspruch genommen werden.
(2)       Für die fächerübergreifende Beratung über das Magisterstudium steht die Studienberatung im Dekanat der Philosophischen Fakultät zur Verfügung; sie ist auch zuständig für allgemeine Fragen im Zusammenhang mit der Zwischenprüfung und der Magisterprüfung. Sprechzeiten und Sonderregelungen werden am Schwarzen Brett des Dekanats bekanntgegeben.
(3)       Für die fachspezifische Studienberatung im Fach Lateinische Philologie stehen die Professorinnen und Professoren und die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts für Altertumskunde (Klassische Philologie) zur Verfügung. Sprechzeiten und besondere Zuständigkeiten werden am Schwarzen Brett des Instituts bekanntgegeben.
(4)       Zu Beginn eines jeden Semesters findet eine eigene Studienberatung für Studienanfängerinnen und Studienanfänger statt. Die Teilnahme ist obligatorisch. Ort und Zeit werden rechtzeitig am Schwarzen Brett des Instituts für Altertumskunde (Klassische Philologie) bekanntgegeben. Über die Teilnahme wird eine Bescheinigung ausgestellt; sie ist bei der Meldung zur Zwischenprüfung vorzulegen.
(5)       Die Inanspruchnahme einer individuellen Studienberatung wird dringend empfohlen. Sie soll rechtzeitig vor der Meldung zur Zwischenprüfung und rechtzeitig vor der Meldung zur Magisterprüfung, insbesondere bei den Lehrenden, welche die Studierenden als Prüferinnen oder Prüfer vorschlagen wollen, erfolgen.

§ 6            Studienbeginn

Das Studium kann im Wintersemester und im Sommersemester aufgenommen werden.

§ 7       Dauer, Umfang und Aufbau des Studiums

(1)       Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Magisterprüfung neun Semester. Die Regelstudienzeit ist keine Mindest- bzw. Höchststudienzeit.
(2)       Der Studienumfang soll in Lateinischer Philologie als Hauptfach 58 Semesterwochenstunden, in Lateinischer Philologie als Nebenfach 34 Semesterwochenstunden betra­gen. Davon sollen auf das Grundstudium in Haupt- und Nebenfach 24 SWS, auf das Hauptstudium im Hauptfach 34 SWS, im Nebenfach 10 SWS entfallen.
(3)       Zu dem Studienumfang nach Abs. 2 kommt der Wahlbereich, der für das Hauptfach und die beiden Nebenfächer insgesamt 14 SWS umfaßt.
(4)       Das Studium ist durch die Zwischenprüfung in Grund- und Hauptstudium gegliedert.

§ 8            Lehrveranstaltungen, Selbststudium

(1)       Das Studium des Faches Lateinische Philologie erfolgt durch Teilnahme an den akademischen Lehrveranstaltungen und durch eigenverantwortliche Beschäftigung mit den Gegenständen des Faches (Selbststudium). Dafür soll auch (und besonders) die vorlesungsfreie Zeit genutzt werden. Gegenstand des Selbststudiums ist insbesondere die intensive Lektüre eines repräsentativen Querschnitts der lateinischen Literatur im Original. Vgl. die im Institut für Altertumskunde (Klassische Philologie) ausliegende Lektüreliste Latein.
(2)     Formen der Lehrveranstaltungen sind: Einführung in das Studium der Klassischen Philologie, Vorlesung, Proseminar, Hauptseminar, Kolloquium, Übung, Exkursion. Sofern im folgenden keine Einschränkungen gemacht werden, stehen die Lehrveranstaltungen allen Studierenden offen.
-        Die Veranstaltung Einführung in das Studium der Klassischen Philologie ist für Studierende der Anfangssemester (möglichst des ersten Semesters) der Fächer Latein und / oder Griechisch vorgesehen und wird in jedem Wintersemester angeboten. Sie vermittelt methodische Grundbegriffe und grundlegende Sachverhalte, leitet zur Benutzung der Fachliteratur an und demonstriert an ausgewählten Beispielen die philologische Arbeitsweise.
-        In der Vorlesung wird jeweils ein umfänglicheres Gebiet der lateinischen Philologie ausgehend vom aktuellen Forschungsstand in Vortragsform zusammenhängend behandelt.

