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Schilys Dschihad gegen Freiheitsrechte

Auf legalem Weg in den Polizeistaat?


Die diesjährigen Proteste von Göteborg, und vermehrt noch die von Genua, stellen in Bezug auf die Repression politischer oppositionell Handelnder eine Zäsur dar. Selbst in Teilen der bürgerlichen Medien riefen die blutigen Prügelorgien der italienischen Polizei Kritik hervor. Der massive Polizeieinsatz, bis hin zum Todesschuß auf Carlo Guiliani am 20. Juli 2001, verdeutlichten einer größeren Öffentlichkeit, wie brutal Staat und Polizei inzwischen auch wieder in EU-Europa gegen wirkliche oder vermeintliche SystemkritikerInnen vorgehen. Ausreise- oder Einreiseverbote, (teilweise) aufgrund illegaler Datensammlungen und deren illegaler Weitergabe an ausländische Polizeistellen, sind somit Beispiele für Maßnahmen eines immer totalitärer werdenden Staates. In Zusammenhang mit den Gipfelprotesten und als Reaktion auf die Ereignisse vom 11. September 2001 in New York drängt die BRD darauf, EU-weit Gesetze zu schaffen, nach denen künftig die "widerrechtliche Inbesitznahme staatlicher Einrichtungen, Infrastruktur-Einrichtungen, öffentliche Plätze und öffentlichen Eigentums" als Terrorismus gelten soll. (O. Tolmein, KONKRET 11/2001, S. 49)

Auch schon vorher wurde von herrschender Seite massive Repression angewandt, um politische Opposition handlungsunfähig zu machen. Z.B. die Antifa M (Göttingen) wurde nach Jahren der Überwachung und des Ausspionierens mit Prozessen nach dem Terrorparagraphen §129a überzogen, so daß sie ihre antifaschistische Arbeit nicht mehr aufrechterhalten konnte. Des weiteren wurde versucht, die revolutionäre 1. Mai-Demo 2001 in Berlin - die größte linksradikale Aktion in der BRD - zu verbieten, weil ihre OrganisatorInnen von der Polizeiführung als "unverbesserliche PolitchaotInnen" stigmatisiert wurden. Das heißt, die angeblichen charakterlichen Eigenschaften von Menschen werden zum Maßstab gemacht, ob der Staat die Wahrnehmung des Rechts auf freie Meinungsäußerung gewährt oder untersagt! Auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Grundrechte, wie das "Recht auf Informationelle Selbstbestimmung", werden mit Absicht ignoriert und peu a peu außer Kraft gesetzt. Und das, obwohl sich Hunderttausende in der BRD 1987 an einem Boykott der Volkszählung beteiligten, und damit der umfangreichen Kontrolle des Staates über "seine" Bürger eine Abfuhr erteilten.

Von der Demokratie zur Ottokratie

Die Anschläge vom 11. September 2001 auf Symbole US-imperialistischer Politik sind nun die willkommene Gelegenheit, die Repressionsschraube noch weiter anziehen zu können. Denn jetzt kann unter dem Deckmantel der "Terrorismusbekämpfung" alles in die Gesetzgebung eingebracht werden, was bisher aufgrund von taktischen politischen Rücksichtnahmen nur angedacht werden konnte und wieder in den Schubladen verschwinden mußte. So wird nun ganz offen davon gesprochen, umfangreiche Datensammlungen von verschiedenen Personengruppen anzulegen. Weitere Datensätze, wie z.B. Krankenversicherungsdaten, sollen mit den schon vorhanden Datensätzen (Meldeämter, Daten der AusländerInnenämter u.a.) jederzeit abgleichbar gemacht werden. Ein Baustein dafür wird die von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt ins Gespräch gebrachte erweiterte Krankenchipkarte sein, auf der demnächst alle Krankheitsbilder und ärztliche Berichte gespeichert werden sollen. Nach der Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie in der BRD 2000, kann der schon länger gehegte Wunsch Wirklichkeit werden, umfangreiche Krankheitsdaten auf einer Karte allumfassend zu speichern und jederzeit abrufbar zu halten. Das war nach damaligem deutschen Recht aufgrund strikterer Datenschutzrechte nicht durchsetzbar. Auch die Videoüberwachung mit gleichzeitigem Einsatz von Gesichter- oder anderer biometrischer Erkennungssoftware (Messung des Farbspektrums der Haut, Erkennung von Bewegungsabläufen o.ä.) soll extensiver eingesetzt werden. Sie bekommt damit eine totalitäre Überwachungsqualität. Die Herrschenden behaupten, daß die "Sicherheit" der Menschen massiv gefährdet sei. Sie suggerieren, daß es ein Anwachsen von Kriminalität gäbe. Damit lenken sie von der strukturellen Gewalt des kapitalistischen Systems ab. Unter dem Vorwand einer umfassenden Sicherheit für die Bürger werden jetzt lediglich Instrumentarien zur immer perfekteren Kontrolle aller Menschen eingeführt.

