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AL-Wahlzeitung 2001/2002 |
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Widerstand gegen drohende Privatisierung Bürgerbegehren unzulässig? - Stoppt Verkauf von GAG und Grubo
Von wegen Politikverdrossenheit: Mehr als 66000 KölnerInnen setzten ihre Unterschrift unter das Bürgerbegehren gegen den Verkauf der städtischen Wohnungsbaugesellschaften GAG und Grubo. Doch wenn BürgerInnen ihr Recht auf politische Teilhabe wahrnehmen, stimmt das nicht unbedingt alle PolitikerInnen froh. Schon während des Bürgerbegehrens hatte der Fraktionsvorsitzende der CDU im Rat, Rolf Bietmann, erklärt, er halte das Bürgerbegehren für rechtlich unzulässig. Ein juristisches Gutachten des CDU-Sympathisanten Fritz Ossenbühl bestätigte diese Einschätzung. Inzwischen liegen zwei Gegengutachten der SPD und der PDS/Offene Liste vor. Was ist an der Privatisierung öffentlicher Daseinsvorsorge so umstritten? Am 3. Juli 2001 hat der Rat der Stadt Köln mit den Stimmen von CDU, FDP und Republikanern beschlossen, dem Verkauf der von der Stadt gehaltenen Aktien an GAG und Grubo grundsätzlich zuzustimmen. Der Verkaufserlös soll für Schuldentilgung verwendet werden. Die beiden Unternehmen besitzen über 42000 Wohnungen, zirka neun Prozent des gesamten Kölner Wohnungsbestandes, über 100000 MieterInnen sind betroffen. Der Verkauf der beiden Unternehmen, die allen BürgerInnen dieser Stadt gehören, soll angeblich die leeren Kölner Kassen füllen. Die Stadt gibt damit ein wohnungspolitisches Instrument aus der Hand, mit dem günstiger Wohnraum gebaut und der Wohnungsmarkt sozial gesteuert werden kann. Die gesparten Zinsausgaben wollen die bürgerlichen Parteien für reine Prestigeobjekte wie den Umbau der Nord-Süd-Fahrt oder den Ausbau der Museumsmeile verwenden. Auch die SPD, die jetzt das Bürgerbegehren unterstützt hat, ist nur bedingt glaubwürdig. Schließlich kamen die ersten Verkaufsvorschläge aus ihren Reihen - als sie noch regierte. Umverteilung von unten nach oben ist ein erwünschter Nebeneffekt der Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen. Denn das, was die Stadt an Privatisierungserlösen einnimmt, fließt über höhere Wohngeldzahlungen wieder aus dem kommunalen Geldbeutel. Mit einem kleinen Umweg allerdings: Die Mieten kommen nicht mehr einem städtischen Unternehmen zugute, dass einen Teil in den sozialen Wohnungsbau reinvestiert, sondern landen auf dem Konto privater UnternehmerInnen und WohnungsbesitzerInnen. Die zeigten schon in den letzten Jahrzehnten wenig Neigung zum sozialen Wohnungsbau, sondern sicherten sich lieber anderswo eine bessere Rendite. Auch beim Wohnungsverkauf an die MieterInnen selbst wird kräftig verdient, denn durch den Weiterverkauf muss der aufgewendete Kaufpreis wieder hereingeholt werden. Erfahrungen beim Verkauf der Postwohnungen vor einigen Jahren bestätigen das. Die Interessengemeinschaft der MieterInnen stellte eine interessante Rechnung auf: MieterInnen kauften eine 70 Quadratmeter große Wohnung für 185000 Mark. Wenn dieselbe Wohnung von der ursprünglichen Betreibergesellschaft verkauft worden wäre, hätte sie 125000 Mark gekostet. Wenn neun Prozent der Kölner Wohnungen ihreN BesitzerIn wechseln, vor allem Wohnungen der unteren und mittleren Preisklasse, lässt das den Mietspiegel ansteigen, denn die Miete der verkauften Wohnungen verteuert sich zwangsläufig. So ist das Mietpreisniveau in Städten wie Düsseldorf oder München, wo