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Wie bekomme ich den Heizkostenzuschuss? Aufgrund des "Gesetzes zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses" haben Menschen mit geringem Einkommen den Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss. So funktioniert das für StudentInnen: BAföG-EmpfängerInnen, die im Wintersemester 2000/2001 gefördert werden, erhalten einen einmaligen pauschalen Heizkostenzuschuss von 100 Mark. Dazu muss ein formloser Antrag an den/die jeweiligeN SachbearbeiterIn beim BAföG-Amt gestellt werden. Frist ist der 30. April 2001. Alle anderen StudentInnen, deren Monatseinkommen zwischen dem 1. Oktober 2000 und dem 31. März 2001 drei Monate lang im Durchschnitt bei höchstens 1650 Mark lag, bekommen einen einmaligen Zuschuss von fünf Mark pro Quadratmeter Wohnfläche. Dazu muss man beim zuständigen Sozialamt den Mietvertrag und eine Verdienstbescheinigung / Bescheinigung der Eltern vorlegen und ein entsprechendes Formular ausfüllen. Auch hier ist die Frist der 30. April 2001. Welches Sozialamt zuständig ist, und wann dieses geöffnet ist, erfahrt ihr bei der Stadt Köln unter 0221 - 221 - 0. Alle Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen geprüft, erfolgen aber natürlich ohne Gewähr. Ein Formular zum Downloaden gibt es beim Kölner Studierendenwerk. mmmmmmmmm mmmmmmm mmmmmm mmm mmm mmm mmm mmm mmmm mmm mm mmm mmm mmmm mm mm mmmm mm mm |