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AL-Wahlzeitung 1999/2000


 

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Biopolitik

Behinderte Menschen sind in unserer Gesellschaft, auf der Straße, in Heimen und in Krankenhäusern schon lange aggressiven Ausgrenzungen ausgesetzt. In den letzten Jahren breiten sich Tendenzen aus, ihr Lebensrecht grundsätzlich in Frage zu stellen. So ermöglicht die Biomedizinkonvention der EU durch die Hintertür die Forschung an "nicht einwilligungsfähigen" Menschen. Gerichte definieren behinderte Kinder als Schaden, für die ÄrztInnen Schmerzensgeld zahlen müssen, wenn sie aufgrund der Ergebnisse von vorgeburtlichen diagnostischen Untersuchungen nicht nachdrücklich genug zur Abtreibung gedrängt haben. Der australische Tötungsphilosoph Peter Singer und seine KollegInnen an bundesdeutschen Hochschulen vergleichen behinderte Neugeborene mit Tieren und kommen zu dem zynischen Schluss, dass man dieses "menschliche Gemüse" (Singer) aktiv töten dürfe. Längst geht es inzwischen auch bereits um weitere Betroffenengruppen: Um chronisch Kranke z. B. - darunter fallen inzwischen schon depressive Minderjährige, die neuerdings unter das erweiterte niederländische Euthanasiegesetz fallen. Oder um Koma-PatientInnen, die zu "Hirntoten" umdefiniert und getötet werden können und deren Körper für Organtransplantationen ausgeschlachtet werden dürfen.

Das individuelle Recht auf Leben wird zunehmend in einen direkten Bezug zur vorhandenen Gesundheit und Produktivkraft des einzelnen Menschen gesetzt. So schnell sind jedoch die meisten Menschen nicht bereit, sich als ausschlachtbare biologische Apparate und als biologischen Rohstoff anzusehen anstatt als erkenntnisfähige Subjekte mit unveräußerlichen Rechten und Bedürfnissen. Auch in der Rechtsprechung und Verfassung der BRD ist das Respektieren des Lebensrechts aller Menschen ein zumindest formal grundlegender Wertmaßstab. Das Töten anderer Menschen aufgrund bestimmter körperlicher Merkmale ist tabu. Und hier kommen WissenschaftlerInnen, PhilosophInnen, HeilpädagogInnen etc. ins Spiel: Um dieses Tabu zu brechen, brauchen die BioethikerInnen eine neue Ethik, möglichst von bekannten, mit dem ausreichenden Maß von akademischen Titeln ausgestatteten "Persönlichkeiten" erfunden und propagiert. Die Bioethik soll das, was durch High-Tech-Medizin und Humangenetik möglich geworden ist, ideologisch legitimieren. Damit würde sich nebenher auch das Selbstverständnis einer universitären Wissenschaft erledigen, die an diesen Grundwerten der bürgerlichen Aufklärung festhält.

Ein aktuelles Beispiel sind die Züchtungsphantasien des deutschen Philosophen Peter Sloterdijk. Dieser fordert "genmedizinische Optimierungen" von Menschen durch eine vorgeburtliche Selektion von Embryonen und "explizite Merkmalsplanung", wobei die Kontrolle dieser Eingriffe durch eine angebliche "kulturelle Elite" gewährleistet werden soll. Sich auf Philosophen wie Nietzsche berufend, setzt Sloterdijk zum Angriff auf "altbackene humanistische" Vorstellungen vom gleichen Wert jedes Menschen an. Dass er gleichzeitig kritische Theorie und Denken denunziert und wie der Schriftsteller Walser einen Schlussstrich unter die nationalsozialistische Vergangenheit ziehen will, mag Zufall sein. Die Verbindungen solcher (durch Gentechnologie heute sehr realen) Ideen der Züchtung von "Übermenschen" (Nietzsche) und der Tötung z.B. behinderter Menschen durch das Nazi-Regime im Dritten Reich lassen anderes vermuten.

Gegen diese Neuauflage von Eugenik und Eu-thanasie gibt es jedoch eine starke Gegenbewegung in der bundesdeutschen Gesellschaft, die nicht zuletzt Singers Versuche, in der BRD aufzutreten, immer wieder zunichte machten. An der Uni setzt sich die Antieuthanasiegruppe in Zuammenarbeit mit einigen Fachschaften und Behinderteninitiativen mit diesen bedrohlichen Tendenzen auseinander. Bis zu seiner Abschaffung durch den Uni-AStA hat das auch das von der AL getragene Biopolitik-Referat getan: z. B. durch eine Veranstaltungswoche mit dem Titel "Bioethik - Lizenz zum Töten?" mit u. a. Veranstaltungen zur Biomedizinkonvention des Europarats, den Sterberichtlinien der Bundesärztekammer, zum Menschenbild der Bioethik und zur Behandlung von Behinderten als "Lärmfaktor" und "Reisemangel" in der deutschen Rechtsprechung.

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Netzseiten der Alternativen Liste, zuletzt aktualisiert am 18.03.2003. Kontakt: AL-Plenum@uni-koeln.de