-        Das Proseminar ist eine Veranstaltung des Grundstudiums. Voraussetzung für den Besuch sind Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums. Im Proseminar wird den Studierenden Gelegenheit gegeben, durch Interpretation ausgewählter Texte mit den Problemen und den Methoden des Faches vertraut zu werden, sie in eigenen Beiträgen zu entwickeln bzw. anzuwenden und diese im wissenschaftlichen Gespräch zu überprüfen.

-        Das Hauptseminar ist Bestandteil des Hauptstudiums. Sein Besuch setzt die bestandene Zwischenprüfung voraus. Im Hauptseminar soll die Fähigkeit zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit weiter ausgebildet werden.

-        Das Kolloquium dient der vertieften Erfassung und Diskussion insbesondere von spezielleren philologischen Problemen und ist in der Regel eine Veranstaltung für fortgeschrittenere Studierende.

-        Die Übungen haben die Aufgabe, die Arbeit in den Vorlesungen und Seminaren und das Selbststudium zu ergänzen. Bei den Übungen lassen sich nach ihrer inhaltlichen Ausrichtung insbesondere folgende Bereiche unterscheiden:

a) Grammatik- und Stilübungen
           
1. Das Repetitorium der lateinischen Schulgrammatik I-III soll Anfängern den sprachlichen Einstieg in das Lateinstudium erleichtern und sie zu einem zügigen Weiterstudium befähigen. Zu diesem Zweck wird die aktive Beherrschung des Lateinischen eingeübt anhand der Übertragung von deutschen Einzelsätzen und einfacheren zusammenhängenen Texten ins Lateinische. Drei aufeinander aufbauende Kurse bereiten auf den deutsch-lateinischen Teil der Zwischenprüfung vor.
           
2. Die Übersetzungsübungen Latein-Deutsch mit Klausuren (Vorbereitung zur Zwischenprüfung) sind eine für das Grundstudium empfohlene Übung in Form eines Klausurenkurses, der zur Vorbereitung auf den lateinisch-deutschen Teil der Zwischenprüfungsklausur dient.
           
3. Die Übersetzungsübungen Latein-Deutsch mit Klausuren (Vorbereitung zum Staatsexamen) sind ein Klausurenkurs, der zur Vorbereitung auf die lateinisch-deutsche Klausur des Staatsexamens dient, indem Texte auf dem Niveau der Staatsexamensklausur gelesen und in Probeklausuren gestellt werden. Voraussetzung für die Teilnahme ist die bestandene Zwischenprüfung. Der Besuch dieses Kurses kann ebenfalls zur sinnvollen Vorbereitung auf die Klausurarbeit der Magisterprüfung dienen.
           
4. Die Übersetzungs- und Stilübungen Deutsch-Latein mit Klausuren (Vorbereitung zum Staatsexamen) dienen der Vermittlung der Fähigkeit, zusammenhängende Texte (Übersetzungen lateinischer Originaltexte, zu Übungszwecken gelegentlich auch freie deutsche Texte) in angemessenes Latein zu übertragen und diese Fähigkeit auch in der Klausursituation zu erproben. Zwar wird bei der Magisterprüfung eine deutsch-lateinische Klausur nicht verlangt, doch sind diese Übungen zur sprachlichen Vervollkommnung empfehlenswert. Voraussetzung für die Teilnahme ist die bestandene Zwischenprüfung.

b) Lektürekurse

        
In den Lektürekursen soll die Fähigkeit geschult werden, zusammenhängende lateinische Texte größeren Umfangs flüssig zu lesen, zu verstehen und in der eigenen Sprache adäquat wiederzugeben. Sie dienen gleichermaßen der sprachlichen wie der literaturwissenschaftlichen Ausbildung. Die Lektüre wird kursorisch betrieben, wobei im Rahmen des Möglichen Besonderheiten der Sprache, des Stils, der Metrik sowie des literarischen und sachlichen Verständnisses behandelt werden.
c) Übungen zu Teilbereichen der philologischen Methodik

