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neuen Webbereich verfügbar gemacht oder sie ist nicht mehr aktuell. Wir sind bemüht, alle Webangebote des RRZK schnellstmöglich zu portieren und bitten um Ihr Verständnis.
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FAQ
172
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Ich habe mich für meinen S-Mail-Account angemeldet, bin aber nicht vor Ort, um mich in der gesetzten Frist persönlich auszuweisen.
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Da die Frist leider nicht verlängert werden kann, können Sie bei Ihrer Rückkehr einfach einen neuen Antrag ausfüllen.
Im Normalfall sollten Sie auch einen Brief mit einer PIN zugeschickt
bekommen haben. In diesem Fall können Sie nämlich mit Hilfe der PIN
einen S-Mail-Account freischalten ohne persönlich vorbeikommen zu
müssen.
Christian Hertes, Jens Wahnes
4.9.2008