![]() |
AL-Info Nr. 54 Januar/Februar 2000 |
|
|
AStA will Sozialinfo verbieten Klage gegen AL-Mitglieder angedroht
Wegen der Herausgabe des Kompendiums zu Fragen studentischer Lebenshaltung, auch bekannt als "Sozialinfo", will der AStA der Universität Köln zwei Mitglieder der Alternativen Liste verklagen. Der AStA von Oliver Ullrich (Die Unabhängigen) ist offensichtlich nicht in der Lage, eine entsprechende Informationsbroschüre selber zu erstellen, was bisher zu den Selbstverständlichkeiten von AStA-Tätigkeit gehörte. Statt dessen verklagt der von Unabhängigen, RCDS und LUST getragene AStA lieber MitstudentInnen von oppositionellen Hochschulgruppen. Das Sozialreferat des AStA war im vergangenen Jahr monatelang de facto unbesetzt und entfaltete bis zum heutigen Tage trotz wechselnder Besetzung keine nennenswerten Aktivitäten. Schon seit längerem konnte der AStA der BAföG-, Sozial- und AusländerInnenberatung kein aktuelles Informationsmaterial mehr zur Verfügung stellen. Ein von André Moeller und Britt Schülke 1998 verfaßtes Sozialinfo war mittlerweile veraltet und zudem vergriffen. Das Versprechen von studierendennaher und serviceorientierter Arbeit, wie sie der AStA-Vorsitzende Oliver Ullrich bereits bei seinem ersten Amtsantritt und seitdem immer wieder gebetsmühlenartig von sich gab, stellt sich bis zum heutigen Tage als hohle Phrase dar. Vor diesem Hintergrund entschloss sich die AL, diese Aufgabe zu übernehmen und gab im Oktober 1999 eine Informationsbroschüre mit dem Titel Kompendium zu Fragen studentischer Lebenshaltung heraus. Die Broschüre, die über wesentliche Bereiche des studentischen Lebens und der Studienfinanzierung informiert wie beispielsweise BAföG, Stipendien, Studentisches Wohnen, Arbeitsrecht und Steuerrecht, Studieren mit Kindern, StudentInnen mit Behinderungen, ausländische StudentInnen oder Versicherung war kostenlos an vielen Stellen der Universität erhältlich. Die sehr positive Resonanz und die reißende Nachfrage zeigten, dass hier ein elementares Bedürfnis der StudentInnen vom amtierenden Rechts-AStA ignoriert wurde und wird. Inzwischen ist die gesamte erste Auflage des Kompendiums nahezu vergriffen. Aus seinem Versagen hat der amtierende AStA anscheinend nichts gelernt. Anstatt nachzuziehen und die längst überfällige Publikation endlich selbst herauszugeben, verschwendet er nunmehr seine Energie damit, die RedakteurInnen des Kompendiums in einen Rechtsstreit zu verwickeln: Zwei Monate nach Erscheinen des Kompendiums und kurz nach den StudentInnenparlamentswahlen erhielten Mireilla Häuser und André Moeller ein Schreiben der AStA-Rechtsanwälte. Die Herausgabe eines Sozialinfos durch die AL verletze ihre Mandantschaft (AStA) "in nicht hinnehmbarer Weise in ihren Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechten". Die Anwälte fordern von Häuser und Moeller, - "es zu unterlassen, eine Sozialinformationsbroschüre des Namens 'Das Kompendium zu allen Fragen studentischer Lebenshaltung' [sic!] weiterhin herauszugeben", - die Namen und Anschriften aller herauszugeben, die ein Sozialinfo der AL erhalten haben, sowie - eventuell noch verbliebene Exemplare dieser Sozialbroschüre für StudentInnen zu vernichten. Für den Fall der Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 10100 Mark angedroht. Weiterhin wird die Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1286,21 Mark verlangt. Dass rechte und reaktionäre Hochschulgruppen gegen linke ASten klagen, weil sie deren gesellschaftskritische Inhalte verbieten lassen wollen, kommt leider immer wieder vor. Dass nun aber ein rechter AStA eine linke Hochschulgruppe vor Gericht zerren will, um damit deren Serviceleistung zu verbieten, ist allerdings neu! Um die Dreistigkeit auf die Spitze zu treiben, versucht der AStA-Vorsitzende Oliver Ullrich nebenher noch, die Urheberrechte für das Sozialinfo für seinen AStA zu reklamieren und eine fünfstellige Summe an Land zu ziehen. Dabei sind die Urheberrechte niemals dem AStA übertragen worden! Ullrich unterstellt darüber hinaus wider besseres Wissen, die RedakteurInnen des Kompendiums der AL hätten "sich in den unerlaubten Besitz sämtlicher Disketten und Unterlagen bezüglich des Sozialinfos 1998 gesetzt". Das ist nicht nur völlig aus der Luft gegriffen, sondern zeigt ungewollt noch einmal die Faulheit dieser Leute: Es würde eben nicht genügen, einfach nur abzuschreiben, sondern die eigentliche Arbeit besteht darin, die sich ständig verändernden Gesetzesgrundlagen und Erlasse aufzuarbeiten. Ein zwei Jahre altes Info ist im Sozialbereich heute Makulatur, und der Verlust von Disketten kann auch nicht als Erklärung dafür herhalten, "daß es [dem AStA Uni Köln deshalb] nicht möglich war, ein neu überarbeitetes Sozialinfo 1999 zu erstellen und herauszugeben". Mit dem Eingeständnis, dass er sich nicht in der Lage sieht, ein "Sozialinfo [...] zu erstellen und herauszugeben", wie es in dem Schreiben der Anwälte heißt, erklärt der AStA nichts anderes, als dass er zur Wahrnehmung elementarer studentischer Belange nicht fähig ist. Vor diesem Hintergrund erscheint es als besonders erstaunlich, dass gerade ein AStA-Vorsitzender, der der Hochschulgruppe der Unabhängigen angehört, nun einen Urheberrechtsstreit anzettelt: Im Jahre 1991 beispielsweise gab der AStA der Universität zu Köln eine Broschüre mit dem Titel "Das Wohninfo" heraus. Dieses wurde zwei Jahre später in nahezu identischer Form als Miet- und Wohninfo der UNABHÄNGIGEN veröffentlicht. Der Redaktion dieser Publikation, die übrigens, obwohl sie seit Jahren vergriffen ist, noch heute beworben wird, gehörten auch Mitglieder des gegenwärtigen AStA an, zum Beispiel Ulrich Müller und Raimund Berg. mmmmmmmmm mmmmmmm mmmmmm mmm mmm mmm mmm mmm mmmm mmm mm mmm mmm mmmm mm mm mmmm mm mm |