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RRZK - Regionales Rechenzentrum

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FAQ 172

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FAQ 172 :
Ich habe mich für meinen S-Mail-Account angemeldet, bin aber nicht vor Ort, um mich in der gesetzten Frist persönlich auszuweisen.
Da die Frist leider nicht verlängert werden kann, können Sie bei Ihrer Rückkehr einfach einen neuen Antrag ausfüllen.
Im Normalfall sollten Sie auch einen Brief mit einer PIN zugeschickt bekommen haben. In diesem Fall können Sie nämlich mit Hilfe der PIN einen S-Mail-Account freischalten ohne persönlich vorbeikommen zu müssen.
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Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Beratungsdienst:
E-Mail: beratung@uni-koeln.de
Tel.: 0221 / 470 4563
Christian Hertes, Jens Wahnes
4.9.2008

Letzte Änderung: 13.10.2011