![]() |
AL-Info Nr. 57 Oktober 2000 |
|
|
AStA blamiert sich vor Gericht Klage gegen AL-Mitglieder gescheitert
Ein kompetent recherchiertes Sozialinfo zu allen Fragen studentischer Lebenshaltung, das kostenlos an die StudentInnen der Uni Köln verteilt wird - eigentlich kein Grund zu klagen. Das sah der Unabhängige/RCDS/Lust-AStA ganz anders. Schließlich hatte der linke Vorgänger-AStA die Erwartungshaltung an das ausführende Organ der Kölner StudentInnenschaft hochgeschraubt: Jedes Jahr ermöglichte der AStA das Erscheinen eines umfangreichen aktuellen Sozialinfos. Das konnte oder wollte der neue AStA nicht leisten. Kurzerhand gab die Alternative Liste im letzten Wintersemester das Kompendium zu Fragen studentischer Lebenshaltung heraus. Der AStA hüllte sich zunächst in Schweigen, ehe er wenige Tage nach der StudentInnenparlamentswahl im Dezember 1999 seine Anwälte sprechen ließ. In bisher nicht gekannter Dreistigkeit strengte der AStA eine Klage gegen die beiden RedakteurInnen der AL-Publikation, Mireilla Häuser und André Moeller, an, um sie für ihr Engagement abzustrafen. Der AStA beanspruchte unberechtigterweise die UrheberInnenrechte an den Texten des AL-Sozialinfos. Bis zu 500 000 Mark Strafe wurden angedroht. Die Begründung: Seinerzeit seien die Texte für die AStA-Broschüre geschrieben worden, daher habe der Nachfolge-AStA auch das Recht, über die weitere Verwendung der Texte zu entscheiden. Dabei waren dem AStA nie die Textrechte übertragen worden. Für den 19. Juli war nun ein Gerichtstermin beim Landgericht Köln angesetzt. Der Prozess endete, bevor er wirklich begann. Der Richter bezweifelte, dass der AStA, vertreten durch seinen Vorsitzenden Oliver Ullrich (Unabhängige), überhaupt klageberechtigt sei. Auch sah der Richter keinen Anlass, warum der AStA jemals in den Besitz der UrheberInnenrechte gekommen sein sollte. Hierzu hätten die RedakteurInnen ihre Rechte ausdrücklich an den Kläger abtreten müssen. Mit dieser Begründung legte das Gericht der Klägerseite nahe, sich in einer Tagungspause die Sache nochmals durch den Kopf gehen zu lassen. Diese "nachdrücklichen Hinweise auf Mängel der Klage" seitens des Gerichts, so der Rechtsanwalt der beklagten Seite, Hanns Sampels, führten zur Rücknahme der Klage durch den AStA. Damit kommen jetzt laut Schätzungen von Sampels auf die StudentInnenschaft Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von 7000 bis 7500 Mark für das von Anfang an aussichtslose und politisch motivierte Verfahren zu. Diese traurige Episode zeugt vom unfassbaren Politikverständnis der Koalition aus Unabhängigen, RCDS und Lust. Schon die Unfähigkeit oder der Unwillen, die StudentInnen mit notwendigen Informationen über ihre sozialen Rechte und Möglichkeiten zu versorgen, belegt ihre Arroganz. Das hinderte die Unabhängigen in ihrem letztjährigen Wahlkampf nicht daran, dreist mit der nicht erfolgten "Herausgabe eines neu aufgelegten Sozial-Infos" (Unabs-Mitteilungen, Dezember 1999) zu werben. Das ist nichts Neues bei den Unabhängigen, die auch heute noch mit ihrem seit Jahren vergriffenen Miet- und Wohninfo werben. Erst im vergangenen Sommersemester konnte dann der AStA einen billigen Abklatsch des alten Sozialinfos erstellen. Telefonnummern und Zahlen waren zum Teil veraltet, der immens wichtige BAföG-Teil wurde komplett weggelassen. Vielleicht trieb den AStA die Angst um, sie könnten durch ihre Verstöße gegen das UrheberInnenrecht eine Klage von Seiten der Alternativen Liste provozieren. Leider lässt sich nicht feststellen, auf wessen Konto folgende Blüte der Idiotie geht: Zu Beginn des Prozesstermins war der Anwalt der beiden AL-Mitglieder nicht erschienen. Eine unbekannte Person gab sich am Vortag telefonisch als VertreterIn des Gerichts aus, um beim Anwalt der beklagten Partei die Gerichtsverhandlung abzusagen. Dieser Versuch, die Angeklagten bloßzustellen, ging nach hinten los: Der Richter kommentierte die Angelegenheit kopfschüttelnd als "Studentenulk".
Markus Struben mmmmmmmmm mmmmmmm mmmmmm mmm mmm mmm mmm mmm mmmm mmm mm mmm mmm mmmm mm mm mmmm mm mm |