        
Diese Übungen dienen der vertiefenden Behandlung wichtiger Teilbereiche der philologischen Methodik wie z.B. der Textkritik, der Paläographie, der Metrik usw.
         Die Übung Lesen lateinischer Verse (Metrikübung) macht mit der Theorie, der metrischen Analyse und dem Lesen der wichtigsten lateinischen Versarten vertraut.
-        In Exkursionen werden Kenntnisse in Teilbereichen der materiellen Hinterlassenschaft der Antike vermittelt. Sie sollen das Verständnis für die Beziehung der Literatur zu Kunst und Zivilisation wecken.
(3)     Das Lateinstudium wird sinnvoll ergänzt durch den Besuch von Lehrveranstaltungen in den sog. Nebendisziplinen (Epigraphik, Paläographie, Papyrologie, Numismatik) und von Lehrveranstaltungen angrenzender Fächer, bes. Griechisch, Mittellatein, Sprachwissenschaft, Archäologie, Alte Geschichte, Philosophie. Es wird empfohlen, dafür das Stundenvolumen des Wahlbereichs (§ 7 Abs. 3) zu nutzen.
(4)       Vor Beginn jedes Semesters orientiert ein kommentiertes Verzeichnis der Lehrveranstaltungen über Inhalte, Voraussetzungen und Anforderungen der einzelnen Veranstaltungen.

§ 9            Teilnahmescheine, Leistungsnachweise

(1)            Teilnahmescheine werden aufgrund regelmäßiger und aktiver Teilnahme an den jeweils genannten Veranstaltungen von der oder dem verantwortlichen Lehrenden erteilt; Teilnahmescheine werden nicht benotet.
Leistungsnachweise
beziehen sich inhaltlich auf Lehrveranstaltungen von höchstens vier Semesterwochenstunden oder auf einsemestrige Lehrveranstaltungen. Leistungsnachweise werden aufgrund der regelmäßigen und erfolgreichen Teilnahme an den jeweils genannten Lehrveranstaltungen nach einer individuellen Leistung von der oder dem verantwortlichen Lehrenden ausgestellt; Leistungsnachweise werden benotet. Die Bewertung von Leistungsnachweisen wird den Studierenden nach spätestens sechs Wochen mitgeteilt. Werden Leistungsnachweise durch Klausurarbeiten erworben, wird für die Klausuren in jedem Semester ein Wiederholungstermin anberaumt. – In Proseminaren werden Leistungsnachweise erteilt auf der Grundlage von Seminarvorträgen mit schriftlicher Ausarbeitung oder schriftlichen Hausarbeiten oder Abschlußklausuren; aus mindestens einem der Proseminare sollte ein Leistungsnachweis auf der Grundlage eines Seminarvortrags mit schriftlicher Ausarbeitung oder einer schriftlichen Hausarbeit vorgelegt werden. – In Hauptseminaren werden Leistungsnachweise erteilt auf der Grundlage von Seminarvorträgen mit schriftlicher Ausarbeitung oder schriftlichen Hausarbeiten. – In Lektürekursen werden Leistungsnachweise aufgrund einer Klausur erteilt, die zur Hälfte aus der Übersetzung eines poetischen Textes (mit metrischer Analyse) und zur Hälfte aus der Übersetzung eines Prosatextes besteht.
(2)       Die Modalitäten im einzelnen werden vor Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung von der Dozentin bzw. dem Dozenten festgelegt.

