[Wie sollen die Manuskripte eingereicht werden?]

Hinweise der Herausgeber

Es werden Beiträge in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache publiziert. Zur Begutachtung eingereichte Manuskripte müssen grundsätzlich abgeschlossen, vollständig und satzfertig sein. Nachträgliche Korrekturen in den Fahnen können nicht akzeptiert werden. Einen speziellen Redaktionsschluß gibt es nicht, da die Bände der ZPE ohnehin in schneller Abfolge publiziert werden.

Die Beiträge müssen, je nach fachlichem Inhalt, an einen der Herausgeber gesandt werden:

Normen für die Manuskriptgestaltung:

Die Veröffentlichungen in der ZPE basieren grundsätzlich auf dem Fußnotensystem. Für die Art des Zitierens werden, mit einer Ausnahme, keine speziellen Vorgaben gemacht. Es kann grundsätzlich jedes "Zitiersystem" verwenden werden. Es muss nur innerhalb eines Beitrags konsequent angewandt werden. Allerdings empfehlen wir, dass die Zitate nicht mit zu vielen, oft nicht nötigen Angaben belastet werden. Wir bitten auf jeden Fall, keinen Hinweis auf den Verlag, in dem ein Werk erschienen ist, aufzunehmen; das erscheint als unnötig.


Der Text muß vollständig in elektronischer Form, in einem gängigen Textverarbeitungsprogramm geschrieben, zugesandt werden, zusätzlich als Papierausdruck oder als PDF-Datei. Dies ist vor allem deshalb nötig, weil sonst nicht gewährleistet ist, dass die Herausgeber sowie die Redaktion auch das auf dem Bildschirm sehen, was die Autoren selbst sehen. Das gilt insbesondere für nicht-lateinische Schriften wie Griechisch oder Hebräisch und für Sonderzeichen. Griechisch wird nicht transkribiert. Empfehlenswert ist die Verwendung von Unicode-Zeichensätzen, weil dadurch die "Verständlichkeit" wesentlich erhöht wird. Wenn spezielle Fonts verwendet werden, sollen diese mit eingesandt werden; mit der Einsendung wird die Erlaubnis erteilt, sie in dem zu veröffentlichenden Beitrag zu verwenden. Die Schriftgröße sollte einheitlich 12 pt, der Zeilenabstand 15 pt betragen. Eine weitergehende Formatierung soll nicht erfolgen, da diese zumeist erst wieder rückgängig gemacht werden muss. Wir bitten dringend, auf dem Papierausdruck nichts mehr handschriftlich hinzuzufügen. Das Manuskript soll paginiert sein und am Ende den Namen des Verfassers, seine Postadresse und seine E-Mail-Adresse aufweisen.

Falls Photos eingeschlossen sind, sollen diese von einer separaten Liste mit den Bildunterschriften sowie einer weiteren Liste mit den Abbildungsnachweisen versehen sein. Die Vorlagen sollen entweder als gute Photoabzüge eingereicht werden oder in digitaler Form. Dabei muss unbedingt, bezogen auf die Druck-Endgröße, für Graustufenabbildungen eine Mindestauflösung von 300 dpi, für Strichzeichnungen eine Mindestauflösung von 1200 dpi eingehalten werden. Farbabbildungen sollten vor der Einsendung in Graustufenabbildungen umgewandelt werden. Es wird vorausgesetzt, dass die Verfasser über die Genehmigung zur Reproduktion der eingesandten Photographien verfügen. Eingesandte Photographien werden nur auf Verlangen zurückgeschickt. Die Verfasser erklären sich damit einverstanden, dass nach der Veröffentlichung digitalisierte Versionen der von ihnen eingesandten Photographien im Internet zugänglich gemacht werden können.

Die Verfasser werden dringend gebeten, in den Korrekturfahnen nur noch Satzfehler zu berichtigen. Bei den Korrekturen ist die Benutzung der üblichen Korrekturzeichen erwünscht; auf jeden Fall sollte auf Eindeutigkeit der jeweiligen Korrektur geachtet werden.

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