Universität zu Köln

RRZK - Regionales Rechenzentrum

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Regelungen zur Veröffentlichung von Webseiten beim RRZK

Informationspflicht

Alle organisatorischen und technischen Änderungen werden seitens des RRZK entweder im WWW publiziert oder den Betroffenen per E-Mail mitgeteilt. Gemäß §4 Absatz 2 der Benutzungsordnung sind die Benutzer verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren. Insbesondere sollte die Mail, die an das mit dem WWW-Schreibrecht verbundene Account geht, regelmäßig abgerufen werden. Wichtige Informationsquellen sind darüber hinaus:

Weitere Regelungen

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Letzte Änderung: 25.09.2009
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