Gemäß §4 Absatz 2 der
Benutzungsordnung sind die Benutzer verpflichtet,
sich regelmäßig zu informieren. Insbesondere sollte die
Mail, die an das Uni- bzw. S-Mail-Account geht, regelmäßig abgerufen werden,
da viele organisatorischen und technischen Änderungen
seitens des RRZK entweder im WWW publiziert oder den
Betroffenen per E-Mail mitgeteilt werden.
IT-Sicherheitsleitlinie
(Leitlinien einer IT-Sicherheitsarchitektur für die
kooperative, verteilte Informationsverarbeitung in Forschung und Lehre an der
Universität zu Köln)
Veröffentlichung von WWW-Seiten auf den Servern des RRZK