es keine kommunalen Wohnungsbaugesellschaften gibt, deutlich höher als in Köln. Der Angst der betroffenen MieterInnen wird mit Scheinsicherheiten begegnet. Die Stadtsparkassentochter Corpus Immobilien wurde als potenzielle Käuferin ins Spiel gebracht. Doch anders als bei GAG und Grubo hat die Stadt keinerlei Möglichkeiten, das Geschäftsgebaren der Corpus zu beeinflussen. Auch die Versprechen, MieterInnenrechte vertraglich abzusichern, wird von den Betroffenen kritisch gesehen. Zusatzvereinbarungen werden spätestens beim Verkauf an Dritte hinfällig. Rechtlichen Bestand hätten diese Vereinbarungen höchstens, wenn sie in jeden einzelnen Mietvertrag hineingeschrieben würden. Solch eine Einschränkung der zukünftigen EigentümerInnen würde den erwarteten Verkaufserlös von 1 Milliarde Mark merklich drücken und ist bei derartigen Verkäufen nicht üblich. Die Empörung über diese Missachtung ihrer Interessen verband direkt Betroffene wie MieterInnenräte, Beschäftigte und ortsansässige Handwerksbetriebe, die dramatische Auftragseinbußen fürchteten, mit besorgten BürgerInnen. Der Mieterverein initiierte ein Bürgerbegehren; ein breites Bündnis aus Gewerkschaften und Parteien, neben SPD und Grünen auch PDS, SAV und DKP, arbeitete dem Mieterbund zu, leistete Aufklärungsarbeit und sammelte Unterschriften. Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sind allerdings keine Instrumente, um Betroffene demokratisch über ihr Anliegen entscheiden zu lassen. So sind alle Unterschriften von Nicht-EU-AusländerInnen nicht gezählt worden, weil diese kein kommunales Wahlrecht besitzen. Darüber hinaus zeigt die Anfechtung, wie wenig durchsetzungsfähig ein Bürgerbegehren ist. Trotzdem ist es ein wichtiges Mittel gewesen, um BürgerInnen zu ermutigen und zu motivieren, ihr Schicksal selbst in die Hand zu nehmen. Während Bietmann früher im Rat noch eine "gebotene wohlwollende Auslegung" eines Bürgerbegehrens feststellt, möchte er es jetzt als unzulässig ablehnen, weil es sich auf den Verkauf von Wohnungen bezieht, es sich aber um den Verkauf von Aktienanteilen der Unternehmen handelt. Das Wohlwollen gegenüber direkter Demokratie scheint da irgendwo auf der Strecke geblieben zu sein. Die Mehrheitsfraktionen CDU und FDP möchten auf der nächsten Ratssitzung im Dezember das Bürgerbegehren anzweifeln und dann die Verwaltung beauftragen, die städtischen Aktienanteile sofort zu verkaufen. Der Mieterverein will die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens wohl nicht auf dem Klageweg durchsetzen. Das könnte einen Verkauf von GAG und Grubo auch nicht aufschieben. Und ist das Tafelsilber erst mal verscherbelt, ist es absolut unwahrscheinlich, dass die Stadt sich einen Rückkauf leisten kann. Die Nichtanerkennung des Bürgerbegehrens ist nur die logische Folge einer Politik von Eliten für Eliten. Den BürgerInnen wird suggeriert, dass Politik eine äußerst komplizierte Angelegenheit ist, die er/sie besser Profis überlässt. Doch diese Reduzierung vom Subjekt zum Objekt der Politik wollen sich viele der Basisgruppen, die den Widerstand gegen die Privatisierung tragen, nicht gefallen lassen. Alle, die Wohnungspolitik für eine öffentliche Aufgabe halten und sie nicht privaten Profitinteressen unterordnen wollen, müssen dagegen protestieren. Die Entwicklung ist nur umkehrbar, wenn unser Nein deutlich zu vernehmen ist. Andrea Kostolnik mmmmmmmmm mmmmmmm mmmmmm mmm mmm mmm mmm mmm mmmm mmm mm mmm mmm mmmm mm mm mmmm mm mm |