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AL-Info Nr. 66 November/Dezember 2001


 

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Freispruch wegen Fahnenflucht

Neuer Desertions-Aufruf gegen den neuen Krieg


Am 18. September 2001 erhielt der Anwalt von Tobias Pflüger, Rechtsanwalt Holger Rothbauer eine Kopie eines kurzen lapidaren Schreiben der Staatsanwaltschaft Tübingen an das Landgericht Tübingen vom 12.09.2001 in dem es - unterschrieben von Staatsanwalt Dr. Klose - heißt: "Die Berufung der Staatsanwaltschaft Tübingen gegen das Urteil des Amtsgerichts Tübingen - 12 Cs 15 Js 6706/99 - wird hiermit zurückgenommen."

Das heißt: Der Freispruch des Amtsgerichts Tübingen vom 28. Juni 2000 wegen des Aufrufs zur Fahnenflucht im Zusammenhang mit dem NATO-Angriff auf Jugoslawien ist hiermit rechtskräftig! Der rechtskräftig freigesprochene Tobias Pflüger sagte zu dem Urteil:

Damit ist für Recht empfunden worden, daß ich Soldaten aller Kriegsparteien während des NATO-Krieges gegen Jugoslawien dazu aufgerufen habe, zu verweigern oder zu desertieren. Begründung war ein 'unvermeidbarer Verbotsirrtum'. (Näheres zum Prozeß [Urteil, Schriftverkehr, Presseberichte, Solidaritätsaktionen etc.] unter www.tobias-pflueger.de)

Ich kann mich aufgrund der neuen weltpolitischen Situation allerdings nicht recht freuen über den rechtskräftigen Freispruch. Die US-Regierung, die NATO und die deutsche Bundesregierung bereiten derzeit Rachekriege wegen der brutalen und entsetzlichen Mega-Anschläge von New York und Washington vor.

Der 'erste Krieg des 21. Jahrhundert' (Bush), 'der Kampf Gut gegen Böse' (Bush) sei ein 'langer Kreuzzug' (Bush), ein 'weltweiter Feldzug' (Bush). Jede militärische Aktion sei möglich.

Die Vereinten Nationen (UN) haben nicht etwa beschlossen, daß die Verantwortlichen für die Anschläge mit militärischer Lynchjustiz 'ausgeräuchert' (Bush) und 'vernichtet' (Bush) werden sollten, nein die UN sprachen davon, daß sie 'vor Gericht zu bringen' sind. Richtig. Terrorismus ist kein Krieg!

Die Bundesregierung will an militärischen Vergeltungsaktionen teilnehmen. Eine Beteiligung der Bundeswehr und dort der Elitekampftruppe 'Kommando Spezialkräfte' (KSK) - mit der ich mich seit Jahren intensiv beschäftige - ist vorgesehen. Deshalb folgender Aufruf:

Ich fordere die US-Regierung, die NATO und die Bundesregierung auf, auf Racheaktionen, insbesondere Krieg, zu verzichten. Ist Rache ein Akt einer 'zivilisierten Welt'? Ich meine nein! Statt Rache ist eine Bekämpfung von Ursachen von Terrorismus überfällig.

Ich rufe hiermit alle Soldaten, die bei Rachekriegen wegen der brutalen Anschläge in den USA, - gegen wen auch immer eingesetzt werden sollen - dazu auf:

- verweigert die Befehle, die verfassungswidrig und völkerrechtswidrig zur Teilnahme an Rachekriegen auffordern. (Es handelt sich hier nicht um einen Artikel 5 Fall der NATO!, Terrorismus ist kein Krieg) Es besteht nach dem Soldatengesetz die Pflicht, völkerrechtswidrige Befehle zu verweigern.

- verweigert den Kriegsdienst nach Artikel 4 Abs. 3 Grundgesetz

- oder verweigert den Kriegsdienst total, da der 'Zivildienst' als Kriegsdienst ohne Waffe auch in militärische Planungen eingebunden ist

- oder desertiert, wenn es keine anderen Möglichkeiten gibt, sich dem Krieg zu entziehen!

- Ich rufe die Soldaten der anderen NATO-Staaten (USA, Großbritannien, Belgien, Kanada, Dänemark, Frankreich, Italien, Luxemburg, Irland, Niederlande, Norwegen, Portugal, Spanien, Ungarn, Polen,Tschechien, Griechenland und Türkei) dazu auf, verweigert den Kriegsdienst und/oder desertiert (s.o.)!

Die Begründung für den Freispruch im jetzt rechtskräftigen Urteil vom 28.06.2000 trifft auch heute wieder zu: "1. Der Angeklagte war bei der Begehung der angeklagten Taten der festen Überzeugung, daß er mit seinem Verhalten nicht den Tatbestand der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten gem. § 111 StGB erfüllt, da dieser Krieg nach seiner Meinung gegen geltendes Völkerrecht verstoße und folglich eine Befehlsverweigerung der im Jugoslawienkonflikt beteiligten Bundeswehrsoldaten u.a. durch § 22 Abs. 1 WStG gerechtfertigt sei und auch eine Desertion deshalb nicht den Tatbestand des § 16 Abs. 1 WStg erfülle. [...] 2. Dieser Irrtum war für die Angeklagten auch unvermeidbar. Der Angeklagte hat seine Erkundigungspflichten im Sinne des § 17 StGB genügt, indem er sich eingehend mit der Frage der völkerrechtlichen Beurteilung des Jugoslawienkrieges beschäftigt hat. [...]"

Wer sich diesem Aufruf anschließen will, schicke bitte eine E-Mail an aufruf@tobias-pflueger.de.

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Netzseiten der Alternativen Liste, zuletzt aktualisiert am 18.03.2003. Kontakt: AL-Plenum@uni-koeln.de