§ 10            Grundstudium

(1)       Das Grundstudium dient der Einführung in Gegenstände und Methoden des Faches. Insbesondere soll es Kenntnisse der inhaltlichen Grundlagen und des methodischen Instrumentariums sowie eine systematische Orientierung vermitteln. Das Grundstudium ist für das Haupt- und das Nebenfach gleich.
(2)       Im Grundstudium, das 24 Semesterwochenstunden umfassen soll, sind folgende Lehrveranstaltungen zu besuchen und folgende Nachweise zu erwerben:
- Einführung in das Studium der Klassischen Philologie (2-0 [1]
SWS; 1 Teilnahmeschein)
- Proseminar Poesie (3-2 SWS, 1 Leistungsnachweis) [2]

- Proseminar Prosa (3-2 SWS, 1 Leistungsnachweis)2
- Lektürekurs zur lateinischen Poesie und Prosa (4 SWS, die in der Regel auf zwei Semester verteilt sind; 1 Leistungsnachweis)
- Repetitorium der lateinischen Schulgrammatik I-III (6 SWS)
- 3 Vorlesungen zu Themen der lateinischen Literaturgeschichte (6 SWS)
Diese Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen haben einen Umfang von 20-24 SWS. [3] Im Umfang der ggf. verbleibenden 4 SWS des Grundstudiums sind weitere Veranstaltungen des Fachs (Vorlesungen, Seminare, Übungen, auch aus den Nebendisziplinen) sowie angrenzender Fächer (z.B. Griechisch, Alte Geschichte, Archäologie, Mittellatein) nach freier Wahl zu besuchen.

§ 11            Zwischenprüfung

(1)       Die Zwischenprüfung wird in der Regel im vierten Fachsemester abgelegt. Die Meldung zur Zwischenprüfung soll spätestens zu Beginn des vierten Fachsemesters erfolgen. Die Prüfung kann früher abgelegt werden, sofern die für die Zulassung erforderlichen Leistungen nachgewiesen sind (vgl. § 5 MPO). In der Zwischenprüfung werden im Fach Lateinische Philologie als Haupt- und als Nebenfach dieselben Anforderungen gestellt.
(2)       Für die Zulassung gelten allgemein die Bestimmungen der §§ 10 bis 12 MPO. Folgende fachspezifische Nachweise sind im Fach Lateinische Philologie erforderlich:
1.     Nachweis von Griechischkenntnissen im Umfang des Graecums;     
2.     Nachweis von hinreichenden Kenntnissen in Englisch;     
3.     Nachweis der Teilnahme an der obligatorischen Studienberatung für Studienanfängerinnen und Studienanfänger im Fach Lateinische Philologie;     
4.   ein Teilnahmeschein, der in der Lehrveranstaltung Einführung in das Studium der Klassischen Philologie zu erwerben ist;     
5.   drei Leistungsnachweise, die in zwei Proseminaren (einem zur lateinischen Poesie, einem zur lateinischen Prosa) und in einem Lektürekurs zu lateinischer Poesie und Prosa zu erwerben sind.
Auf die Möglichkeit, einzelne Nachweise bis zu einer bestimmten Frist nachzureichen, wird hingewiesen (vgl. § 10 Abs. 4 MPO).
(3)       Die Zwischenprüfung im Fach Lateinische Philologie wird als vierstündige Klausurarbeit durchgeführt, deren Aufgabenstellung aus einer lateinisch-deutschen und einer deutsch-lateinischen Übersetzung sowie aus Fragen zur Methodologie und Literaturgeschichte besteht.

§ 12            Hauptstudium: Allgemeine Hinweise

Das Hauptstudium baut auf den im Grundstudium erworbenen Kenntnissen und auf der in der Zwischenprüfung nachgewiesenen Beherrschung der Grundlagen des Fachs Lateinische Philologie auf und leistet eine exemplarische Vertiefung in ausgewählten Gebieten dieses Faches. Das Hauptstudium unterscheidet sich in Umfang und Anforderungen nach Haupt-und Nebenfach.

