Informationspflicht
Alle organisatorischen und technischen Änderungen werden seitens des RRZK entweder im WWW publiziert oder den Betroffenen per E-Mail
mitgeteilt. Gemäß §4 Absatz 2 der Benutzungsordnung sind die Benutzer verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren.
Insbesondere sollte die Mail, die an das mit dem WWW-Schreibrecht verbundene Account geht, regelmäßig abgerufen werden. Wichtige
Informationsquellen sind darüber hinaus:
Weitere Regelungen