Auf legalem Weg in den Polizeistaat?

Die Trennung von Geheimdienst und Polizei mußte bei der Gründung der BRD 1949 als Bruch mit der faschistischen Gestapo von den Alliierten durchgesetzt werden. Seit Jahren wird aber massiv an der Aufhebung dieser Trennung gearbeitet und nun die Gunst der Stunde genutzt. Momentan gibt es einen Durchbruch auf ganzer Linie. Diese Aktivitäten konzentrieren sich hauptsächlich auf die EU-Ebene, da die Schaffung solcher Institutionen hier offensichtlich leichter durchzusetzen ist als im nationalen Rahmen. So wurden vor kurzem die Befugnisse der Polizeibehörde der EU, Europol, dahingehend erweitert, daß zukünftig Vertreter der Geheimdienste in dieser Einheit mitarbeiten dürfen, zukünftig soll sie auch exekutive Befugnisse erhalten. Diese Behörde unterliegt im Übrigen keinerlei parlamentarischer Kontrolle, sei es auf EU- oder irgendeiner nationalen Ebene, und die MitarbeiterInnen genießen völlige Immunität.

Otto Schily legte kurz nach Verabschiedung des ersten "Anti-Terror-Paketes" gleich noch ein zweites nach. Demnach sollen alle Aktivitäten, die geeignet seien, "sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung oder das friedliche Zusammenleben der Völker [zu] richten", vom Verfassungsschutz beobachtet werden können. Damit kann die Kritik an BRD-Außen- und Bündnispolitik beliebig kriminalisiert werden, weil sie mit einem Verstoß "gegen den Gedanken der Völkerverständigung" gleichgesetzt wird. Die Definitionsmacht darüber liegt in de Händen der Regierung, die diese gemäß den ökonomischen und geostrategischen Interessen der BRD einsetzt. Dazu dürfen alle nachrichtendienstlich tätigen Organe Auskünfte von privatwirtschaftlichen Unternehmen (z.B. Banken, Postdienstleister, Luftverkehrsunternehmen) einholen. Durch die Regelanfrage wird de facto eine neue Welle von Berufsverboten, u.a. für Beschäftigte von Energieversorgungsunternehmen oder Rundfunkanstalten, vorbereitet. Gleichzeitig wurde den Behörden die Abschiebung von Asylsuchenden ungemein erleichtert. Nun ist es möglich, Personen sofort abschieben zu können, wenn nur der Verdacht auf einer Beteiligung an einer "terroristischen" Straftat besteht. Von Flüchtlingen sollen zentral Sprachproben, Fingerabdrücke, Religionszugehörigkeit u.a. gespeichert werden.

Die bisherige Praxis zeigte - und zeigt weiterhin -, daß es wenig bedarf, um ins Visier von staatlicher Verfolgung und Repression, bis hin zur Anklage wegen Bildung oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nach §129a, zu kommen. Selbst eine bürgerliche Politikerin wie Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kommt nicht mehr umhin zu konstatieren, daß die geplanten Ausdehnungen der Kompetenzen des BKA eine Sicherheitsbehörde schaffen würde, wie es sie nur in totalitären Staaten gebe (siehe FR, 27.10.2001). Die Befristung dieser Maßnahmen auf "zunächst" fünf Jahre ist eine Beruhigungspille für die taktisch agierenden Bündnisgrünen gegenüber ihren WählerInnen.

Fredrik Roggan stellt in seinem Buch "Auf legalem Weg in einen Polizeistaat" fest, daß "daraus ... zu schließen [ist], daß der Staat einen permanenten Ausnahmezustand gesetzlich eingeführt hat, in dem schon heute jedermann als potentielles Sicherheitsrisiko und damit als überwachungsbedürftig konstruiert wird."

Flyer im pdf-Format

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Netzseiten der Alternativen Liste, zuletzt aktualisiert am 17.03.2003. Kontakt: AL-Plenum@uni-koeln.de