§ 13            Hauptstudium im Hauptfach

Im Hauptstudium, das für das Hauptfach 34 Semesterwochenstunden umfassen soll, sind folgende Lehrveranstaltungen zu besuchen und folgende Nachweise zu erwerben:
- Hauptseminar, i.d.R. lateinische Poesie (3-2 SWS, 1 Leistungsnachweis) [4]

- Hauptseminar, i.d.R. lateinische Prosa (3-2 SWS, 1 Leistungsnachweis)1
- Hauptseminar (3-2 SWS)
- 4 Vorlesungen zu Themen der lateinischen Literaturgeschichte (8 SWS)
- Lesen lateinischer Verse (Metrikübung) (2-1 SWS; 1 Teilnahmeschein) [5]

- Lehrveranstaltung über lateinische Sprachwissenschaft (2 SWS, 1 Teilnahmeschein)2
- Übersetzungsübung Lat.-Dt. (siehe § 8a.3) (2 SWS)
Diese Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen haben einen Umfang von 19-23 SWS. Im Umfang der restlichen 11-15 SWS des Hauptstudiums sind weitere Veranstaltungen des Fachs (Vorlesungen, Seminare, Übungen, auch aus den Nebendisziplinen) sowie angrenzender Fächer (z.B. Griechisch, Alte Geschichte, Archäologie, Mittellatein) nach freier Wahl zu besuchen.

§ 14            Hauptstudium im Nebenfach

Im Hauptstudium, das für das Nebenfach 10 Semesterwochenstunden umfassen soll, sind folgende Lehrveranstaltungen zu besuchen und ist folgender Nachweis zu erwerben:
- Hauptseminar zu lateinischer Poesie oder Prosa (3-2 SWS, 1 Leistungsnachweis)1
- Hauptseminar zu lateinischer Prosa oder Poesie [6]
(3-2 SWS)
- Vorlesung zu einem Thema der lateinischen Literaturgeschichte (2 SWS)
- Weitere Veranstaltung(en) des Fachs, z.B. Übersetzungsübung Lat.-Dt., Vorlesung, Lektüre (2-4 SWS)

§ 15            Magisterprüfung: Allgemeine Hinweise

(1)       Die Zulassung zur Magisterprüfung soll (nach erfolgreichem Abschluß des Grundstudiums mit der Zwischenprüfung im Hauptfach und in den beiden Nebenfächern) zu Beginn des 8. Studiensemesters beantragt werden.
(2)       Die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen sind in den §§ 19 und 20 MPO geregelt, auf die hier insgesamt verwiesen sei. In den §§ 16 und 17 dieser Studienordnung werden daher nur die fachspezifischen Nachweise, die vorgelegt werden müssen, erwähnt.
(3)       Die Magisterprüfung besteht im Hauptfach aus der Abfassung der Magisterarbeit, die den ersten Teil der Magisterprüfung bildet, einer vierstündigen Klausurarbeit und einer 45-minütigen mündlichen Prüfung, in den beiden Nebenfächern aus je einer vierstündigen Klausurarbeit.
(4)       Auf die Möglichkeit eines Freiversuchs wird hingewiesen. Sie kann nur von Kandidatinnen und Kandidaten in Anspruch genommen werden, die so rechtzeitig den Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung stellen, daß sie die Magisterarbeit spätestens im vorletzten Monat des achten Fachsemesters abgeben. Bedingung ist ferner, daß die Magisterarbeit mit mindestens "ausreichend" bewertet wird. Näheres siehe § 27 MPO.

