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AL-Info Nr. 55 April 2000


 

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Pannen des AStA

Eine Chronik


"Ich hab' euch das nicht geglaubt!" Ununterbrochen seit Amtsantritt des von Unabhängigen, LUST und RCDS getragenen AStA im letzten Jahr sieht sich die AL gezwungen, über eine endlose Kette von Pannen, Fehlverhalten und Ungeschicklichkeiten des maßgeblichen studentischen Vertretungsorgans zu berichten. Das eingangs dargestellte Zitat stammte von einer Besucherin der ersten Sitzung des StudentInnenparlamentes (SP) im Jahr 2000, die den Darlegungen der AL nicht recht hatte Glauben schenken wollen. Nach zwei Stunden SP war sie überzeugt.

Seitdem hat der AStA seiner Skandalchronik weitere Folgen hinzugefügt. Und seine Vergehen werden schlimmer: Unachtsamer Umgang mit studentischen Geldern und ein skandalöses Gerichtsverfahren lauten die Tatbestände.

Gegen Ende der Vorlesungszeit im vergangenen Wintersemester wäre eigentlich ein Nachtrag zum bestehenden Haushaltsplan der StudentInnenschaft fällig gewesen. Kai Seifert, Finanzreferent der Unabhängigen im AStA, hat diesen Nachtragshaushalt nicht fristgerecht vorgelegt, obwohl die Fristen in der Haushalts- und Finanzordnung eindeutig festgelegt sind. Bereits zu diesem Zeitpunkt war es zu erheblichen Unregelmäßigkeiten seitens des AStA gekommen. So war zum Beispiel ein Haushaltstitel schon um mehr als das Doppelte überzogen worden. Aus Dummheit oder Angst vor kritischen Nachfragen legte Seifert den Vorschlag zum Haushaltsplan nicht fristgerecht vor.

Dass die AStA-Mehrheit aus Unabhängigen, LUST und RCDS den Nachtragshaushalt im SP dennoch verabschiedete, ist schlichtweg rechtswidrig. Die Fristversäumnis sei nicht so schlimm und mensch wolle den Haushaltsplan dennoch behandeln, lautete die Begründung. Die linke Opposition aus AL und Jusos verließ aus Protest den Saal.

AL und Jusos wandten sich an den Rektor der Universität, um einen derart rücksichtslosen Umgang mit studentischen Geldern zu unterbinden. Laut Hochschulgesetz hat er die Rechtsaufsicht über die Organe der StudentInnenschaft inne. Der Rektor kam zu folgendem Schluß: "Der Beschluß des Nachtragshaushaltes stellt somit einen Satzungsverstoß dar und ist somit rechtswidrig." Eine Ohrfeige für das unverschämte Finanzgebaren des AStA!

Vergangenes Wintersemester gab die AL die Service-Broschüre "Kompendium zu Fragen studentischer Lebenshaltung" heraus. Üblicherweise erstellt und finanziert der AStA ein solches Sozialinfo. Dazu war er offenbar nicht in der Lage gewesen, so daß die AL diese Lücke füllte. Dies nahm der AStA zum Anlaß, die AutorInnen wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen das Urheberrecht zu verklagen - mit Strafandrohungen bis zu 500000 Mark. Seine Anwälte finanziert der AStA übrigens aus studentischen Geldern.

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Netzseiten der Alternativen Liste, zuletzt aktualisiert am 18.03.2003. Kontakt: AL-Plenum@uni-koeln.de