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Leben und sterben lassen

Zur aktuellen Debatte um die Sterbehilfe


Im April diesen Jahres hat die zweite Kammer des niederländischen Parlaments einer neuen Sterbehilfe-Regelung zugestimmt, die die aktive Sterbehilfe unter bestimmten Auflagen erlaubt.

Durch diese Gesetzesänderung in den Niederlanden wurde auch in der Bundesrepublik die schon seit Jahren gärende Diskussion um die Legalisierung der Sterbehilfe wieder kräftig angekurbelt. Allgemein wird die Legalisierung der Sterbehilfe als fortschrittlich und humanistisch angesehen, denn schließlich gehöre es unmittelbar zur Freiheit des Menschen, nicht nur über sein Leben, sondern auch über seinen Tod frei zu bestimmen. Kann jemand seinen Wunsch zu sterben nicht alleine umsetzen, so müsse es staatlicherseits straffrei sein, ihm zum Tod zu verhelfen. Wichtig seien natürlich ausreichende Kontrollen im Einzelfall, um einem etwaigen "Missbrauch" vorzubeugen. Auch hier gilt der niederländische Vorstoß als vorbildlich: Der/die PatientIn muss den Sterbehilfe-Wunsch mehrmals und überzeugend geäußert haben, außerdem muss der/die behandelnde ÄrztIn eineN GutachterIn hinzuziehen. Nach solcher Maßgabe sei eine Gesetzesänderung auch bei uns schon lange überfällig, argumentieren die BefürworterInnen der "Sterbehilfe".

Getragen wird diese Überzeugung vor allem von der Angst vieler jüngerer Menschen, selbst einmal in eine Situation zu kommen, in der sie sich selbst nicht mehr helfen können. Es ist für viele heute unvorstellbar, selbst einmal "so leben zu müssen", alt, unheilbar krank oder behindert zu sein. Da, so die vielfach vertretene Meinung, möchte man doch lieber gar nicht mehr leben, der Sterbewunsch von Menschen in vergleichbarer Situation sei doch nur "zu verständlich".

Bezeichnend ist indes, dass sich die schärfsten KritikerInnen der "Sterbehilfe" gerade unter denjenigen befinden, die tagtäglich mit Menschen zu tun haben, die schwerbehindert oder chronisch krank sind: Behinderten- und Sozialverbände und MitarbeiterInnen in Hospizen - das sind Einrichtungen, in denen Sterbende die letzte Zeit bis zum natürlichen Eintritt des Todes in geschützter Atmosphäre und mit guter Betreuung verbringen können. Unterstützend kann eine Schmerztherapie wirken, die die PatientInnen dauerhaft von chronischen Schmerzen befreit und die Möglichkeit schafft, sich wieder ihrer Umwelt zuzuwenden, ihren Interessen nachzugehen und ihr Leben zu genießen, statt sich auf ihre an- und abschwellenden Schmerzen zu fixieren. Dank intensiver Forschung auf dem Gebiet der Palliativmedizin, die sich mit der Linderung von Schmerzen beschäftigt, könnten mittlerweile über 90 Prozent der KrebspatientInnen schmerzfrei leben, wenn eine palliativmedizinische Zusatzausbildung in der MedizinerInnenausbildung üblich wäre - leider ist das beim überwiegenden Teil der ÄrztInnen nicht der Fall.

"Wer bei uns lebt, der will gar nicht mehr sterben" erklärte die Medizinerin Ingeborg Jonen-Thielemann, eine der MitbegründerInnen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin. Wer, so Jolen-Thielemann, in seiner/ihrer Umgebung integriert ist, ein soziales Netzwerk hat und auch in seiner/ihrer schwierigen Lebenssituation Anerkennung findet, bei dem/der tritt der Sterbewunsch in den Hintergrund und kann sich Lebensfreude wieder einstellen.

Wer lange Zeit in Heimen oder Krankenhäusern verbringen muss, allerhöchstens vierteljährlich von der Verwandtschaft pflichtbesucht wird, ohne Kontakte nach außen zu haben, der/die wird sich früher oder später als Last empfinden. Wer in einer solchen Situation sagt "Ich will nicht mehr leben", wünscht sich nur den Tod, den er/sie in sozialer Hinsicht schon längst gestorben ist. Wenn aber die Antwort der Gesellschaft darauf der Ruf nach Legalisierung der "Sterbehilfe" ist, dann entlässt sie sich selbst aus der ungeliebten Verantwortung, Alte, Kranke und Sterbende sozial so weit wie möglich zu integrieren. Mit der Freigabe der "Sterbehilfe" würde sich diese Problematik weiter zuspitzen, denn schließlich hätte ja jedeR eine mögliche Alternative, der sein Leben so, wie es ist, nicht mehr erträgt: Unheilbare Krankheit, fortschreitendes Alter attestiert, Bestätigung des Sterbewunsches durch ÄrztIn und GutachterIn und dann nochmal die ganze Verwandtschaft versammelt zum Abschied. So spielt das Leben. Und immerhin hat man sich frei entschieden: für den schnellen, sozial akzeptablen, fortschrittlichen Tod und gegen die Jahre des einsamen Dämmerns in einem drittklassigen Altenheim. Die Verwandtschaft versteht's, und wahrscheinlich "war's auch besser so".

Die Politik der Kostendämpfung im Gesundheits- und Sozialwesen verhindert eine umfassende menschenwürdige Versorgung aller Betroffenen, wenn sie sie nicht selbst finanzieren können. Auch die ÄrztInnenschaft setzt sich gegen diese Maßnahmen nicht zur Wehr: Statt sich für eine fundierte ethische und palliativmedizinische Ausbildung der MedizinerInnen einzusetzen, die an den Universitäten immer noch nicht stattfindet, unterstützt die Bundesärztekammer den Trend zum schnellen Tod. In ihren "Grundsätzen zur ärztlichen Sterbebegleitung" fordert sie nur leicht verklausuliert die Straffreiheit von Sterbehilfe in bestimmten Fällen.

Die flächendeckende Bereitstellung von Hospizplätzen für alle, die Begleitung beim Sterben wünschen, palliativmedizinische Forschung und Versorgung sind natürlich teuer. Sterbehilfe ist im Gegenzug eher kostensparend, denn schließlich macht sie teure medizinische Therapien da überflüssig, wo "sowieso nicht mehr zu helfen ist". Wohin die Reise bei der nächsten Gesetzesänderung zu diesem Thema geht, ist nicht schwer zu raten: Ab durch die Mitte, einfach, ohne Rückfahrschein.

Dagmar Abresch

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Netzseiten der Alternativen Liste, zuletzt aktualisiert am 18.03.2003. Kontakt: AL-Plenum@uni-koeln.de