§ 16            Magisterprüfung im Hauptfach

(1)       Für die Zulassung zur Magisterprüfung im Hauptfach sind außer dem Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung vorzulegen:
-          zwei Leistungsnachweise, die i.d.R. in einem Hauptseminar zur Lat. Poesie und
einem Hauptseminar zur Lat. Prosa zu erwerben sind.
-          zwei Teilnahmescheine, die je in der Lehrveranstaltung Lesen lateinischer Verse (Metrikübung) und in einer Lehrveranstaltung über lateinische Sprachwissenschaft zu erwerben sind.
(2)            Magisterarbeit: Für das Thema der Magisterarbeit hat die Kandidatin oder der Kandidat ein Vorschlagsrecht. Das Thema darf sich nicht mit den Themen von Hausarbeiten, die zum Erwerb von Leistungsnachweisen angefertigt wurden, überschneiden. Die Bearbeitungszeit beträgt vier Monate; als Richtwert für den Umfang werden 60 Seiten Text festgesetzt. Näheres siehe § 22 MPO.
(3)            Klausurarbeit: Die Klausurarbeit besteht aus einer Übersetzung aus dem Lateinischen und einer Darlegung, für die zwei Aufgaben zur Wahl gestellt werden. Für den Darlegungsteil der Klausurarbeit schlägt die Kandidatin oder der Kandidat in der Regel einen Autor bzw. ein Werk und die zugehörige Gattung aus dem Bereich der lateinischen Poesie oder der lateinischen Prosa vor. Texte und Aufgaben, die sich mit dem Thema der Magisterarbeit überschneiden, sind ausgeschlossen.
(4)            Mündliche Prüfung: In der mündlichen Prüfung soll die Kandidatin oder der Kandidat nachweisen, daß sie oder er sich gründliche Kenntnisse im Fach Lateinische Philologie angeeignet hat und wissenschaftliche Fragen zu durchdenken sowie ihre oder seine Erkenntnisse in angemessener Form vorzutragen vermag.
Für die mündliche Prüfung schlägt die Kandidatin oder der Kandidat als Schwerpunkt in der Regel einen Autor bzw. ein Werk und die zugehörige Gattung aus dem Gebiet (d.h. Poesie oder Prosa) vor, das nicht für die schriftliche Prüfung gewählt wurde. Bezog sich das Thema der Magisterarbeit auf ein Werk, so ist dieses als Schwerpunkt der mündlichen Prüfung ausgeschlossen.

§ 17         Magisterprüfung im Nebenfach

(1)       Für die Zulassung zur Magisterprüfung im Nebenfach ist außer dem Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung vorzulegen:
-          ein Leistungsnachweis, der in einem Hauptseminar zu lateinischer Poesie oder Prosa zu erwerben ist.
(2)            Klausurarbeit: Die Klausurarbeit besteht aus einer Übersetzung aus dem Lateinischen und einer Darlegung, für die zwei Aufgaben zur Wahl gestellt werden. Für die Klausurarbeit (Übersetzung und Darlegung) schlägt die Kandidatin oder der Kandidat in der Regel einen Autor bzw. ein Werk und die zugehörige Gattung vor. Texte und Aufgaben, die sich auf ein Werk beziehen, zu dem der Leistungsnachweis erworben wurde, sind ausgeschlossen.

§18            Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen

Die Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen erfolgt gemäß § 8 MPO.

§19            Studienpläne

Auf der Grundlage dieser Studienordnung werden für das Fach Lateinische Philologie als Haupt- und als Nebenfach Studienpläne aufgestellt und als Anhänge beigefügt; sie sollen als Empfehlungen für einen sachgerechten Aufbau des Studiums dienen.

§ 20            Übergangs- und Schlußbestimmungen

(1)       Diese Studienordnung tritt am 1. Oktober 1997 in Kraft. Sie wird in den Amtlichen Mitteilungen der Universität zu Köln veröffentlicht.
(2)       Die Regelungen gelten für die Studierenden, die im Wintersemester 1997/98 oder später erstmals für ein Magisterstudium an der Universität zu Köln eingeschrieben worden sind oder ab dem Wintersemester 1998/99 in ein Magisterstudium an der Universität zu Köln wechseln. Im übrigen treten für diese Studierenden die bisher geltenden Bestimmungen außer Kraft.
(3) Studierende, die sich bei Inkrafttreten der dieser Studienordnung zugrunde liegenden Magisterprüfungsordnung mindestens im zweiten Semester ihres Magisterstudiums befinden, ab­solvieren das Studium nach den im Sommersemester 1997 geltenden Bedingungen und legen Zwischenprüfung und Magisterprüfung nach der im Sommersemester 1997 geltenden Magisterprüfungsordnung ab, es sei denn, daß sie die Anwendung der MPO vom 13. März 1997 (in Kraft getreten am 1. Oktober 1997) gemäß § 34 Abs. 2 MPO schriftlich beantragen; dann wird auf sie auch diese neue Studienordnung angewandt.
 
Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse der Philosophischen Fakultät vom 17. Dezember 1997 und des Senats der Universität zu Köln vom 4. Februar 1998.
 
Köln, den 16. Februar 1998
Universitätsprofessor Dr. Jens Peter Meincke
  Rektor
 

Anhang 1: Studienplan für Lateinische Philologie als Hauptfach

  

Abkürzungen:
P Pflicht
WP Wahlpflicht
SWS Semesterwochenstunde
LN Leistungsnachweis
TS Teilnahmeschein
 
Grundstudium (i.d.R. 1.–4. Semester)
Veranstaltungsart
P / WP
SWS
LN/TS
Einführung i. d. Studium der Klass. Philologie
P
1 TS
Repetitorium der Grammatik I
P
2
 ---
Repetitorium der Grammatik II
P
2
 ---
Repetitorium der Grammatik III
P
2
---
Proseminar (i.d.R. lateinische Poesie)
WP
1 LN
Proseminar (i.d.R. lateinische Prosa)
WP
3-22
1 LN
Lektürekurs (2 Sem.: 1 Sem. Poesie, 1 Sem. Prosa)
WP
4
1 LN
3 Vorlesungen (Themen zur lat. Literaturgeschichte)
WP
6
---
Ggf. weitere Veranstaltungen (insbes. Übersetzungsübungen Lat.-Dt. [Vorbereitung zur Zwischenprüfung])
WP
0-4
---
Summe:        24     1 TS / 3 LN
 
Zwischenprüfung (4. Semester, ggf. früher)
Hauptstudium (i.d.R. 5.-8. Semester)
Veranstaltungsart
P / WP
SWS
LN / TS
Hauptseminar (i.d.R. lateinische Poesie)
WP
3-22
1 LN
Hauptseminar (i.d.R. lateinische Prosa)
WP
3-22
1 LN
Hauptseminar
WP
3-22
---
4 Vorlesungen (Themen zur lat. Literaturgeschichte)*
WP
8
---
Lesen lateinischer Verse (Metrikübung)*
P
2-1
1 TS
Übersetzungsübung Lat.-Dt. (siehe § 8a.3)
P
2
---
Lateinische Sprachwissenschaft*
WP
2
1 TS
Weitere Veranstaltungen des Fachs (Vorlesungen, Seminare, Übungen, auch aus den Nebendisziplinen) sowie angrenzender Fächer (z.B. Alte Gesch., Archäologie, Mittellatein)
WP
11-15
---
Summe:        34     2 TS / 2 LN
 
Magisterprüfung (Antrag auf Zulassung zu Beginn des 8. Semesters, ggf. früher)
– Magisterarbeit (Bearbeitungszeit vier Monate)
– Schriftliche Prüfung (Vierstündige Klausurarbeit)
– Mündliche Prüfung (Einzelprüfung von 45 Minuten)
 

Anhang 2: Studienplan für Lateinische Philologie als Nebenfach

Abkürzungen:
P Pflicht
WP Wahlpflicht
SWS Semesterwochenstunde
LN Leistungsnachweis
TS Teilnahmeschein
 
Grundstudium (i.d.R. 1.–4. Semester)
Veranstaltungsart
P / WP
SWS
LN/TS
Einführung i. d. Studium der Klass. Philologie
P
1 TS
Repetitorium der Grammatik I
P
2
---
Repetitorium der Grammatik III
P
2
---
Proseminar (i.d.R. lateinische Poesie)
WP
1 LN
Proseminar (i.d.R. lateinische Prosa)
WP
3-22
1 LN
Lektürekurs (2 Sem.: 1 Sem. Poesie, 1 Sem. Prosa)
WP
4
1 LN
3 Vorlesungen (Themen zur lat. Literaturgeschichte)
WP
6
---
Ggf. weitere Veranstaltungen (insbes. Übersetzungsübungen Lat.-Dt. [Vorbereitung zur Zwischenprüfung])
WP
0-4
---
Summe:        24     1 TS / 3 LN
 
Zwischenprüfung (4. Semester, ggf. früher)
 
Hauptstudium (i.d.R. 5.-8. Semester)
Veranstaltungsart
P / WP
SWS
LN
Hauptseminar (lateinische Poesie od. Prosa)
WP
3-22
1 LN
Hauptseminar (lateinische Prosa od. Poesie) [11]
WP
3-22
---
Vorlesung (Thema zur lat. Literaturgeschichte)
WP
2
---
Weitere Veranstaltungen des Fachs (z.B. Übersetzungsübung Lat.-Dt., Vorlesung, Lektüre)
WP
2-4
---
Summe:        10                1 LN
 
Magisterprüfung (Antrag auf Zulassung zu Beginn des 8. Semesters, ggf. früher)
– Schriftliche Prüfung (Vierstündige Klausurarbeit).


[1] Wird Latein in Kombination mit Griechisch studiert, ist diese Veranstaltung nur einmal zu besuchen, kann aber nur dem Stundenvolumen eines Faches zugerechnet werden.
[2] Seminare können sowohl 3- als auch 2-stündig angeboten werden. In letzterem Fall müssen die Studierenden für ein ordnungsgemäßes Studium etwa fehlende Stunden durch die Wahl einer weiteren Veranstaltung bzw. weiterer Veranstaltungen des Fachs ausgleichen.
[3] Bei Latein als Haupfach wird empfohlen, nach Möglichkeit von den beiden im Hauptstudium vorgesehenen Lehrveranstaltungen mit Teilnahmeschein wenigstens die Übung ‚Lesen lateinischer Verse‘ bereits im Grundstudium zu besuchen. Auch für Nebenfachstudierende wird diese Übung dringend empfohlen.
[4] Seminare können sowohl 3- als auch 2-stündig angeboten werden. In letzterem Fall müssen die Studierenden für ein ordnungsgemäßes Studium etwa fehlende Stunden durch die Wahl einer weiteren Veranstaltung bzw. weiterer Veranstaltungen des Fachs ausgleichen.
[5] Diese Veranstaltungen können auch schon im Grundstudium besucht werden. Sofern die Möglichkeit besteht, wird dies wenigstens für die Übung Lesen lateinischer Verse ausdrücklich empfohlen.
[6] Für das weitere Hauptseminar soll derjenige Bereich (Poesie od. Prosa) gewählt werden, in dem kein Leistungsnachweis erworben wird.
[7] Wird Lateinische Philologie in Kombination mit Griechischer Philologie studiert, ist diese Veranstaltung nur einmal zu besuchen, wird aber nur dem Stundenvolumen eines Faches zugerechnet. Zählt sie für Griechisch, ist in Latein eine weitere Veranstaltung nach freier Wahl zu belegen.
[8] Seminare können sowohl 3- als auch 2-stündig angeboten werden. In letzterem Fall  müssen die Studierenden für ein ordnungsgemäßes Studium etwa fehlende Stunden durch die Wahl einer weiteren Veranstaltung bzw. weiterer Veranstaltungen des Fachs ausgleichen.
*   So gekennzeichnete Veranstaltungen oder Veranstaltungstypen können je nach individueller Studienplanung ganz oder in größerem Umfang auch im Grundstudium gewählt werden.

Es wird empfohlen, nach Möglichkeit besonders die Metrikübung bereits im Grundstudium zu besuchen.

[9] Wird Lateinische Philologie in Kombination mit Griechischer Philologie studiert, ist diese Veranstaltung nur einmal zu besuchen, wird aber nur dem Stundenvolumen eines Faches zugerechnet. Zählt sie für Griechisch, ist in Latein eine weitere Veranstaltung nach freier Wahl zu belegen.
[10] Seminare können sowohl 3- als auch 2-stündig angeboten werden. In letzterem Fall  müssen die Studierenden für ein ordnungsgemäßes Studium etwa fehlende Stunden durch die Wahl einer weiteren Veranstaltung bzw. weiterer Veranstaltungen des Fachs ausgleichen.
[11] Für das weitere Hauptseminar soll derjenige Bereich (Poesie od. Prosa) gewählt werden, in dem kein Leistungsnachweis erworben wird.
 
Erika.Ritz@uni-koeln.de